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Wieder ein negativ Urteil

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Offline Ilona

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #30 am: 29 Juni 2019, 11:11:08 »
Erfolge gab es bisher beim Rückbuchen von  Lastschriften!
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #31 am: 29 Juni 2019, 11:44:15 »
Ja schon klar nur bei Lastschrift.

Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #32 am: 29 Juni 2019, 14:07:13 »
also sogesehen ist ja nichts neues. es ist ja fast ähnlicher fall wie in München. Ich frage mich aber warum der Rechtsanwalt hier gegen die Bank vorgeht???
Casino hat doch den Vertrag hier in diesem Fall in Berlin nicht mit der Bank, sondern den Kreditkartenfirma oder Skrill. Hier hätte doch die Klage gegen Skrill oder
Kreditkartenfirma direkt sein müssen. Man sieht ja bei den Casinos auch keine Logos von Sparkasse oder ähnliches.
Bei Kreditkartenansprüche muss doch die Klage gegen Kreditkartenbetreiber (Visa/Mastercard) oder den Aquirerer doch laufen oder irre ich mich.

Bei Paypal, Skrill, Sofort  ist der FAll anders.Die haben direkte Verträge mit den Casinos. Da ist nichts dazwischen. Es werden sogenannte Akezptanzverträge abgeschlossen.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #33 am: 29 Juni 2019, 14:11:48 »
Dieser Abschnitt aus dem Beschluss ist auch wichtig:

Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.

Das heisst in diesem Fall haftet Skrill oder Kreditkartenfirma direkt. Deshalb hätte der Spieler Skrill oder seine Kreditkartenfirma klagen müssen. Dumm gelaufen

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #34 am: 29 Juni 2019, 14:38:48 »
Heißt wieder für uns. 
PP gegen uns als Kunde bei Lastschrift

Das wiederum ist eine sehr gute Chance für uns als Kunde
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #35 am: 01 Juli 2019, 04:39:50 »
Dieser Abschnitt aus dem Beschluss ist auch wichtig:

Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.

Das heisst in diesem Fall haftet Skrill oder Kreditkartenfirma direkt. Deshalb hätte der Spieler Skrill oder seine Kreditkartenfirma klagen müssen. Dumm gelaufen

Genau so sieht es auch aus. Man muss hier in dem Einzelfall zwischen den Zeilen lesen. Die eigene Kreditkarten Bank dazu zu zwingen, über die 6 Wochen hinaus die Zahlungen an die eigentlichen Zahlungsvermittler(!) zurückzubuchen, íst hier als nicht legitim beurteilt worden. Da die Bank selber nicht vermittelt hat. sondern der abbuchende Zahlungsdienstleister wie Skrill, Paypal oder SofortÜberweisung etc. Das erste Gerichte hier nun die Kreditkarten Banken aus der Verantwortung dieser rechtlichen Grauzone befreien, vor allem auch durch diese neuen "Wir holen dein Geld zurück und machen damit mega Profit" Geschäften diverser Anbieter, war abzusehen und ist strenggenommen auch juristisch eindeutig nicht anfechtbar. Da müsste man eben jede Anbieter wie Skrill etc direkt verklagen zur Zurückzahlung, auch wenn darüber eine Kreditkartenabbuchung erfolgt ist. Dies ist aber schwierig, anders als die KK Bank hat die keine Absicht dich auf eine Zahlung von Casino Schulden zu verdonnern, da sie nur "weitergereicht" haben, dabei nur Zahlen verschoben und eine schöne Gebühr erhalten haben- und vor allem denen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, da diese nur eine kurze risikofreie Schnittstelle der eigentlichen Transaktion sind. Die KK Bank bezahlt ja quasi erst einmal eure Schulden an das Onlinecasino, logisch das die Bank da ein Ausgleich/Rückzahlung verlangt. Nur ist aber genauer dieser Vorgang in Deutschland verboten

(Der zu Grunde liegende Verbraucherschutz/Selbstschutz vor sich selber, endet irgendwann sicherlich vor Gerichten im Übrigen immer da, wo andere möglicherweise damit versuchen, im großen Stil Profit zu machen. Das Thema ist ja hier mittlerweile fester Bestandteil in dem Forum und nicht neu, die Möglichkeiten zur finanziellen Rückerstattung könnten auch zu betrügerischen Absichten genutzt werden)

Mich würde es nicht wundern, wenn in Zukunft eine Reihe von Gesetzesänderungen durch den Bundestag gereicht werden, da durch diese immer größer werdene "Chargeback Community" irgendwann der Verdacht aufkommt, das hier auch von Vorsätzlichem Betrug ausgegangen werden kann. Getreu dem Motto: "Ich zahl jetzt 5000 Euro ein, wenn ich verliere kann ich es mir ja laut dem Forum hier bzw der darin beschriebenen Rechtslage eh zurückbuchen". Auf der Strecke bleiben dann aber auch jene Spielsüchtige, die komplett unverschuldet und frei von jedem Verstand ihr Einkommen nach Malta überweisen und sich und deren Familie in Not bringen.

Wer hier zur letzteren suchtkranken Personengruppe gehört, löscht und sperrt eure Spieleraccounts dauerhaft. Optional kann man auch das Onlinebanking sperren. Widersprecht die Kreditkartenabrechnung nur dann, wenn die Zahlung direkt mithilfe der Karte (Ohne Drittanbieter bzw Zahlungsdienstleister) geleistet wurde mit Begründung bekannter Gesetzeslagen zum Verbot von Zahlungsvermittlung an jene Online Casinos. Die Bank wird möglicherweise die bereits ausgeglichenen Zahlung über die in der AGB vermerkten Frist nicht "zurückbuchen bzw gut schreiben", aber bisher gibt es kein Urteil, der zu Lasten der sowieso schon geschröpften Spielsüchtigen ging, wenn die Bank (mit Hilfe vom Inkasso z.B.) versucht, die GesamtForderung aus dem gekündigten und fälligen Kreditsaldos einzuklagen.

Ganz wichtig: Zahlungen über die Kreditkarte, die das fällige Kreditkartensaldo betrifft, die nicht an illegale Online Casinos gingen (Tanken, Einkauf im Supermarkt), solltet ihr unverzüglich ausgleichen

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Auskuriert1

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #36 am: 01 Juli 2019, 09:20:37 »
Was mich persönlich ein bisschen stinken würde sind die Anwälte in besagte Verfahren, wenigstens wenn sie mich vertreten hätten. (München oder Berlin)

Kannten die sich überhaupt mit der Materie aus, oder wurde hier bewusst durch Halbwissen geglänzt?

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Offline Ltr88

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #37 am: 01 Juli 2019, 09:45:39 »
@dennis, genau das sage ich seit Anfang an.......

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #38 am: 01 Juli 2019, 09:52:22 »
@ltr88

Leider kann man dass nicht vermeiden ist so.
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #39 am: 01 Juli 2019, 09:56:26 »
Was mich persönlich ein bisschen stinken würde sind die Anwälte in besagte Verfahren, wenigstens wenn sie mich vertreten hätten. (München oder Berlin)

Kannten die sich überhaupt mit der Materie aus, oder wurde hier bewusst durch Halbwissen geglänzt?

ich vermute dass in beiden Fällen Reeckmann der Rechtsanwalt war

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Offline Ilona

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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #40 am: 01 Juli 2019, 10:31:35 »
Herr Reeckmann kennt sich aus. Es ist Usus, dass man zurückzieht, wenn so ein Hinweisbeschluss kommt. Es sei denn, der Fall und der Klient eignen sich für einen Gang durch die Instanzen.
LG Ilona
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Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #41 am: 01 Juli 2019, 11:54:47 »
@Ilona

Aber der Anwalt hätte ja nicht die Kontoführende Bank verklagen sollen sondern Skrill oder KK z.B. Visa dann wäre die Sache wahrscheinlich anders gelaufen. 
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #42 am: 01 Juli 2019, 12:27:03 »
Herr Reeckmann kennt sich aus. Es ist Usus, dass man zurückzieht, wenn so ein Hinweisbeschluss kommt. Es sei denn, der Fall und der Klient eignen sich für einen Gang durch die Instanzen.
LG Ilona

Richtig. Immerhin bewegen sich hier alle Parteien in einer Grauzone, weil die Gesetzeslage einfach noch zu schwammig ist und sich wie in dem vorliegenden Fall, die Rechtslage auch einfach durch Kleinigkeiten zu Lasten des Spielsüchtigen entwickeln kann.
Denn im Artikel wird genau beschrieben, wieso in dem Fall das Kreditkartenunternehmen nicht mehr der Verpflichtung stehen konnte, da hier gar keine Vermittlung mehr durch die Kreditkarten Bank stattfand. Zahlt man also über Skrill z.B. ein und nutzt dafür die Kreditkarte (Warum macht man sowas überhaupt über ein Drittanbieter?), dann vermittelt die Kreditkarten Bank diese Zahlung an ein weiteres Finanzdienstleistungsunternehmen, die wiederum leitet es dann weiter zum Online Casino. Man verschleiert also in dem Moment seine eigene Zahlung in irgendwelche Finanzströme, sodass man der Kreditkarten Bank kein illegales Vermitteln von Casinozahlungen mehr vorwerfen kann und die Zahlungsabwicklung damit auch nicht mehr anfechtbar ist. Daher muss man sich also auch damit abfinden, wenn die Bank Aufwendungsersatz fordert.
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Zitat
Auf Seiten der Bank bestehe grundsätzlich „keine Verpflichtung, die Lizensierung bzw. Legalität der Anbieter zu überprüfen, zumal diese für die Beklagte bei der Abwicklung über sog. E-Geld-Institute auch nicht stets erkennbar sein dürfte“. Diese Aufgabe liege „in erster Linie in der Hand des Klägers selbst“.
Hier muss man zwischen den Zeilen die benutzten Wörter verstehen, weil der Text augenscheinlich im ersten Moment suggeriert, das der Zahlungsdienstleister grundsätzlich nicht mehr in der Verantwortung steht und somit jedes "Chargeback" in Zukunft aussichtslos sei.
Jedoch steht da vereinfacht gesagt nur drin: Der Zahlungsdienstleister ist nicht in der Verantwortung, die eigentliche Legalität deiner "Online Käufe" bei dem in der Zahlung begünstigten Empfänger, die du darüber abwickelst, zu überprüfen. Vor allem wenn die Buchung auf der Kreditkartenabrechnung offensichtlich an Skrill ging und die Bank gar nicht mehr nachvollziehen kann wohin es danach weitergereicht wurde.

Zitat
Auch sei der Vorschrift des § 9d GwG keine Verpflichtung der Bank zum Herausfiltern oder der Unterbindung von aus Sicht der deutschen Bundesländer „unerlaubtem“ Glücksspiel zu entnehmen. Denn nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10745, S. 17) sei wenn überhaupt Verpflichteter jener Vorschrift der vom Glücksspielanbieter beauftragte Kredit- oder Zahlungsanbieter.
Wie beschrieben, wenn  überhaupt muss man den eigentlich verantwortlichen Zahlungsdienstleister (in dem Fall Skrill) zum Chargeback bewegen. Die Forderungen der Kreditkarten Bank muss man aber vorerst bezahlen und kann die dadurch entstandenen Schulden möglicherweise durch einen erfolgreichen Chargeback bei Skrill im Nachgang wieder ausgleichen.

Fraglich ist halt, wie ein Gericht urteilen würde. Das viel genannte Merchant-Category-Code (MCC), die Transaktionen kennzeichnet, betrifft halt leider nur die allgemeinen "Glücksspielzahlung". Da aber Sportwetten etc ebenfalls so gekennzeichnet sind, ist die Frage, inwieweit man hier die Bank das illegale Vermitteln unterstellen kann.

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Rofl1312

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #43 am: 01 Juli 2019, 12:35:19 »
Und wer jetzt nach einen Chargeback bei Skrill und co fragt, nein, es ist nicht möglich das Geld von denen zurückzuholen, die werden sich nicht mal ansatzweise um eine Rückerstattung bemühen.
Dann bleibt noch der Klage weg, aber ob der bei einem im Ausland sitzenden Unternehmen Erfolg hat, keine Ahnung, die werden vermutlich einfach nicht vor Gericht erscheinen, dann kommt zwar das Versäumnisurteil, aber dass macht die Sache dann nur noch komplizierter...

Re: Wieder ein negativ Urteil
« Antwort #44 am: 01 Juli 2019, 12:45:31 »
Sitz im Ausland ist zwar ein Problem aber da Skrill aktiv auf dem deutschen Markt für deutsche Kunden aktiv ist, ist Gerichtsort eindeutig in Deutschland.
Ich sehe die Chancen gegen Skrill sogar viel höher als gegen Paypal, da Skrill sogar auf der Homepage aktiv und aggressev dafür wirbt dass die Kunden
auf Casino- oder Sportwettenseiten einzahlen sollen bzw. sich anmelden sollen.


 

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