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Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« am: 14 März 2011, 13:26:01 »
Hallo zusammen,

hier eine interessante PM. Es ist beruhigend, dass es doch noch vereinzelt Politiker gibt, die auch das Allgemeinwohl im Auge haben.

LG Ilona
.............................

Glücksspiel: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen

AG Gesundheit
Zu den vorläufigen Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Zukunft des staatlichen Glücksspielmonopols erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Länder spielen mit dem Feuer, wenn sie bei den Sportwetten ein Konzessionsmodell einführen. Von Sportwetten geht eine wesentlich größere Suchtgefahr aus als vom Lotto. Es wird schwierig sein, das staatliche Glücksspielmonopols weiterhin mit Suchtbekämpfung und -prävention zu begründen, wenn ausgerechnet bei einem suchtrelevanten Glücksspiel eine Erweiterung des Marktes vorgesehen ist.

Die Bekämpfung von Manipulation, Kriminalität und illegalen Angeboten kann am besten durch neue Maßnahmen zur Austrocknung der Bezahlwege sowie Informationskampagnen über illegale Glücksspiele gewährleistet werden. Es ist mehr als fraglich, ob zusätzliche legale Angebote - die illegalen bleiben ja trotzdem - der Suchtprävention und -bekämpfung dienen können.

Am Ende könnte aufgrund der Inkohärenz der geplanten Regelungen das staatliche Monopol insgesamt fallen. Es sieht so aus, dass genau dies das Ziel der FDP und zahlreicher Vertreter von CDU und CSU in Bund und Ländern ist. Ein Ende des Monopols würde zu knallenden Sektkorken bei der starken Glücksspiellobby, aber auch zu einer ungebremsten Ausweitung der Glücksspielsucht und der damit verbundenen Folgeprobleme in Deutschland führen. Verschuldung, Beschaffungskriminalität und zerstörte Familien sind hier nur einige Stichworte. Das wäre ein sehr hoher Preis für schwarz-gelbe Klientelpolitik.

Der neue Staatsvertrag muss die klare Zielrichtung der Suchtprävention haben. Die Länder haben noch die Chance, in den kommenden Verhandlungen diese Vorgabe umzusetzen. CDU, CSU und FDP in den Ländern sollten sich - als treibende Kraft für das Konzessionsmodell - sehr bewusst sein, dass ihre Forderungen zugunsten wirtschaftlicher Interessen viele Existenzen ruinieren würden. Mit bürgerlichen Werten wäre das nicht vereinbar. Auch Drohszenarien, ohne ein Konzessionsmodell den Staatsvertrag insgesamt platzen zu lassen, sind daher unwürdig.

SPD Bundestagsfraktion 11. 3. 2011
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,55945,00.html

Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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MacKayne

Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #1 am: 15 März 2011, 16:03:19 »
Es betrifft vielleicht nicht ganz den Kern der sache, aber ich bin mittlerweile der Meinung das Glücksspiel generell verboten werden sollte. Eine Stattliche Kontrolle, oder geringere Einsätze oder diverse andere Methoden die der Staat zu Prävention einführen möchte, bzw eingeführt hat, tragen dazu nicht bei das das Suchtpotenzial gesenkt wird. Ich war gestern beim BW-LV zu einem Gespräch. Die Aussage meiner Betreuerin dort, war das derzeit kaum termine frei sind, da die zahl der Menschen die wegen eine Glücksspielsucht vorstellig werden um 60%gestiegen ist. Die neue Regelung die am 01.01.2011 an Automaten eingeführt wurde (sollte ja eine minderung der Spieler erwirken die in Spielotheken sitzen und diese in die Staatlichen Spielbanken locken(was aber die eigene sicht der sache ist), zwecks höherer Gewinnmöglichkeiten)ist der Größte selbstbetrug des Staates. Ich bin der Meinung, dies sollte echt nur zu einer verlagerung führen um die Spieleinahmen des Staates zu steigern. Mehr Kontrolle oder aber eine Suchtprävention sehe ich da drin nicht.

Auch wenn nur mal 1 Politiker sich dafür ausspricht das eine steigerung der Spielmöglichkeiten falsch sei, ändert dies nichts dran das wir auf verscheidenen Ebeben (Städtisch, Landkreis, Bundesland und Bund) Tausende Politiker haben, die nicht auf die Steuereinnahmen verzichten wollen. Ganz im gegenteil. SH betreiber dürfen immer mehr Automaten aufstellen, neu eFilialen bauen und ihre Räumlichkeiten erweitern. Egal was manch einer sagt, Aber de3r Staat WILL Spieler, die Automatenbetreiber wollen Spieler und warum also was tun wegen der "paar" Speilsüchtigen. Ab in die Klinik mit denen, es rücken ja neue Spieler nach. Der staat verdient garantiert auch dran, trotz das es staatliche mittel sind mit denen den Spielsüchtigen geholfen wird.

Ich halte das ganze für augenwischerei. Wenn der Staat etwas tun wollte, würde er was tun, aber offensichtlich passiert hier nichts.

In diesem Sinne

Gruß Sven
« Letzte Änderung: 15 März 2011, 16:06:18 von MacKayne »

Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #2 am: 15 März 2011, 18:06:18 »
Hallo Mac,
da bin ich aber völlig anderer Meinung. Ein Verbot würde nichts, aber auch gar nichts ändern, ausser dass die ganze Zockerei völlig in den Untergrund rutschen würde. Es ist vielleicht nicht der richtige Vergleich, aber denke mal in die Prohibiton in den USA. Wer hat denn davon profitiert ausser der Mafia. Ähnlich würde es hier laufen wenn Glückspiel an sich verboten würde.
Ausserdem: es ist sicherlich richtig, dass immer mehr Menschen spielsüchtig werden. Trotzdem sind wir nach wie vor eine Minderheit und ich glaube nicht daran, dass eine Minderheit das Recht hat der Mehrheit vorzuschreiben was sie zu tun oder zu lassen hat. Ich möchte mir ja auch nicht verbieten lassen ab und zu ein Glas Rotwein zu trinken nur weil es soviele Alkoholsüchtige gibt.
Unter diesen Gesichtspunkten finde ich das Statement der SPD völlig in Ordnung. Prävention, Aufklärung und Hinweise auf die Gefahren die drohen sind die meiner Meinung nach richtigen Wege um das alles halbegs in den Griff zu bekommen.
............. und natürlich Politiker die sich nicht (bewusst oder unbewusst) von Gauselmann kaufen lassen.
Schöne 24h
Boro

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MacKayne

Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #3 am: 16 März 2011, 08:08:52 »
Hallo Boro,

So kann man das sehen und ich muss dir recht geben, ein komplettes Verbot würde weitere Probleme schaffen. das habe ich nicht bedacht und vielleicht zu schnell geschriehen. In anderen Ländern, gibt es aber trotzdem die möglichkeiten das Spielen einzudämmen. Es ist nicht verboten, aber es ist NUR in Staatlichen Spielbanken erlaubt. Jeder Normalbürger kann da rein. SH gibt es da nicht (Also keine Privaten). Somit wäre zumindest die Masse an Speilmöglichkeiten bei uns nicht da wenn es auch so sein würde. Aber jetzt wird auch ein nicht Süchtiger ständig mit dem Geldspeil konfrontiert. Und wenn wir erlich sind. Hat einer von euch nach 20 Mal in der Spielo gesagt er ist süchtig? Ich denke nein und ich denke das genau das das Problem ist. Zu viel Konfontation und somit ein extremes Suchtpotential. Ich vertrete auch die meinung das es Schnapsläden geben sollte. Und der Schnaps nicht in Supermärkten zu kaufen ist. Man wird diese Sachen nicht verbieten können, aber den zugriff eindämmen das würde gehen.

was aber nicht von der Hand zu weisen ist, das die minderheit (1 SPD Politiker) sich dafür ausspricht das Glückspiel nicht noch zu erweitern. Aber auch hier gilt das was du gesagt hast. Die minderheit wehrt sich und kann dem rest nicht den willen aufzwingen.

Und ws auch nicht von der Hand zu weisen ist, das auch jetzt noch, trotz der steigenden zahlen der Spielsüchtigen SH's wie Pilze aus dem Boden wachsen. Bei uns hat letztes WE eine SH mit einer Fläche von über 1000qm aufgemacht (war nicht drin, also kenne ich die Automatenzahl nicht) und am anderen Ende der Stadt beginnt der Bau einer weiteren. Dies wird von den Politkern, bzw städtischen angestellten genemigt. Somit senkt der Staat vielleicht die Gewinnmöglichkeiten an Automaten (Speilverordnung vom  01.01.2011) aber im gegenzug wird erlaubt das die SH wie Unkraut wachsen und immer mehr leute auch wenn mit nur kleinen gewinnen lockt. Und wir wissen alle. Irgendwann ist das Gewinnen und verlieren relativ egal, da man süchtig ist. Und ich finde das es nicht richtig ist diesen weg zu gehen.

Andere Staaten haben doch auch möglichkeiten gefunden gewisse Süchte zu legalisieren, aber trotzdem eine Gewisse Kontrolle zu haben. Siehe Schweiz mit nur staatlichen Spielbanken, siehe Niederlande mit der teilweise legalisierung von mariuana. Damit haben die beiden Staaten zwar nicht dafür gesorgt, das es keine Süchtigen mehr gibt, aber beide Staaten haben eine gewisse Kontrolle über das geschen und vorallem kann in der Schwiz niemand außer dem Staat ein hochsüchtig machendes Mittel (die möglichkeit zu spielen)schaffen. Was bei uns aber leicht geht und das hat nichts mit Prävention oder eindämmung zu tun.

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Offline Olli

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Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #4 am: 16 März 2011, 09:29:12 »
Hi!

Die Thematik ist so ungemein komplex ...

Es gibt aber auch eine Komponente, die ICH nicht verstehe - und dabei verdient der Staat nicht einen Cent ...

In Deutschland ist das Online-Pokern (als Beispiel) um Geld verboten.
Die Seiten, auf denen kostenlose Spiele gespielt werden können, sind demnach legal.
Doch die verlinkten Seiten ins Ausland, wo um Geld gespielt wird, die dürfen rein rechtlich nicht genutzt werden.
Wieso wird hier nicht eingeschritten?
Das www ist zu unüberschaubar? Es ist nicht zu kontrollieren?
Kokolores! Es gibt blockierende Software für PC´s - die gleichen Routinen könnten von den Providern eingesetzt werden.

Wieso ist die Verlinkung nicht auch strafbar?
Wieso darf auf einem "Sportsender" von Cash-Games berichtet werden?
Szenen aus deutschen Kasinos habe ich noch nicht entdecken können.

Wieso darf ein Online-Casino im TV Werbung betreiben, indem sie bezahlenden Anrufern Geld schenkt, welches aber auf einem Roulettisch eingesetzt werden muss?

Es gibt viel zu tun ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #5 am: 20 März 2011, 20:10:57 »
Ein Verbot würde nichts, aber auch gar nichts ändern, ausser dass die ganze Zockerei völlig in den Untergrund rutschen würde.

So What!!


Dann können wir ja Kokain legalisieren,.... so ein Jammer das es im Untergrund ist. Wieso sollen mir die paar Junkies meinen Rausch versauen auf meinen Champagner Parties vermiesen?

Trotzdem sind wir nach wie vor eine Minderheit und ich glaube nicht daran, dass eine Minderheit das Recht hat der Mehrheit vorzuschreiben was sie zu tun oder zu lassen hat. Ich möchte mir ja auch nicht verbieten lassen ab und zu ein Glas Rotwein zu trinken nur weil es soviele Alkoholsüchtige gibt.
Dann können wir ja Kokain legalisieren,.... so ein Jammer das es im Untergrund ist. Wieso sollen mir die paar Junkies den Rausch auf meinen Champagner Parties vermiesen?

Re: Staatsvertrag muss Suchtprävention berücksichtigen
« Antwort #6 am: 20 März 2011, 20:19:18 »

Das www ist zu unüberschaubar? Es ist nicht zu kontrollieren?
Kokolores! Es gibt blockierende Software für PC´s - die gleichen Routinen könnten von den Providern eingesetzt werden.

Nur mal so by the way...

Auch wenn ich mich jetzt hier oute, ich kann mich noch an eine Zeit erinnern da konnte ich von meinen Arcor Account nicht auf Youporn surfen (wegen über 18 und so...).


 

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