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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #255 am: 15 Oktober 2020, 21:37:53 »
Naja du darfst halt nicht vergessen das das ne Kettenreaktion auslöst falls es zur Verhandlung zu Ungunsten derer geht.

Das wären mehr als 9 stellen bei allen Spielern für die letzten 3 Jahre.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #256 am: 15 Oktober 2020, 21:43:40 »
Zitat
Naja du darfst halt nicht vergessen das das ne Kettenreaktion auslöst falls es zur Verhandlung zu Ungunsten derer geht.

Zurecht und richtig so. Wer bewusst Gesetze ignoriert und wer sich durch illegalen Aktivitäten bereichert, auf Kosten Anderer, und das mit Vorsatz, hat dafür die Konsequenzen zu tragen!

Zitat
Das wären mehr als 9 stellen bei allen Spielern für die letzten 3 Jahre.


Wäre mir ziemlich egal - ich würde sogar die doppelte Strafe - wie beim Zigarettenschmuggel - verhängen!
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2020, 21:48:50 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #257 am: 15 Oktober 2020, 22:54:39 »
In Brandenburg hat das OVG dem Anbieter B@H eine erneute Untersagungsverfügung erteilt.
Meint Ihr dies ist positiv um bei PP das Geld zurückzufordern?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #258 am: 15 Oktober 2020, 23:35:48 »
Würde abwarten was am 30.10 rauskommt.

Je nachdem würde ich mich direkt ans OC wenden und dort die Summen zurückfordern. Zumal das OVG Berlin-Brandenburg die Unzulässigkeit festgestellt hat und dies gilt für alle anderen auch.
« Letzte Änderung: 15 Oktober 2020, 23:40:24 von Born4Nothing »
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« Letzte Änderung: 16 Oktober 2020, 14:19:25 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #260 am: 16 Oktober 2020, 16:30:38 »
Born, mit Interesse habe ich Deine Antwort gelesen.
Ich kann verstehen, dass Du stinksauer auf PayPal und deren Anwälte von der Kanzlei CMS bist.
Denk aber dran, die werden nur von PayPal sehr gut bezahlt und machen genau genommen ihren Job, genau wie Herr Lenne.
Du solltest etwas Abstand nehmen, um das Ganze nicht zu persönlich zu nehmen, wobei das natürlich verdammt schwer ist!  ???

Ich würde anders - ohne große Emtionen :'( - vorgehen und zwar so:
Schreibe über Deinen Anwalt die Anwälte von PayPal an, und teile denen mit, dass die rechtliche Situation wohl eindeutig bist und Du zuversichtlich bist zu gewinnen, Du aber bereit wärest, einen Vergleich anzunehmen und die Klage zurückzuziehen (geht das noch? kann Herr Lenne beantworten), gegen eine entsprechende Einmalzahlung, da Du Dich auch durch die Aktivitäten von PayPal verursacht (wieviel hast Du über die Jahre bei PayPal eingezahlt) in einer finanziell sehr angespannten Situation befindest.
Ich würde dann noch auf das u.g. Verfahren von VW verweisen, damit die wissen dass es nicht mit 10.000 Euro getan ist.
Falls Interesse daran besteht, können Dir die Anwälte ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Selbstverständlich würdest Du Stillschweigen darüber bewahren.

So kannst Du mal rausfinden, ob PayPal dazu bereit ist und die ggf. noch hochhandeln, ohne dass das Einfluss auf Deine rechtliche Situation hat, bevor Du nicht einen solchen Vergleich unterzeichnest.

Und dass Du in einer angespannten finanziellen Situation bist, weiß jeder Richter und kann Dir wohl kaum zum Nachteil ausgelegt werden.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #261 am: 16 Oktober 2020, 16:46:16 »
Born, mit Interesse habe ich Deine Antwort gelesen.
Ich kann verstehen, dass Du stinksauer auf PayPal und deren Anwälte von der Kanzlei CMS bist.
Denk aber dran, die werden nur von PayPal sehr gut bezahlt und machen genau genommen ihren Job, genau wie Herr Lenne.
Du solltest etwas Abstand nehmen, um das Ganze nicht zu persönlich zu nehmen, wobei das natürlich verdammt schwer ist!  ???

Ich würde anders - ohne große Emtionen :'( - vorgehen und zwar so:
Schreibe über Deinen Anwalt die Anwälte von PayPal an, und teile denen mit, dass die rechtliche Situation wohl eindeutig bist und Du zuversichtlich bist zu gewinnen, Du aber bereit wärest, einen Vergleich anzunehmen und die Klage zurückzuziehen (geht das noch? kann Herr Lenne beantworten), gegen eine entsprechende Einmalzahlung, da Du Dich auch durch die Aktivitäten von PayPal verursacht (wieviel hast Du über die Jahre bei PayPal eingezahlt) in einer finanziell sehr angespannten Situation befindest.
Ich würde dann noch auf das u.g. Verfahren von VW verweisen, damit die wissen dass es nicht mit 10.000 Euro getan ist.
Falls Interesse daran besteht, können Dir die Anwälte ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Selbstverständlich würdest Du Stillschweigen darüber bewahren.

So kannst Du mal rausfinden, ob PayPal dazu bereit ist und die ggf. noch hochhandeln, ohne dass das Einfluss auf Deine rechtliche Situation hat, bevor Du nicht einen solchen Vergleich unterzeichnest.

Und dass Du in einer angespannten finanziellen Situation bist, weiß jeder Richter und kann Dir wohl kaum zum Nachteil ausgelegt werden.

Born ist nicht der Kläger. PayPal ist nach einem Urteil, das für ihn gesprochen wurde in Berufung gegangen. Dies wird jetzt verhandelt.

Und dein Vorschlag ergibt mMn keinen Sinn für Born, da somit eines seiner eigentlichen Ziele, nämlich Paypal zur Rechenschaft zu ziehen, verpufft. Sein finanzieller Schaden durch die Sucht ist viel, viel höher, als der Betrag, um den es geht. Es ist kein materielles Ziel, was er verfolgt.

Und das zurecht.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #262 am: 16 Oktober 2020, 17:41:35 »
Sodala liebe Gemeinde,
bevor mir hier der Kragen platzt möchte ich was loswerden.
Born hat sich für einen Weg entschieden auf dem es nicht um finanzielle Interessen geht.
Wer jetzt meint hier einfluss nehmen zu müssen und Born richtungsweisende Vorschläge macht, ist herzlichst eingeladen selbst einen anderen Weg einzuschlagen.
Wer meint an Born's seite zu stehen und Ihn bei seinem Handeln zu unterstützen, ist ebenfalls herzlich eingeladen dies zu tun.
Ohne Born hätte dieses Forum keinerlei Bedeutsamkeit und es sollte mal wieder ein großes Dankeschön für seinen Einsatz und seinen Bemühungen ausgesprochen werden.
Born Dankeschön und weiter so


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #263 am: 16 Oktober 2020, 17:43:18 »
@ekip

Zitat
Du solltest etwas Abstand nehmen, um das Ganze nicht zu persönlich zu nehmen, wobei das natürlich verdammt schwer ist!

Nicht wirklich denn den Abstand habe ich sehr wohl, auch wenn ich hier immer mit etwas viel Emotionen schreibe, aber nur deswegen, um die Wichtigkeit der Botschaft zu transportieren.

Leider, auch wenn wir es rechtlich als klar betrachten, darf man nicht vergessen, das nur eine höchstrichterliche Entscheidung, und die ist meiner Meinung nach zwingend erforderlich, diesem perfiden Geschäftsgebaren, endlich Einhalt geboten wird; nein sogar muss!

Selten habe ich etwas persönlich genommen aber diese Ignoranz von Paypal hat dafür leider auch Sorge getragen das ich eben total abgerutscht bin und ja, ich bin auch davon überzeugt, wenn dies nicht passiert wäre und die Executive, sowie auch die Judikative, den Glückspielstaatsvertrag auch wirklich einhalten würden, wäre es bei Vielen, einschließlich meiner Person, nicht so gekommen wäre.

Paypal ist der Berufungskläger und ich bin die Berufungsbeklagte. Wenn dann müsste Paypal die Berufungsklage stoppen.

Auch stehe ich zu meiner Aussage: Jeder ist käuflich! Und auch ich wäre da nicht abgeneigt aber abspeisen lasse ich mich sicher nicht mit 20cent für den Kaugummiautomaten an der Ecke!

Betrachte es mal aus meinem Blickwinkel: Habe alles verloren, n Arsch von Schulden und hab nichts zu verlieren ob ich nun 10.000 EUR mehr an Schulden habe, EGAL aber Paypal hat über 100MRD zu verlieren und die anderen Zahlungsdienstleiser geht auch der Stift!

Zitat
Ohne Born hätte dieses Forum keinerlei Bedeutsamkeit

Dem muss ich widersprechen. Ersten ist es hier ein Forum für Glücksspielsüchtige die Hilfe benötigen und zweitens sollte man nicht nur das Thema CB verfolgen - dies läuft bei mir nur nebenher und ist nicht das warum ich hier im Forum bin und ich hab mich nur "zufällig" hier wiedergefunden^^
« Letzte Änderung: 16 Oktober 2020, 18:05:45 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #264 am: 16 Oktober 2020, 18:10:41 »
Also ich sehr das so wenn man alle Umstände betrachtet 2,5
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #265 am: 17 Oktober 2020, 09:32:03 »
@Born:
Ich weiß ja nicht wo du dein Zahlenwerk zu Paypal herhast, aber das stimmt einfach nicht.
Ich bin selber Paypal-Aktionär und daher mit den Zahlen ein wenig vertraut.
Paypal hat im Jahr 2019 17,534 Mrd Dollar Gesamtumsatz gemacht, nach Steuern steht im Jahr 2019 ein Gewinn von 2,459 Mrd Dollar. Das EBITDA liegt bei 2,998 Mrd Dollar.
Im Jahr 2020 scheinen sie ihr Ergebnis nochmals deutlich zu verbessern. Daher auch der immense Kurssprung dieses Jahr. Zudem erzielt PP 53 % des Gesamtumsatzes in den USA.

Zudem wird PP wieder als Zahlungsmethode in den OC´s implementiert. Grund ist natürlich die Duldung.
PP verdient ca 3Prozent Marge an den Transaktionen die durchgeführt werden. 100Mrd alleine für die Glücksspielindustrie ist einfach "Schwachsinn".

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #266 am: 17 Oktober 2020, 09:55:13 »
Dann lies dir mal meine Beiträge durch und versuche das auch richtig zu verstehen. Ich bin kein PP-Aktionär aber mit Zahlen kann ich durchaus umgehen.

Aber nochmal extra für dich:

- 90 Mio Umsatz/Tag
- Marktanteil von mind 50% der Transaktionen die über Paypal abgewickelt wurde (hatten bei mir im Shop schon 42%!) und das ist Minimum
- Deine Annahme 3% Provision - ich hatte lediglich mit 2,49% gerechnet) = Verdienst der Provision pro Tag 1,35Mio
- pro Jahr = 1,35MIO x 365 =   492,75 MIO pro Jahr
- seit 2012 gerechnet und kumuliert = 8 Jahre x 492,75 MIO = 3,942MRD  an Provisionen seit 2012
-  die 3,942MRD entsprechen lediglich die 3% Provision aber das ist nicht der Umsatz!

Also berechnen wir nun den Umsatz mit einem Dreisatz:

3%   entsprechen    3.942MRD 
1%   entspricht   1,314MRD   (Rechnung: auf beiden Seiten durch 3 teilen)
100%   entsprechen   131,4MRD   (Rechnung: auf beiden Seiten mal 100)

Der Umsatz seit 2012 beläuft sich also auf 131,4MRD EUR und genau um diese Summe geht es die Paypal droht zurückzahlen zu müssen! Genau so wie es das Handelsblatt auch geschrieben hatte.
« Letzte Änderung: 17 Oktober 2020, 10:02:36 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #267 am: 17 Oktober 2020, 09:57:43 »
Die Aktionäre wieder ja ja
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #268 am: 17 Oktober 2020, 10:00:45 »
Deine Rechnung ist schon richtig, hat aber nichts mit dem wahren Zahlenwerk bzgl. des Umsatzes von PP zu tun.


Chart      2013   2014   2015   2016   2017   2018   2019
   Umsatzerlöse   6.731,00   8.061,00   9.066,00   10.723,00   13.077,00   15.481,00   17.534,00

In Mio USD!

Nachzulesen bei: https://www.finanzen.net/bilanz_guv/paypal

Du solltest dir auch diese von oben herab Art sparen... Ich weise dich nur auf den Fehler bzgl. deiner Umsatzannahme hin. Komm mal aus deinem Tunnel raus. Nicht PP hat dein Geld verzockt, sondern DU!

*

Kläger2019

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #269 am: 17 Oktober 2020, 10:08:32 »
Ist doch klar das ein Aktionär seine Investments verteidigen will, damit es ja keinen Kurstief gibt.

Wer selber bei solchen illegalen Zahlungsdienstleistern  sein Geld investiert, ist selber schuld.

 

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