Hallo Spielmaus,
langsam reiten ... 
Das Urteil aus Ulm ist noch nicht rechtskräftig, PP hat hier Berufung eingelegt. 
Es gilt hier jetzt abzuwarten was das OLG Stuttgart entscheidet . Nur nichts überhasten... Die Verjährung beläuft sich auf 3 Jahre , also noch viel Zeit, um keine unüberlegten Dinge zu tun.