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Vorstellung und Fragen für die Zukunft

Begonnen von Jake7, 02 Februar 2022, 05:33:02

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Zitat von: Balduin am 02 Februar 2022, 17:37:59
Wann genau hast du denn die Selbstauskunft für die Sigma unterschrieben?

Oktober letzen Jahres.

Wenn du Sicherheit willst kannst du dann erst im Oktober 24 den Antrag stellen.

Bis dahin sollte er schon tätig werden. Jede gute Schuldnerberatung wird ihm empfehlen zunächst die Zahlungen einzustellen. Dann wird Kassensturz gemacht und erstmal außergerichtlich verhandelt.

Macht es Sinn, die Sigma auszuzahlen und dann in die Inso zu gehen?
Um die Gefahr der Versagung der Restbefreiung durch die Sigma zu eliminieren?
Oder wird das durch Überprüfung der Kontoauszüge dann wiederum als eine Bevorzung von Gläubigern negativ belastet sein ?

Eigenes Vermögen muss quotal verteilt werden, wenn man eine Insolvenz anstrebt.

Wenn du jemanden hast der von seinem eigenen Konto die Forderung begleicht und es sich um eine zweckgebundene Schenkung handelt macht es evtl sinn.

Aber du musst das ganze unbedingt mit der beratungsstelle bzw dem Anwalt besprechen.

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