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Verjährung

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Re: Verjährung
« Antwort #15 am: 21 November 2025, 09:19:44 »
Um das vielleicht abzuschließen zwei Sätze aus einer Veröffentlichung vom 08.08.24 der RA Goldenstein:

Grundsätzlich lassen sich zivilrechtliche Ansprüche nämlich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme nur innerhalb von drei Jahren bis zum Jahresende durchsetzen.
Wer also 2021 von der Illegalität der eigenen Aktivitäten erfahren hat, kann bestehende Ansprüche nur noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgreich durchsetzen.

Heißt für mich Nicht Anwalt, egal ob 1.1.21 oder 31.12.21, die Verjährungsfrist endet Ende 24. Dementsprechend beginnen die drei Jahre am 1.1.22.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: Verjährung
« Antwort #16 am: 21 November 2025, 09:20:52 »
Genau, so ist es :-)

Re: Verjährung
« Antwort #17 am: 21 November 2025, 09:23:56 »
Amen 🙏

Re: Verjährung
« Antwort #18 am: 21 November 2025, 09:52:00 »
im Prinzip verjährt doch nur etwas, wenn die Gegenseite explizit sich auf Verjährung beruft.
bei Gegnern, die vielleicht warum auch immer keinen Anwalt beauftragen, ists es vielleicht nicht unbedingt dumm, auch verjährte Forderungen einzuklagen.

Re: Verjährung
« Antwort #19 am: 21 November 2025, 10:04:12 »
Das stimmt. Man kann auch verjährte Forderungen einklagen. Ein verjährter Anspruch erlischt nicht, nur weil er verjährt ist. Nur wenn der Gegner sich auf die Verjährung des Anspruchs beruft, ist er nicht mehr durchsetzbar.

Die großen Anbieter werden aber die Einrede der Verjährung erheben. Damit ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar und eure Klage wird abgewiesen.

 

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