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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Offline Ilona

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2895 am: 17 Juli 2019, 21:25:38 »
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole. Das schätze ich anders ein. Sie müssen das vor Spielbeginn prüfen. Man muss ja schließlich einen Ausweis einschicken.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Ltr88

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2896 am: 17 Juli 2019, 21:34:55 »
Eben genauso sieht’s aus ! Nicht jeder liest sich die kompletten klein gedruckten AGBs durch! Es ist kein Problem technisch das sie Seiten ein erst spielen lassen nach erfolgreicher Verifizierung! Wird aber nicht gemacht um Kohle mehr zu machen und Auszahlungen komplizierter und länger zu machen herauszögern! Wen ich in Italien Urlaub mache war ich auch nie in der Lage Pokerstars zu spielen! Da es in Italien nicht erlaubt ist!

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Offline taro

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2897 am: 17 Juli 2019, 22:37:10 »
Ich hab ja von dem Auszahlungsproblem des Freundes meines Sohnes berichtet. Das das Geld weg ist, finde ich eher förderlich als es wiederzuholen. Die Botschaft an meinen Sohn, die wollen nur Dein bestes, dein Geld. An Auszahlungen haben die kein Interesse. Eine gute Botschaft!

Das die Politik kein Interesse hat dieses treiben zu unterbinden ist grundsätzlich verwerflich. Bei Jugendlichen ist es eine riesen Sauerei.

Vor kurzen wurden in der Schule meiner Kinder drei 14 jährige während des Unterrichts von der Polizei abgeführt, wegen dealens. Als die Kinder das erzählten fand ich das ganz schön heftig. Auf der anderen Seite sind die drei jetzt so bekannt, daß die vermutlich nicht mehr dealen, können Sie sonst auch gleich über die Presse verticken.

Wenn ich mich entscheiden müsste zwischen einen Joint für meine Kinder oder 50 Euro Bonus bei einem Onlinecasino, würde ich das Casino als gefährlicher einstufen. Klar, ich bin selbst betroffen, aber warum gibt es für den mangelnden jugendschutz überhaupt kein Bewußtsein. Warum wird das nicht wie dealen als Straftat angesehen und verfolgt.

Alle beschäftigen sich mit den cb, was letztlich dreifach wieder zurückkommt. Mit den tatsächlichen Straftaten und kindesmisbrauch interessiert niemanden.

Taro

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Offline Max

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2898 am: 18 Juli 2019, 01:18:28 »
Ihr habt mich falsch verstanden und, da ich momentan nur mit dem Handy schreibe, ist das nicht so einfach.

Was ich hauptsächlich damit meinte, ist, dass langsam  Bewegung in die Sache kommt. Sie wissen, dass es derzeit dünnes Eis ist wo sie sich bewegen und haben erste Maßnahmen ergriffen. Sie schränken es zumindest offen in der Werbung auf SH ein.
Das ist wie gesagt, ein erster Schritt, ein kleiner Anfang.

Vielleicht folgen ja bald Weitere, so dass es Leuten mit Wohnsitz ausserhalb von SH unmöglich ist zu zocken.

Es bewegt sich aber etwas... 😉

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Offline Alex86

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2899 am: 18 Juli 2019, 14:38:33 »
Ist BWIN sauber raus wenn die Paypal nur noch für Sportwetten anbieten? Die Einzahlung über Paypal ist doch nur durch einen Klick wieder für Casino freigegeben! Ist das die neue Masche damit keiner mehr CB veranlassen kann oder wieso seit kurzem dieser Vorgang bei BWIN in Verbindung mit Paypal?

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2900 am: 18 Juli 2019, 14:48:22 »
@alex86

Nein 👎🏻 weil Casino und Sportwetten auf einer Seite angeboten werden!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2901 am: 18 Juli 2019, 14:49:15 »
Bei den Sportwetten von Bwin handelt es sich immer noch um unerlaubtes Glücksspiel, da auf deren Seite sowohl Sportwetten angeboten werden als auch Online-Casino-Spiele/Poker. (+Livewetten)

Demnach ändert das nichts an der Rechtslage. PayPal wirkt weiterhin am unerlaubtem Glücksspiel mit und Bwin bietet weiterhin gem. §4 (4), (5) GlüStV unerlaubte Glücksspielangebote an. (meine Meinung)




Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2902 am: 18 Juli 2019, 14:55:00 »
GENAU SO SIEHT ES AUS !!!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2903 am: 18 Juli 2019, 19:30:50 »
Heute hat mein Anwalt mal wieder ne Mail von KSP bekommen, scheint nicht so als ob PP in nächster Zeit klein beigibt:

Sehr geehrter Herr Kollege XXX,

in der obigen Angelegenheit kommen wir zurück auf ihr Telefax vom XXX und
bedanken uns zunächst höflich für die gewährte stillschweigende Fristverlängerung. Sie
weisen die hier geltend gemachte Forderung gegen Ihre Mandantschaft zurück, da diese
aufgrund von sogenannten Glücksspielangeboten entstanden ist.
Hierzu nehmen wir wie folgt Stellung:
Sofern Ihre Mandantschaft der Auffassung ist, den Ausgleich der Forderung nicht zu
schulden, well die maßgeblichen Transaktionen im Zusammenhang mit so genannten
Glücksspielangeboten standen, so kann diese Einwendung keinen durchgreifenden Erfolg
haben.
Bei dem durch Ihre Mandantschaft geschossenen Vertrag mit dem Glücksspielanbieter und
dem Zahlungsauftrag an unsere Mandantin handelt es sich um zwei abstrakt voneinander zu
betrachtende Vertragsverhäitnisse. Vertragsgegenstand des mit unserer Mandantin
geschlossenen Nutzungsvertrages Ist auf Selten unserer Mandantin allein die Versendung
des Geldbetrages. Im vorliegenden Fall transferierte unsere Mandantin vereinbarungsgemäß
den von ihrer Mandantschaft initiierten Zahlbetrag an den Anweisungsempfänger und erfüllte
hierdurch ihre vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber vollumfänglich.
Gemäß der oben genannten Rechtsprechung käme der Zahlungsdienstleister allenfalls dann
als verantwortlicher Störer in Betracht, wenn er zuvor von der Glücksspielaufsichtsbehörde
auf die unerlaubte Mitwirkung an verbotenem Glücksspiel hingewiesen worden wäre.
Darüber hinaus müsste der Veranstalter bzw. Vermittler des unerlaubten
Glücksspielangebotes ebenfalls zuvor erfolglos in Anspruch genommen worden sein (vgl.
OLG München, a.a.O. sowie Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 07.12.2011, Seite 32).
Bereits die vorgenannten Voraussetzungen sind Im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Im Übrigen hatte unsere Mandantin auch vorliegend weder Kenntnis vom Ort der
Spielteilnahme noch von dem tatsächlich von Ihrer Mandantschaft genutzten Glücksspiel.
Mithin war ihr auch nicht bekannt, dass es sich um ein etwaig illegales Glücksspiel gehandelt
haben soll.
Die hier geltend gemachte Forderung in Höhe von EUR XXX steht somit weiterhin zur
Zahlung aus.
Mit der Zahlung dieses Betrages befindet sich Ihre Mandantschaft bereits In Zahlungsverzug.
Mit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges ist Ihre Mandantschaft nach Maßgabe von § 286
Abs. 2 Nr. 4 BGB - ohne dass es einer Mahnung bedurfte - in Verzug geraten. Ihre
Mandantschaft hat durch die Ermächtigung, den Betrag im Wege des Lastschriftverfahrens
einzuziehen, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, was als Selbstmahnung zu
qualifizieren ist. Nachdem die streitgegenständliche Forderung im Wege des
Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist Im Hinblick auf diese
Selbstmahnung Verzug eingetreten (AG Ludwigsburg WM 2007, 2198; Grüneberg in
Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 286 BGB Rn. 25).
Aufgrund dieses Zahlungsverzuges ist Ihre Mandantschaft auch zur Zahlung des bislang
entstandenen Verzugsschadens verpflichtet. Dieser setzt sich aus den Kosten unserer
Beauftragung, den kaufmännischen Mahnkosten sowie den gesetzlichen Verzugszinsen
zusammen.
Nach alledem haben wir Ihre Mandantschaft erneut aufzufordern, die hier ausstehende
Gesamtforderung in Höhe von EUR XXX auf unserem unten genannten Anderkonto
zum Ausgleich zu bringen.
Hierfür haben wir uns eine Frist bis zum
01.08.2019
notiert. Andernfalls sehen wir dem Eingang konkreter Rückzahiungsvorschläge binnen
genannter Frist entgegen.
Sollte die Frist wider Erwarten erfolglos verstreichen, werden wir unserer Mandantin
empfehlen, das Verfahren gegen Ihre Mandantschaft weiter fortzuführen.

Mal sehen wies weiter geht...

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2904 am: 18 Juli 2019, 19:42:56 »
@bentheman

Was sagt denn dein Anwalt dazu und es ist schon komisch von KSP oder, sie beziehen sich auf das Urteil von KK das ist doch wieder was ganz anderes!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Vetram

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2905 am: 18 Juli 2019, 20:16:34 »
Wie sieht es denn mit den Verzugszinsen aus?
Müssen diese bezahlt werden wenn ein Vergleich von Paypal vorgeschlagen wird?
Bei mir wurde ja von der Postbank Zuviel zurückgebucht.
Laut Anwalt habe ich bis jetzt noch nicht die Zuviel zurückgebuchte Differenz erstattet.
Überlege dies aber zu tun um im schlimmsten Falle nicht noch Zinsen für das mir eh nicht zustehende Geld zu zahlen.
Wie seht ihr das?

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Offline lazomi

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2906 am: 18 Juli 2019, 21:56:53 »
Die müssen ja irgendwas probieren sonst wird es bald teuer für Paypal.
Ich hoffe die Anwälte antworten jetzt mit noch besseren Argumenten ...

Ich frage mich nur ernsthaft wie das bei jedem Kunden abläuft von z. B Lenne.
Wird hier nur noch der Name geändert und das passende schreiben versendet ?
Im Endeffekt haben doch zich Kunden den identischen Werdegang. Ich meine Paypal weiß doch eigentlich mittlerweile schon was als Antwort kommen muss ...
Da wird immer das gleiche hin und her geschickt 🤔😄


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Offline smok

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2907 am: 18 Juli 2019, 23:46:30 »
Hallo,
ich habe mich hier gerade erst angemeldet verfolge das ganze aber schon sehr lange.

Der Grund warum ich mich jetzt angemeldet habe ist das ich auch so eine mail bekommen habe und jetzt nicht genau weis wie ich darauf reagieren soll .



@ lazomi
 bei mir war die e-mail ein bisschen anders formuliert aber im Grunde stand genau das gleiche drin.



@BenTheMan

Ich habe fast die gleiche e-mail bekommen, allerdings habe ich den CB ohne Anwalt gemacht (März), sodass ich jetzt nicht genau weiß wie ich weiter machen soll.
Da ich von so einer e-mail auch noch nie etwas gehört habe.
Könntest du mir verraten wie dein Anwalt darauf reagiert hat, dass ich weis was ich machen muss ? (kannst du mir auch privat schreiben)




Falls sonst irgend jemand eine Idee hat was jetzt das beste vorgehen wäre oder sogar erfahrung damit hat kann mir gerne seinen Vorschlag mitteilen.



Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2908 am: 20 Juli 2019, 08:49:52 »
@rofl1312

Weist du schon was neues von deinem Anwalt
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Rofl1312

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #2909 am: 20 Juli 2019, 11:24:53 »
Als ich ihn per Mail Mail geschrieben habe, kam eine Abwesenheitsnotiz, ist im Urlaub.

PayPal kann es irgendwie nicht sein, da ich Informationen von einem Spieler bekommen habe, der vor kurzen gute 10k im Casino verspielt hat, und per PayPal bezahlt hat.

PayPal scheint munter weiter zu machen.

Im Verbotsschreiben steht international tätig das kann jeder Anbietet sein, Giropay, Sofort, Skirll usw..

 

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