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Rückforderung Paypal und KK Umsätze

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #180 am: 19 November 2019, 18:20:27 »
Ich denke es ist kein Geheimnis dass MSchmitz85 wohl durch die Kanzlei Lenné aus Leverkusen vertreten wurde, weil diese ja immer wieder auf das Verfahren in Hamburg verwiesen hat, oder?
@MSchmitz85: Mich würde mal interessieren, wie Herr Lenné oder sein Kollege heute vor Gericht sich verhalten hat. Hat er sich für Dich wenigstens ordentlich ins Zeug gelegt?  >:(

Und war Herr Rock auch im Publikum?
« Letzte Änderung: 19 November 2019, 18:29:35 von ekip61 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #181 am: 19 November 2019, 18:28:42 »
Die bisherige Bilanz müsste nun so aussehen, oder gibt es hier noch etwas Neues?
Borns Verfahren am Landgericht Ulm ist ja noch nicht entschieden ..

Für Spieler und gegen Zahlungsdienstleister:
1) Amtsgericht München
2) Amtsgericht Leverkusen
3) Amtsgericht Wiesbaden

Gegen Spieler und für Zahlungsdienstleister:
1) Landgericht München
2) Oberlandesgericht München
3) Landgericht Berlin (mehrfach)
4) Amtsgericht Berlin-Mitte (mehrfach)
5) Landgericht Düsseldorf
6) Landgericht Wuppertal (PayPal)
7) Landgericht Hamburg

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #182 am: 19 November 2019, 18:36:41 »
sieht düster aus für spieler. Pro-Spieler haben ja nur Amtsgerichte entschieden. Und gegen Spieler sind alles  LG oder OLG. einfach nur traurig wie die gerichte die zahlungsdienstleister aus der haftung ziehen obwohl es in dem Gesetzt eindeutig steht, dass Sie die Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter verhindern sollen. Außer in SH gibt es  kein legales Glücksspiel. Also eigentlich müssen Sie dafür sorgen dass an diese Anbieter keine Zahlungen fließen.  Und wenn Sie dies nicht tun, müssen sie dafür haften. Und wenn sie nicht verhindern können, müssen sie die sache sein lassen. so einfach ist es doch.

ich frage mich warum es dann gesetze gibt wenn die zahlungsdienstleister sowieso nicht zur mitverantwortung herangezogen werden können. dann kann ja auch paypal drogengeschäfte über ihr plattform abwickeln. und wenn der staat sie zur verantwortung heranzieht, sagen sie einfach wie wüssten nicht wohin das geld geht und wofür. An Dealer kommen sie schwer heran. das geld vom süchtigen ist weg. paypal kann nichts dafür. gut ist es. ganz einfach.
« Letzte Änderung: 19 November 2019, 18:41:37 von kotek123 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #183 am: 19 November 2019, 19:14:11 »
Also Einzahlungen Auszahlungen und Spielhistorie was gespielt wurde alles als Beweis übergeben aber der Richter meinte man wüsste nicht ob es illegal gewesen wäre habe ich dass jetzt richtig gelesen und verstanden???
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Ilona

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #184 am: 19 November 2019, 20:16:16 »
Hallo zusammen,
die Bilanz passt nicht ganz. Zu den Positiven gehört der Hinweisbeschluss des LG Ulm. Und OLG München ist kein Urteil sondern ein Hinweisbeschluss.
Wir sind immer noch am Anfang der Rechtsprechung. Wir brauchen mehrere OLG Urteile und insbesondere muss das Ganze zum BGH.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Alex86

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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #185 am: 19 November 2019, 20:25:09 »
das Problem mit dem BGH wird sein das es sich keiner leisten kann und solche Anbieter wie WHG, die es sich leisten könnten nicht das große Risiko eingehen wollen

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #186 am: 19 November 2019, 20:53:18 »
ich glaube wenn WHDG und Lenne im Spiel sind kommt es vor dem Gericht schonmal schlecht an. Die haben sich einen schlechten Ruf erarbeitet was die Fälle mit Glücksspiel betrifft

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #187 am: 20 November 2019, 09:04:45 »
Woher nimmst du bitte die Erkenntnis das Lenne einen "schlechten" Ruf besitzt!?
 
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #188 am: 20 November 2019, 09:28:46 »
die gerichte haben doch mehrfach in ihren argumenten erwähnt dass der umstand, das  plattformen wie whdg den eindruck vermitteln die spieler könnten ohne verlustrisiko auf kosten von banken/zahlungsdienstleister zocken und ihr geld dann zurückholen, nicht hinnehmbar ist. die berichterstattung über bild hat den rest dazugegeben. da lenne stark mit whdg zusammenarbeitet, ist er natürlich mit ins boot gerutscht. ist meine meinung
« Letzte Änderung: 20 November 2019, 10:06:30 von kotek123 »

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #189 am: 20 November 2019, 09:49:03 »
Selbst wenn dann darf dies bei der Urteilsfindung überhaupt keine Rolle spielen.
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #190 am: 20 November 2019, 09:58:58 »
Ich denke auch dass Lenne nicht den besten Ruf hat weil er als Gesicht von wirholendeingeld auftritt (siehe das Willkommens-Video auf der Startseite dort) und das Geschäftsmodell von wirholendeingeld aufgrund der veranschlagten Provision von 35% und der Tatsache, dass dort wohl vorwiegend die Spieler landen, die sich keinen Anwalt mehr leisten können, recht umstritten ist.
Auch weiß niemand, wie Herr Lenne mit wirholendeingeld abrechnet. Sicherlich nicht nach der Rechtsanwaltsvergütungordnung wie sonst üblich  ::)

Außerdem bewegt sich wirholendeingeld selbst in einer ziemlichen Grauzone, siehe dazu hier:
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128197.anbieter-sind-noch-in-einer-grauzone.html

Auch das könnten Richter kritisch sehen, wobei das - und da gebe ich Born recht - das bei der Urteilsfindung eigentlich keine Rolle spielen darf.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #191 am: 20 November 2019, 10:09:52 »
Auch ich halte von WHDG rein Garnichts aber dennoch darf dies keine Rolle spielen wenn es um Neutralität geht.

Würde man sich davon beeinflussen lassen dann wäre das ja schon Befangenheit.

Betrachte ich mir mal wie die Verbraucher in Deutschland geschützt werden so stellt sich mir die Frage warum dies nicht auch bei einem solch Milliardengeschäft wie OC passiert. Überall gibt es Vorschriften und an die sich jeder zu halten hat...nur bei OC scheint das niemanden zu interessieren...

Man könnte das nicht zuweisen; ist technisch nicht möglich; davon wissen wir nichts usw. - Ausrede über Ausrede und die Richter lassen sich davon einlullen...
« Letzte Änderung: 20 November 2019, 10:13:56 von Born4Nothing »
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #192 am: 20 November 2019, 10:13:24 »
ja das ist richtig, dass die richter sich dadurch nicht beinflussen müssten. aber wie ihr sieht, wird dieser umstand als ein gegenargument in der urteilsverkündung aufgeführt. also indirekt wirkt sich das schon negativ auf den fall.

Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #193 am: 20 November 2019, 10:14:25 »
Das darf es aber nicht! Dann würde ich Antrag auf Befangenheit stellen!
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Re: Rückforderung Paypal und KK Umsätze
« Antwort #194 am: 20 November 2019, 10:29:28 »
das ist ja nur meine meinung bzw. eindruck. sonst kann ich mir solche argumente der richter nicht erklären. wie soll man denn so was nachweisen?  keiner richter wird doch sagen ich habe mich davon beeinflussen lassen.

 

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