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Exekutionsverfahren in Malta

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #240 am: 23 August 2023, 14:28:29 »
Stellungnahme der GGL zum Bill No. 55 / Malta

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/288-stellungnahme-der-ggl-zum-bill-no-55-malta

wie würdet ihr denn die Erklärung deuten? Für mich hört sich das so an, dass die Behörde nur Fallbezogen reagieren möchte. Also nur Fälle ab Erteilung der Lizenz?

Dieser Satz macht mich stutzig :-(

Der von Malta beabsichtigte Schutzschirm bezieht sich ausschließlich auf zivilrechtliche Ansprüche der Spieler, für deren Durchsetzung die GGL nicht zuständig ist.

Dann aber dieser Satz, der mich etwas positiv stimmt:

Inwiefern sich das Berufen eines Glücksspielanbieters auf „Bill No. 55“ in zivilrechtlichen Fallgestaltungen auch auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann, bleibt eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.
« Letzte Änderung: 23 August 2023, 14:34:24 von kotek123 »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #241 am: 23 August 2023, 15:22:37 »
Ich kann da keine negative Schlussfolgerung sehen. Die GGL besteht seit dem neuen Glückspielstaatsvertrag.
Es ist vollkommen richtig das die GGL nicht für die Durchsetzung der Ansprüche zuständig ist. Dafür gibt es ja die Gerichte.

Ich sehe es eher als positives Signal. Juristisch gesehen würde ich "Einzelfall" als den Anbieter sehen und nicht ab Lizenz vergabe. Die Gerichte entscheiden Verluste vor Lizenz vergabe da wird nicht das GGL sagen erst danach.
Es dürfte ganz klar in Richtung der Whitelist Anbieter gehen!

Bin mal auf eure Meinung gespannt

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #242 am: 23 August 2023, 15:23:44 »
Ich finde, man kann dieser völlig nichtssagenden Erklärung rein gar nichts positives abgewinnen.

Die GGL sagt, sie habe erst einmal gar nichts damit zu tun, weil es eine Sache zwischen Spieler und Anbieter ist.
Ob das im Einzelfall auch Auswirkungen auf die Lizenz haben kann bzw. wird, müsse man eben schauen.

Das ist alles, aber kein klares Bekenntnis.


Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #244 am: 23 August 2023, 15:37:36 »
also ich hätte mir gewünscht, dass GGL klar und deutlich macht, dass alle Anbieter, die hier in DE Glücksspiel anbieten sich klar an die Regeln in Deutschland halten müssen nicht an irgendwelche Phantasiegesetze aus Malta, wo sie Ihren Briefkastensitz haben. Wenn nicht, dann wird Ihnen die Lizenz entzogen. Fertig!!!! Die Lizenz ist in DE nach GlüStV erteilt worden und dieses Gesetz gilt.

Verstehe nicht warum da noch immer noch Handlungsspielraus an diese Anbieter gewährt wird, die sich nicht an die Regeln halten
« Letzte Änderung: 23 August 2023, 15:39:43 von kotek123 »

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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #245 am: 23 August 2023, 16:32:04 »
also ich hätte mir gewünscht, dass GGL klar und deutlich macht, dass alle Anbieter, die hier in DE Glücksspiel anbieten sich klar an die Regeln in Deutschland halten müssen nicht an irgendwelche Phantasiegesetze aus Malta, wo sie Ihren Briefkastensitz haben. Wenn nicht, dann wird Ihnen die Lizenz entzogen. Fertig!!!! Die Lizenz ist in DE nach GlüStV erteilt worden und dieses Gesetz gilt.

Verstehe nicht warum da noch immer noch Handlungsspielraus an diese Anbieter gewährt wird, die sich nicht an die Regeln halten

ganz genau so!
aber diese vereinigung hat mal wieder eindrucksvoll ihre nutzlosigkeit mit diesem satz bewiesen: "Inwiefern sich das Berufen eines Glücksspielanbieters auf „Bill No. 55“ in zivilrechtlichen Fallgestaltungen auch auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann, bleibt eine Frage des jeweiligen Einzelfalls."
unbegreiflich, wie man hier noch den schwanz einzieht, statt einfach eine ganz klare linie zu ziehen.
liest sich fast schon so, als wenn die GGL nicht gleich alle anbieter vergraulen will, weil sonst wären sie ja direkt arbeitslos mit einer lizenz, die keiner haben will?

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Offline Eddy

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #246 am: 23 August 2023, 16:38:52 »
Die GGL beurteilt halt nur den aktuellen Status Quo, sie sagt ja selbst, dass es nicht zulässig sein dürfte. Sowas können nur die Gerichte entscheiden. Da gehts vor allem um Rechtssicherheit, wenn das Gesetz irgendwann gekippt wird können dann auch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Ich würde da also nix großes reininterpretieren. Zumal das Gesetz bei der Vollstreckung von lizensierten Anbietern doch eh eine Luftpumpe ist, da diese in Deutschland Sicherheiten hinterlegt haben und dieses vollstreckbar ist? Zumindest war dies der Tenor, was ich so die letzten Monate mitbekommen habe.
« Letzte Änderung: 23 August 2023, 16:56:13 von Eddy »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #247 am: 23 August 2023, 20:07:29 »
Ich gehöre zu den wenigen, die dieses Gesetz Kalt lässt. Dieses Gesetz ist aus rein wirtschaftlicher Perspektive ein riesiges (effektives) Werbeschild, wo drauf steht "Stop! Klage nicht, es wird schwer!".

Zwar ist der Gedanke eines Werbeschildes der, dass man ein Produkt oder Dienstleistung bewirbt, aber in diesem Fall soll von einem Vorhaben abgelenkt werden, die Zielgruppe: Potenzielle Kläger. Mit dem Ziel, einmal ordentlich "Krach" zu machen. Und Chapeau, das ist definitiv gelungen. Ob Foren oder ÖRR, diese Nachricht bekommt wirklich fast jeder mit. Die Kosten und Mühen, die dieses Gesetz verursacht hat (samt Arbeit der Anwälte) scheint sich zu lohnen, wenn dadurch wenige Hundert Menschen abgeschreckt worden sind - Und da lege ich meine Hand ins Feuer, das wurden viele...

Ich kenne derartige Schritte aus meinem Berufsleben von großen Unternehmen: Manchmal gibt es Ziele, wo das eigentliche Ziel nicht erreicht werden *muss*, sondern der Weg dorthin einen Vorteil verschaffen soll...

Jetzt könnte man meinen, ich unterstelle einer gesamten Branche Vorsatz, aber zumindest können wir uns an dem Punkt einig sein: Dass diese Nachricht für einen ordentlichen, effektiven Wirbel sorgt.

Und wenn das Gesetz gekippt werden sollte, dann ist es für die Menschen, die kurz vor der Verjährung nach Abschied des Gesetzes standen (und sich nicht getraut haben), zu spät.

Zu spät, um doch noch zu klagen. Aus wirtschaftlicher Perspektive gar nicht mal so schlecht...
« Letzte Änderung: 23 August 2023, 20:10:34 von Andreas1978 »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #248 am: 23 August 2023, 20:26:53 »
Da es keine Aufzeichnungsmöglichkeiten gibt, wird es schwer sein zu beweisen wer oder wie viele potenzielle Kläger von Ihrem Vorhaben abgelassen haben. Zumindest darf man festhalten: Viele von ihnen, die aufgrund dieser negativen Nachricht ablassen, sind ein einbehaltener und potenzieller „Gewinn“ eines Glücksspielunternehmens.

Zumindest in der Hinsicht, dass das Casino keine Verteidigunsbereitschaft anzeigen muss und den damit verbundenen Kosten aufliegt.
Und wie gesagt: Das werden nicht wenige in Europa sein.

Wie schon oben geschrieben, bin ich nicht in der Lage beweisbare Zahlen auf den Tisch zu legen, aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird dieser Prozess, unabhängig vom Endresultat der „Reise“, eine feine Ersparnis für die Branche sein.

Je ungenießbarer man die Klage-„Suppe“ macht, desto weniger werden den Klageweg probieren.
« Letzte Änderung: 23 August 2023, 20:36:24 von Andreas1978 »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #249 am: 23 August 2023, 20:47:30 »
Da es keine Aufzeichnungsmöglichkeiten gibt, wird es schwer sein zu beweisen wer oder wie viele potenzielle Kläger von Ihrem Vorhaben abgelassen haben. Zumindest darf man festhalten: Viele von ihnen, die aufgrund dieser negativen Nachricht ablassen, sind ein einbehaltener und potenzieller „Gewinn“ eines Glücksspielunternehmens.

Zumindest in der Hinsicht, dass das Casino keine Verteidigunsbereitschaft anzeigen muss und den damit verbundenen Kosten aufliegt.
Und wie gesagt: Das werden nicht wenige in Europa sein.

Wie schon oben geschrieben, bin ich nicht in der Lage beweisbare Zahlen auf den Tisch zu legen, aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird dieser Prozess, unabhängig vom Endresultat der „Reise“, eine feine Ersparnis für die Branche sein.

Je ungenießbarer man die Klage-„Suppe“ macht, desto weniger werden den Klageweg probieren.

Sehr schön geschrieben, sehe ich auch so. Ich werde so oder so klagen, wenn man selbst nicht Geld investieren möchte kann man es über die pfk machen.

Abgesehen davon wurde doch kürzlich die Möglichkeit geschaffen, die Geschäftsführer persönlich zu verklagen . Mal schauen wo uns das hinführt. Es ist ein Spiel wie beim Tennis , die eine Seite macht das , die andere das.

Und wenn diw Glücksspielbuden in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten und man gegen diese einen Titel hat, könnte man doch gegen die Konten und das Vermögen in Deutschland vorgehen ?!

Es gibt ja auch noch deutsche und österreichische Anbieter, da sollte es ja einfacher sein an sein Geld zu kommen. Meine Verluste sind relativ klein bei denen, aber werde es versuchen und mal berichten.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #250 am: 23 August 2023, 20:53:45 »
Für mich ist es auch eine Art Genugtuung und Gerechtigkeit was mich antreibt , nach den jahrelangen Tortur.

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Roy1234

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #251 am: 23 August 2023, 21:15:31 »
Hallo Andreas,
da dürftest Du ganz nahe an der Wahrheit liegen.
Kläger, PKF's einschüchtern was bei der ersten Kategorie sicher Teilerfolge hat bringt sicher einiges. Zudem Prozesse in die Länge ziehen und hoffen das bei Klägern die selbst finanzieren die Luft ausgeht.
Zum eigentlichen Punkt der Meldung gebe ich Dir auch Recht. Das Gesetz hat in erster Linie nichts mit der Behörde zu tun sondern es muß über die EU und die Gerichte laufen.


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Offline Tom14

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  • 17
Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #252 am: 28 August 2023, 13:09:28 »
Wie wird es nun weiter gehen?
was denkt ihr

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Offline MM25

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  • 38
Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #253 am: 31 August 2023, 10:37:01 »
Jetzt möchte ich mich nun auch nach langer Zeit mal wieder zurückmelden. Soeben hat mich ein erstes Versäumnisurteil zu einer meiner offenen Klagen erreicht. Sicherlich vergehen jetzt noch 2-3 Monate bis mindestens die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

In meinem Konkreten Fall geht es um einen vierstelligen Betrag. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden, die Bill No. 55 das beeinflusst 👍

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Roy1234

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #254 am: 31 August 2023, 12:57:17 »
Dein Gegner hat jetzt zwei Wochen Zeit dagegen Einspruch zu erheben danach ist es rechtskräftig.

 

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