Hi Fred!
Unabhängig von deinem Anspruch auf Rückzahlung haben die nicht wirklich unrecht. Du hast dich auch "strafbar" gemacht.
Korrekt! Aber:
Das ist sogar unabhängig davon ob du es wusstest oder nicht, denn in D gilt immer noch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Falsch! Es gibt Vergehen und Straftaten, bei denen das so ist. Das unerlaubte Glückspiel ist aber ein Vergehen, bei dem der Vorsatz erst bewiesen sein muss.
Daher sagen wir auch immer, dass ein CB eine einmalige Angelegenheit ist. Wer ein zweites Mal ein CB macht, der beweist mit dem Ersten, dass er von der Unrechtmäßigkeit seines Handelns gewusst hat.
Es gibt mittlerweile auch Juristen, die diese Art des Vorsatzes negieren - da würde ich mich aber nie drauf verlassen wollen.
Ja, auch wenn Du im Kern Recht hast, würde ich mir derzeit keine Sorgen um eine Anzeige wegen unerlaubtem Glückspiel machen, da diese allesamt im Sande verlaufen. Gedanken würde ich mir trotzdem machen, wenn es denn geschehen ist. Denn wer will bewusst ein Vergehen begehen?
Das ist eine Grenze, die es zu vermeiden gilt sie zu überschreiten.