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Erfolgreiche Klage gegen Paypal - Urteil LG Ulm AZ: 4 O 202/18 vom 16.12.2019

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Offline Olli

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Hi Born!

Jetzt hast Du es geschafft, mir ist die Stolzesröte zu Kopf gestiegen ... :)

Lieben Dank und immer wieder gerne ... :)

Ich habe das Urteil gerade zum ersten Mal gelesen und finde es genial, wie sie argumentieren.
Zwei Dinge sind mir aber aufgefallen.
Selbst wenn Du in Ulm aufgeladen hättest und wärest dann nach SH getingelt, würde dies die unerlaubte Handlung nicht erlaubt machen.
Dazu müsstest Du nämlich Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in SH haben - was ja nicht gegeben gewesen wäre.
Weiter bietet das Gericht PP eine Möglichkeit sich künftig den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Dies durch eine Nachfrage beim Kunden, der dann natürlich die Unerlaubtheit bestreitet.
Damit würde §4 GlüstV erneut konterkarriert, eben mit den Argumenten, die das Gericht liefert.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Ach, die Röte lässt auch wieder nach^^

Ja, das Urteil und die Begründungen sind mit Abstand das Beste, was es bisher gegeben hat!

Was mich aber erstaunt ist, das ich dem Gericht ja den Link inkl. Passwort habe zukommen lassen und die nur noch 3 Tage Zeit hatten selbiges abzurufen bevor der Zugang wieder weg war. Die waren auf Zack denn das Schreiben mit dem Link ging am 17.10.2019 gegen 16:30 Uhr raus und die haben das noch am gleichen Tag eingesehen!

Zitat
Es kann mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Kläger nach
den Einzahlungen in Ulm am gleichen Tag von Ulm aus ins Ausland oder nach Schleswig-Holstein
fuhr und anschließend für weitere Einzahlungen zurück nach Ulm, um sodann zum Spielen
wieder ins Ausland oder nach Schleswig-Holstein zu fahren.

..was Paypal mir ja unterstellen wollte^^

Kurz gesagt: Geiler Scheiß!
« Letzte Änderung: 20 Dezember 2019, 17:30:09 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
So, jetzt habe ich das Urteil auch endlich gelesen. Klare, deutliche Worte. Sehr gründlich recherchiert und differenziert begründet. Man liest in jedem Satz: Die Kammer hat sich ernsthaft mit der komplexen Materie beschäftigt. Born nochmal herzlichen Dank an dich. Du hast Mumm bewiesen, die Klage eingereicht, zwei Vergleichsangebote abgelehnt und bist ganz stur dabei geblieben. Damit hast du dem Spielerschutz einen richtig großen Dienst erwiesen. Und dir auch! Denn du hast gezeigt, wenn du was willst, dann ziehst du das auch durch. Mit dieser Ausdauer und Power kannst du auch langfristig spielfrei bleiben.

Herzliche Grüße, Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Danke.

Naja, wie ich schon sagte ging es mir nie dabei um das Geld, hat mich nie interessiert. Wäre das Geld im Vordergrund gestanden dann wäre das alles schon längst beendet. Mich hat zu Anfang vielmehr die Tatsache gewurmt, was Paypal mit mir abgezogen hat und die haben gut an mir verdient denn die haben 2% von den 3,6MIO $ an Gebühren eingeschoben was ich übers gewerbliche Konto habe laufen lassen und dann sperrt man mir ohne Vorwarnung einfach mein, zu 100% sauberes, Konto!

Und Paypal hatte dutzend Möglichkeiten denn ich bin denen hinterhergelaufen weil ich mein Konto wieder haben wollte. Also hatte ich keine Wahl. Und ja, wenn ich was will dann gehe ich jeden noch so steinigen Weg und schrecke auch vor keinen Weltkonzern zurück. All das wegen 2500 EUR....

Power ist so eine Sache, es stand teilweise auf der Kippe denn all das erlebte im letzten Jahr hat deutliche Spuren hinterlassen aber irgendwie hab ich mich da durchgewurschtelt. Ganz gut für einen Schwaben^^
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Rofl1312

Moin,

Chapeu, Eier so dick wie Melonen, zum Fest schon ein kleines "Geschenk" vorweg.

Paypal kann natürlich in Revision gehen, aber die sollten es sich genau überlegen ob sie durch jede Instanz gehen oder ein Einzelurteil gegen sich akzeptieren, da kann der Schnellball schnell zur Lawine werden, ich gehe davon aus die ziehen den Schwanz ein und denken sich irgendeine neue Methode aus  die bisher zurückgebuchten Gelder zurück zu bekommen.


Weiterhin viel Erfolg und schöne Feiertage und einen guten Rutsch, das Feierabendbier geht auf dich, Prost.

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Offline TAL

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Ich bin erst auf Seite 12, aber ich gratuliere dir trotzdem schonmal. Es ist schön, zu lesen, daß sich das Gericht ernsthaft und engagiert mit der Materie auseinandergesetzt hat.

Zitat
Ganz gut für einen Schwaben^^

Ich hatte mal nen Schwaben als Mitbewohner. Der Kerl konnte alles irgendwie auftreiben - quasi für lau.
Ich weiß noch, wie wir eines Nachts um zwei bei einer Flasche Weißwein für 1,79€ in der Küche saßen, und ihm einfiel "Ich brauch irgendwie ein Sofa".
Am nächsten Tag kam er hoch in die Wohnung "Hilf uns mal bitte tragen."
Vor der Haustür stand ein nageleues, schickes Ledersofa. Er hatte einen Zwanni dafür gezahlt, und die Typen vom Sozialkaufhaus noch dazu gebracht, es ihm vor die Tür zu liefern. Keine Ahnung, was er mit diesem Teil wollte, in unsere Bruchbude paßte es optisch nicht so wirklich, sein Zimmer unterschied sich stistisch nicht groß von meinem, aber er hatte sich das anscheinend in den Kopf gesetzt.
Geld hatten wir beide nicht (er war seines Zeichens und Amtes Pizzalieferant und Alibistudent auf der Flucht vor den Erwartungen seines Vaters), aber wir wußten, wie man ohne auskommt - spaßig war die Zeit auf jeden Fall.


Ich hoffe für dich, daß es dabei bleibt, PayPal nicht in Berufung geht, und du schlußendlich keinen weiteren Streß mehr damit hast, und zur Ruhe kommst.

Herzlichen Glückwunsch 8). Finde ich gut habe kein Mitleid mit PP hab ja auch kein Mitleid mit Banken die Drogennkartell Geld waschen. OC waren für mich nie relevant schade das man nicht auch Spielhallen verklagen kann.
Klar ist jeder selber schuld an seiner Sucht, trotzdem verdienen die ja mit dem Elend der Menschen bewusst Geld . In meinen 20 Jahren habe in den Spielhallen keine Leute gesehen die aus Spaß da waren. Da waren nur Süchtige und alle wussten es.
Schliesst Alle Spielhallen

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IchSchaffeEs

Ich weiß nicht, ob euch allen das auch schon bewusst geworden ist - aber auch wenn ich kein Jurist bin, so ist das Urteil bei genauerer Betrachtungsweise sogar weit mehr als eine "erfolgreiche Klage gegen Paypal"  bzw. gegen einen einzelnen Zahlungsdienstleister. Es ist in meinen Augen ein absoluter Meilenstein in der Geschichte des Spielerschutzes! Die vorherigen Gerichte haben fallspezifisch entschieden, sodass das Urteil ausschließlich einer bestimmten Zahlungsart (Kreditkarte / Skrill etc.) zugeordnet & abgehandelt wurde. Daher haben die Anwälte in diesem Zusammenhang ja auch stets um Geduld gebeten.
Genialerweise hat das Landgericht Ulm in der präzisen Ausführung seiner Entscheidungsgründe sehr viel Weitsicht bewiesen, weil es den Glückspielstaatsvertrag hinsichtlich des Glückspielverbots in der
a) Zielsetzung des Gesetzgebers,
b) wortgenauen Auslegung,
c) Systematik,
d) teleologischen Auslegung,
e) kausalen Folge,
d.h. im Kern der eigentlichen Gesetzesinitiative zum ersten Mal ausformuliert hat.

-> Damit hat das LG Ulm den Grundstein dafür gelegt,dass die Gesamtheit aller, der mit der Transaktion (un)mittelbar verbundenen Zahlungsdienstleister im Sinne des Verbots- und Schutzgesetztes zukünftig ihrer Kontrollpflicht zur Überprüfung von illegalem Glückspiel gerecht werden müssen, um künftige Haftungs-, und Rückforderungsansprüche ausschließen zu können.
->->-> Das bedeutet, dass hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur diejenigen profitieren, die die Absicht zu einem Chargeback haben, sondern was noch viel wichtiger und bedeutender ist:
Der Spielerschutz wurde & würde erheblich verbessert, weil er nicht nur auf Eigeninitiative basiert.
Schutz der alle Transaktionen umfassen könnte, wenn sich weitere Gerichte der Auffassung des LG Ulm anschließen würden. Dies scheint mir jedoch sehr realistisch, weil ein gegenläufiges Urteil im Umkehrschluss ja nun dieser präzisen Auslegung des Glückspielstaatsvertrages des LG Ulms widersprechen müsste.

Ich bin jedenfalls der festen Überzeugung, dass dieses Urteil absolut wegweisend und für uns alle ein großer Grund zur Freude ist :-)
« Letzte Änderung: 21 Dezember 2019, 22:57:15 von IchSchaffeEs »

Als ich damals in der Verhandlung saß und mir die Ausführungen der Richter angehört habe wurde mir da schon klar das man sich beim LG Ulm  wirklich mit der ganzen Problematik nicht nur oberflächlich sondern tiefgründig auseinandergesetzt hat und zum Glück ist es mir auch gelungen die Nachweise welche das Gericht haben wollte, zweifelsfrei und wasserdicht auch nachzuweisen.

Als dann Unterbrechung war und ich mit meinem Anwalt über den Vergleich gesprochen hatte, stand für mich, nach all den Ausführungen der Richter, fest das ich den Vergleich ablehnen werde obwohl ich bet@home nicht nachweisen konnte. Schlussendlich ist mit der Nachweis mit etwas Glück dennoch gelungen auch wenn ich nicht mehr daran glaubte und ich habe auf Grund dessen den Vergleich zum zweiten Mal abgelehnt.

Und das LG Ulm hat mit dem weitergemacht, was sich in der Verhandlung angebahnt hatte, und sich durch den HWB weiterzog, und schlussendlich ein Urteil getroffen, so gründlich und akribisch ausgeführt, das nun alle Weichen gestellt sind.

Habe auf vieles gehofft aber nicht das dabei sowas herauskommen könnte und auch wenn ich alles verloren, so habe ich dennoch etwas gewonnen was man mit keinem Geld der Welt kaufen kann.
« Letzte Änderung: 22 Dezember 2019, 10:33:06 von Born4Nothing »
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IchSchaffeEs

Habe auf vieles gehofft aber nicht das dabei sowas herauskommen könnte und auch wenn ich alles verloren, so habe ich dennoch etwas gewonnen was man mit keinem Geld der Welt kaufen kann.

Ja, Born das hast Du wahrhaftig  :D ...und wenn das mal kein unglaublich schönes Weinachtsgeschenk an & für uns alle ist, dann weiß ich auch nicht  ;)  In diesem Sinne * ho ho ho *  ;D
« Letzte Änderung: 22 Dezember 2019, 12:05:10 von IchSchaffeEs »

Dir ist aber schon klar, dass ich aus dem Alter, schon längst raus bin, um an den Weihnachtsmann zu glauben^^

Abgesehen davon bin ich nicht wirklich ein Freund von Weihnachten. Früher als Kind war das ja super aber mittlerweile bin ich nur noch genervt von dem ganzen Trouble so das ich es sogar ablehne noch irgendwelche Geschenke schenken zu müssen. Wenn ich jemanden ein Geschenk machen möchte (abgesehen von Kindern) dann brauche ich nichts extra irgendwelchen "Feiertage" sondern schenke es weil ich es will.

Das dies hier auf Weihnachten trifft war so unvorhersehbar wie die unbefleckte Empfängnis von Mariens und wir kennen alle die Geschichte wie sich das weiterentwickelt hat^^
« Letzte Änderung: 22 Dezember 2019, 12:31:04 von Born4Nothing »
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IchSchaffeEs

Born, Du bringst mich immer wieder zum Schmunzeln. Die Betonung lag auf dem Unterstrichenen...gerade weil ich es schade fand, dass manche sich nicht mit dir mitfreuen können, weil sie wie im nun vorab zitierten, entkräfteten Urteil des LG München, das eine dem anderen vorwegnehmen. Also das Schutz- und Verbotsgesetz steht an erster Stelle....d.h. das Schicksal & der Schutz jedes einzelnen Spielers, der durch die Kontrollpflicht der Finanzdienstleister zusätzlich geschützt werden kann, steht über der Gefahr & der Befürchtung, dass einzelne Spieler das als "Freibrief" missbrauchen könnten.
Wir haben alle einen freien Willen mit auf den Weg bekommen & jede Unterstützung auf dem Weg ist ein Gewinn für die Gemeinschaft.

A propos Weihnachten & Weihnachtsmann  - Glaube versetzt ja bekanntlich Berge - Kinderaugen strahlen - Geschenke an Weihnachten schließen ja Geschenke auch über das Jahr nicht aus - wenn man sich an Weihnachten auf den Inhalt des Ursprünglichen besinnt und feiert, dann wird einem bewusst, was im Leben wirklich wichtig ist (nämlich nicht der Konsum). Weihnachten ist (wie o.g.) das was ihr draus macht  :D
« Letzte Änderung: 22 Dezember 2019, 15:50:53 von IchSchaffeEs »

Dir ist aber schon klar, dass ich aus dem Alter, schon längst raus bin, um an den Weihnachtsmann zu glauben^^

Ich möchte sicher nicht melancholisch in diesem Thread auftreten wobei ich gestehen muss, daß gerade zu Weihnachten der Gefühlsspiegel weit höher liegt als das Jahr über.

Besonders dieses Weihnachten nehme ich als Geschenk. Nicht im materiellen Sinne, auch nicht als Bereicherung Konsumgesteuerter Einkäufe. Für mich ist dieses Weihnachten ein unbezahlbares Geschenk es überhaupt weiter erleben zu dürfen.

Born, keiner ist zu alt für ein Glaube, welcher niemals verloren gehen darf. Auch ich habe oft keinen Glaube mehr besessen, mich in manchen Jahren verlassen gefühlt.

Dieses Jahr war ein besonderes Jahr, ein Jahr welches mich nur mehr im Glauben bestärkt hat als je zuvor. Nur das schnelle Handeln vieler Menschen hat es mir ermöglicht heute überhaupt noch hier zu sein. Das schnelle dasein bis hin zur gelungenen Herz Operation. Erst mit der zweiten kurze Zeit später ist es mir erst einmal bewußt geworden was für ein Geschenk ich da erhalten habe.

Leben und Tod liegen sehr nahe beisammen, vergessen wir es einfach nur zu oft.

Mit dieser Erfahrung habe ich auch meinen Glauben wieder gefunden, den glaube daran das es noch nicht die richtige Zeit dafür gewesen sein sollte, weil es noch so viele unerledigte Dinge gibt. Weil ich gebraucht werde und wichtig für einige Menschen geworden bin aus meinem Umfeld.

Noch wichtiger aber, die Chance bekommen habe etwas besser zu machen, etwas zurück zu geben. Glaube Born ist etwas sehr schönes wenn man ihn hat. Ich hoffe Du findest deinen wieder. Das ist mein Geschenk an Dich.

In dem Sinne, schöne besinnliche Weihnachten

Dies kann sehr gut nachvollziehen denn vor 2 Jahren hat es meinen Vater, und das nur einen Tag vor seinem Geburtstag, ebenso erwischt wie dich. Nur das schnelle Eingreifen andere trug dazu bei das er heute noch am Leben ist. Mein Vater sieht es nun genauso wie du.

Abgesehen davon hatte ich vor 4 Jahren Herzflimmern und musste mir selber den Notarzt bestellen. 1 Jahr Später ist mein Cousin durch einen Motorradunfall verstorben und das gerade mal mit 18 Jahen und zwei Jahre später meine Cousine an Krebs.

All das lässt einen doch sehr nachdenklich machen... und man ist mehr als nur froh das man nicht schon das zeitliche gesegnet hat. All diese Ereignisse haben eins gemeinsam - nichts ist wie es mal war!

Leider glaube ich nur an mich selbst, sich auf andere zu verlassen macht alles nur komplizierter denn wenn man es wagen sollte ist man eh verlassen.

Und ja, ich glaube an etwas, an genau das was hier passiert ist und auch an die Gerichtsbarkeit die endlich mal so ist wie es eigentlich immer hätte sein müssen. Und ich glaube auch daran das nun alles besser wird...
« Letzte Änderung: 22 Dezember 2019, 16:57:35 von Born4Nothing »
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Kudos, Born! Bin juristischer Laie, aber wie Ichschaffees schon ausgeführt hat, klingt es auch für mich nach bahnbrechender Rechtssprechung. Es gibt hier doch ein oder zwei Fachleute im Forum – Euer Input wäre jetzt für die Einordnung sehr hilfreich!

Ich frage mich, wie es jetzt weitergeht.

- PayPal geht nicht in Berufung –> Urteil wird nach Fristablauf rechtskräftig.
Es bliebe dennoch ein Einzelurteil, und bezogen ausschließlich auf PayPal, wenn ich es richtig verstehe. Jede/r müsste weiterhin nur für sich selbst klagen, und nur gegen PayPal, hätte aber die Stoßrichtung und detaillierte Argumentation dieses Urteils, um die eigene Klagebegründung zu untermauern. Oder könnte man diese auch auf andere Zahlungsdienstleister ausdehnen bzw. potenziell auf diese anwenden?

- PayPal geht in Berufung. Wäre das aus deren Sicht sinnvoll, auch wenn es evtl. nur ums Zeit gewinnen ginge? Dann hieße es für Born’s Einzelfall, weiter warten zu müssen, was letztlich daraus wird. Wie gesagt, bin ich juristisch unwissend, aber würde dadurch das jetzt in erster Instanz ergangene Urteil (und die darin dargelegte Argumentation) in seiner Wertigkeit reduziert? D.h. könnte es in möglichen weiteren Einzelklagen nicht (da weiter “schwebend”), oder trotzdem angeführt werden?

- Wer ist die/der Erste, die/der ein OC direkt vor Gericht bringt? Hier sollte doch die Rechtslage so viel eindeutiger sein, da der ganze Schmu mit “Wir wissen nicht, wohin das Geld geht” völlig irrelevant ist und damit die Argumentation auch einfacher sein sollte. Vielleicht hat es ja auch schon Vergleiche gegeben, aber über die erfährt man ja in der Regel nichts.

Ergänzung: Bevor jemand mit dem Einwand kommt “Aber die sitzen doch im Ausland, an die kommt man nicht ran”: In Born’s Urteil ist PayPal’s Geschäftsadresse in Luxemburg angegeben. Die meisten OCs sitzen in Malta oder Gibraltar. Alles ist EU – wo sollte da der Unterschied sein? Ok, Curacao, Antigua usw. mag durchaus komplizierter sein, aber die sind ja glaube ich deutlich geringer in der Anzahl.
« Letzte Änderung: 23 Dezember 2019, 00:57:35 von Cecilia18 »

 

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