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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3375 am: 01 November 2019, 15:44:22 »
kotek123, Du hast recht, aber je eher die Landgerichte für die Zahlungsdienstleister entscheiden, umso weniger Spieler wird es geben, die weitermachen.
Bei 15.000 Euro Streitwert beträgt das Kostenrisiko mehr als 10.000 Euro, wenn man in der Berufungsinstanz verliert.

Hier kannst Du mal selbst für Deinen Streitwert rechnen, was Dich das kosten wird:
Quelle: https://www.smart-rechner.de/gerichtskosten/rechner.php

Bin gespannt ...

Bei niedrigen Streitwerten kommt man immer nur bis zum Landgericht ... danach müsste wohl die Berufung ausdrücklich zum Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3376 am: 01 November 2019, 15:49:58 »
@EKIP61

Aber selbst wenn man gewinnt hat die Beklagte auch immer das Recht in die nächst höhere Instanz zu gehen, zumindest in der Theorie...

Ein Risiko wird immer bestehen, egal ob es Kläger oder Beklagte Partei betrifft.
« Letzte Änderung: 01 November 2019, 15:55:31 von Born4Nothing »
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Offline lazomi

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3377 am: 01 November 2019, 16:49:45 »
Bin ich mal gespannt was whdgz macht bei deren ganzen Kunden .
Da habe ich als Kunde zwar nicht das Risiko aber die werden das sicherlich nicht riskieren soviel drauf zu legen. Das Konzept war ja eigentlich Zahlen erfassen Rückbuchungen starten und abkassieren.  Zum Schluss  dann den Verzicht bekommen.
Nur jetzt kommt alles anders!

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3378 am: 01 November 2019, 16:53:56 »
also ich denke, wenn whdg mit Lenne hinter dem Kläger im Urteil von Wuppertal stehen, dann werden die in die Berufung gehen. Kann mir nicht vorstellen, dass die so leicht aufgeben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3379 am: 01 November 2019, 16:57:51 »
Dass würde logisch sein alles andere wäre eine Katastrophe.

Leider wissen wir nicht ob es WHDG
und Lenné waren oder ein andrer Rechtsanwalt.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3380 am: 01 November 2019, 16:58:24 »
Hallo :)

ich verfolge diesen Thread schon etwas länger und habe mir auch einiges abgeschaut. Nun muss ich aber mal meien Fragen loswerden und kein Stiller Beobachter mehr sein. Also habe ich mich eben mal registriert.

ich habe lange Zeit gespielt, meist im Casino vor Ort. Irgendwann packte mich der Reiz und die Langeweile und ich habe online gezockt. Es lief gut und dann schlecht. Ich hörte auf. 3 Jahre lang. Bis vor 6 Wochen. Dort verzockte ich 2x 1000€ bei Bet@home am Roulette-Tisch innerhalb weniger Minuten...leider...ich fühlte mich danach dreckig und irgendwie schämte ich mich auch, dass ich wieder so dumm war und auf ein Casino reinfiel...ich musste erstmal 30minuten duschen. dabei liefen mir auch die tränen runter...oh man

Ich habe mich dann ein bisschen eingelesen, auch hier.

Was habe ich schon gemacht:
+ Geld zurück im onlinebanking.
+ Paypal alle Abbuchungen weggenommen, irgendwo in den eistellungen ging das
+ Paypal eröffnete 2 Fälle (je 1000€-buchung)
+ Ich Trottel habe auch gedacht man müsste diese Begründung ausfüllen und habe "3. Entspricht nicht den Erwartungen" ausgewählt. Ich weiß, es war falsch. Kann ich da jetzt noch was ändern? wie schlimm ist das wirklich? Ich habe als Antwort geschrieben, dass Glückspiel in Deutschland verboten ist ich deswegen das Geld zurückgeholt habe. Der Fall vwurde geschlossen. Mein Kontostand bei Paypal ist -2000€
+ Ich habe ein Brief mit Vefolgung nach Luxemburg geschickt. Die haben mir bestätigt, dass mein Schreiben angekommen sei und sie es bearbeiten werden.

Achso, ich habe mit Paypal bei Bet@Home eingezahlt und Paypal hat von meinem Giro abgebucht. Ich wohne in Hessen (also nicht schleswig-Holstein). Falls das überhaupt nen Unterschied macht. Das sagen die ja immer in der Werbung "Nur für Spieler in Schlesweg-holstein oder so. Einen Anwalt habe ich noch nicht. Bin aber als am überlegen. Ich bin auch etwas verunsichert, weil hier alle 10.000€ und mehr zurückgeholt haben. Und jetzt kommt noch das Urteil, was gegen einen Zocker entschieden hat bzw- FÜR PAYPAL.

Was kann/soll ich tun? Habt ihr noch Fragen zu meine SItuation oder ist es überhaupt verständlich? Bitte antwortet mir, danke :)

Seid lieb zu mir, bitte :)

Liebe Grüße
Marina

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3381 am: 02 November 2019, 15:44:31 »
Hallo Marina ,
Keiner kann vorhersagen was passieren wird .
Sicher einfach das Geld bis es ein engültiges Urteil gibt und widerspreche fleißig wenn etwas kommt . Keiner hier weis wie es ausgehen wird . Und deine Fragen können alle in den letzten 50 Seiten beantwortet werden .
Grüße

*

Rofl1312

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3382 am: 03 November 2019, 00:55:04 »
Da ich in dieser Woche etwas eingespannt war, habe ich mir das Urteil jetzt mal in Ruhe durchgelesen bei einem Glas Rotwein, ich werde es mal zusammenfassen.

Worum geht es ?

Der Kläger hat Paypal auf Summe X verklagt, der Kläger hatte per Lastschrift Summe X gezahlt und sie innerhalb der 8 Wochenfrist wieder storniert, ferner fordert er von Paypal mehr als die die Summe die er zurückgebucht hat.
Vermutlich hatte der Kläger schon vor den Lastschriften bei Paypal eingezahlt, ob mit Kreditkarte oder per Aufladung des Kontos per Giropay oder ähnliches ist nicht bekannt.
Die Summe die der Kläger einfordertet hat ist "strittig", hier wurde erst das "Bereicherungsverbot" nicht beachtet, anschließend wurde die Summe nach unten korrigiert.

Wie hat PayPal argumentiert?

PayPal beantragt die Klage abzuweisen, PayPal bestreitet eine Pflichtsverletzung.
In Deutschland ist Glücksspiel nicht per se verboten, ferner kann PayPal nicht wissen dass der Glücksspielanbieter in Deutschland keine Erlaubnis hat.
Der Schaden ist nicht Schlüssig weil, nicht dargelegt werden konnte welche Gewinne und Verluste es gegeben hat, mit den Spieleinsätzen


Die Entscheidungsgründe des Landgerichtes

Die Zulässige Klage ist nicht begründet.

Das Rechtsverhältnis zwischen PayPal und Nutzern ist in §675 f Abs. 2 Satz 1 BGB und im Sinne des Kapitels 3 der europäischen Zahlungsdienstrichtline PSD II zu qualifizieren, der durch eine erfolgreiche Registrierung zustande kommt.

Die Beklagte hat keine (Schutz-)Pflichten gemäß § 241 Abs 2 BGB nicht verletzt.
Eine solche Pflichtverletzung folgt weder aus dem Abschluss der Kooperationsvereinbarungen mit dem entsprechenden Online-Casinos.
Es ist nicht Aufgabe von PayPal den Spieler vor der Teilnahme an ggf. verbotenem Glücksspiel zu bewahren.

Mir gefällt hier das ggf. nicht !!

Der Umstand das PayPal mit Betreibern von Glücksspielseiten eine Vertragsbeziehung einging verletzt keine Vertragliche Pflichten im Verhältnis zum Kläger.
Wenn §134 BGB hier zum Tragen käme, bezieht sich dies allein nur auf das Verhältnis zwischen Kläger und Casino.
Dass der Kläger nicht dazu verpflichtet ist seine Einsätze zu bezahlen, wirkt sich nicht auf das Anweisungsverhältnis zwischen Beklagten und und Kläger aus (vgl LG Berlin Urt. V: 16.04.2018,. AZ 37 O 367/18)

Somit ist es Unerheblich ob es sich bei den streitgegenständlichen Anbietern um unerlaubtes Glücksspiel handelt.
Dies hat keine Auswirkung auf den Zahlungsdienstrahmenvertrages zwischen Kläger und Beklagten.

Durch die Zustimmung zum Zahlungsvorgang erlangt das Vertragsunternehmen einen abstrackten Zahlungsanspruch aus § 780 BGB gegen das Zahlungsdienstunternehmen.
Einwendungen aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Vertragsunternehmen kann der Nutzer dem Zahlungsdienstleister nicht entgegenhalten. (vgl für Kreditkartenunternehmen : BGH Urteil)
Anders würde nur gelten, wenn offensichtlich und beweisbar ist, dass dem Vertragsunternehmen eine Forderung aus dem Valutaverhältnis gegen den Nutzer nicht zustehen würde.
Dagegen spricht aber schon, dass der Kläger die Zahlungen selbst autorisiert hat.

Auch das PayPal die Zahlungen ausgeführt hat, begründet keine Pflichtverletzung
Damit wirkte die Beklagte nicht im Sinne von §4 Abs. 1 S. 2. GlüStV zu lasten des Klägers am unerlaubten Glücksspiel mit.


Ein widerspruch? oben heißt es ggf.?

Paypal war verpflichtet die Zahlungen auszuführen, weil er der Kläger die Zahlungsdaten selber eingegeben hat und autorisiert hat, basieren auf den Vertrag zwischen PayPal und dem Casino.

Anschließend folgt eine etwas längere Passage über den Glücksspielstaatsvertrag, wo in §9 die Verantwortung an die Glücksspielaufsichtsbehörde weitergereicht wird.
Die Glücksspielaufsichtsbehörde kann ein Zahlungsverbot nur dann aussprechen wenn es dem Unternehmen bereits einmal mitgeteilt wurde, dass es verboten ist was es macht.
PayPal hat sich laut Gericht auch nicht bereichert.

Es ist nicht die Aufgabe von PayPal den Kläger vor möglicherweise illegalen Zahlungsvorgängen zu Schützen.
Auf weiteren Seiten wird auf den Zahlungsdienstrahmenvertrag verwiesen.

[....] Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,
Unterstellt, der Zahlungsdiensterrahmenvertrag wäre wegen Verstoßes gegen § 4 GlüStV nichtig, würde den Kläger dieser Verstoß gleichermaßen treffen.
Anschließend noch ein Satz, dass öffentliche Teilnahme am Glücksspiel unter Strafe gestellt ist.


Wenn der Richter in der Urteilsverkündung so konsequent ist, und dem Kläger den a.. bis zum Hals aufreist, dann muss er den Kläger auch weiter strafrechtlich verfolgen.
Denn wenn es nach dem Richter geht, macht Paypal alles richtig und der Kläger hat alles falsch gemacht, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Fazit: Wenn man Drogendealer ist und es satt hat sich den arsch abzufrieren und weiterhin sein Geld mit unsauberen Geschäften verdienen will, wird man Zahlungsdienstleister für ein Casino da kann man machen was man will, und man muss nicht immer die Hosen runterlassen....

Mal gucken wie es sich weiterentwickelt.
« Letzte Änderung: 03 November 2019, 00:59:26 von Rofl1312 »

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Offline kc_

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3383 am: 03 November 2019, 08:09:19 »
Zitat
Der Kläger hat Paypal auf Summe X verklagt, der Kläger hatte per Lastschrift Summe X gezahlt und sie innerhalb der 8 Wochenfrist wieder storniert, ferner fordert er von Paypal mehr als die die Summe die er zurückgebucht hat.
Vermutlich hatte der Kläger schon vor den Lastschriften bei Paypal eingezahlt, ob mit Kreditkarte oder per Aufladung des Kontos per Giropay oder ähnliches ist nicht bekannt.
Die Summe die der Kläger einfordertet hat ist "strittig", hier wurde erst das "Bereicherungsverbot" nicht beachtet, anschließend wurde die Summe nach unten korrigiert.
Muss der Kläger auch die geplatzten Lastschriften zurückzahlen? Oder geht es hier nur darum, dass der Kläger über Giropay/Kreditkarte aufgeladenes Geld nicht zurückfordern kann?

Zitat
Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,

Heißt es auch, dass wenn PayPal bei geplatzten Lastschriften klagen würde, hätten Sie keinen Anspruch auf Rückforderung?


Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3384 am: 03 November 2019, 08:31:47 »
Hallo Marina ,
Keiner kann vorhersagen was passieren wird .
Sicher einfach das Geld bis es ein engültiges Urteil gibt und widerspreche fleißig wenn etwas kommt . Keiner hier weis wie es ausgehen wird . Und deine Fragen können alle in den letzten 50 Seiten beantwortet werden .
Grüße

Hallo Spielernatur,

ich habe leider keine Info gefunden, wie schlimm das ist, dass ich bei dem Paypal-Fall, den die ja eröffnet haben, die Nummer 3 als Begründung ausgewählt habe. Außer "Man soll nicht lügen". Leider weiß ich daher nicht, ob man das noch ändern kann oder ob Jemand anders Erfahrungen hat, wie schlimm das wirklich ist.

Auch eine direkte Info darüber, ob es einen Unterschied mache, dass ich aus Hessen komme und somit nicht aus schleswig-Holstein komme, finde ich nicht. Ich meine, irgendeinen Unterschied muss es ja machen, da die das immer in der TV-Werbung sagen bei Ihren Online-Casino-Werbung.

Das mir keiner eine super Lösung präsentieren kann, ist mir (leider) klar. Aber ein bisschen seelische und moralische Unterstützung. Ich finde es auch komisch, dass ich immernoch nicht den Rückschein meines Einschreibens wiederbekommen habe. Aber Paypal hat mir per Mail bestätigt, dass mein Schreiben angekommen ist und sie es bearbeiten. Wie lange hat das bei Jemanden anderem gedauert? Habt ihr auch Mails als Ankunftsbestätigung bekommen? Wie lange habt ihr auf das erste Post-Schreiben von Paypal (oder deren Inkasso oder deren Anwalt) warten müssen seit dem Widerruf?

Ich weiß: Fragen über Fragen. Aber ich bin ziemlich unsicher...

Vielein Dank für die Mühen die ich machen.

Freundliche Grüße
Marina

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3385 am: 03 November 2019, 08:47:14 »
@KC

ich würde dass so sehen es wäre logisch aber sicher bin ich mir da nicht.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3386 am: 03 November 2019, 09:00:18 »
@KC

ich meinte dass beide Forderungen nichtig sind aber sicher bin ich mir auch nicht.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3387 am: 03 November 2019, 09:28:49 »
Zitat
In Deutschland ist Glücksspiel nicht per se verboten, ferner kann PayPal nicht wissen dass der Glücksspielanbieter in Deutschland keine Erlaubnis hat.
Der Schaden ist nicht Schlüssig weil, nicht dargelegt werden konnte welche Gewinne und Verluste es gegeben hat, mit den Spieleinsätzen

Glückspiel ist zwar per se nicht verboten aber es gibt kein OC das eine Erlaubnis, welche in 15 Bundesländern auch eine Gültigkeit besitzt, vorweisen kann!

Schaden: Genau das ist es eben was ich schon zig mal geschrieben habe. Man sollte schon den Schaden nachweisen können und auch lückenlos nachvollziehen können was eingezahlt und gespielt wurde!

Zitat
Anschließend folgt eine etwas längere Passage über den Glücksspielstaatsvertrag, wo in §9 die Verantwortung an die Glücksspielaufsichtsbehörde weitergereicht wird.
Die Glücksspielaufsichtsbehörde kann ein Zahlungsverbot nur dann aussprechen wenn es dem Unternehmen bereits einmal mitgeteilt wurde, dass es verboten ist was es macht.

Man verfasst einen Vertrag und sagt: Es ist verboten sich an Transaktionen an illegalem Glückspiel zu beteiligen und die Richter verweisen  dann auch noch das man dies auch noch dem Unternehmen explizit mitteilen muss - das alles steht doch schon im Glückspielstaatsvertrag. Was ist denn das für eine Hirnrissige Argumentation!? Vor allem dann, weil Paypal Jahrelang immer Verzichtserklärungen ausgesprochen was einem Schuldeingeständnis zu werten ist!

Nach diesem wahnwitzigen Urteil wird es nun auch interessant bei mir - Paypal wird sicherlich auch bei mir so argumentieren; daher wurde auch die Fristverlängerung so gedreht, dass man das Urteil von Wuppertal noch mit in die Abweisung einfließen lassen kann. Naja, mein LG war schon nicht mit dem LG und OLG München konform und ich kann mir nicht vorstellen das mein LG einer solchen Argumentation folgen wird und kann ich mir nach dem bisherigen Verlauf auch nicht vorstellen....
« Letzte Änderung: 03 November 2019, 09:43:23 von Born4Nothing »
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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3388 am: 03 November 2019, 10:18:10 »
@Born

Ich denke auch das dein LG eine klare Linie hat !!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Selo

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Re: Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele
« Antwort #3389 am: 03 November 2019, 10:26:49 »
Also kann ich dann quasi zwei firmen gründen und schwarz geld hin und her transferieren ohne eine gegenleistung und sagen „der versender“ hat mir nicht mitgeteilt das dass geld aus illegalen geschäften stammt ich sollte es nur ins ausland weiterschicken!! aber zu sagen die wüssten nicht wo das geld hingeht einfach nur lächerlich!!
« Letzte Änderung: 03 November 2019, 10:28:20 von Selo »

 

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