Eine sehr wichtige Momentaufnahme^^
Fakt ist jedoch, das beide Parteien, egal wie es ausgeht, sich vor dem BGH wiederfinden, sofern nicht ein Wunder geschieht aber auch nur dann, wenn die Revision vom OLG vor dem BGH zugelassen wird.
Das OLG kann auch eine Urteil sprechen und die Revision nicht zulassen. Dann ist eine Partei gearscht...