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Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #15 am: 25 Oktober 2007, 11:49:25 »
Und den Suchtverbänden geht es darum, dass direkt an der Eingangstür kontrolliert wird, möglichst personell. Und dass die komplette Verantwortung für die Einhaltung der Spielsperren bei den Spielbanken liegt.

Glücksspielstaatsvertrags-Entwurf, §20: "Die Durchsetzung des Verbots ist durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle und Abgleich mit der Sperrdatei zu gewährleisten". Der Verfasser lässt offen, wann und wo diese Kontrolle erfolgen soll - vor oder nach dem Betreten des Casinos. Einmal mehr ein von erheblichem Sachverstand und Praxisnähe geprägtes Gesetz.

BZH

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #16 am: 25 Oktober 2007, 17:21:46 »
Keine sorge: Der Abgleich mit der Sperrdatei wird erfolgen, bevor man spielt. Das gilt ja sogar für bestimmte Lottospiele. Oddset und Keno z.B. kannst du ab 2008 nur noch spielen nachdem ein Abgleich mit der Sperrdatei erfolgt ist.

Was die Biometrie anbetrifft, teile ich deine Einstellung. Da sind sich auch alle Fachleute einig. Diese Verfahren sind derzeit noch nicht sicher genug.

Und noch was: eine 100% Sicherheit wird es wohl nie geben. Aber vielleicht eine optimale Annäherung. Zum Suchtverhalten gehören nun einmal Rückfälle. Daher ist es wichtig, dass die Kontrollen so durchgeführt werden, dass sie hoch effektiv sind. Übrigens: Bayern macht das jetzt bereits! Wir setzen uns für sorgfältig durchgeführte Ausweiskontrollen am Eingang ein.

viele Grüße, Ilona

Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #17 am: 25 Oktober 2007, 17:27:46 »
Habe mich gerade an einen Artikel erinnert, den ich am 19. 10. 07 in der Berliner Morgenpost gelesen haben (Berlins Bundesliga-Sportclubs sind massiv gefährdet, Berliner Morgenpost,19.10.2007)

Hier ein Auszug daraus:
 
Spielbank-Sonderabgabe zur Finanzierung des Spitzensportes fällt 2008 komplett weg. Auch die Lottoeinnahmen sinken

Von Joachim Fahrun
Der politische Kampf der deutschen Bundesländer gegen Spielsucht und die private Konkurrenz zu den staatlichen Monopolen auf dem Glücksspielmarkt kommt den Berliner Haushalt teuer zu stehen und bedroht über kurz oder lang auch die Finanzierung von diversen Sportklubs, Kunstaktionen und Sozialprojekten.

...

Für 2007 erwartet die Spielbank, dass die Zocker an einarmigen Banditen, beim Blackjack oder Roulette 92 Millionen Euro mehr verlieren als gewinnen. Wenn im kommenden Jahr die neuen Auflagen in Kraft treten und jeder Gast überprüft werden muss, ob er als Spielsüchtiger bekannt ist, rechnet Spielbank-Sprecher Steffen Stumpf mit einem um zehn bis 15 Prozent  niedrigeren Bruttospielergebnis und entsprechend geringeren Überweisungen an das Land Berlin, das 83 Prozent vom Umsatz erhält.

Die Nordwestdeutsche Klassenlotterie, an der Berlin 6,5 Prozent hält, rechnet mit Einbußen von einem Drittel beim Umsatz und einem noch größeren Einbruch beim Gewinn. "Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind uns unsere zwei wichtigsten Werbewege, die Telefonanrufe und die Mailings verboten", sagte Vorstand Jan Christiansen.

...
« Letzte Änderung: 25 Oktober 2007, 17:29:35 von Ilona »
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #18 am: 26 Oktober 2007, 11:29:50 »
Hallo Ilona,

naja, dann bleiben für die Spielbank Berlin ja noch 78,2 Millionen im nächsten Jahr zu "verdienen", wie beruhigend ;-)

Die umfassende ID-Kontrolle wird kommen, das ist sicher. Das momentane juristische Geplänkel kann ich wie gesagt nur so einordnen, dass es denen um die Verantwortlichkeit für den Fall der Zuwiderhandlung (seitens gesperrter Spieler) geht. Wer zahlt, wenn ein Gesperrter es trotzdem irgendwie schafft, ins Casino zu gelangen und Geld verspielt? Welchen Aufwand muss die Spielbank betreiben, um das zu verhindern? Das ist für die Casinos sicherlich "nur" eine knallharte wirtschaftliche Entscheidung, die für kleinere Unternehmen angesichts der Abgaben jedoch das Aus bedeuten kann.

Diese Lücke wissen dann sicherlich die Spielhallen zu füllen. Aber das ist ein anderer Thread.

BZH

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #19 am: 29 Oktober 2007, 11:22:58 »
Also ehrlich gesagt, ich finde, dass du die zweite Frage vor der ersten stellst. Zunächst muss die Spielbank doch überhaupt mal was tun. Das Argument "da schleichen sich eventuell welche ein" zieht doch erst dann, wenn man sich reinschleichen kann. Momentan ist es doch so, dass jeder gesperrte reingehen kann. Einfach so! Ohne Kontrolle! Ohne alles! Die Frage, was ist, wenn trotz sorgfältig durchgeführter Kontrolle sich jemand reinschleicht, ist doch eine ganz andere! In so einem Fall würde wohl auch niemand etwas gegen das Aussprechen eines Hausverbotes haben. Aber wie gesagt: alles in der richtigen Reihenfolge! Zuerst der erste Schritt, dann der zweite. Ansonsten kommt man schnell ins Stolpern...

viele Grüße, Ilona
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #20 am: 29 Oktober 2007, 13:57:05 »
Liebe Ilona,

Das Argument "da schleichen sich eventuell welche ein" zieht doch erst dann, wenn man sich reinschleichen kann.

Ich glaube, die Spielbanken wollen jetzt schon (schon?! 10 Wochen vor Inkrafttreten...) wissen, welchen (Mehr-)Aufwand sie betreiben müssen, um künftig als "sicher" zu gelten. Das ist eine Frage, die man besser VOR einer Investition klärt. Mehr Kontrolle am Eingang bedeutet mehr Personal und mehr Technik. Wir sprechen da nicht von einer zusätzlichen Aufsichtsperson, sondern von mind. 3-5 pro Automatensaal. Das scheinen zusätzliche Personal- und Investitionskosten zu sein, die sich manch kleinere Spielbank schlichtweg nicht leisten kann.

Das war mein einziger Einwand. Ich zerbreche mir nicht den Kopf als Investor, aber ich mache mir so ganz privat Gedanken darüber, welches Sicherheitskonzept allen Ansprüchen am nächsten kommen könnte, maximale Sicherheit bietet und trotzdem wirtschaftlich ist.

Die Frage, was ist, wenn trotz sorgfältig durchgeführter Kontrolle sich jemand reinschleicht, ist doch eine ganz andere! In so einem Fall würde wohl auch niemand etwas gegen das Aussprechen eines Hausverbotes haben.

Hm... so nebenbei: Kann es sein, dass Fachverband und Spielbanken sich da nie verständigt haben? Wenn ich Dich richtig verstehe, siehst Du das so:

1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
3) Spieler setzt sich über die Sperre hinweg und spielt trotzdem
4) Spielbank erteilt Hausverbot
5) Nochmaliger Zutritt und Spielen trotz Sperre und Hausverbots
6) Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hausverbot

Die Hamburger Spielbank (und die anderen wohl auch) sehen das so:

1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus, gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
   und erteilt dem Gesperrten gleichzeitig Hausverbot
3) Spieler setzt sich über die Sperre / das Hausverbot hinweg und betritt trotzdem das Casino
4) Anzeige wegen Verstoßes gegen das Hausverbot

Das sind wie gesagt meine Vermutungen, die ich aus den mir vorliegenden Fakten ersehen kann.
 
BZH

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #21 am: 30 Oktober 2007, 13:11:50 »

Nein, so sehe ich das nicht. In deiner Aufzählung fehlt die Kontrolle!!! Nochmal: was soll eine sperre, die man nicht kontrolliert. Das ist im klassischen Spiel doch auch so. Bevor du reingehst, wird ein Abgleich mit der Sperrdatei gemacht.

1) Sperre wird vom spielsüchtigen Spieler angefordert
2) Spielbank spricht die Sperre aus gibt sie an die anderen Spielbanken weiter
Spielbank kontrolliert sehr sorgfältig den Zugang zu den Spielsälen, sie vergibt an gesperrte Spieler keine Ehrenkarten, sie lädt sie nicht zu Events in die Spielbank ein oder schickt Ihnen anderweitige Werbung

Das ist ein ganz anderer Ansatz! Dass das viel kostet wird von den Spielbanken immer wieder vorgetragen. Vor Gericht sagte ein anwalt mal: Wenn das kommt, dann müssen wir 11 neue Leute einstellen". "Ja", sagte die Richterin, "dann tun Sie das doch"

viele Grüße

Ilona
 
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #22 am: 30 Oktober 2007, 13:39:02 »
Hallo Ilona,

In deiner Aufzählung fehlt die Kontrolle!!! ....

Spielbank kontrolliert sehr sorgfältig den Zugang zu den Spielsälen, sie vergibt an gesperrte Spieler keine Ehrenkarten, sie lädt sie nicht zu Events in die Spielbank ein oder schickt Ihnen anderweitige Werbung

Nun, das ist ja wohl ab Januar Fakt und somit nicht weiter diskutabel. Aber das mit den Ehrenkarten, Einladungen und anderen Werbemassnahmen ist ja wohl der Hammer - und hoffentlich nur die Ausnahme.

Die Frage nach der Diskrepanz der beiden Versionen - die eine mit 4 Schritten, die andere mit zwei mehr - blieb jedoch leider unbeantwortet.

BZH

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #23 am: 30 Oktober 2007, 17:49:39 »
Also, so ganz kapiere ich dein Posting nicht. Für uns gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Sperre und Hausverbot. Die Sperre schützt den Spieler, weil sie die Spielbank zu Kontrollen verpflichtet, d.h. sie darf die gesperrten Spieler nicht reinlassen. Das Hausverbot schützt die Spielbank, die sich damit von sämtlichen Kontrollen freisprechen will. Sie sagt quasi: "Das hier ist mein Haus und wenn ich dir schreibe, dass du hier nicht rein darfst, dann hast du draußen zu bleiben. Und wenn ich dich aber doch reinlasse, dann lasse ich dich halt rein."

Trägt das zur Klarheit bei?

viele Grüße, Ilona
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #24 am: 30 Oktober 2007, 18:23:16 »
Also, so ganz kapiere ich dein Posting nicht....
...Trägt das zur Klarheit bei?

Hallohallo, ich frage & ziehe daraus meine Schlüsse. Kann sein, dass das nervt, weil ich wohl sehr ins Detail gehe. In diesem Fall kannst du mir das auch gern explizit schreiben, ich will schliesslich nicht deine Geduld testen. War nicht böse gemeint, ich würde nur gerne die ganze Geschichte verstehen. Und: Nein, ich ziehe keinen finanziellen Nutzen daraus. Habe viel über das Thema gehört, aber wie mir scheint, immer noch zu wenig.

BZH

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Offline Ilona

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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #25 am: 30 Oktober 2007, 18:42:11 »
Nööö, du nervst nicht! Ich habe es echt nicht verstanden.
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Re: Bundesgerichtshof verhandelt Revision 27. 9. 07
« Antwort #26 am: 31 Oktober 2007, 10:14:51 »
OK, danke...  :)

mir war nicht klar, dass das Hausverbot - das Spielbanken m.W. grundsätzlich nach einem Sperrwunsch zeitgleich mit einer Sperre aussprechen - nur eine einseitige Nummer ist, die zudem immer mal wieder gebrochen wird. Ich war der Meinung, dass ein Hausverbot (also das Ausüben des Hausrechts) unbedingt dazu gehört, um seitens der Spielbank die Sperre auch wirklich nachhaltig durchsetzen zu können.

Der Konflikt wird mir nun ein bisschen deutlicher.

BZH

 

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