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Gefahr: Casino-Automaten in Spielhallen
colibri:
Na gut, man kann sich in Spielbanken und Casinos sperren lassen, nicht aber in den unzähligen Spielhallen. Letztere sind nun dazu übergegangen, bekannte Casino-Automaten aufzustellen. Zwar ist die Zufuhr von Geld gemäß den Gesetzgeber-Vorgaben limitiert, aber nicht limitiert genug, um Süchtige abzuhalten. Im Gegenteil: Diese Automaten üben die selbe Anziehungskraft auf Süchtige aus und es ist kein Problem, in diesen Dingern mehrere hundert Euro pro Stunde zu verlieren.
Es müsste einen Verband der Spielsüchtigen o.ä. geben, der die Gesetzgeber auf die Gefahren hinweist und eine Unterbindung der Umwandlung von Daddelhallen in nicht kontrollierte Casinos fordert.
Claus:
Hallo Colibri,
ich empfehle dir erst mal selbst zu genesen von der Spielsucht, dann kannst du anderen helfen zB. hier
Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Ansprechpartner Ilona Füchtenschnieder
Auf der Freiheit 25
32052 Herford
Tel.: (05221) 59 98 -50
Fax: (05221) 59 98 -75
eMail: spielsucht@t-online.de
Gruss
Claus
colibri:
Danke für den Tip. Aber wer sagt, daß man sich nicht um eher politische Aspekte kümmern kann wenn man spielsüchtig ist?
Danke auch für die Adresse.
dieter2:
seit der änderund der spielverordnung ist es meiner meinung nach zu einer
extremen veränderung in den spielhallen gekommen,die mich im moment nur noch alle an casinos der übelsten sorte erinnern !
wie ist es eigentlich möglich,das gesetzliche bestimmungen zur einsatz/gewinnregelung so problemlos umgangen werden können,wie es seit einiger möglich ist?
wie kann es eigenlich möglich sein,das alle gesetzlichen vorgaben durch meiner meinung nach illegal tricks umgangen werden können? warum werden sognannte bankspeicher am geldspielautomaten erlaubt,von dem nun einsätze von bis zu 20euro !! in 3sek. getätigt werden können! warum fällt gewonnendes geld nicht in den gleichen gesetzlichen rahmen wie einsätze vom geldspeicher ? das ist mir ein rätsel
wie ist es eigentlich mit dem höcheinsatz von 80 euro die stunde gemeint? meiner meinung nach doch nicht 80 euro in 10 min.,und dann 50 min. pause-das ist ja lächerlich! das suchtpotenzial ist doch so enorm gestiegen,das der spieler diesem casinospiel hoffnungslos ausgeliefert ist !
für mich ist es unverständlich,wie wenig der staat die bürger vor dem abzocken auländischer firmen(novomatic) schützt! ohne die fatale änderung der spielverordnung hätten diese "heuschrecken"niemals hier gross werden können-aber herr gauselmann ist ja genauso schlimm !
ehrliche firmen wie bergmann,die niemals dieses abzocken mitgemacht haben,sind insolvenz gegangen-einfach unglaublich !!
meiner meinung nach gehören sämtliche punktspeicher verboten,oder müssen der einsatz und gewinnregelung wie der geldspeicher unterliegen! denn 80 euro einsatz die stunde,muss unbedingt auch von gewonnendem geld eingehalten werden!
was ist eigenlich mit dem höchstgewinn von 500euro die stunde gemeint ? doch nicht so,wie es zur zeit läuft,nämlich gewinne von mehreren tausend euro,die dann nur stundenwiese in 500 euro schritten ausgezahlt werden! heutzutage werden gewinne von 5000euro in 10 stunden ausgezaht!!!
waren so hohe gewinne geplant ? sie können sich ja vorstellen was passiert,wenn ein spieler 1000-2000euro verspielt hat! um beim hauptgewinn alles wieder zu holen,ist doch beschaffungskriminalität in jeder art vorauszusehen ! früher waren solche gedanken nicht da,weil die höchstgewinne ja in einem sehr kleinen rahmen lagen ( 200-600 DM) auch verluste waren relativ klein,aber heute ist durch die sogenannten bank/punktespeicher alles anders!!
wie gesagt,meiner meinung nach muss unbedingt vom gesetzgeber eingegriffen werden,um diesen wahnsinn zu stoppen!
nur sollte man niemals den erfindungsreichtum der hersteller unterschätzen,die bestimmt noch andere namen für dann neue zwischenspeicher schon in der schublade liegen haben ( vielleicht ja zeitspeicher/bananenspeicher/hartzIVspeicher o.ä.)
Das Einfachste wäre es doch, wenn das 'Geld' auf dem Bankspeicher auch als solches behandelt wird, auch wenn das Punkte sind, sind sie doch dem wie Geldbeträge.
Die Ausrede der PTB, Geld sind keine Punkte ist unverständlich.
Was beingt diese zu dieser Falschannahme ?
Wenn das 'Geld ' des Bankspeichers genauso wie das auf dem Geldspeicher behandelt wird, also dem Kontrollmodul unterliegt mit Höchsteinsätzen pro Spiel hätte der Spuk schnell ein Ende.
Das müsste ja auch, ohne diespielverordnung zuu ändern, einfach machbar sein.
Die PTB müsste nur ihre Richtlinen ändern, so wie das bereits bei der Vernetzung geschehen ist.
Was hält diese davon ab ?
Ilona:
Tja, das ist so eine Sache. Die Automatenindustrie hat eine supersupergute Lobby. Ich befürchte, dass da so schnell nix passiert. Der Fachverband Glücksspielsucht e.V. hat vor kurzem einen offenen Brief an die Fraktionen, der im bundestag vertretenen Parteien geschickt. Ich kopier ihn mal in dieses Posting:
viele Grüße, Ilona
-------------------------
An die
Fraktionen der im Bundestag
vertretenen Parteien
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
11. 05. 2007
vorab per Fax
Offener Brief
Anpassung der Spielverordnung
- an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes und
- den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen
Sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
nach Auffassung unseres bundesweit tätigen Fachverbandes besteht dringender Handlungsbedarf in Bezug auf eine Novellie-rung der Spielverordnung. Die Spielverordnung regelt bekanntlich die Aufstellung und den Betrieb der gewerblichen Spiel-automaten. Diese Spielautomaten unterliegen bisher leider nicht dem Recht der öffentlichen Ordnung, unter das die Spielbanken, die Lotterien und die Sportwetten fallen. Diese unterschiedliche rechtliche Einordnung ist schwer nachvoll-ziehbar, zumal die Spielhallenautomaten –insbesondere nach der letzten Novellierung-, den in Spielbanken aufgestellten Geräten immer ähnlicher werden.
Aus unserer Sicht ist die Spielverordnung in der jetzigen Fassung nicht kompatibel mit dem Urteil des Bundesverfas-sungsgerichtes vom 28. 3. 2006 und dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, der derzeit von den Bundesländern verab-schiedet wird. Eine Anpassung an die neue Glücksspielgesetzgebung ist dringend erforderlich, da ansonsten die große Gefahr besteht, dass der Staatsvertrag einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Interessanterweise legen ja die privaten Wettanbieter den Finger immer wieder in diese Wunde und bemängeln die fehlende Kohärenz der Gesetzgebung. Sie tun dies aus unserer Sicht zu Recht, sind doch nach wie vor die Geldspielautomatenspieler die mit Abstand größte Gruppe der Glücksspielsüchtigen, die Beratungs- und Behandlungsstellen aufsuchen. Ihr Anteil liegt zwischen 70% und 80%.
Die Anpassung der Spielverordnung an das neue Glücksspielsrecht könnte auf zwei Wegen erfolgen:
1. Das Verbot sämtlicher Glücksspielgeräte außerhalb staatlich konzessionierter Spielcasinos
(vgl. Norwegen oder Schweiz)
2. Die Übertragung sämtlicher Schutzvorschriften, die für Lotterieangebote und Spielbanken künftig gelten, auf den
Bereich der Spielhallen bei gleichzeitigem Abbau dieser Geräte aus gastronomischen Betrieben.
Der erstgenannte Ansatz wird angesichts der starken Lobby der Automatenverbände nicht durchsetzbar sein.
Der zweite Ansatz würde beinhalten, dass alle Vorschriften zum Spieler- und Jugendschutz 1:1 auf den Spielhallenbereich übertragen werden. Auf diese Weise würde man quasi zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: problematisches und süchtiges Glücksspielen würde wirksam eingeschränkt und die Glücksspielgesetzgebung würde kohärenter und damit auch gerichts-fester.
Wir würden uns sehr freuen, wenn unser Vorschlag, den wir auch den anderen Fraktionen der im Bundestag vertretenen Par-teien unterbreiten, Ihre Unterstützung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Füchtenschnieder
- Vorsitzende -
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