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Informationen zu meinem Chargeback Versuch

Begonnen von jayjay, 11 Februar 2019, 16:47:37

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Guten Morgen,

mal eine Frage:
Kann man die Anwaltskosten eigentlich mit der Rechtsschutz bezahlen?
Es handelt sich bei mir ja nun nicht um Rückbuchungen wegen Glücksspiel, sondern um Rückbuchungen wegen ungültigem Mandat.
Wie sind hier eure Erfahrungen?

Ich denke nicht, da es im Zusammenhang mit Glücksspiel steht

Soweit richtig, aber wie gesagt geht es hier eigentlich um die Rückbuchung auf Grund eines ungültigen Mandats.
Bin mir hier etwas unsicher. Dass es wegen Glücksspiels nicht klappt weiß ich.

LG

#78
Diese Frage hab ich meinem "Anwalts Liebling" - der Advocard gestellt. Ein ganz klares NEIN. Alles was mit Glückspiel zu tun hat oder die Folgen davon sind ist rigoros ausgeschlossen!

Auch wenn es um eine Rückbuchung eines nicht erteilten Sepa Mandates waren das ungültig ist, so ist der dahinterstehende Grund, das Glückspiel, und demnach eine Folge dessen.
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Was man aber prüfen sollte ist Prozesskostenhilfe.
LG Ilona
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Ich hoffe, dass es zu keinen Prozess kommt :)

Tja, nun ist der Mai fast vorbei. Seit meinem Chargeback weder einen Anruf noch eine Mail von PayPal oder einem Inkassounternehmen bekommen.
Am 08.05. hat PayPal mal meinem Anwalt von Lenne geantwortet, dass sie die Mail erhalten haben.
Bei mir ist irgendwie alles anders :-)

Guten Morgen zusammen,

gestern Abend habe ich eine Mail von PayPal erhalten. Es tut sich also etwas.


ZitatSie können PayPal nicht mehr nutzen.


Nach einer Überprüfung haben wir Ihr Konto dauerhaft eingeschränkt, da wir Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Konto festgestellt haben. Sie können PayPal nicht mehr nutzen, um Geld zu senden oder zu empfangen oder online einzukaufen.
Wenn Sie noch Geld auf Ihrem PayPal-Konto haben, behalten wir es bis zu 180 Tage ein. Danach informieren wir Sie per E-Mail darüber, wie Sie an Ihr Geld kommen.
Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten.

Ich bin gespannt wie es nun weitergeht.

LG JJ


Guten Morgen,

seit heute kann ich mich nicht mehr in meinen PayPal Account einloggen.
Ich bin gespannt wie es nun weitergeht :-)

VG JJ

Heute kam die erste schriftliche Antwort von PayPal zu meinem Anwalt.

PayPal verweist hier, wie bei den anderen auch, auf das Urteil vom LG München vom 28.02.2018 sowie die Bestätigung des Urteils vom OLG München vom 04.03.2019.
Also das Standardschreiben.

Viele Grüße


Ich gehe davon aus, dass mein Anwalt die passende Antwort übermitteln wird.
Aktuell laufen ja diverse Prozesse, sogar erfolgreich. Das LG Ulm hat auf den Punkt gebracht, dass die Urteile aus München nicht haltbar sind (Endurteil im Oktober).
Auch das LG Hamburg sieht es so, dass Zahlungsdienstleister verpflichtet sind Maßnahmen zu treffen, um nicht gegen das Mitwirkungsverbot zu verstoßen (Urteil wahrscheinlich im September).

Ich sehe die Sache ganz entspannt und kümmere mich ehrlich gesagt um nichts.
Entweder es gibt Geld zurück oder halt nicht.

Allerdings gehe ich davon aus, dass wenn PayPal sowohl in Ulm als auch in Hamburg verliert, es denen ganz schön an den Kragen gehen wird, da ich denke, dass man dann direkt gegen PayPal
vorgehen kann und nicht mehr die Bank benötigt für die Rückbuchung.

woher hast du die info wegen den laufenden prozessen in Ulm und Hamburg? Mir ist aktuell nur Born bekannt der ein Fall gegen Paypal am laufen hat

Von Ulm und den positiven Aussichten habe ich auch erfahren. (RA)

Hoffen wir das Beste  :)

ZitatAllerdings gehe ich davon aus, dass wenn PayPal sowohl in Ulm als auch in Hamburg verliert, es denen ganz schön an den Kragen gehen wird, da ich denke, dass man dann direkt gegen PayPal
vorgehen kann und nicht mehr die Bank benötigt für die Rückbuchung.

Langsam ... dann steht es lediglich 4: 2 für uns bei nichthöchstrichterlichen Urteilen ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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