Mich würde es brennend interessieren, ob es hier Kläger gibt, die auch gegen einen lizensierten Anbieter klagen und ob der Anwalt eine Domainpfändung in Betracht zieht oder weshalb eine Vollstreckung VOR dem Versuch der Pfändung in betracht gezogen wurde. Zumal diese Anbieter eine deutlich größere Angriffsfläche bieten, als ohne Lizenz.....
Es gibt ein lizensiertes OC dass kürzlich mit 2 Urteilen auf Anwaltsportalen damit beschrieben wurde, dass die Beklagte unmittelbar nach dem Urteil die volle Schadenssumme ausgezahlt hat.
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber sollte der Anbieter trotz einem Titel nicht zahlen, wird der Kläger bei der DENIC als neuer Inhaber der Domain eingetragen, was ja wirtschaftlich gesehen eine Katastrophe wäre für ein gewinnorientiertes OC, das genau mit dieser Domain auf der Whitelist steht. Da wäre eine Vollstreckung doch das falsche Pferd...