Aus meiner Sicht müsste PayPal jetzt Klagen weil, das LG ja nur die Forderung vom Kläger zurückgewiesen hat, bedeutet für mich das PayPal noch kein Anspruch auf die Zahlung hat.
Liege ich hier richtig?
Ja. PayPal müßte selbst Klagen... hat aber nach Argumentation des Gerichts genausowenig Ansprüche wie der Kläger... zumindest, wenn man sich auf illegales Glücksspiel beruft.
Das würden sie aber kaum tun. Wenn überhaupt, würde ich an deren Stelle jetzt mit Nicht-Erfüllung der Zahlungsverpflichtung argumentieren, unabhängig von der erworbenen Ware / Dienstleistung.
Die Zahlungen wurden ja nach Auffassung des Gerichts vom Kläger ausreichend autorisiert. In deren Augen reichte dies aus, die Transaktion durchzuführen, da eine Kontrollpflicht seitens PayPal ihrer Meinung nach nicht besteht.
Dies wiederum ist nur meine persönliche Auffassung. Ich kann mich irren... und tue dies auch oft genug.
Es ist übrigens egal, ob du Geld direkt, oder mit Freispielen gewinnst. Der springende Punkt ist ja eben:
...Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist,
Unterstellt, der Zahlungsdiensterrahmenvertrag wäre wegen Verstoßes gegen § 4 GlüStV nichtig, würde den Kläger dieser Verstoß gleichermaßen treffen.
Anschließend noch ein Satz, dass öffentliche Teilnahme am Glücksspiel unter Strafe gestellt ist.
Die Teilnahme war illegal, das beinhaltet auch etwaige Freispiele.
Wenn man mit der Illegalität argumentiert, gilt das für beide Seiten, und nicht nur da, wo es für mich von Vorteil ist. Punkt.
Ich zahle insgesamt 50k aus, habe aber 60k verspielt... Nettoverlust: 10.000€. Ganz einfach.
Ich finde es schon echt erstaunlich, mit welcher Einstellung manche da rangehen... und sogar vor Gericht ziehen.
Ich kann ja ruhig nochmal eben den Dieb beklauen, bevor ich mit dem Finger auf ihn zeige, und ihn vor den Kadi zerre... immerhin ist er ja ein Krimineller und gehört bestraft!
Und dann guckt einer verwundert, wenn ihm vom Richter gesagt wird, daß das so nicht funktioniert, und er erstmal ausreichend nachweisen muß, was und wieviel überhaupt gespielt... und ein- und ausgezahlt wurde.
Es ist in gewisser Weise tatsächlich etwas ärgerlich und frustrierend, da solche Aktionen das öffentliche Bild doch zum negativen prägen, und die Sache insgesamt für die Zukunft kaum einfacher machen.
Denn das öffentliche Interesse hat hier auch einen nicht zu vernachlässigenden Einfluß.
Das ging jetzt nicht an dich, Rofl... ich finde die Diskussion hier insgesamt nur gerade etwas befremdlich.
Auch, wenn ich mich da unbeliebt mache.... aber der Kläger hat durch seine Herangehensweise in diesem Fall nicht unerheblich zu der Entscheidung beigetragen.
Wie gesagt, es wurde sich zu sehr auf die Fehler von PP konzentriert... ohne auf Schwachstellen bei der eigenen Beweis-, Argumentations- und Handlungskette zu schauen.
Auch das ist aber nur meine Auffassung....