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Begonnen von Born4Nothing, 27 Oktober 2020, 20:43:36

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#15
Zitat von: Born4Nothing am 28 Oktober 2020, 10:05:47
So einfach geht das aber nicht. Der §4 hat schon Gültigkeit und besitzt selbige auch - es geht um §9 - das muss für nichtig erklärt werden denn damit hat der §4 keine Wirkung. Darauf stützen sich doch alle - total Paradox alles.

§ 4 Abs. 1 S. 2 wurde erst mit dem GlüStV vom 15.12.2011 erlassen – und damit nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV – .Daraus ergibt sich die Frage: Warum wurde § 4 erweitert wenn die Aufgaben der Glückssspielbehörde ohnehin schon in § 9 vorhanden waren.

Der Gesetzgeber wollte mit Erweiterung  des § 4 eindeutig den wirksamsten Weg der Unterbindung der Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter sowie Verhinderung der Glücksspielsucht bekämpfen.

Warum soll man den etwas in ein Paragraph ergänzen wenn  es ohnehin in einem anderen Parapraph bereits vorhanden ist. Das ergibt erstens kein Sinn und zweitens erfüllt das Gesetz nicht seine wirkliche Ziel und drittens wäre das nur ein Widerspruch.

Nicht die Glücksspielbehörde ist in direktem Kontakt mit dem Glücksspielanbieter sondern der Zahlungsdienstleister. Und am effektivsten und am schnellsten kann der Zahlungsdienstleister die Zahlungsströme verhindern und somit auch Entstehung des Glücksspielsucht. Genau deswegen ist §4 erweitert worden.  §9 beschreibt nur die zusätzlichen Instrumente damit die Behörde die Zahlungsanbieter zur Rechenschaft heranziehen kann. So einfach ist das.

Klar ist es einfach aber wie einfach das ist sieht man ja an diversen Urteilen  weil kein Verständnis dafür existiert und den damit verbunden Zusammenhang übersieht.
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Die Urteile die bis jetzt ausgesprochen worden - gegen Spieler, sind nur Nach labereien und mehr nicht. Das sieht man wieder was für Richter vor Ort waren. Schön wie diese Richter nach Gesetz und Recht gehen.
Die sollte man gnadenlos austauschen!!!

Wie Born schon sagte, ich glaube auch mittlerweile, dass die hohe Kompetenz eher am BHG liegt und die sollten mal son langsam ein Machtwort sprechen - vorausgesetzt es kommt mal was vor dem BGH!

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