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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #60 am: 25 Juni 2020, 22:44:44 »
Hey ihr Lieben,

habe euch nicht vergessen zu berichten. Gibt einfach noch nichts neues... zur Vorladung bin ich nicht gegangen und habe einen guten Freund meines Vaters als Anwalt genommen der mich fast für nichts vertritt. Anfang nächster Woche habe ich einen Termim bei ihm, er hat nämlich Akteneinsicht gefordert und auch bekommen. Montag erzählt er mir was mit genau vorgeworfen wird und wie es weitergeht dann gebe ich euch Bescheid😌

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #61 am: 29 Juni 2020, 11:01:35 »
Hallo:-).

ich war nun beim Anwalt und habe eine Kopie der Akte bekommen.

Es sieht so aus, dass mich meine ehemalige Bank (Commerzbank) bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat wegen Verdacht auf Gedlwäsche. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und der Commerzbank mitgeteilt dass der Verdacht nicht bestätigt werden konnte. Jetzt der Hammer.. die xyz von der Commerzbank haben daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben das ja aber dann der Straftatbestand wegen unerlaubten Glücksspiel gegeben ist und das doch mal geguckt werden soll ob ich deswegen nicht angeklagt werden kann. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft dann erst in Bewegung gekommen & hat alles zur Polizei gegeben.

Naja wie ich erwartet habe liegen sehr viele Kontoauszüge mit Überweisungen an Casinos vor und auch Bargeldeinzahlungen wurden berücksichtigt. Die Summe die gelaufen ist bezieht sich auf knapp 200.000€.

Anwalt meinte jetzt erstmal abwarten keine Aussage treffen und gucken was passiert. Er geht davon aus dass das Verfahren eingestellt wird gegen eine Geldbuße von 1-2.000€ oder es im schlimmsten Fall zur Anklage kommt ich aber auf jeden Fall unter 90 Tagessätzen bleiben werde. Weiß zwar noch nicht wie ich das Geld auftreiben kann aber mal sehen.


Wenn es wieder etwas neues gibt werde ich berichten, es wird aber wahrscheinlich mindestens 4 Monate dauern bis ich etwas höre.

Lg
« Letzte Änderung: 29 Juni 2020, 12:34:06 von Ilona »

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #62 am: 29 Juni 2020, 11:18:49 »
Puh ... bei den Beträgen wird mir immer schwindelig ... ;)

Hi Max!

Um Dich überhaupt strafrechtlich verfolgen zu können, muss man Dir den "Vorsatz" nachweisen.
Es gilt also absolut nicht "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Was sagt Dein Anwalt dazu? Ließe sich der Vorsatz nachweisen?

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #63 am: 29 Juni 2020, 11:32:21 »
Der Straftatbestand hinsichtlich OC und die Teilnahme an illegalem Glückspiel sollte nicht zum Tragen kommen wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.

Aber dein Anwalt wird das schon schaukeln^^
« Letzte Änderung: 29 Juni 2020, 11:34:42 von Born4Nothing »
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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #64 am: 29 Juni 2020, 11:34:56 »
Und Geldstrafen kann man bei Zahlungsunfähigkeit auch in Raten bezahlen - oder auch ersatzweise abarbeiten....

Was ich mich frage: Wird die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig oder musste die Commerzbank Anzeige erstatten? Oder nur einen Hinweis geben?
Gibt es überhaupt schonmal Jemanden, der wegen OC verurteilt wurde...

Wenn die Staatsanwaltschaften alle Fälle von illegalem Glücksspiel zu Anzeige bringen würde, sollte die Justiz auf Jahre lahmgelegt sein.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #65 am: 29 Juni 2020, 11:37:34 »
Naja, es "gab" den Malermeister aus München der BJ spielte. Er wurde vom AG München dazu verdonnert aber das LG München in der Berufung hat das Verfahren eingestellt fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts.

Sonst gab es niemanden
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Bastian0307

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #66 am: 29 Juni 2020, 12:17:20 »
Schon komisch wieso die Commerzbank nich die Casinos verklagt in die du eingezahlt hast. Die machen doch die Geldwäsche?  ??? 8)

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #67 am: 29 Juni 2020, 12:39:41 »
Sorry wegen meiner Schreibweise ich schreibe am Handy und sehr schnell deswegen kommt es zu einigen Fehlern 😟.

Ja also ich bin fassungslos das die Commerzbank quasi darauf bestand mich wegen illegalem Glücksspiel anzuklagen..

Ich habe auch noch nie ein Urteil gelesen außer das o.g Blackjack Verfahren. Ich muss dazu sagen das der Anwalt nicht speziell auf Glücksspiel spezialisiert ist, sondern ich ihn genommen habe da er mir sehr sympathisch ist und ein Freund meines Vaters und es mich deswegen auch kaum etwas kostet. Mal abwarten was passiert... bin derzeit eh am überlegen auf Grund meiner immensen Schulden in die Privat Insolvenz zu gehen.. da soll ja aber 2022 auch etwas neues kommen (verkürzung auf 3 Jahre). Naja mal abwarten was die Zeit bringt... die Commerzbank ist jedenfalls absolut durch bei mir.

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Offline Ilona

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #68 am: 29 Juni 2020, 12:42:04 »
Hallo Max,

das ist ja ein Ding. Hier ein paar Fragen dazu, die du mir auch per PN beantworten kannst, wenn dir das lieber ist. Ist dein Anwalt außer im Strafrecht auch im Glücksspielrecht fit? Wie steht es um deine Ansprüche gegen die Commerzbank? Läuft da ein Verfahren? Wie ist der Stand?

Zum Bußgeld: Falls es wirklich so weit kommen sollte, könnte dein Anwalt den Fachverband Glücksspielsucht als Empfänger vorschlagen. Wir stehen bundesweit in den Listen. Aber vorher bitte alle Register ziehen.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #69 am: 29 Juni 2020, 13:41:44 »
Da fehlen einen die Worte.

Die hauen dir absichtlich die Knüppel zwischen die Beine diese W....er

Nachdem die Bank dich angeschissen hat, hat sie hoffentlich alle Transaktionen an diesen Anbieter zukünftig nicht mehr weitergeleitet und unterlässt dies in Zukunft. *wieder aufgewacht aus meinen Traum*

Man müsste mal Abgleichen an wenn du gezahlt hast und wann, dann könnte man ggf. zum Gegenschlag ausholen und die Commerzbank ebenfalls anzeigen, schließlich wussten sie ja bei Dir dass es illegal ist und wer das Geld bekommt, so könnten sie zukünftige Transaktionen unterbinden und die Schützen, auch ein Aufgabe der Bank der man nur ungern nachkommt.
Hier dürfte dann das Argument sie wissen nicht wer das Geld bekommt nicht mehr ziehen, da hat man dann fahrlässig gehandelt und bewusst.

Ich würde keine Strafe akzeptieren, nicht mal einen Euro würde ich Zahlen.

Die Kasinos stellen Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung und werden vermutlich niemals bestraft, und der Spieler hält den Arsch hin, ganz großes Kino da darf man aus meiner Sicht nicht einmal dran denken zu ermitteln.



Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....

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Offline Ilona

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #70 am: 29 Juni 2020, 13:50:47 »
Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....


Interessante Info. Danke! Schick das doch mal an die niedersächsische Glücksspielaufsicht: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf

LG Ilona


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Offline Alex86

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #71 am: 29 Juni 2020, 14:27:41 »
Was ich interessant finde ist das Klarna bei seiner Visa Card in die AGB angibt die Karte darf nicht für illegales Glücksspiel verwendet werden und dann sowas hier

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #72 am: 29 Juni 2020, 14:31:53 »
Das schreiben alle Anbieter in Ihre AGBs rein dass man den Dienst nicht für unerlaubte Glücksspiele nutzen darf. Aber illegale Glücksspiele bieten Sie trotzdem an. Und alle haben seit 1.GlückSV im Jahr 2012 zugeschaut. Keine einzige Maßnahmen gegen die Anbieter. Erst jetzt wo viel zu spät ist, kommen Untersagungsverfügungen. Aber Vollstreckung findet nicht statt. Großartig. Wozu dann diese Verbotsgesetze dann..

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #73 am: 29 Juni 2020, 15:47:08 »
Nur mal so ein kleiner Hinweis hat nichts mit dem Thema zu tun:

Kl..na scheint im Moment zu expandieren, auf der alten E-Mailadresse die für die Anmeldung in Online-Casinos verwendet wurde, falltern Mails rein, dass man jetzt auch mit Kl...na zahlen kann, darunter zahlreiche Casinos aus Curacao sowie Malta.....

Gute Nacht Deutschland....


Interessante Info. Danke! Schick das doch mal an die niedersächsische Glücksspielaufsicht: https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/adressliste_aufsichtsbehoerden_2.pdf

LG Ilona

E-Mail ist raus, ich gehe davon aus dass keine Antwort zurück kommt, eine Mail die ich früher mal dort hin geschickt habe blieb unbeantwortet, darin ging es um Informationen zu Glücksspielproblematik.

Kein wunder, wenn alle machen was sie möchtne.

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #74 am: 29 Juni 2020, 16:04:52 »
Noch ein Hinweis für dich M95:

Überlege es dir gut ob du in die Insolvenz gehst, 3 Jahre sind schnell vorbei aber du hast danach noch weitere 3 Jahre den Stempel abgeschlossene Privatinsolvenz in der Schufa stehen.
Du bist also für die nächsten 6 Jahre Schufa-Tod, dies bedeutet dass der Bäcker dir von neben an nicht einmal mehr ein Brötchen auf Rechnung verkauft, Du kannst nicht umziehen weil, kein Vermieter dich mehr will, und bei Banken wird es schwierig ein KOnto zu bekommen.

Daher lass dich erstmal beraten ob du überhaupt Insolvenz anmelden musst, und du nicht irgendwie anders aus der Sache rauskommst.

Es ist aus meiner Sicht praktischer noch VOR der KÜNDIGUNG laufender Kredite/Verträge tätig zu werden, handelst du vorher und einigst dich mit den Gläubigern, dann bleibt auch die Schufa sauber ;)

Wir sind genauso abhängig von der Schufa wie K....a / Banken von den Casinos ;) würde es beide nicht geben dann hätten wir alle ein Problem :D
« Letzte Änderung: 29 Juni 2020, 16:06:45 von Ex-Gamer1337 »

 

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