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Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07

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Offline Ilona

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Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« am: 20 September 2007, 12:09:55 »
Am nächsten Donnerstag verhandelt der BGH in Karlsruhe eine Revision der Westdeutschen Spielbankgesellschaft gegen ein Urteil des OLG in Hamm. Das Oberlandesgericht hatte die Spielbank verurteilt, einem gesperrten Casinospieler rund 58.000€ zu erstatten, die dieser im Casino in Bad Oeynhausen verspielt hatte. Das Gericht argumentierte, dass es dem Casino zuzumuten sei, Ausweiskontrollen durchzuführen.
Also: Daumen drücken. Ich informiere euch über den Ausgang des Prozesses.

viele Grüße, Ilona

P.S. Ach, beinahe hätte ich es vergessen. Es gibt jetzt auch Klagen von Casinos gegen gesperrte Spieler, die trotz Sperre das Casino betreten haben. In einem konkreten Fall, der morgen in HH (Amtsgericht 10 Uhr) verhandelt wird, geht es darum, dass die Spielbank einen so genannten Unterlassungsanspruch geltend machen will. Der Spieler soll unterschreiben, dass er es künftig unterlässt, die Spielbank zu betreten.

Das ist schon leicht absurd. Wenn das funktionieren würde, bräuchten wir keine Suchttherapie, keine Selbsthilfegruppen nix. Nur Formulare, die man unterschreibt und schon ist die Sache geritzt!
« Letzte Änderung: 20 September 2007, 21:15:18 von Ilona »
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Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Marzipine

Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #1 am: 20 September 2007, 12:21:45 »
Hallo Ilona,
wem sagst Du das. Wäre ich nach meiner eigenen Sperre Anfang 2006 nicht mehr in die Spielbanken gegangen, oder hätten die Leute mich wieder weggeschickt, obwohl sie wussten ich bin gesperrt, hätte ich bis Ende September 2006 mindestens 4.000 € nicht verspielt. Das ist ja diese scheiß Krankheit, man will nicht mehr spielen und macht es trotzdem. Aus diesem Grund bin ich ja so glücklich u. dankbar, dass die Therapie soooooooo  gut bei mir angeschlagen hat. Muss das halt immer wieder mal sagen, es lohnt sich, an sich hart zu arbeiten.
Vor Monaten hätte ich die Spielbanken am liebsten vernichtet, heute sind sie mir ehrlich gesagt egal. Die Menschen müssen da einfach durch, da hilft wahrscheinlich auch keine Sperre. Das was jetzt passiert ist, ist doch nicht die Regel sondern ein Einzelfall. Ansonsten können die Spielbankbetreiber bald schließen. Finde ich aber trotzdem ganz toll, dass auch die Spieler mal gewinnen und sei es vor Gericht  ;D.
LG Martina

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #2 am: 20 September 2007, 13:01:14 »
Liebe Marzipine,

bis jetzt wurden fast alle Prozesse von den Spielern gewonnen. Ich reise ja durch die Republik und beobachte diese Prozesse. Erst gestern hat der Förderverein unserer Beratungsstelle einen Prozess am LG Mainz gewonnen. Ein gesperrter Spieler hatte uns 1.000€ seiner Ansprüche gegen die Spielbank abgetreten.

Weil die Spieler vor Gericht so erfolgreich sind, haben die Spielbanken ja jetzt diese merkwürdigen Spielsperrverträge entwickelt. Damit wollen sie sich vor Schadensersatzansprüchen von gesperrten Spielern schützen. Die Spieler kriegen ein Hausverbot oder eine Unterlassungsklage und die Casinos sprechen sich von sämtlichen Kontrollpflichten frei. Einzig in Bayern gibt es derzeit Ausweiskontrollen im Kleinen Spiel. Aber ab 2008 müssen alle ran. Zur Zeit versuchen die Casinos die Glücksspielaufsichten zu überzeugen, dass sie die Kontrolle mit biometrischen Verfahren durchführen wollen. Diese Verfahren sind allerdings noch ziemlich unsicher, hat letztens das BKA festgestellt. Am Freitag läuft um 15 Uhr auf arte auch ein interessanter Film über diese Verfahren.

viele Grüße

Ilona
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Marzipine

Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #3 am: 20 September 2007, 13:15:59 »
Ilona was heißt biometrisches Verfahren?
Werden überall ab 2008 (d.h. in ganz Deutschland) wirklich Ausweiskontrollen gemacht. Eher doch unwahrscheinlich bei so vielen Menschen täglich, gerade im kleinen Spiel. Bad Homburg hat ja dieses Ding - Einlass - mit Foto. Da hatte ich ja auch keine Möglichkeit mehr reinzukommen, Gott sei Dank, das wäre sonst noch schlimmer für mich ausgegangen. Ilona wie ist das dann, wenn die Leute sagen, OK ich lass mich wieder entsperren? Geht denn das so einfach?
Ach ja ich weiß jetzt auch wie Du aussiehst  ;) habe ein Buch von Dir.
LG Martina

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #4 am: 20 September 2007, 14:23:20 »
Liwebe Marzipine,

ab 2008 müssen die Spielbanken Zugangskontrollen beim Kleinen Spiel machen. Das kann man machen wie im Großen Spiel und den Ausweis kontrollieren oder über diese biometrischen Verfahren. Darunter versteht man Verfahren, die Personen anhand bestimmter Merkmale erkennen (Gesicht, fingerabdruck, Hand, Bewegung, Unterschrift o.ä.) sollen. Falls es dich interessiert, hier ein kleiner Aufsatz dazu.

http://www.bsi.bund.de/fachthem/biometrie/einfuehrung.htm

Was die Wirksamkeit dieser Verfahren angeht, gibt es neue Erkenntnisse des Bundeskriminalamtes, das im Auftrag des Bundesinnenministeriums ein Forschungsprojekt zur Foto Fahndung durchgeführt hat. Da die Casinos auch auf Fotos setzen, sind die Ergebnisse dieser Untersuchung durchaus interessant. Langer Rede kurzer Sinn: Der Abschlussbericht zu diesem Projekt liegt nunmehr vor: Der BKA Präsident hat dem Innenminister den Einsatz der Fotofahndung nicht empfohlen, weil die Trefferquote nicht den Erwartungen entspricht.Hier der Abschlussbericht dieses Projektes.

http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/fotofahndung/pdf/fotofahndung_abschlussbericht.pdf.
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Marzipine

Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #5 am: 20 September 2007, 14:56:57 »
Danke Ilona,
bin froh, dass das bei mir Vergangenheit ist. Allerdings liegt ja in Bad Homburg ein Bild von mir vor  ;D. Ha, da wäre ich auch ohne Bild nie wieder hingegangen, da kennt mich wirkich jeder, sogar mit Namen. Diese Blöße hätte ich mir auch in der nassen Zeit nicht gegeben. Da bin ich nach Wiesbaden oder Mainz. In Wiesbaden kennt mich inzwischen auch jeder ohjeeeeeeeee, ach ist ja heute egal. Außerhalb der Spielbank unterhalte ich mich auch mit den Leuten aus der SB, rein möchte ich nieeeeeee wieder  8).
In diesem Sinne nochmals Danke für die Infos.
LG Martina (Das Wetter ist so schön, werde gleich nach Hause fahren und mit meinem Hund laufen!)

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Marzipine

Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #6 am: 20 September 2007, 15:02:39 »
Ilona mal ganz ehrlich, glaubst Du wirklich, dass so etwas durchgeführt wird? Das kostet die SB zusätzlich viel Geld und viele Leute kommen nicht mehr rein!!!!!!!!!!!
Also ich kann mir das ehrlich nicht vorstellen. Die werden bestimmt wieder Tricks anwenden, um ihre dummen/gutläubigen Kunden nicht zu verlieren.
LG Martina

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #7 am: 20 September 2007, 15:03:47 »
Viel Spaß beim Laufen und ´

viele Grüße

* natürlich auch an den Hund!  ;)
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #8 am: 20 September 2007, 15:06:05 »
Also, hier mal meine ganz persönliche Meinung. Ich glaube die Spielbanken wählen das Verfahren, was am wenigsten wirksam ist! Wetten!!!

P:S. Eine Ausnahme scheinen die Bayern zu sein. Die machen jetzt schon Ausweiskontrollen. Sogar freiwillig. Und sie haben schon eine Reihe gesperrter spieler entdeckt.

LG Ilona
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Marzipine

Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #9 am: 20 September 2007, 15:22:46 »
Ja, ja der Bayer macht alles wirksamer. Bin ganz Deiner Meinung Ilona. Meine Bekannte, die ich in der SB kennen gelernt habe, hat sich auch sperren lassen, zockt aber immer noch fleißig weiter ohne wenn und aber. Ich habe ihr ja schon erzählt mit der Sperrung ab 2008. Bin nun wirklich gespannt, was passiert. Na ja vielleicht ist sie ja vorher auch ganz am Boden. Ich glaube es fehlt nicht mehr viel. Ich lasse das jedenfalls nicht mehr nah an mich heran. Wer nicht hören will muss fühlen.
OK jetzt gehe ich aber wirklich in die Sonne.
LG

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #10 am: 21 September 2007, 16:55:51 »
Komme gerade aus Hamburg zurück. dort wurde ja am Amtsgericht die Klage der Spielbank Hamburg gegen eine Spielerin verhandelt. Der Richter hat den Termin zur Verkündung des Urteils auf den 21. Dezember festgesetzt. Ich berichte euch dann.

viele Grüße, Ilona
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #11 am: 24 September 2007, 13:05:26 »
Hier ein Artikel zu dem Hamburger Prozess

Spielbank Hamburg verklagt Süchtige

Von Söhnke Callsen

Beate B. kann es einfach nicht lassen. Schon wenn sie das Casino betritt, kribbelt es ihr in den Fingern. B. ist seit 15 Jahren spielsüchtig und inzwischen hoch verschuldet. Jetzt hat die Spielbank Hamburg die Frau auf Unterlassung verklagt. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 20. März 2007 droht B. ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft, sollte sie eine der Filialen erneut betreten.

Gegen das Urteil hat die Anwältin von Beate B. jetzt Einspruch eingelegt. Das Verfahren wurde deshalb gestern neu aufgerollt. Unterstützt wird B. dabei vom Fachverband Glücksspielsucht. "Dieses Urteil ist ein Skandal", so die Vorsitzende des Interessenverbandes, Ilona Füchtenschnieder. "Damit ziehen sich die Spielbanken aus der Verantwortung. Anstatt die Süchtigen durch Ausweiskontrollen auszuschließen, gehen sie dazu über, die Spieler zu kriminalisieren." Hintergrund: Zu ihrem eigenen Schutz hat die Beklagte sich bei der Spielbank Hamburg sperren lassen. Dadurch wird ihr der Zugang zu den großen Glücksspielen Roulette und Black Jack verwehrt. An den Automaten kann Beate B. jedoch weiter ihr Geld verzocken. Hier müssen die Glücksspielbetreiber bisher keine Kontrollen durchführen. Die einarmigen Banditen sind aber eine Haupteinnahmequelle der Spielbanken. Laut einer Studie stammen allein 20 Prozent der Geldeinsätze in Casinos von den 265 000 Spielsüchtigen in Deutschland. "Die Spielbanken wollen hier offensichtlich nicht auf die Einnahmen verzichten", so Füchtenschnieder. Erst ab 2008 sind sie auch zur Kontrolle an den Automatenspielen verpflichtet.

Die Spielbank Hamburg weist die Schuld von sich: "Das Gesetz schreibt uns solche Kontrollen bisher nicht vor", sagt Geschäftsführer Volker Richter. Man könne deshalb nicht verlangen, dass alle Spieler kontrolliert werden müssen, nur um Frau B. vom Glücksspiel fernzuhalten. Urteilsverkündung ist am 21. Dezember. cal 

Die Welt 22. 9. 2007

http://www.welt.de/welt_print/article1204602/Spielbank_Hamburg_verklagt_Suechtige.html
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #12 am: 24 Oktober 2007, 13:08:13 »
Hallo Ilona,

die Begründung des Geschäftsführers der Hamburger Spielbank ist meines Erachtens unklug: "Das Gesetz schreibt uns solche Kontrollen bisher nicht vor". Ab Januar muss er die Kontrollen ja ohnehin in allen seinen Casinos einrichten. Warum wehrt er sich jetzt noch so dagegen?

Andererseits weiss ich nicht, ob deine "Gewitter"-Antwort konstruktiv ist: "Damit ziehen sich die Spielbanken aus der Verantwortung. Anstatt die Süchtigen durch Ausweiskontrollen auszuschließen, gehen sie dazu über, die Spieler zu kriminalisieren". Was ist denn mit Gesperrten, die sich mit falschen Ausweisen reinschmuggeln, sich durch Drehkreuze quetschen, über Barrieren springen? Wo soll die Grenze liegen? Was solls denn werden: Eine Spielstätte, offen für alle (Nicht-Gesperrten, Nicht-Gefährdeten), damit sie einen ordentlichen, kontrollierten Rahmen zum Spielen haben? Oder ein Hochsicherheitstrakt? Wieso soll eine Spielbank zur Verantwortung gezogen werden, wenn sich jemand unberechtigten Zutritt verschafft - jetzt mal ganz ohne Betrachtung des Aufwandes, den der/die Gesperrte dazu betreiben muss? Wird ein Ladenbesitzer wegen Verstosses gegen den Jugendschutz verklagt, wenn ein 16jähriger eine Flasche Schnaps aus seinem Laden klaut?

Ich denke, da werden einige Anwälte noch viel Geld verdienen, um eine "Verhältnismäßigkeit" auszuloten, die die Legislative heute noch gar nicht kennt.

Grüsse von
BZH

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #13 am: 24 Oktober 2007, 15:05:55 »
Hallo BZH,

das ist ein sehr geläufiges Argument, das von den Spielbanken auch immer vorgetragen wird. Um solche konstruierten Fälle ging es allerdings in den Prozessen, die ich beobachtet habe, nie. Es geht überhaupt nicht um Leute, die sich reinschleichen. Es geht um Spieler, die gesperrt sind und deren Sperre nicht kontrolliert wird.
Welchen Sinn macht eine Sperre, die man nicht kontrolliert???

viele Grüße, Ilona
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #14 am: 24 Oktober 2007, 22:13:07 »
Hallo Ilona,

das ist ein sehr geläufiges Argument, das von den Spielbanken auch immer vorgetragen wird.  Um solche konstruierten Fälle...

Ich bin leider auf der schwachen Position, dass ich keinen der Gerichtsfälle kenne. Habe mich aber als Entwickler (für Zutrittskontrollsysteme) dennoch einige Zeit mit der Problematik beschäftigt. Es ist hoffentlich allen klar, dass eine 100% sichere Kontrolle für Eingänge Fiktion ist, weder eine personal- noch eine technikgestützte. (Vor allem mit diesen unsäglichen biometrischen Systemen sind die Spielbanken sicherlich auf dem Holzweg.)

Es geht überhaupt nicht um Leute, die sich reinschleichen.

Ich finde aber, dass JEDER, der trotz gemeinsam vereinbarter Sperre ein Casino betritt, sich reinschleicht. Egal, wie hoch der Aufwand dafür ist. Das war meine ursprüngliche Frage an dich: Wo siehst du die Grenze? Verschlossene Tür mit Guckloch? Drehkreuz? Ist alles überwindbar, vor allem wenn man süchtig nach dem Kick ist.

Welchen Sinn macht eine Sperre, die man nicht kontrolliert???

Absolut keinen. Nur frage ich mich dann, wie die vorliegenden Fälle rauskamen. Wenn die Spielbank jemanden sperrt mit der Androhung einer Anklage, und sie stellt fest, dass der/die Gesperrte trotzdem reinkommt, dann kann sie ja wohl nur durch eine Kontrolle darauf gekommen sein, oder?


Mein Fazit: Den Spielbanken geht es um die Schaffung eines Präzendenzfalles, weil sie meinen, dass das Personal im Spielsaal oder eine biometrische Anlage für die Kontrolle genügt (und sie die Einstellung von zusätzlichem Kontrollpersonal fürchtet). Und den Suchtverbänden geht es darum, dass direkt an der Eingangstür kontrolliert wird, möglichst personell. Und dass die komplette Verantwortung für die Einhaltung der Spielsperren bei den Spielbanken liegt.

Liege ich da richtig?

BZH

 

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