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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4680 am: 11 November 2025, 16:22:55 »
Ich bekomme mein Geld ist mutig zu sagen.
Ich beschränke mich erstmal darauf dass ich auch vor dem OLG gewinnen werde.
Der nächste Schritt ist dann in anderen Händen bzw deren Wohlwollen geschuldet.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4681 am: 11 November 2025, 16:24:46 »
erinnert mich ein bisschen an den Aufsatz des Prof. Köhler oder wie der heißt. da war ja auch Holland in Not, der renommierte Professor, .. wenn der sagt, dass alles in Ordnung ist, dann ist alles in Ordnung.
Hambach soll den Aufsatz geschrieben haben?
sehr, sehr objektiv *hust*. ..

Re: BGH Urteil
« Antwort #4682 am: 11 November 2025, 16:43:52 »
Wer ist das und was hat er geschrieben?

Ziehe den ersten Teil der Frage zurück. Google hat geholfen. 😄
« Letzte Änderung: 11 November 2025, 16:45:54 von Klopapier1312 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4683 am: 11 November 2025, 16:44:40 »
Ich gewinne mir Schnuppe :D

Gibt genug die gegen den Weg gewonnen haben.

Der Prozesskostenfinanzierer ist ja nicht dumm mir dat ding zu bezahlen ohne gute Aussicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4684 am: 11 November 2025, 16:46:07 »
Wer ist das und was hat er geschrieben?
das war mal ein Aufsatz, der einen Großteil der Textbaustein-Klageerwiderungen ausmachte

Re: BGH Urteil
« Antwort #4685 am: 11 November 2025, 16:58:48 »
Das Beste ist - es kommt wie es kommt

Re: BGH Urteil
« Antwort #4686 am: 11 November 2025, 17:10:36 »
ich weiß noch nicht mal, was ich heute Abend essen werde.abwarten und Tee trinken.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4687 am: 11 November 2025, 18:49:07 »
Berufungsverfahren läuft. Termin beim OLG gegen Kahn steht noch nicht fest. Ich gehe dann mal von einer Insolvenzverkündung nach  Verkündung des EuGH-Urteils aus. Unser Rechtssystem lässt es offensichtlich zu, dass sich Unternehmen ihren Verbindlichkeiten entledigen, indem sie das Kapital 1 Jahr vor Insolvenzbeantragung als Dividende auszahlen bzw. In andere Umternehmensteile des Firmenkonglomersts verlagern.
Kann mir aber von Euch jemand die Frage beantworten, wer bei gewonnenen Urteilen im Falle einer Insolvenz die LG-  und OLG-Gerichtskosten, sowie die Anwaltskosten von mir und vom Kahn-Verein zahlen wird?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4688 am: 11 November 2025, 18:50:04 »
Ergänzung:Selbstfahrer, keine PKF

Re: BGH Urteil
« Antwort #4689 am: 11 November 2025, 18:57:38 »
Kann mir aber von Euch jemand die Frage beantworten, wer bei gewonnenen Urteilen im Falle einer Insolvenz die LG-  und OLG-Gerichtskosten, sowie die Anwaltskosten von mir und vom Kahn-Verein zahlen wird?

Deine Anwalts- und die Gerichtskosten hast du ja bereits bezahlt.
Diese bekommst du von der Gegenseite erstattet, wenn du gewinnst.
Wenn diese jetzt natürlich insolvent sind, wird man wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Anwaltskosten für die Gegenseite wirst du bei gewonnenem Verfahren nicht bezahlen müssen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4690 am: 11 November 2025, 19:12:45 »
Shiva, wenn dann lässt das maltesische Rechtssystem das zu.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4691 am: 11 November 2025, 19:30:12 »
Berufungsverfahren läuft. Termin beim OLG gegen Kahn steht noch nicht fest. Ich gehe dann mal von einer Insolvenzverkündung nach  Verkündung des EuGH-Urteils aus. Unser Rechtssystem lässt es offensichtlich zu, dass sich Unternehmen ihren Verbindlichkeiten entledigen, indem sie das Kapital 1 Jahr vor Insolvenzbeantragung als Dividende auszahlen bzw. In andere Umternehmensteile des Firmenkonglomersts verlagern.
Kann mir aber von Euch jemand die Frage beantworten, wer bei gewonnenen Urteilen im Falle einer Insolvenz die LG-  und OLG-Gerichtskosten, sowie die Anwaltskosten von mir und vom Kahn-Verein zahlen wird?

Eigentlich müssten da irgendwelche Bankrottsparagraphen greifen, ggf. persönliche Haftung der Geschäftsführer und auch Gesellschafter. Gab es vor zig Jahren mal bei der großen Bremer Werft.
Existenzbedrohende Vermögensverschiebung kann für Unternehmen strafbar sein und Haftung der Geschäftsführer oder auch Gesellschafter auslösen, ist aber alles schwierig zu beweisen und durchzusetzen.

Existenzvernichtungshaftung heißt das Fachwort.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4692 am: 11 November 2025, 19:36:48 »
Wenn sich jetzt alle Sportwettenanbieter nach spielerfreundlichem Urteil rauswinden wird das mm. folgen haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4693 am: 11 November 2025, 19:41:13 »
Man liest hier ja ständig, dass die Anbieter angeblich „alles richtig“ gemacht haben, weil sie sich jetzt hinter neuen Gesellschaften oder maltesischem Recht verstecken.
Aber mal ehrlich: Wenn rechtskräftige Urteile aus Deutschland einfach ignoriert werden können, weil die Firma ihren Namen oder Sitz wechselt – was ist dann ein deutsches Urteil überhaupt noch wert?

Das ist doch kein Rechtsstaat, das ist eine Einladung zum Tricksen.

Und genau deshalb ist jetzt nicht mehr die Justiz am Zug, sondern die Aufsicht – also die GGL.
Die Behörde hat die Pflicht zu prüfen, ob ein Lizenznehmer zuverlässig ist.
Und wer Urteile ignoriert, Spieler abwimmelt und parallel weiter Werbung in der Bundesliga schaltet, hat ein offensichtliches Problem mit dieser Zuverlässigkeit.

Das Ganze betrifft längst nicht nur Einzelfälle.
Viele hier haben Urteile, die ins Leere laufen, während dieselben Marken unter neuem Namen munter weiter Gewinne machen.
Wenn das durchgeht, hat der Gesetzgeber versagt.

Ich finde: Jeder, der ein solches Urteil hat, sollte die GGL direkt auffordern, das Lizenzverfahren zu prüfen.
Das ist kein Meckern, das ist gelebter Verbraucherschutz.
Denn wenn die aktuelle Lizenz auch nur wackelt, dann geht plötzlich alles ganz schnell – dann werden Urteile bezahlt, bevor man „Zuverlässigkeitsprüfung“ sagen kann.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4694 am: 11 November 2025, 19:43:49 »
Hierbei ist genau das Problem. Es ist rechtlich gesehen ein Maltesisches Unternehmen und da gelten die Rechte von Malta. Zwar ist das Unternehmen auf den deutschen Markt ausgelegt.

Es ist ganz klar ein „Manöver“! Man stelle sich das mal vor. Für die PKF ist es natürlich jetzt rechtlich gesehen komplett „russisches Ro…“
Nach längeren Verfahren jetzt auch die Gefahr.

Der Anbieter wurde ja aufgekauft.
Weiß jemand ob sie so weitermachen könnten mit der Gesellschaft und Lizenz oder müssen die die auch abgeben und der neue Betreiber übernimmt? Könnte es nicht sein das sie einfach weiter machen? Weil sonst müssen sie ja handeln

 

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