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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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ViFe

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2341 am: 01 Mai 2019, 20:44:26 »
Was mir gerade noch durch den Kopf geht.. man spricht immer von OC aber es werden nie Namen genannt... Hat jemand Erfahrung mit sunmaker? Bei mir ging’s hauptsächlich um das OC.

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holger

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2342 am: 01 Mai 2019, 21:42:34 »
Bei mir auch sunmaker

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2343 am: 02 Mai 2019, 06:37:58 »
Wen interessieren die Namen von OCs?

Das Einzige, was passieren könnte ist, dass jemand hier einen ihm unbekannten Namen liest und angetriggert wird es dort "moch ein letztes Mal" zu versuchen.

Wir haben keinen gültigen Vertrag mit den OCs - diese sind per Gesetz nichtig.
Also interessieren die uns gar nicht, da wir in die Verträge mit den Zahlungsdienstleistern eingreifen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline kc_

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2344 am: 02 Mai 2019, 16:27:39 »
Hallo,

hatte ebenfalls das reekmann Schreiben angewendet, per Einschreiben an Paypal.

Heute, nach circa 8 Wochen erhielt ich die Nachricht über meine Kontoschließung, jedoch keinen Forderungsverzicht.

Im unten angeführten Zitat aus der Email von Paypal wird eine Besärrigung durxh das OLG München aus März bezüflixh des Beschlusses aus 2018 angeführt.
Hat dieses Urteil nun grundlegendes zwecks PP-Rückbuchungen geändert?

Ebenfalls irritiert der Satz "da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt".

Muss die Flücksspielaufsicht nun Liste führen und an zahlungsdienstleister melden was legal und illegal ist?

Und wie würdet ihr auf die Email reagieren?


"Sehr geehrter Herr ...,


 

wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.


 


 

I.


 

Wir haben das PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse ...@yahoo.de und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an Hillside (shared Service) Limited gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.


 

Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.


 

Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.


 


 

II.


 

Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.


 

Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.


 


 

III.


 

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.


 


 

Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).


 

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).


 

Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.


 

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.


 


 

IV.


 

Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.


 

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.


 

In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir


 

Mit freundlichen Grüßen"

Auf seine Rückbuchungen hin, hat neulich ein Nutzer die oben zittierte Antwort von PayPal erhalten.

@Olli @Ilona
Herr Lenné selbst ist ja auch in diesem Forum vertreten.
Ist es möglich, die Meinung von Herrn Lenné zu diesen Äußerungen von PayPal zu holen? Das wäre echt super.

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Offline Olli

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2345 am: 02 Mai 2019, 16:47:59 »
Hi!

Dein Kontakt zu ihm ist genau so gut wie Ilonas oder meiner ... :)

Also schreibe ihm eine EMail und verweise auf diesen Thread incl. Beitragsnummer ...
Ob er dann antworten möchte, werden wir sehen ... :)

Wie geht es eigentlich Frau RA Knigge?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2346 am: 02 Mai 2019, 17:38:45 »
Hatte auch schon Kontakt mit meiner Rechtsberatung. Ist halt ein Strategiewechsel seitens PP. Wohin der führt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Vielleicht wagt sich PP vor Gericht, vielleicht nicht. Vielleicht ist dieses Schreiben auch ein Mittel des Puffers seitens PP, um alle Eventualitäten rechtlich sauber prüfen zu lassen.

In zwei Monaten wird es wohl zwei Fälle vor Gericht geben, die sich auf Rückbuchungen der letzten 3 Jahre beziehen. Bis dahin wird PP ggfs. die Füße still halten.

Finde es auch mies gerade. Worst case wäre eine Klage, die Risiken bei einem negativem Urteil mir zu hoch, ehrlich gesagt.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2347 am: 03 Mai 2019, 16:12:19 »
 

wir haben Ihre Anfrage in Bezug auf den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos erhalten.

I.

Wir haben das PayPal-Konto mit der registrierten E-Mail-Adresse xyz@outlook.de und die betroffenen Zahlungen erneut überprüft und bestätigen, dass Sie mehrfach Zahlungen an LeoVegas Gaming, BetVictor Limited, Tipico Co. Ltd und GVC Services Ltd gesendet haben. Diese Zahlungen wurden abgeschlossen und die entsprechenden Beträge dem PayPal-Konto des Empfängers noch am gleichen Tag gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass PayPal keinen Einfluss auf den Zahlungsfluss der Kunden hat. Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen gilt nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist wird PayPal einen über das Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Empfänger gutschreiben.

Mit PayPal kann man Zahlungen senden und empfangen. Dabei ist PayPal ein unabhängiger Auftragnehmer. Das bedeutet: Wir haben keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die mit PayPal bezahlt werden und übernehmen dafür auch keine Haftung. Und wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.

II.

Wir erhielten Nachricht von Ihrer Bank, dass die Lastschriftzahlungen für die Zahlungen an die Glücksspielanbieter storniert wurden/nicht ausgeführt werden konnten. Infolgedessen kam es zu einem negativen Saldo auf Ihrem PayPal-Konto.

Für diese fehlgeschlagenen Lastschriften wurden Ihnen Gebühren gemäß Ziffer A4.6. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB berechnet.


 
III.

Entgegen Ihrer unzutreffenden Ausführungen steht PayPal ein wirksamer Aufwendungsersatzanspruch gegen Sie zu.

Hinsichtlich Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspielangeboten hat das Landgericht München mit Urteil vom 28. Februar 2018 rechtskräftig festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Zahlungsdienstleisters ist, die Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen. Dies obliegt vielmehr der zuständigen Glücksspielaufsicht. Ob der Glücksspielanbieter seinerseits gegen den Spieler einen wirksamen Zahlungsanspruch hat, ist für den Zahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters unerheblich (LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitte B. I. 3. und 5.).

Davon abgesehen liegen die Voraussetzungen der Mitwirkung an Zahlungen an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV hier ohnehin nicht vor, da es hierfür an einer Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote seitens der Glücksspielaufsicht an PayPal gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV fehlt (so auch LG München, Urteil vom 28.02.2018, Az. 27 O 11716/17, Abschnitt B. I. 3).

Die vorgenannte Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht München mit Entscheidung vom 4. März 2019 (19 U 793/18) bestätigt.

Wir fordern Sie daher nochmals nachdrücklich dazu auf, den negativen Saldo Ihres PayPal-Kontos unverzüglich auszugleichen und damit unseren Zahlungsanspruch aus §§ 675 c Abs. 1, 670 BGB in Verbindung mit Ziffer 5.3 sowie Ziffer A4.6. unserer Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Die entsprechenden Inkassobemühungen unsererseits werden bis zur vollständigen Erfüllung des Zahlungsanspruchs fortgesetzt. Die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte, inklusive der gerichtlichen Geltendmachung unseres Anspruchs, behalten wir uns vor.

IV.

Aufgrund der Rückbuchungen, die einen Verstoß gegen Ziffer 9. und 10. der PayPal-Nutzungsbedingungen als Teil der AGB darstellen, kündigen wir hiermit gemäß Ziffer 10.2. der PayPal-Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mit Ihnen mit sofortiger Wirkung. Das PayPal-Konto ist und bleibt für jegliche weitere Nutzung gesperrt.

Sie können uns bei weiteren Fragen unter der E-Mail-Adresse ppelce@paypal.de kontaktieren.
 
In Erwartung eines baldigen Zahlungseingangs verbleiben wir


Mit freundlichen Grüßen

Eva Klein

Executive Escalations

PayPal

Habe soeben diese Nachricht bekommen...  Habe versucht die ganze Sache ohne Anwalt anzugehen und bin jetzt echt ängstlich.. Weiss jemand was nun getan wird?

Ich habe deine Mailadresse unkenntlich gemacht, Ilona
« Letzte Änderung: 03 Mai 2019, 16:37:48 von Ilona »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2348 am: 03 Mai 2019, 17:26:35 »
Kannst du mir sagen was das ist Ilona? Der Verzicht nicht oder?

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Rofl1312

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2349 am: 03 Mai 2019, 17:35:33 »
Kannst du mir sagen was das ist Ilona? Der Verzicht nicht oder?

Papyal hat sein Ziel erreicht, Unruhe und Angst verbreiten, lass dich nicht einschüchtern.

Das ist eine Zahlungsaufforderung mehr nicht, da kommen vermutlich noch mehr Aufforderungen bzw. Mahnungen.
Mein Tipp: warte ab wie Paypal weiterhandelt.
Zahle nichts, denn so wirst du dein Geld nie wieder sehen und Paypal freut sich wenn sie keine Klage erheben und wieder Anfangen Verzichtserklärungen zu verschicken.
Ich gehe davon aus das Herr Lenne sich demnächst genauer dazu äußern wird, entweder hier oder auf seiner Seite : https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles.html

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2350 am: 03 Mai 2019, 17:38:21 »
Nein, das ist eher eine Forderung. Ich melde mich am Montag dazu. Ok? Ruhig Blut.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2351 am: 03 Mai 2019, 18:15:22 »
Danke Olli,
« Letzte Änderung: 05 Mai 2019, 11:40:32 von Pocasso »
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2352 am: 06 Mai 2019, 01:39:47 »
Ich versteh das nicht, wie kann sich PayPal auf  § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV berufen , das keine Bekanntgabe seitens der Glücksspielaufsicht fehlt... ???? .....

Es steht doch ganz klar drin

§ 9
Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes KANN die erforderlichen Anordnungen im Einzelfall erlassen.
Die Betonung liegt auf KANN sie müssen aber nicht da ja schon  in

§ 4.1
Allgemeine Bestimmungen

(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten .

Also muss doch eher PayPal eine Erlaubnis der Glücksspiel Aufsicht haben um dieses zu tun .

Haben die eine ?
« Letzte Änderung: 06 Mai 2019, 01:41:20 von Pocasso »
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2353 am: 06 Mai 2019, 07:51:31 »
Fakt ist das Landgericht in München bzw. OLG München hat da anders beschlossen. Das OLG München hat meiner Meinung nach klar gemacht, dass sie ähnlich wie das LG München urteilen werden, weswegen ja der Beklagte keine Berufung eingelegt hat, auch um ein negatives Urteil in einer höheren Instanz zu vermeiden, so dass es nunmehr immernoch kein Urteil einer höheren Instanz gibt. Auch wurden hier Zahlungen per Kreditkarte betrachtet und Paypal und Kreditkarte sind meiner Meinung nach zwei paar Schuhe, weswegen ich die positiven wie für uns negativen Urteile nicht eins zu eins auf Paypal übertragen würde. Dass der Chargeback mit Kreditkarte schwieriger ist, wurde hier ohnehin schon oftmals erwähnt. Jedoch muss man sich der Argumentation der Gerichte bei den positiven und negativen Urteilen stellen.

Warum das LG München und das OLG München so entschieden haben, ist mir auch ein Rätsel. Meiner Ansicht nach hat man hier im Wohle der öffentlichen Ordnung entschieden und die Gesetze eher wohlwollend als juristisch ausgelegt. Getreu dem Motto: Sonst würde ja jeder Chargeback machen und dies die öffentliche Ordnung massiv stören.
Ich sehe dass genauso wie du Pocasso. Das Gericht in München hat meiner Ansicht nach aus einer Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift gemacht (Kann-Vorschrift räumt der Behörde Ermessen ein.). Allerdings sind das natürlich auch Richter und die haben sicherlich (hoffentlich, auch wenn ich das nach dem Urteil stark bezweifle) mehr Ahnung als wir hier im Forum. Ich finde daher den Beschluss des OLG München bzw. das Urteil das LG München zumindest mehr als fragwürdig wenn nicht sogar aus juristischer Sicht bedenklich.
Von den großen Banken und Zahlungsdienstleister wäre es nicht zu erwarten, dass sie sich über geltendes deutsches Recht informieren, weil es zu anspruchsvoll für die Zahlungsdienstleister sei? Also diesen, sinngemäß zietierten Satz aus der Begründung des Urteils das LG München fande ich gerade zu ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.

Anderseits frage ich wer bei der Glücksspielaufsicht sein Geld verdient, denn die hätten meiner Meinung nach gegen offentsichtlich illegale Casinos vorgehen müssen, um uns Verbraucher und den verbrecherischen Machenschaften der Zahlungsdienstleister  zu schützen. Meiner Meinung nach scheint das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, dass dafür zuständig ist, regelrecht nicht zu arbeiten oder nur von Unfähigen besetzt zu sein. Dies soll jedoch keinesfalls auch die Zahlungsdienstleister schützen, denn die wussten meiner Ansicht nach von ihrer illegalen Handlung. Zumidnest müssen sie sich informieren, wenn sie einen Dienst in Deutschland anbieten, ob die Casinos mit denen sie Verträge(?) eingehen, eine legale Dienstleistung anbieten. Dass die Zahlungsdienstleister sich hier aus ihrer Verantwortung ziehen ist für mich gerade zu ein weiteres Armutszeugnis für die Menschen, die für solche Firmen arbeiten oder in deren Namen ihr schmutziges Geld verdienen.
« Letzte Änderung: 06 Mai 2019, 07:58:58 von blackib »

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2354 am: 06 Mai 2019, 09:21:38 »
Fakt ist das Landgericht in München bzw. OLG München hat da anders beschlossen. Das OLG München hat meiner Meinung nach klar gemacht, dass sie ähnlich wie das LG München urteilen werden, weswegen ja der Beklagte keine Berufung eingelegt hat, auch um ein negatives Urteil in einer höheren Instanz zu vermeiden, so dass es nunmehr immernoch kein Urteil einer höheren Instanz gibt. Auch wurden hier Zahlungen per Kreditkarte betrachtet und Paypal und Kreditkarte sind meiner Meinung nach zwei paar Schuhe, weswegen ich die positiven wie für uns negativen Urteile nicht eins zu eins auf Paypal übertragen würde. Dass der Chargeback mit Kreditkarte schwieriger ist, wurde hier ohnehin schon oftmals erwähnt. Jedoch muss man sich der Argumentation der Gerichte bei den positiven und negativen Urteilen stellen.

Warum das LG München und das OLG München so entschieden haben, ist mir auch ein Rätsel. Meiner Ansicht nach hat man hier im Wohle der öffentlichen Ordnung entschieden und die Gesetze eher wohlwollend als juristisch ausgelegt. Getreu dem Motto: Sonst würde ja jeder Chargeback machen und dies die öffentliche Ordnung massiv stören.
Ich sehe dass genauso wie du Pocasso. Das Gericht in München hat meiner Ansicht nach aus einer Kann-Vorschrift eine Muss-Vorschrift gemacht (Kann-Vorschrift räumt der Behörde Ermessen ein.). Allerdings sind das natürlich auch Richter und die haben sicherlich (hoffentlich, auch wenn ich das nach dem Urteil stark bezweifle) mehr Ahnung als wir hier im Forum. Ich finde daher den Beschluss des OLG München bzw. das Urteil das LG München zumindest mehr als fragwürdig wenn nicht sogar aus juristischer Sicht bedenklich.
Von den großen Banken und Zahlungsdienstleister wäre es nicht zu erwarten, dass sie sich über geltendes deutsches Recht informieren, weil es zu anspruchsvoll für die Zahlungsdienstleister sei? Also diesen, sinngemäß zietierten Satz aus der Begründung des Urteils das LG München fande ich gerade zu ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat.

Anderseits frage ich wer bei der Glücksspielaufsicht sein Geld verdient, denn die hätten meiner Meinung nach gegen offentsichtlich illegale Casinos vorgehen müssen, um uns Verbraucher und den verbrecherischen Machenschaften der Zahlungsdienstleister  zu schützen. Meiner Meinung nach scheint das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, dass dafür zuständig ist, regelrecht nicht zu arbeiten oder nur von Unfähigen besetzt zu sein. Dies soll jedoch keinesfalls auch die Zahlungsdienstleister schützen, denn die wussten meiner Ansicht nach von ihrer illegalen Handlung. Zumidnest müssen sie sich informieren, wenn sie einen Dienst in Deutschland anbieten, ob die Casinos mit denen sie Verträge(?) eingehen, eine legale Dienstleistung anbieten. Dass die Zahlungsdienstleister sich hier aus ihrer Verantwortung ziehen ist für mich gerade zu ein weiteres Armutszeugnis für die Menschen, die für solche Firmen arbeiten oder in deren Namen ihr schmutziges Geld verdienen.

völlig richtig argumentiert. Vorallem die Argumentation dass Milliarden schwere Zahlungsdienstleister mit Rechtsabteilungen nicht in der Lage wären bzw. viel verlangt wäre eine White List im Netz abzurufen und die Anbieter, die das Erlaubnis haben, zu ermitteln.

 

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