Guten Morgen Kevin H.,
bei aller berechtigten Kritik an langen Wartezeiten wollen wir bei den Fakten bleiben und stellen folgendes fest:
1. Die Verlustsumme Deiner beiden bei uns eingereichten Fälle beträgt in Summe weniger als 2.500 €. Ein Fall liegt sogar bei einem Streitwert von unter 1.000 €, der andere bei knapp 1.500 €.
Wir würden nie abstreiten, dass Glücksspielsucht nicht auch bei geringen Einsätzen entstehen kann, dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen. Da ca. 98% unserer Kunden höhere Verlust erlitten haben, darf durchaus die Frage erlaubt sein, ob in Deinem Fall tatsächlich (finanzielle) Bedürftigkeit vorliegt.
2. Dein Wohnsitz liegt in Schleswig-Holstein, wo es seit 2012 Anbieter mit einer Lizenz für Sportwetten und Casino (nicht nur Slots) gibt. Das allein schützt sie natürlich nicht vor Rechtsverstößen und es gibt durchaus Kunden aus SH, welche Einsätze tätigen konnten, die weit über dem Erlaubten lagen.
Jedoch besteht die - seit kurzem bundesweit geltende - Einzahlungsgrenze in Höhe von 1.000 € in Schleswig-Holstein bereits seit 2012. Die Höhe Deiner maximalen Einzahlung innerhalb eines Monats lag - selbst wenn man die Einzahlungen bei beiden Anbietern addiert - bei 1.030 € (310 € + 720 €), beim Anbieter mit den höheren Umsätzen verteilt auf 57 Einzahlungen, davon 51 mit einem Betrag von 10€. Das bedeutet, wenn wir den von Dir eingereichten Zeitraum von drei Monaten betrachten und pro Monat 1.000 € abziehen, bleibt davon nicht mehr viel - um genau zu sein 30 € in 11/2019, in den restlichen Monaten nichts - übrig.
Grundsätzlich möchten wir als Mitglied im Fachverband Glücksspiel gerne allen Spielern helfen, die unsere Hilfe benötigen, egal welche Summe sie verspielt haben, da für den einen 5.000 € im Verhältnis zu seinem Einkommen mehr sein können als für andere 50.000 €. Ob diese Vorgehensweise im Nachhinein sinnvoll war, kann man durchaus hinterfragen, aber vor zwei Jahren wussten wir auch noch nicht, von welcher Menge an Anmeldungen wir überrollt werden. Dennoch möchten wir auf "Cherrypicking" verzichten, wie es viele unserer Kollegen tun, die erst ab einem Minimum von 2.500 € oder gar 10.000 € Anfragen annehmen.
Unser Ansatz ist es, durch flächendeckenden Einsatz von (eigenentwickelter) Software es möglichst vielen Betroffenen zu ermöglichen, ihre Forderungen aus erlittenen Verlusten geltend zu machen. Die Entwicklung der Tools haben wir in den vergangenen eineinhalb Jahren mit hohem finanziellem und personellem Einsatz vorangetrieben, um die bisherige und zukünftig weiter steigende Nachfrage bedienen zu können, was uns glücklicherweise zunehmend besser gelingt.
3. Wir haben nie versprochen, in Deinen Fällen Klage einzureichen. Unser Anspruch ist es grundsätzlich, möglichst vielen bedürftigen Spielern zu helfen und ihnen den oft schmerzhaften Prozess des Zusammentragens aller Verluste soweit wie möglich abzunehmen. Es ist jedoch aus den o.g. Gründen weder sinnvoll noch zielführend, in jedem einzelnen der mittlerweile mehreren tausend Fälle Klage einzureichen.
Zum Schluss soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir einen fairen Umgang mit allen Beteiligten zu schätzen wissen und dies vom FAGS glücklicherweise auch so gewohnt sind. Unser Dank geht daher an Ilona und Olli für ihr Eingreifen, um einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten.
Freundliche Grüße,
Florian Friederich
@DENNIS47
Was stimmt mit dir nicht? Hast du zu viel Regenbogenfahnen um dich oder wieso dieses "mimimimi" um einen Nachnamen, der auf der Website von chargeback24 jederzeit zu lesen ist?!
Zitat aus dem Impressum entfernt
Ich habe lediglich meine Erfahrung mit diesem Beleidigung entfernt Florian F. mitgeteilt und nur die Wahrheit ausgesprochen. Der soll froh sein, dass ich ihn nicht für sein nichtstun anzeige 😂😂😂