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Sperrmöglichkeit in Spielhallen

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Offline Ilona

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Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« am: 22 Januar 2015, 17:13:09 »
Hallo zusammen,
hier eine kleine Umfrage zur Spielsperre. Es wäre toll, wenn sich möglichst viele beteiligen. Bin gespannt auf eure Meinung.
Alles Gute und viele Grüße, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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freitagessen

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #1 am: 23 Januar 2015, 11:50:35 »
Hi Ilona,

Persönlich finde ich das ein super Sache, (Selbstsperre)
für meine SHG die ich regelmäßig besuche habe ich für „Newcomer“  Vordrucke für  Selbst-sperren hinterlegt. ( gibt es zu genügend im Netz).
Leider gibt es bei uns in Niedersachsen noch keine rechtliche Handhabe wie z:B in Hessen, aber
ich bin mir sicher das es viele Spieler (und auch Angehörige) hilft, wenn es eine Bundesweite Sperrdatei geben würde.
Bis dahin bearbeiten, verteilen/verschicken wir für für „Ausstiegst willige“ diese Vordrucke, wobei wir hier erst mal auf psychologische Distanz hoffen. (habe ich das so richtig formuliert ::)

Lg Rainer

« Letzte Änderung: 23 Januar 2015, 11:54:08 von freitagessen »

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #2 am: 23 Januar 2015, 16:01:44 »
Hi Rainer,

supergute Sache, was ihr da macht! Nur eine Frage: Welchen Vordruck nutzt ihr? Es irren auch einige im Netz rum, die man nichtr verwenden sollte.

LG Ilona

P.S. Wäre toll, wenn ihr ein wenig Werbung für die Umfrage macht
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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #4 am: 24 Januar 2015, 12:15:06 »
Lieber Rainer,

das Formular ist ok. Es ist ursprünglich für Spielbanken entworfen worden.

LG Ilona

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #5 am: 24 Januar 2015, 12:26:59 »
Hallo zusammen,

hier noch eine Info: Man kann sich schriftlich sperren lassen. Einige Spielstätten verlangen, dass man den Antrag persönlich abgibt. Das ist rechtswidrig. Unser Vorstandsmitglied und Sperrexperte Prof. Peters hat das letztens einleuchtend erläutert. Er sagte, dass es in Deutschland nur sehr wenige Verträge gibt, bei deren Abschluss man persönlich anwesend sein muss. Dazugehört z.B. die Hochzeit. Da müssen beide Parteien vor dem Standesbeamten persönlich erscheinen.
Sollte eine Spielstätte persönliches Erscheinen verlangen bitte beim Fachverband melden und parallel den Antrag per Einschreiben hinschicken.

Viele Grüße, Ilona
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Offline fid

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #6 am: 24 Januar 2015, 13:03:03 »
Guten Tag in die Runde,

natürlich wäre es sehr hilfreich und schützend, wenn Spieler sich in Spielhallen sperren lassen könnten. Ich persönlich würde mich freuen, wenn ich als Spieler meine Möglichkeiten einschränken könnte, spielen zu gehen. Genauso habe ich es ja auch beim Onlinepoker gemacht.

Ich als Betroffener bin allerdings nicht davon überzeugt, ob sich derartige Regelungen im Alltag überhaupt umsetzen ließen. Es gibt so viele Spielhallen und die Prüfung aller Kunden durch die Spielhallenaufsicht ist doch fast unmöglich, oder? Es gibt schließlich auch immer noch genügend Kneipen und Bars, die ab halb elf abends ihre Gäste rauchen lassen, da sie wissen, dass sie nicht kontrolliert werden...


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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #7 am: 24 Januar 2015, 15:03:37 »
Lieber Olli,
Ich denke schon, dass das umsetzbar ist. Die Spielbanken tun das schließlich auch. Es erfordert natürlich mehr und besser qualifiziertes Personal und schmälert dadurch den Gewinn. Der Gewinn wird dann nochmal geschmälert, wenn die besten Kunden nicht mehr kommen. Schon jetzt ist in Hessen der Umsatz in Spielhallen um 26% gesunken. Kein Wunder, dass die Spielsperre bei den Anbietern nicht so sonderlich beliebt ist.
LG Ilona
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Offline Olli

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #8 am: 24 Januar 2015, 16:13:27 »
Hi Ilona!

Ich bin unschuldig!  ;D

Wenn der Weg nach Hessen nicht so weit wäre, würde ich mich gerne als Lockvogel zur Verfügung stellen, damit die Betreiber, die sich den Kontrollen verweigern auch bestraft werden.

LG
Olaf
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #9 am: 24 Januar 2015, 17:05:25 »
Oh je, sorry! Das kommt davon, wenn man so schnell liest! Tut mir leid. Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag von fid. Hi fid. Willkommen in unserem Forum.
LG Ilona
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Alles verzockt

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #10 am: 24 Januar 2015, 21:57:07 »
Hallo zusammen. Ich habe mich erst heute in einer Spielbank sperren lassen. Ob es wirklich erst soweit kommen musste weiß ich nicht. Einzig und allein zählt doch nur der Wille da nicht rein zugehen. Leute macht einen großen Bogen um diese Läden. Die einzigen die Gewinnen und lachen sind doch letztendlich die Betreiber . Ich habe mir persönlich eine kleine Notfall Karte zugelegt.sobald ich SuchtDruck verspüre ziehe ich diese Karte aus meinem Portmonee. Da stehen dann Dinge drauf die mich abhalten spielen zu gehen.Also Vorteile um nicht  zu spielen.Welche Vorteile das für euch sind müsst ihr selbst wissen . Alles Gute.Toi Toi Toi





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freitagessen

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #11 am: 24 Januar 2015, 23:13:12 »
Hi "Alles Verzockt"

Willkommen hier Forum,

Einzig und allein wird Dein Wille wahrscheinlich nicht ausreichen um nicht mehr zu spielen, aber das hast Du wie ich lese schon richtig erkannt und weiteren Maßnahmen vollzogen. (sehr gut)
Ob die Betreiber nun alle lachen wenn Du dein Geld verspielst...keine Ahnung weiß ich nicht, wenn  aber ein "Kunde" (mehr bist Du nicht) erkennt bzw. unzufrieden ist mit dem angebotenen Produkt, ihm (den Betreiber) auch noch viele davonlaufen, dann hat Wahrlich kein Geschäftsmann/Frau mehr ein Grinsen im Gesicht. (da bin ich mir ganz sicher  :))
Notfall Karte im Falle eines Falles....auch gut, gerade wenn Du Suchtdruck verspürst.
Eine Tel.-Nr. eines vertrauten den Du jederzeit (bei Suchtdruck) anrufen könntest sollte hierauf nicht fehlen.
Übrigens kenne ich keine Vorteile die das "Exzessives Spielen" mit sich bringt, außer ich möchte andere und mich selber Zerstören!

Lg Rainer
« Letzte Änderung: 24 Januar 2015, 23:16:12 von freitagessen »

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Offline Claus

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Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #12 am: 25 Januar 2015, 00:22:31 »
Hier der Link zu OASIS
Informationen zu OASIS HSpielhG
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=dfb57aacc14ece06bacad76b1732a21b

siehe auch Formulare unter "Downloads"
gute 24 Stunden

"Wer kein Ziel hat,
dem stehen alle Wege offen!

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #13 am: 25 Januar 2015, 01:06:06 »
Das mit der Telefonnummer ist auch ein guter Rat ;)

Re: Sperrmöglichkeit in Spielhallen
« Antwort #14 am: 25 Januar 2015, 20:31:02 »
Hallo zusammen, gilt die schriftliche Selbstsperrung auch in Baden Württemberg? ???

 

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