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Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?

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Online Ilona

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Mir verschlägt es die Sprache! Habe gerade einen Artikel im östereichischen Wirtschafts Blatt gelesen, den ich euch nicht vorenthalten möchte:


Deutsche fürchten Millionen-Klage der Casinos Austria


Der Staatsvertrag der deutschen Bundesländer, der weitreichende Einschränkungen für Glücksspielkonzerne im Internetgeschäft vorsehen soll, befindet sich in der finalen Phase. Noch im Dezember wollen die Ministerpräsidenten ihre Unterschriften daruntersetzen.Doch die Bedenken finanzieller Natur sind in einigen Ländern erheblich: Vor allem Niedersachsen, wo die Casinos Austria seit Ende 2004 zehn Spielbanken betreiben, hat Angst vor Millionen-Klagen. Denn Teil des Kaufvertrages war es damals, dass die Österreicher in den Spielbanken auch ihre Internet-Plattform  anbieten dürfen. Beim Wegfall dieser Möglichkeit sei vertraglich eine Schadenersatzzahlung der Casinos gegen das Land in der Höhe von 7,6 Millionen Euro vereinbart worden. Das bestätigte der Sprecher des niedersächsischen Finanzministers Hartmut Möllring gegenüber dem WirtschaftsBlatt. Insgesamt befürchtet Möllring sogar Schadenersatzzahlungen in der Höhe von 40 Millionen Euro.

Casag-Hoffnungsmarkt

Für die Casinos war der Kauf der niedersächsischen Spielbanken der grösste Expansionsschritt in der Geschichte. Insgesamt flossen dabei 90,6 Millionen Euro in die Kassen des Landes Niedersachsen. In den Folgejahren wollten die Casinos Austria weitere 40 Millionen Euro in den Ausbau der Spielstätten stecken. 2003/04 - dem Jahr, in dem zuletzt Zahlen ausgewiesen wurden - erzielten die zehn Spielbanken einen Umsatz von 108 Millionen Euro. Besonderer Turbo hätte das Internetgeschäft sein sollen: In Österreich, wo so viele Menschen wie in Niedersachsen wohnen, erzielen die Casinos Austria heuer damit 750 Millionen Euro. Ähnliches Potenzial hatte man sich von Niedersachsen erhofft.Bei den Casinos war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. (akr)

Angelika Kramer

Wirtschaft Blatt / Österreich 27. 11. 2006
« Letzte Änderung: 28 November 2006, 12:11:39 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Chris

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Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #1 am: 28 November 2006, 20:38:36 »
höhöhöhöhö...scheiden tut weh.....
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Mike

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Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #2 am: 29 November 2006, 12:05:31 »
Hi Ilona,

mich "schockt" das nicht! Die Verantwortungslosigkeit u. Doppelmoral ist damit mal wieder bewiesen. Was hast Du von Politikern erwartet, die schon seit Jahren die "Machenschaften" der Spielbanken decken? Den Verantwortlichen geht es nur ums Geld u. ganz sicher nicht um den Spielerschutz. In Deutschland wollen sie das Wettmonopol u. die "Schwiegermutter" ist schon längst verkauft!

Wird Zeit, dass endlich mal ein Finanzminister o. Ministerpräsident zur Rechenschaft gezogen wird.

Liebe Grüsse

Mike

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Online Ilona

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Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #3 am: 29 November 2006, 18:55:46 »
Hi Mike,

ganz so negativ sehe ich das nicht. Ich habe inzwischen auch Politiker kennengelernt, denen ich durchaus abkaufe, dass sie etwas für den Spielerschutz tun wollen. Es gibt aber halt auch die von der obergierigen Sorte. Wer von denen mehrheitsfähig ist, wird sich zeigen.

viele Grüße

Ilona
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Offline Mike

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  • Es ist nie zu spät.
Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #4 am: 01 Dezember 2006, 10:06:13 »
Hi Ilona,

das glaub ich Dir auch. So lange sich aber nichts ändern, ist das nur ein schwacher Trost. Es gibt auch Straftäter die Ihre Taten bereuen u. für nicht gut befinden.

Wünsche Euren Team eine schöne Adventszeit!

Liebe Grüsse

Mike

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Offline Harry

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Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #5 am: 02 Dezember 2006, 11:44:25 »
Hi Ilona,
du glaubst auch bis zum Schluss an das Gute im Politiker. Ich denke mal die haben alle tollen Vorsätze, nur wenn Sie dann mal an die Macht kommengibst nur noch Machterhalt. Ich find das nach wie vor überhaupt nicht gut mit dem Monopol für die Casinos in Deutschland. Ist doch nur zum Gelddrucken, wenn wenigstens mal einer so ehrlich wäre und würde das acuh mal zugeben.

Lieben Gruß
Harry

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Online Ilona

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Re: Vergeigen Niedersachsen und Hessen den Lotteriestaatsvertrag?
« Antwort #6 am: 21 Februar 2007, 12:43:04 »
Na, wer sagt's denn. Die Niedersachsen haben in allerletzter Minute die Kurve gekriegt. Hut ab! Hätte ich nicht gedacht. Und was machen nun die Hessen? Mal sehn....


viele Grüße, Ilona


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Möllring untersagt Internet-Casino  
Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 17.02.2007
 
 Das monatelange Warten hat für die niedersächsischen Spielbanken ein schlechtes Ende: Das Finanzministerium hat entschieden, den Antrag der Spielbankgesellschaft auf Eröffnung eines Internet-Casinos abzulehnen. „Wir beziehen uns auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das solche Vorhaben bis Ende 2008 verbietet“, sagte Jürgen Tostberg, Sprecher von Minister Hartmut Möllring, gestern auf Anfrage. Für das Land hat diese Entscheidung vermutlich eine unangenehme Folge. Die „Casino Austria“, die 2004 die zehn niedersächsischen Spielbanken für rund 90 Millionen Euro erworben hatte, kann jetzt einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen – die Rede ist von 7,6 Millionen Euro. Gleichzeitig drohen Schadensersatzforderungen, weil Casino Austria bereits Millionenbeträge in den Aufbau des Internetspiels investiert hat. 2004 waren nämlich das Land und der Käufer der Spielbanken gemeinsam davon ausgegangen, dass man die Angebote auf das Internet ausweiten kann. Ein entsprechender Passus wurde in den Kaufvertrag übernommen. Mittlerweile allerdings hat sich die Lage gründlich verändert: Das Bundesverfassungsgericht verlangte im vergangenen Jahr energische Aktivitäten der Länder gegen die um sich greifende Spielsucht – sozusagen als Gegenleistung dafür, dass der Staat weiterhin sein Lotto- und Spielmonopol behalten kann. Die Länder folgen diesem Auftrag auch in dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag, der von 2008 an in Kraft treten kann. Ob dieses Verhalten das Glücksspielmonopol der Länder auf Dauer sichert, ist fraglich. Bei den Wettbewerbshütern der EU wachsen gleichzeitig die Vorbehalte gegenüber der deutschen Haltung, sich gegenüber Wettanbietern aus dem Ausland abschotten zu wollen. Bisher ließ diese Position der EU die Ministerpräsidenten unbeeindruckt, sie verteidigen ihr Monopol – und erfüllen gleichzeitig die aus Karlsruhe gestellten Auflagen zu Schutzvorkehrungen gegen Spielsucht. Eine davon lautet, keine Internet-Spiele zuzulassen. Leidtragende dieser Politik ist nun die hiesige Spielbankgesellschaft. Sie hatte in den vergangenen Wochen auf eine Zusage aus dem Finanzministerium gehofft. Die Gewerkschaft ver.di, die das Internet-Casino auch mit Blick auf die Gefährdung der Arbeitsplätze in den herkömmlichen Spielbanken ablehnt, warnte kurz vor Weihnachten gar mit Hinweis auf einen konkreten Termin: Ende Dezember solle die Aktion starten. Das geschah nicht, da sich Möllrings Ministerium mit der Genehmigung viel Zeit ließ und dicke Aktenordner mit Unterlagen zur Genehmigung anforderte. Die Spielbank ihrerseits begann im Januar mit einem Probelauf für Computerbenutzer. Auf der Internetseite war ein Online-Spiel möglich – allerdings ohne Geldeinsatz, lediglich zur Einstimmung. Die Spielbankgesellschaft wurde auch nicht müde, auf die vielen geplanten Sicherungen hinzuweisen: Man wollte überschuldete Spieler ausschließen, eine Obergrenze der wöchentlichen Einzahlung je Nutzer festlegen und sogar die psychologische Begleitung sicherstellen. Am Ende blieb das ohne Erfolg: Möllrings Sprecher sagte, man habe sich die Entscheidung „reiflich überlegt“ – und am Ende klar mit Hinweis auf die Rechtslage entschieden. Ob das Land nun einen Teil des Kaufpreises zurückerstatte, werde man abwarten. „Wir prüfen die Sache sorgfältig.“ Denkbar ist auch, dass sich die Spielbankgesellschaft gegen die Verfügung des Ministeriums vor Gericht wehrt. Dann würde ein langer Rechtsstreit drohen. 
 
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