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Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei

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Kläger2019

Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« am: 06 Januar 2021, 23:08:49 »
Was haltet ihr von der Vorgehensweise, einen Online-Glücksspiel-Anbieter mit fehlender behördlicher Erlaubnis des Landes anzuzeigen und dadurch diesen strafrechtlich zu Rechenschaft zu ziehen?

Der jenige der die Anzeige aufgibt dem entstehen keine Kosten. Die zuständige Behörde, namentlich Polizei, würde dann Ermittlungen aufnehmen gegen diesen.

Man kann den Anbietern ohne Behördliche Lizenz, den Strafbestand des Paragraphen 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch vorwerfen. Das Strafmaß liegt hier bei bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Da die Anbieter mit fehlender Lizenz zuwiderhandeln, könnte hier eine maximal Strafe verhängt werden.

Wie sieht Ihr diesen Sachverhalt?

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Offline Olli

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Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #1 am: 07 Januar 2021, 11:47:41 »
Grundsätzlich finde ich die Idee nicht schlecht!

Wie war das noch ... #grübel# ... man unterscheidet hier in Strafanzeige und Strafantrag.
Beim Strafantrag müsste der Antragsteller der "Verletzte" sein. Der Antrag muss aber max. innerhalb von 3 Monaten nach Kenntisnahme gestellt sein.
Hier muss der Staatsanwalt Ermittlungen aufnehmen, während dies bei der Strafanzeige in seinem Ermessen liegt.
Beim Strafantrag sind die Interessen der Allgemeinheit nur unwesentlich tangiert, bei der Strafanzeige weiss ich es nicht.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Rofl1312

Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #2 am: 07 Januar 2021, 12:05:07 »
Was haltet ihr von der Vorgehensweise, einen Online-Glücksspiel-Anbieter mit fehlender behördlicher Erlaubnis des Landes anzuzeigen und dadurch diesen strafrechtlich zu Rechenschaft zu ziehen?

Der jenige der die Anzeige aufgibt dem entstehen keine Kosten. Die zuständige Behörde, namentlich Polizei, würde dann Ermittlungen aufnehmen gegen diesen.

Man kann den Anbietern ohne Behördliche Lizenz, den Strafbestand des Paragraphen 284 Abs. 1 Strafgesetzbuch vorwerfen. Das Strafmaß liegt hier bei bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Da die Anbieter mit fehlender Lizenz zuwiderhandeln, könnte hier eine maximal Strafe verhängt werden.

Wie sieht Ihr diesen Sachverhalt?

Ich würde mir die Mühe nicht machen, wenn es so einfach wäre dann hätte man da schon was unternommen in dieser Richtung.

Vor Gericht wird dein Fall verhandelt alles andere spielt keine Rolle auch wenn es offensichtlich ist dass der Anbieter auch Gelder von anderen Spielern erhält.
Auch wenn es mehrere geschädigte gibt, können dessen Ansprüche schon verjährt sein.
Der Anbieter wird vermutlich eine Geldstrafe bekommen + Schadensersatz für dich.

Bei Dir hab ich das Gefühl, dass kein Geld für eine Klage da ist, und du die Kohle dringend benötigst.
Vergiss es, bis da überhaupt verhandelt wird vor Gericht vergehen Monate wenn nicht sogar Jahre und bis du dein Geld bekommst ist es vielleicht schon 2023.

Die Casinos haben keine dummen Anwälte, da wird alles aufgefahren was nur geht.
Wenn das Gericht dir Schadensersatz zuspricht, halte ich es durchaus für möglich dass die Anwälte dies angreifen werden in einer Berufung du hast ja auch eigentlich dran teilgenommen obwohl es verboten war.

Anzeigen kann man es, aber wie gesagt bis da eine endgültige Entscheidung gibt vergehen viele Jahre.

Ansonsten gibt es viele andere Wege die Kosten für eine Klage zu stemmen.

Bei Gericht beantragen dass man Hilfe benötigt bei den Gerichtskosten etc.pp

« Letzte Änderung: 07 Januar 2021, 12:06:58 von Ex-Gamer1337 »

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Kläger2019

Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #3 am: 07 Januar 2021, 12:25:23 »
Bei mir sind alle Klagen bereits am laufen alle Klagen wurden auch zugestellt ich habe teilweise Prozesskostenhilfe beantragt. Ich komme auch an mein Geld rein das ist kein Problem.

Mir geht es darum diesen illegalen Anbietern einen Riegel vor zu schieben beziehungsweise denen strafrechtlich zu belangen.

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Rofl1312

Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #4 am: 07 Januar 2021, 12:42:59 »
Den Gedanken kann ich verstehen, allerdings wird man da alleine nicht sehr weit kommen.

Nach Deutschen Recht wirst du vermutlich Recht bekommen, dann geht die Sache zum EUGH und dann sieht die Sache schon wieder anders aus.


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Kläger2019

Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #5 am: 07 Januar 2021, 12:46:21 »
Der Gerichtshof der Europäischen Union kann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsnicht beschränken. Diese Entscheidung wurde bereits von dem Bundesgerichtshof mehrmals bestätigt und entschieden.

Zitat:
„Zutreffend hat das Landgericht angenommen und dies ausgesprochen sorgfältig begründet (LGU 10-14), dass und warum die hier in Rede stehenden Vorschriften des § 4 Abs. 1, 4 und § 5 Abs. 5 GlüStV nicht in unionsrechtswidriger Weise den in Art. 56 AEUV geregelten freien Dienstleistungsverkehr beschränken. Dies steht in Einklang mit der einhelligen höchst- und obergerichtlichen, bis in die Gegenwart hineinreichenden Rechtsprechung […]. Hiergegen wendet sich die Berufung vergeblich.“ (KG Berlin Urt. v. 06.10.2020)

Re: Online-Glücksspiel-Anbieter anzeigen bei der Polizei
« Antwort #6 am: 07 Januar 2021, 23:55:39 »
Mir geht es darum diesen illegalen Anbietern einen Riegel vor zu schieben beziehungsweise denen strafrechtlich zu belangen.

Kleine Korrektur: Online Casinos sind grundsätzlich nicht illegal. Denn die meisten dieser Casinos haben ihren Unternehmenssitz z.B. häufig in Malta. Hier besitzen sie die staatliche Legitimierung und deren Lizenz zum Betreiben von Glücksspielangebote.

Wenn wir über die Illegalität reden, dann ist es auch nur das bloße anbieten der eigenen unternehmerischen Dienstleistung auf "internationaler" Ebene, indem diese in den meisten Fällen immerhin ja auch mit den Rechtsprechungen von ausländischen bzw auch europäischen Nationalstaaten, kollidieren bzw nicht vereinbar und somit in dem Land illegal sind. Das BVG hat jedoch für Deutschland bereits die Vereinbarkeit mit dem geltenden Glücksspielstaatsvertrages und der europäischen Dienstleistungsfreiheit bestätigt und damit nationale Gesetze hinsichtlich von Glücksspiel als höherrangig eingestuft!

Strafanzeigen kannst du jederzeit stellen, dagegen spricht rein gar nix. Selbst wenn du nur glaubhafte Vermutungen hast, das sich der angezeigte gesetzeswidrig verhält. Du solltest halt nur keine Falschbehauptungen aufstellen oder irgendwen damit zu Unrecht beschuldigen.

Ich habe dies selber sogar eine Zeit lang in der Vergangenheit so gehandhabt, genaugenommen gegen 2 Online Streamer (mit deutschem und bekannten Wohnsitz), die massiv Werbung für Casino´s betrieben, in denen auch live gespielt haben und die Teilnahme an den Casinos mit der Anbietung ihrer Affiliate-Links in ihren Online Live Streams auch häufig angepriesen und beworben haben.
Beide Streamer verschwanden einige Zeit darauf von der Bildfläche, ob die Anzeigen ausschlaggebend waren, lässt sich nur mutmaßen.

 

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