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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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will

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #165 am: 28 April 2020, 12:37:00 »
Ist ja nicht so, dass die Mitwirkung schon verboten ist. Aber den Banken kann man das nicht zumuten dass die das prüfen... Und die Regierung, welche ausschließlich am wohl der Mehrheit interessiert ist kann da nichts anordnen oder machen...Ist alles kompliziert ja schon fast komplex...

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Offline TAL

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #166 am: 28 April 2020, 12:49:23 »
Die Bank sieht eine Guthabeneinzahlung bei einem Zahlungsdienstleister. Da ist kaum etwas illegal dran. Wie soll die Bank prüfen, was du anschließend mit dem Guthaben machst, das du dort einzahlst?
Du kannst die Bank ja auch nicht verantwortlich machen für das, was mit dem Geld passiert, nachdem du es am Automaten abgehoben hast.
Das ist schlichtweg unmöglich. Es würde eine Kristallkugel erfordern... und ich bezweifle stark, daß die eine besitzen.

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Offline Ilona

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #167 am: 28 April 2020, 13:07:43 »
@Will
Natürlich ist die Mitwirkung verboten. Niedersachsen aht die Bankenverbände Andang des Jahres sogar noch einmal daran erinnert.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Niedersachsen-verbietet-Zahlungen-an-illegale-Online-Casinos,gluecksspiel328.html
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #168 am: 28 April 2020, 13:18:42 »
meine meinung zu den Ausführungen von ekip


1) ja, dass die Richter in Bayern pro Casinos sind, ist nichts neues. In diesem besonderen Fall muss man aber denen Recht geben, da Sofort AG nur zwischengeschaltet war.  Es gab keine direkte Transaktionen mit den OC's.Für Sofort AG war es nicht ersichtliches wohin das Geld am Ende transferiert wurde.

2.) In der heutigen digitalen Zeitalter zu behaupten, man könnte nicht feststellen, von wo der Käufer etwas kauft oder Leistung beansprucht, ist nicht nur blödsinn sondern noch lächerlich. wenn sie wollen, kann man anhand der IP Nummer alles rauskriegen.

3.) Sportwetten und Casino auf der selben Seite ist ein Auschlusskriterium und per Gesetz auch verboten. Spätestens dann darf auf der Seite keine Transaktionen zugelassen werden.

4. und 5.) Auch lächerlich die Argumentation. eindeutig steht es im Gesetz dass die Zahlungsdienstleister auch prüfen und Vorkehrungen treffen müssen um  Transaktionen an illegale anbieter zu unterbinden. was machen sie? Nichts........ Dann wozu die gesetze? soll doch jeder machen was der will. was ja jahrelang der fall war und noch immer ist. Und für mich schwachsinnigste Paragraph, dass die Zahlungsdienstleister vorher ermahnt werden müssen. Erst dann müssen  die Zahlungsidensttsleister aufhören  Zahlungen an illegale Anbieter weiterzuleiten.  das ist sinnlos hoch 1 million.

« Letzte Änderung: 28 April 2020, 13:22:39 von kotek123 »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #169 am: 28 April 2020, 14:32:47 »
@Kotek

Hier hätte man nicht Sofort angehen müssen sondern den Dritten der das Geld dann an das Casino weitergleitet hat was leider versäumt wurde und auch nicht wirklich überlegt war!

Abgesehen davon sah es das LG Ulm ja auch so an, dass dieses Verbot individualschützend zu betrachten ist und auch demensprechend kein Hinweis erforderlich ist. Es ist mehr als nur paradox, dass man noch extra auf ein Verbot hinweisen muss obwohl es schon seit 2012 so geschrieben steht und ein extra Hinweis gegeben sein muss, selbiges Verbot komplett, sofern der Hinweis nicht erfolgt, ausgehebelt wird und zu einer Lachnummer mutiert und völlig für den Bobbes wäre und genau darauf berufen sich die ganzen Halunken und ich hoffe inständig das sich auch das OLG Stuttgart der Rechtsauffassung dem LG Ulm, und das vollumfänglich, anschließt!

Das perfide an der Sache ist doch, dass die alles über das Verbot seit 2012 bescheid wussten und Geld mit Unwissenden/Süchtigen verdienen aber dennoch versuchen sich dumm zu stellen und in dem Bewusstsein, das Existenzen zerstört oder viele Leben, durch Suizid, beendet werden!

Diesem Treiben muss endlich mal ein Riegel vorgeschoben werden.

Persönlich habe ich alles in meiner Macht stehende dafür auch getan das diesem Treiben nun Einhalt geboten wird. Mehr konnte ich nicht tun und die Entscheidung liegt nun beim OLG Stuttgart und die Richter haben es nun in der Hand diesm Spuk (würde an Helloween passen) ein Ende zu setzten denn mehr als 8 Jahre lang ist GENUG!

Sofern dem nicht so sein sollte habe ich auch keine Probleme mich auf den Stuhl beim BGH in Karlsruhe zu pflanzen!
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Rofl1312

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #170 am: 28 April 2020, 14:37:14 »
Zitat
1) ja, dass die Richter in Bayern pro Casinos sind, ist nichts neues. In diesem besonderen Fall muss man aber denen Recht geben, da Sofort AG nur zwischengeschaltet war.  Es gab keine direkte Transaktionen mit den OC's.Für Sofort AG war es nicht ersichtliches wohin das Geld am Ende transferiert wurde.

Die Sofort AG muss im Rahmen des K-Y-C Prinzipes sein Gegenüber überprüfen, in welcher Branche er tätigt ist und was genau er macht und für wen.
Wenn mir mein Gegenüber sagt, er wickelt Transaktionen für ein Unternehmen ab, würde ich dies so nicht akzeptieren, ich würde eine genauere Erläuterung anfordern.
Ferner kann man im internen Händlerportal bei der Sofort AG die Branche Online-Glücksspiel auswählen und wenn ein Unternehmen dies auswählt würden bei mir alle Alarmglocken klingeln, selbst wenn man eine andere Branche auswählt, muss man im Rahmen des KYC offen legen für wen und was man Transaktionen abwickelt, am Ende kommt es aufs gleiche hinaus.

Am Ende stellen sich die Unternehmen dumm, und kommen damit durch nur der "Verbraucher" ist der gef..te und dieser muss überprüfen ob das was er macht legal ist ... lächerlich...

Was ist "Know-your-Customer-Prinzip (KYC)"?
Unter dem Know-your-Customer-Prinzip (KYC) (engl. für „Lerne Deinen Kunden kennen“) versteht man die Prüfung der persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstituts zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes 2008.


Die Sofort AG hat hier nicht ausreichend geprüft oder wollte nicht ausreichend prüfen, aber am Ende kann man sich ja auf unschuldig vor dem Richter stellen.

Die Justiz zum Narren gehalten.

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will

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #171 am: 28 April 2020, 14:49:26 »
Die Bank sieht eine Guthabeneinzahlung bei einem Zahlungsdienstleister...

Bist du von der Bank selbst? Denn so argumentieren die ja.

DIe wissen genau mit wem die Geschäfte machen, glaub mir. Und die Regierung KÖNNTE WENN SIE WOLLTE auch die Bank ermahnen oder sogar die Zahlungsdienstleister direkt mit der Einstellung konfrontieren. Aber  das ist nur nicht gewollt glaub mir. Das ist das einzige, denn wo ein wille, da auch ein Weg...

Ganz easy!
Also bspws. alle deutschen Zahlungsdienstler usw.. haben ihre Mitwirkung einzustellen oder Strafe.

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will

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #172 am: 28 April 2020, 15:02:13 »
@Will
Natürlich ist die Mitwirkung verboten. Niedersachsen aht die Bankenverbände Andang des Jahres sogar noch einmal daran erinnert.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Niedersachsen-verbietet-Zahlungen-an-illegale-Online-Casinos,gluecksspiel328.html

Das war ja ironie von mir... Weil die tun ja alle so, dass die nix machen könnten, und ahnungslos sind...die armen Banken... Könnten ja einen schon fast leid tun, dass die das nicht prüfen können... Echt einfach nur eine Lachnummer.

Und ermahnen ist genauso sinnlos.

Direkt Strafe, weil Gesetz nicht beachtet wäre angemessen denn das Ganze läuft ja nicht erst seit gestern... Die Politik tut auch ihren Beitrag dazu leisten!!!... Denn die Lobbyisten machen natürlich gute Arbeit. Einfach nur eine geistige Nullnummer von den Verantwortlichen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #173 am: 28 April 2020, 16:07:35 »
Verboten ist vieles nur interessiert das, wo man Geld damit verdienen kann, nur keine Sau!

Mit läppischen Strafen ist das nicht getan denn diese Branche ist so finanziell bärenstark aufgestellt, das 11Mio GBP an Strafe, wie erst kürzlich in England, ausgesprochen, nur ein Tropfen auf den heißen Stein darstellt. Sowas bezahlen die aus der Portokasse. Ist wie wenn wir n Kaugummi am Automaten an der Ecke für 20cent ziehen...
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Offline TAL

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #174 am: 28 April 2020, 16:25:56 »
In Falle der Nullnummer der Verantwortlichen hast du absolut Recht. Die sind dem einfach nicht gewachsen. Hier geht es aber auch grad nicht um das Versagen der Politik, sondern um die Frage... wer weiß über meine Transaktionen Bescheid und wer nicht.

Prinzipiell hast du auch Recht, was die Mitwirkung angeht. Man sollte da aber schon differenzieren, für wen was ersichtlich ist - und für wen nicht.
Wenn es eine 'Zwischenstation' gibt, weiß derjenige am Anfang der Kette eben nicht, wo das Geld irgendwann einmal landen wird. Er könnte dann auch nicht, selbst wenn er wollte. Zumindest nicht in dieser Konstellation.

Man sollte da also schon den Richtigen zur Verantwortung ziehen - nämlich den, der genau sehen konnte, daß die Zahlung an ein OC geht - und auch explizit, wann, wieviel und an welches.

Bei einer Direkteinzahlung über den Zahlungsdienstleister kann die Bank es sehen. Da könnte man ihr dann 'Mitwirkung' vorwerfen, oder zumindest 'Wegsehen'. Wenn das Geld 'zwischengeparkt' wird aber nicht - egal, ob das nun das eigene PayPal-Konto ist, oder ein Drittanbieter.

Wie Kotek und Born schon sagten, gab es in diesem Fall hier natürlich auch einen 'Mitwirkenden'. Es war aber eben nicht Sofort, sondern der Drittanbieter.

Sofort (oder die Bank bei Guthabenaufladungen) wußte hier natürlich, daß immer auch die Möglichkeit besteht, daß das Geld an ein OC gehen könnte, da sich unter den Geschäftspartnern des Drittanbieters welche befinden, aber eben nicht, daß es auch zwangsweise so sein mußte.
In diesem konkreten Fall bei Sofort anzusetzen war also, wie Born schon sagte, ganz einfach schlecht durchdacht.
Ich sagte auch nie, daß der Spieler nicht hätte klagen sollen, sondern nur, daß der Beklagte hier definitiv der Falsche war. Denn wenn, dann wenigstens auch gegen den, der letztlich die Transaktion ans OC vorgenommen hat.
Zumindest, wenn man bewußte Mitwirkung in einem konkreten Fall nachweisen will.

Zitat
Ganz easy!
Also bspws. alle deutschen Zahlungsdienstler usw.. haben ihre Mitwirkung einzustellen oder Strafe.
Absolut, ja!

Und nein, ich arbeite glücklicherweise nicht bei einer Bank.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #175 am: 28 April 2020, 16:33:49 »
Eigentlich ist es so der Zahlungsdienstleister der sehenden Auges das Geld ans OC transferiert dem kann man es schlüssig die Mitwirkung vorwerfen!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #176 am: 28 April 2020, 21:19:14 »
Den Banken und Zahlungsdienstleister ist es gesetzlich vorgeschrieben, Transaktionen zu überprüfen. Hauptsächlich um Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Das ist Fakt. Ein Kontrollmechanismus von Zahlungsabwicklungen über die Banken&Zahlungsdienstleister ist demzufolge nicht nur vorhanden, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben

Dieses Gesetz, um Straftaten von Bürgern erkennen&verfolgen zu können, funktioniert und es wird sich daran gehalten.

Ein Gesetz, zum Schutz des Bürgers, soll jedoch nicht durchsetzbar sein? Da es für einen Zahlungsdienstleister nicht zumutbar ist zu erkennen, ob die Transaktion gegen ein geltendes nationales Gesetz verstößt? Weil man nicht ausschließen kann, das die Überweisung auch aus einem Land heraus erfolgte, in der dies eben nicht verboten sei?

Ich finde das absurd und vor allem verliere ich da Vertrauen in die Justiz, die im "Namen des Volkes" urteilen will aber in Verbraucherschutzangelegenheiten das eigene Volk in den Rücken fällt.

§ 4 Abs. 1 S. 2 GlückStV ist ein Schutzgesetz.
Es sollte in allen Angelegenheiten darum gehen, seine Bürger zu schützen. Das sollte das oberste Ziel jeder Justiz&Regierung sein.

Ich zitiere gerne aus dem Urteil des LG Ulm, der die oben genannten Argumente des LG Münchens zudem auch klar widerlegt:

Zitat
Denn der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf, oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (BGH NJW 2002, 3698 (3699 unter II. 3. b.); vgl. auch zur Pflicht nahe liegende Kontrollmechanismen zu implementieren: BGH, Urt. 13.01.2004, Az. XI ZR 479/02 Rn. 26 - juris)

...(..)...

In diesem Fall hat die Beklagte aber gar keine Instrumente geschaffen, um eine Zahlung, die mit größter Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel steht, was für die Beklagte erkennbar war, zu verhindern. Sie hat nicht überprüft oder sichergestellt, dass dem Klä­ ger die Rechtswidrigkeit von Onlineglücksspiel bekannt ist. Dabei profitiert sie von der Zahlung durch Provisionen.

Die letzten beiden Sätze verdeutlichen nochmal, das es nicht darum geht, das "es nicht zumutbar ist dies für Finanzdienstleister zu erkennen", sondern das sie es aus Profitgier bewusst missachten und gar nicht verhindern wollen.

Sollten sich die zuständigen Münchener Richter mal durch den Kopf gehen lassen bevor man gegen das eigene Volk urteilt.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #177 am: 28 April 2020, 21:29:12 »
So sehe ich das auch!!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #178 am: 29 April 2020, 09:56:36 »
Letztendlich kommt es nur darauf an wie die Richter dies am OLG Stuttgart sehen wobei ich eigentlich felsenfest davon überzeugt bin das auch das OLG Stuttgart zu keinem anderen Schluss als das LG Ulm kommen kann!

..aber was weiß ich schon... wir werden es ja spätestens am 31.10.2020 wissen^^
« Letzte Änderung: 29 April 2020, 10:42:40 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #179 am: 18 Mai 2020, 22:25:55 »
So, heute ging mein Schreiben zur Berufungsbegründung von Paypal an das das OLG Stuttgart raus - sind immerhin 21 Seiten geworden.

Nähere Angaben möchte ich auf Grund des laufenden Verfahrens aber nicht machen und bitte daher auch um Verständnis aber als Fazit: Berufung ist unbegründet!  8) ;D
« Letzte Änderung: 18 Mai 2020, 22:38:45 von Born4Nothing »
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