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Frage zur Glückspielstaatsvertrag

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Bert1

Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« am: 09 August 2021, 16:08:29 »
Gilt der Glückspielstaatsvertrag nur online oder auch für Wettshops ?

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Offline Olli

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Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #1 am: 09 August 2021, 16:55:48 »
Hi Bert!

Würdest Du Dir den GlüStV mal selbst reinziehen? Es gibt ihn frei im Netz zur Durchsicht.

Und wieso löschst Du Deine Beiträge permanent?
Da Du ja im Grunde die gleiche Frage schon einmal gestellt hast, ich ihn verschoben habe in eine andere Kathegorie des Forums, Du den Beitrag da gelöscht hast - wieso stellst Du die Frage wieder im falschen Bereich?
« Letzte Änderung: 09 August 2021, 16:58:19 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #2 am: 09 August 2021, 17:35:26 »
Sei nicht so streng Olli ;-) Bert ist ja noch neu und orientiert sich. @Bert: ein bisschen einlesen solltest du dich aber in der Tat. Da hat der Olli nun mal Recht.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #3 am: 09 August 2021, 18:09:59 »
Hi Bert!

Würdest Du Dir den GlüStV mal selbst reinziehen? Es gibt ihn frei im Netz zur Durchsicht.

Und wieso löschst Du Deine Beiträge permanent?
Da Du ja im Grunde die gleiche Frage schon einmal gestellt hast, ich ihn verschoben habe in eine andere Kathegorie des Forums, Du den Beitrag da gelöscht hast - wieso stellst Du die Frage wieder im falschen Bereich?


Ich lösche meine Beiträge weil ich keine richtigen Antworten auf meine Fragen bekomme und ausserdem war es nicht die gleiche Frage, die vorherige Frage hatte mit Limit zu tun.

Im GlüStV steht so viel drin, da kann man nicht alles selber nachschauen, wozu gibt es denn dieses Forum.



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Offline Wolke 7

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Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #4 am: 09 August 2021, 18:30:53 »
Zitat
Im GlüStV steht so viel drin, da kann man nicht alles selber nachschauen, wozu gibt es denn dieses Forum.


Hallo  Bert,
zumindest nicht dafür ,um alles vorgekaut zu bekommen.........

Manchmal werden Fragen nicht immer ganz so schnell beantwortet, weil man sie hier  x-fach nachlesen kann,stöber doch mal was. Nutz die Suchfunktion für Stichworte, dann geht es auch schneller und gezielter.

LG Wolke

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #5 am: 09 August 2021, 18:41:38 »
Zitat
Im GlüStV steht so viel drin, da kann man nicht alles selber nachschauen, wozu gibt es denn dieses Forum.


Hallo  Bert,
zumindest nicht dafür ,um alles vorgekaut zu bekommen.........

Manchmal werden Fragen nicht immer ganz so schnell beantwortet, weil man sie hier  x-fach nachlesen kann,stöber doch mal was. Nutz die Suchfunktion für Stichworte, dann geht es auch schneller und gezielter.

LG Wolke


Diese Frage kann man hier nirgends finden und im GlüStV steht nirgends ob die Regeln auch für Wettshop  gilt oder nur  online?

Ich hätte schon längst eine Antwort, statt unnötige Diskussionen.

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Offline Olli

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Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #6 am: 09 August 2021, 20:50:59 »
Hi Bert!

Zitat
Im GlüStV steht so viel drin, da kann man nicht alles selber nachschauen, wozu gibt es denn dieses Forum.

Es ist dafür da Menschen beim Ausstieg aus der Sucht zu helfen. Verzeihe mir bitte meine Ausdrucksweise ... es ist nicht dafür da Dir den Allerwertesten abzuputzen. Soll heißen: Du musst aktiv werden - nicht wir.
Zudem sind die juristischen Fragen und Antworten immer mit Skepsis zu betrachten, denn wir sind allesamt nun mal keine Juristen. Kennst Du zudem die Tastenkombination [strg] und kleines f? Damit öffnet sich im Browser ein kleines Suchfenster.
Hier einfach mal "Wett" eingeben und Du brauchst Dir nur ein paar Teile des Gesetzes durchlesen.
Am Besten fängst Du einfach mal beim § 3 an und arbeitest Dich dann zu § 13 vor.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000145 Dies ist das Ausführungsgesetz für NRW.



Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #7 am: 10 August 2021, 02:01:47 »
Moin Bert, das ist hier ein Glücksspielsucht forum was der Name ja schon verrät und keine kostenlose Rechtsberatung. Aber klar helfen wir uns hier alle gegenseitig, sitzen ja quasi alle im gleichen Boot.

Als ich dieses forum entdeckt habe vor langer Zeit habe ich erst mal so viele Abende nur gelesen. Das war so viel, aber es war interessant. In sehr vielem habe ich mich wieder gefunden nach dem Motto, genau wie bei mir. Dieses hat viele Abende gedauert, es hat mich sehr nachdenklich gemacht was sehr gut war. Zudem habe ich hunderte Sachen erlesen die ich nicht wusste und die mir auch die Augen geöffnet haben.

Vielleicht nimmst du dir mal ein paar Abende und machst es auch so. Vielleicht findest du dich oft selbst wieder und du beginnst nach zudenken.

Zudem macht der Ton die Musik. In einem Forum für Suchktkranke helfen wir uns alles gegenseitig. Aber Aussagen wie: ich hätte schon längst eine Antwort, statt unnötige Diskussion. Dann solltest du deine EC Karte nehmen und kannst dieses beim Rechtsanwalt erfragen. Denke mal drüber nach!



Das soll keine Rechtsberatung sein, hier geht es darum wie die Regeln im GlüStV sind, dafür muss man nicht gleich bei Anwalt rennen, wenn du für keine Hilfe zu gebrauchen bist, dann brauchst du bei meine Anfragen  dein Senf nicht dazu geben.

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #8 am: 10 August 2021, 02:07:44 »
Hi Bert!

Zitat
Im GlüStV steht so viel drin, da kann man nicht alles selber nachschauen, wozu gibt es denn dieses Forum.

Es ist dafür da Menschen beim Ausstieg aus der Sucht zu helfen. Verzeihe mir bitte meine Ausdrucksweise ... es ist nicht dafür da Dir den Allerwertesten abzuputzen. Soll heißen: Du musst aktiv werden - nicht wir.
Zudem sind die juristischen Fragen und Antworten immer mit Skepsis zu betrachten, denn wir sind allesamt nun mal keine Juristen. Kennst Du zudem die Tastenkombination [strg] und kleines f? Damit öffnet sich im Browser ein kleines Suchfenster.
Hier einfach mal "Wett" eingeben und Du brauchst Dir nur ein paar Teile des Gesetzes durchlesen.
Am Besten fängst Du einfach mal beim § 3 an und arbeitest Dich dann zu § 13 vor.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000145 Dies ist das Ausführungsgesetz für NRW.

Da steht so viel drin, dass man diese Regeln als Normaler Bürger gar nicht heraus lesen kann, diese juristische Texte ist nicht für jeden gedacht, das können sogar für Juristen schwer sein, so wie das geschrieben ist.

Das ist genauso wie bei AGB's die man als normaler Bürger auch nicht verstehen kann oder muss.


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Offline Wolke 7

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Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #9 am: 10 August 2021, 04:44:49 »
Zitat
Das soll keine Rechtsberatung sein, hier geht es darum wie die Regeln im GlüStV sind, dafür muss man nicht gleich bei Anwalt rennen, wenn du für keine Hilfe zu gebrauchen bist, dann brauchst du bei meine Anfragen  dein Senf nicht dazu geben.

Norddeutsch hat dir lieb und nett geantwortet und dann kommt so ne Reaktion von dir? So,wird dir niemand helfen wollen und auch nur eine Frage beantworten. Das war mein Senf dazu,auch wenn du ihn nicht lesen willst.




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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #10 am: 10 August 2021, 12:02:56 »
Zitat
Das soll keine Rechtsberatung sein, hier geht es darum wie die Regeln im GlüStV sind, dafür muss man nicht gleich bei Anwalt rennen, wenn du für keine Hilfe zu gebrauchen bist, dann brauchst du bei meine Anfragen  dein Senf nicht dazu geben.

Norddeutsch hat dir lieb und nett geantwortet und dann kommt so ne Reaktion von dir? So,wird dir niemand helfen wollen und auch nur eine Frage beantworten. Das war mein Senf dazu,auch wenn du ihn nicht lesen willst.


So sehr brauch ich eure Hilfe nicht, Besserwisser

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #11 am: 10 August 2021, 12:48:32 »
Ehrlich gesagt, finde ich auch, dass man diese Frage beantworten kann, falls es jemand weiß.
Ich kann Dir dazu nichts sagen - ich weiß es nicht.
Aber Du hast recht, das ist ein langes kompliziertes Ding.
Und diese Frage ist für jemanden, der es weiß, wirklich nicht schwer zu beantworten.

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Offline Olli

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Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #12 am: 10 August 2021, 12:59:27 »
Hi Bert!

Wir pflegen hier einen höflichen Umgangston. Wenn Dir das nicht gefällt, dann darfst Du gerne gehen. Zur Not helfe ich Dir auch dabei!

@Eichhörnchen
Bist Du meinen Hinweisen gefolgt? Da findet sich die Antwort im Ruppididupp. Doch bei einer solchen Frage alleine bleibt es dann ja nicht. Da ist es besser, man liest sich mal komplett ein. Braucht das Zeit? Natürlich! Wie viel Zeit haben wir beim Glücksspiel vergeudet? Und jetzt wird bei 10 Minuten gemosert? Dieses Verhalten findet sich bei Spielern sehr häufig. Daher lehne ich die Beantwortung solcher einfacher Fragen mittlerweile rigoros ab.
Wenn jetzt schon Faulheit regiert, wie läuft das dann erst mit dem Genesungsweg ab? Dann doch lieber suchen lassen, ein Erfolgserlebnis verspüren lassen und die Selbstmotivation für weitere Schritte stärken ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #13 am: 10 August 2021, 14:38:16 »
@Bert1 was für eine Einstellung und ein gejammer. Denke mal über dich selbst nach. Unzufriedenheit kann auch Ursachen auslösen und hat ja meistens einen Grund. Vielleicht solltest du dem mal nachgehen. Thema "Besserwisser", mich kannst du mit sowas nicht beeindrucken mittlerweile bin ich so stabil und es geht mir so gut das ich über dein Verhalten eher schmunzeln kann. Übrigens sich hier im forum mal einzulesen kann keinem von uns schaden. Und vielleicht bist du dann auch nicht mehr so unzufrieden und angepisst wenn du mal was selbst erledigt hast.


Ihr habt sowieso keine Ahnung von gar nichts , unnötiges Gelaber.
Dieses Forum ist sowieso unnötig.

Ich werde mich aus dem Grund abmelden, ich hoffe die anderen tun das auch.

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Bert1

Re: Frage zur Glückspielstaatsvertrag
« Antwort #14 am: 10 August 2021, 14:39:32 »
Hi Bert!

Wir pflegen hier einen höflichen Umgangston. Wenn Dir das nicht gefällt, dann darfst Du gerne gehen. Zur Not helfe ich Dir auch dabei!

@Eichhörnchen
Bist Du meinen Hinweisen gefolgt? Da findet sich die Antwort im Ruppididupp. Doch bei einer solchen Frage alleine bleibt es dann ja nicht. Da ist es besser, man liest sich mal komplett ein. Braucht das Zeit? Natürlich! Wie viel Zeit haben wir beim Glücksspiel vergeudet? Und jetzt wird bei 10 Minuten gemosert? Dieses Verhalten findet sich bei Spielern sehr häufig. Daher lehne ich die Beantwortung solcher einfacher Fragen mittlerweile rigoros ab.
Wenn jetzt schon Faulheit regiert, wie läuft das dann erst mit dem Genesungsweg ab? Dann doch lieber suchen lassen, ein Erfolgserlebnis verspüren lassen und die Selbstmotivation für weitere Schritte stärken ... :)


Ich gehe wann ich will, du hast mir gar nichts zu sagen

 

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