Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Online-Casino Geld zurückfordern

  • 6 Antworten
  • 13064 Aufrufe
Online-Casino Geld zurückfordern
« am: 05 Mai 2021, 20:26:09 »
Hallo,
ich habe in dem letzten Jahr bei SEHR vielen verschiedenen Online-Casinos unterschiedlich hohe Verluste erlitten.
Da die gesamte Summe zwar hoch ist, die einzelnen Verluste aber wie bereits sehr gestreut sind, macht es wenig Sinn einen Anwalt einzuschalten.

Meine Frage wäre jetzt, ob jemand ein Muster-Anschreiben direkt für die Online-Casinos hat, in dem vor allem hervorgehoben wird, dass die Online-Casinos Legalität suggeriert haben.

Ich freue mich auf eure Antworten.

Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #1 am: 06 Mai 2021, 17:04:42 »
Hey, casinos geben dir kein Cent freiwillig zurück. Ein casino hat mir sogar geschrieben es ist nicht schlimm dass es in Ihrem Land illegal ist,sie können bei uns weiter spielen...

*

Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #2 am: 06 Mai 2021, 17:30:55 »
Zitat
Hey, casinos geben dir kein Cent freiwillig zurück.

Hi!

Da klingen die Erfahrungen des Herrn Cocron aber anders ... suche mal auf YT nach dem Fachverband, da findest Du ein Video von der Jahrestagung, auf der er gesprochen hat.

Hi Seri!

Wir sind hier keine Juristen! Wende Dich doch mal an diese Stelle: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,3737.0.html
Mehr Infos stehen ja im Thread ...

Edit: Tippfehler bereinigt
« Letzte Änderung: 07 Mai 2021, 08:09:38 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #3 am: 11 Mai 2021, 10:17:27 »
Hi alle! Der Herr Cocron, weiss schon wovon er redet. Es ist aber auch richtig, daß die Casinos dir freiwillig nie einen Cent zurückgeben werden, das geht nur mit einem klasse Anwalt, wie von Herrn Cocron. Sobald die Klage bei denen in den Kasten rollt, werden die tätig und werden die erstmal einen Vergleich anbieten, ums so einer Verurteilung zuvor zu kommen. Was dann passiert ist dann ganz alleine eure Entscheidung. Die Casinos wissen seit Jahren, daß Sie in Deutschland illegal handeln und Ich befürchte, daß auch mit dem neuen Staatsvertrag, der ab Juli gelten wird, sich viele weigern werden, eine Lizenz zu beantragen und deshalb illegal bleiben.
Beste Grüße. Akita

Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #4 am: 30 September 2021, 15:51:44 »
... und Ich befürchte, daß auch mit dem neuen Staatsvertrag, der ab Juli gelten wird, sich viele weigern werden, eine Lizenz zu beantragen und deshalb illegal bleiben.
Und selbst wenn sie eine Lizenz beantragen: Die Liste mit Dingen, die sie nach dem Staatsvertrag tun müssen bzw. die ihnen verboten sind, ist lang. Und sie schränkt das Geschäft ein, weil die Regeln ja die Süchtigen (die am meisten Kohle bringen) schützen sollen. (Schöne Zusammenfassung in der Aufzählung hier: https://rechtecheck.de/zivilrecht/internetrecht-datenschutz/online-casino-geld-zurueck/#illegal) Selbst wenn ein Casino eine Lizenz hat, ist teilweise noch was zu holen.

*

Online Ilona

  • *****
  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #5 am: 30 September 2021, 21:24:39 »
Hallo Heinz,
was möchtest du uns sagen? Dein Post wirkt wie Werbung? Ist es Werbung?
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Online-Casino Geld zurückfordern
« Antwort #6 am: 25 Oktober 2021, 11:02:56 »

Guten Morgen! Hier zwei  Urteile, falls noch nicht bekannt.

EuGH stärkt Rechte von Spielerinnen und Spielern

In Rückforderungsprozessen stützen sich illegale Online-Kasinos regelmäßig auf eine Lizenz aus Malta. Sie argumentieren, dass diese EU-Lizenz auch in Österreich Gültigkeit hat und daher der Betrieb des Online-Kasinos legal sei. Es wird behauptet, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen Unionsrecht verstoße und außerdem die legalen Kasinos von Win2day und den Casinos Austria unzulässige Werbung betreiben würden. Diesen Argumenten hat der Europäische Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (EuGH 18. 5. 2021, C-920/19, Fluctus/Fluentum) nun widersprochen:

Der EuGH hat entschieden, dass Werbung legaler Kasinos – selbst in erheblichem Ausmaß – zulässig sein kann, um Spielerinnen und Spieler von den illegalen Plattformen hin zu den kontrollierten Kasinos zu lenken. Dies gilt dann umso mehr, "wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken". Auch zu berücksichtigen sind Umstände wie aggressive Werbemaßnahmen illegaler Anbieter, wie man sie täglich im TV oder im Internet zu sehen bekommt.

Ziehen sich illegale Anbieter nun aus Österreich zurück?

Durch das Urteil des EuGH wurden die Argumente der Online-Kasinos entkräftet, und damit werden Spielerschutzverfahren deutlich vereinfacht. Es bleibt abzuwarten, ob sich illegale Online-Kasinos nun vom österreichischen Markt zurückziehen. Mehrere kleine Online-Kasinos nehmen bereits keine User mehr aus Österreich an. Selbst der große Sportwettenanbieter Tipico hat erst vor kurzem sein Kasino-Angebot in Österreich aufgegeben.

Ob diesem Beispiel weitere Kasinos folgen werden, ist fraglich. Online-Kasinos erzielen erhebliche Gewinne im kleinen, aber finanzstarken Österreich, und solange diese Kasinos noch Gewinne in Österreich einfahren, werden wohl auch die zahlreichen Rückforderungsprozesse in Kauf genommen.

Auch der BGH hat im Juli entschieden.

stehen gut
In seinem Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt der oberste Gerichtshof, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV mit europäischem Recht vereinbar ist (alle Infos zum neuen GlüStV sind hier zu finden). Zudem sei eine Vorlage der Sache vor den europäischen Gerichtshof nicht notwendig, da dieser schon im Jahr 2010 erklärt hatte, dass die Prüfung beschränkender Maßnahmen in Bezug auf das Glücksspiel den nationalen Gerichten obliege. Der Bundesgerichtshof formuliert es wie folgt:

„Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Kammergerichts - 5. Zivilsenat - vom 6. Oktober 2020 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst. Im Streitfall stellt sich keine entscheidungserhebliche Frage zur Auslegung des Unionsrechts, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - Cilfit u.a.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN). Der Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor im Einzelfall Sache der nationalen Gerichte ist (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2010 - C-46/08, Slg. 2010, I-8149 = NVwZ 2010, 1422 Rn. 65 - Carmen Media Group). Die für diese Prüfung maßgeblichen Grundsätze des Unionsrechts hat er bereits geklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2011 - C-347/09, Slg. 2011, I-8185 = EuZW 2011, 841 Rn. 44, 56 - Dickinger und Ömer, mwN). Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.“ (BGH, Beschluss vom 22.07.2021 – I ZR 199/20)



Beste Grüße
Akita

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums