Glücksspielsucht > Glücksspielsucht Allgemein
Hallo, vielleicht habt ihr einen Rat im dem Bereich Namensänderung der Kinder?
Ilona:
Hi Thorsten,
wenn jemand aufhört zu spielen, dann merkt das die Umwelt recht schnell. Er wird wieder verlässlich, hält Termine ein, zahlt seine Verpflichtungen, ist konzentrierter, verbindlicher, ausgeglichener etc. Also, ich kann mir nur ganz schwer vorstellen, dass das Jugendamt diese Veränderung nicht mitbekommt. Da sitzen in der Regel Fachleute, die ihr Handwerk verstehen. Falls die Deine Veränderung ignorieren, wende Dich an die Vorgesetzten. Zur Sicherheit frage ich aber noch mal: Zahlst Du Unterhalt für die Kinder?
viele Grüße, Ilona
Ilona:
Hi Thorsten,
ich habe den Namen der Stadt, aus der Du kommst, abgekürzt. Du bist sonst zu leicht zu identifizieren. OK? Falls Claus den Eintrag noch nicht gelesen hatte, kannst Du ihm ja eine mail schicken. Die Gruppe ist übrigens nicht in unserer Adressdatenbank. Weißt Du das? Trag sie doch bitte ein.
viele Grüße, Ilona
toddy:
Hallo Ilona!
Zu deiner Frage, ja ich bezahle Unterhalt für die Kinder.
Ich habe gerade nochmal mit dem Jugendamt telefoniert, es ist halt so das das Jugendamt einer Namensänderung nicht zustimmt.
Aber ich solle auch davon ausgehen, das es wieder vor Gericht gehen wird.
Gleichzeitig solle ich das Umgangsrecht neu einklagen.
Mfg
Thorsten
Ilona:
Hi thorsten,
das ist doch schon mal was. Oder? wenn das Jugendamt nicht weiter beratend tätig wird, kannst du dich vielleicht an eine Familienberatungsstelle in Deiner Stadt wenden (bei Caritas oder Diakonie z.B.). vielleicht können die Dich ein Stück auf dem Weg begleiten und beraten. Ist immer ganz gut, wenn ein neutraler Dritter eingeschaltet ist, damit die Emotionen nicht zu hoch kochen.
viele Grüße, Ilona
Mike:
Hi Thorsten,
leider kommt es nach einer Trennung sehr oft zu Streitigkeiten. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Was mich aber etwas wundert ist, dass Dir keinerlei Besuchsrecht eingeräumt worden ist. Gerade meine Erfahrungen mit dem Jugendamt haben gezeigt, dass eine Beziehung zu beiden Elternteilen sehr befürwortet wird. Das gilt auch bei Spielsucht, Alkoholsucht u.s.w.
Gerade das Jugendamt weiß wie wichtig der Kontakt für die Kinder ist. Nur weil Du spielsüchtig bist, heißt das noch lange nicht "Du darfst keinen Kontakt zu Deinen Kindern haben".
Sollte das Jugendamt diese Sichtweise nicht unterstützen, oder Deine EX-Frau diese Maßnahmen unterbinden, so bleibt Dir leider nur der Weg vor Gericht. Aber auch da sollte Dir zumindestens ein Besuchsrecht eingeräumt werden. Vorausgesetzt Du hast Dir "nichts Schlimmes" zu schulden kommen lassen.
Im Regelfall wird ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen u. zwar sofort nach der Scheidung. Wieso war das bei Dir nicht der Fall? Eine Spielsucht rechtfertig hier sicherlich keine andere Behandlung.
Gerade für Deine Kinder ist es jetzt sehr wichtig nicht aufzugeben. Auch wenn es Dir sehr schwer fällt. Übe Dich weiter in Geduld u. setzte alles daran wenigstens ein Besuchsrecht zu erhalten.
Erwarte aber auch nicht zuviel von Deinen Kindern. Es kann durchaus sein, dass sie Dich nicht gerade mit "offenen Armen" empfangen. Die Kinder sind aufgrund der jetzigen Situation nicht gerade positiv gepolt! Geb Ihnen die Zeit Ihren Papa langsam wieder kennen zu lernen. Du glaubst garnicht wie feinfühlig Kinder sind. Auf Dauer werden sich die Kinder Ihr eigenes Bild von Dir machen.
Gerade jetzt kannst Du zeigen wie wichtig Dir die Kinder sind!
Liebe Grüsse
Mike
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