Hallo,
ich bin Peter, 29 Jahre alt und neu hier. Ich habe in den letzten 2,5 Std hier etliche Seiten gelesen und viele nützliche Infos bekommen.
Vielen Dank dafür!
Sorry, dass es soviel Text ist, ich hoffe, dass ich einiges mir bereits zusammensuchen konnt aus diesem Thread. Ich möchte halt nur nix falsches machen.
Nun zu meiner Situation:
Innerhalb der letzten 8 Wochen mehrere Zahlungen (12.500€) per Girokonto --> Paypal --> bet-at-home für Live-Casino (Roulette). Zwischendrin auch 1x einen Betrag (1.007€) "ausbezahlt" (bet-at-home -->Paypal --> Giro) bekommen. Davor auch (leider) "des Öfteren" im Casino gewesen, aber nie online gespielt. Aber dafür wie gesagt häufig. Da es aber für mich durch das Online zocken echt heftigere Dimensionen angenommen hat und mir irgendwie bewusst geworden ist, dass ich süchtig, abhängig und krank bin, habe ich mich in Behandlung begeben und bin seit 2 Wochen dort und habe da gestern den Tipp bzgl. "Geld zurückfordern" bekommen. Habe dann länger mit mir gehadert, bzgl. der Moral. Konnte dann aber nicht schlafen und habe mal gegoogelt und bin dann auf dieses Thread gestoßen.
Nun zu meinen Fragen:
0 ) Könnte/Sollte ich alle Abbuchungen zurückfordern, obwohl ich auch 1x eine Auszahlung erhalten habe, oder muss ich das irgendwie gegenrechnen?
Ist/Wäre dieser Ablauf korrekt oder gibt es sogar "Einsparungspotenzial" ?:
1 ) Paypal-Abbuchungen von meinem Girokonto selbst im Onlinebanking zurückbuchen, da relevante Abbuchungen noch keine 8 Wochen zurückliegen. --> Reicht das oder muss ich irgendwas direkt mit dem Bankberater machen?
2 ) Abwarten auf Reaktion seitens Paypal -->Antworten die per Mail? Per Brief? -->Buchen die nochmals ab?
3 ) Widerspruchschreiben (siehe unten Schreiben "Widerspruch") als Einschreiben an "PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. // 22-24 Boulevard Royal //L-2449 Luxembourg" senden" --> Reicht normales Einwurf-Einschreiben oder besser mit Rückschein? -->Oder soll ich Paypal garnicht antworten und warte direkt auf das erste postalische Schreiben von Paypal's Inkassounternehmen?
4 ) Widerspruchschreiben (siehe unten Schreiben "Widerspruch") als Einschreiben an Paypal's Inkassounternehmen senden. --> Reicht normales Einwurf-Einschreiben oder besser mit Rückschein?
5 ) Widerspruchschreiben (siehe unten Schreiben "Widerspruch") als Einschreiben an das Mahngericht, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte. --> Reicht normales Einwurf-Einschreiben oder besser mit Rückschein?
6 ) Abwarten bis Einstellungsmittelung seitens Paypal oder ihres Inkassounternehmen kommt.
7 ) Fertig
Generell gilt für mich:
- Nicht einschüchtern/verängstigen lassen weder von Paypal, Paypal's Inkassounternehmen oder einem gerichtlicher Mahnbescheid
- Nachweislich der Forderung widersprechen (Einschreibensbeleg aufheben bis Einstellungsmittelung kommt)
- Keine Telefonate mit Paypal oder deren Inkasseunternehmen führer, notfalls Telefonnummern blocken
- Von der Bank erstattetes Geld zurücklegen bis Einstellungsmittelung kommt, also nicht zwischenzeitlich ausgeben
- Nicht auf Gegenangebot eingehen
- Notfalls: Verjährungsfrist von 3 Jahren abwarten
- Abwarten, Ruhe bewahren
Muss ich sonst noch etwas beachten oder auf etwas achten?
- Benötige ich nen Anwalt (z.B.: Whdgz) oder geht es auch alleine?
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Schreiben Widerspruch:
Betreff: Widerspruch der Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die Forderung zurück. Ein Anspruch auf Ausgleich der offenen Lastschriften steht PayPal (PayPal (Europe) S.a.r.l. et Cie., S.C.A.) nicht zu.
Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Ebenso ist es den Zahlungsdienstleistern gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verboten an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen mitzuwirken. So heißt es in § 4 Abs. 1 GlüStV:
„(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“ (§ 4 Abs. 1 GlüStV, Hervorhebung durch uns)
PayPal hätte schon keine Zahlung an den Veranstalter des unerlaubten Glücksspiels leisten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen