Da die zurück gebuchten Zahlungen (Glücksspiele) aber illegal waren dürfte es schwierig sein für Paypal.
Genauso schwierig wie andersrum. Zumindest für das Kasino.
Kasinospiele im Internet sind (mit wenigen Ausnahmen - Stichwort SH) ein illegales Glücksspielangebot. Du kannst das Kasino also nicht verklagen - und sie dich auch nicht.
Aber.... PayPal ist nunmal nicht der Glücksspielanbieter selbst, sondern ein Zahlungsdienstleister, der dafür sorgt, daß Transaktionen in Echtzeit vorgenommen werden können. Sie stehen also als 'Vermittler' dazwischen.
Nur deshalb sind derlei Klagen also überhaupt erst möglich.
Alles steht und fällt hier also mit drei Punkten, die vom Gericht interpretiert werden müssen:
1. Waren meine Zahlungen von mir autorisiert? (Das elektronische SEPA-Mandat ist technisch gesehen tatsächlich ungültig, zumindest in D, aber in anderen Staaten der EU ist es gängige Praxis, außerdem habe ich mich ja tatsächlich selbst dafür registriert). Mich im Nachhinein zu beschweren, daß die Zahlungen tatsächlich getätigt wurden, mag da etwas paradox klingen, auch wenn es genaugenommen keine zugelassene Methode ist.
2. PayPal hat Akzeptanzverträge mit Onlinecasinos, was ja an sich schon die Unschuldsvermutung aushebelt, allerdings bieten die meisten auch Sportwetten an. Das hingegen wäre ja praktisch gesehen in Ordnung. PayPal selbst kann den Unterschied bei der Buchung eventuell gar nicht sehen. Deshalb ging es eine Zeitlang nur für Sportwetten. Wenn das Kasino mich das Guthaben dann auf ihrer Seite in den Kasinobereich umbuchen läßt, wäre PayPal da also fein raus. Das komnt ihnen sehr zugute, und ist ihnen mit Sicherheit bekannt, trotzdem ist es ein 'Schlupfloch' - deshalb (und wegen des Bereicherungsverbotes) braucht man lückenlose Nachweise.
3. (Und meiner Meinung nach die wichtigste Frage) Hat PayPal als Zahlungsdienstleister
überhaupt eine Kontrollpflicht mir gegenüber? Hat diese überhaupt
irgendwer außer mir selbst?
Rein rechtlich gesehen kann es trotzdem meiner Meinung nach eigentlich nicht sein, daß PayPal erfolgreich klagen kann.
Dennoch sollte man die Sache schon vernünftig angehen, um keine Steilvorlagen zu liefern....