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Fragen an die neue Spielverordnung

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Offline Ilona

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Fragen an die neue Spielverordnung
« am: 28 Oktober 2008, 11:53:45 »
Hallo,

habe gerade eine kuriose Meldung gefunden. Da hat jemand an einem Spielautomaten innerhalb von 13 Stunden 1350€ verloren. Kann das sein? Die neue Spielverordnung sagt doch, dass man maximal 80€ die Std. verlieren kann. Auf längere Sicht würde man jedoch lediglich 33€ in der Std. verlieren. Merkwürdig! Das Gerät war ok. Irgendwas stimmt da doch nicht. Aber was?

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1350 Euro verzockt

Dasing (thia) - Pech hatte ein 37-Jähriger, der rund 13 Stunden am Stück an einem Spielautomaten spielte. Nachdem er 1350 Euro verloren hatte, fühlte er sich von dem Automaten "abgezockt" und vermutete einen technischen Defekt, teilt die Polizei mit. Wie festgestellt werden konnte, war das Gerät jedoch völlig in Ordnung, die nächste technische Prüfung muss erst im November erfolgen.
Aichacher Nachrichten
15. 10. 2008
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Aichach/Lokalnachrichten/Artikel,-1350-Euro-verzockt-_arid,1355785_regid,1_puid,2_pageid,4492.html?et_cid=4&et_lid=5
« Letzte Änderung: 28 Oktober 2008, 14:00:41 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
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Offline Chris

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #1 am: 28 Oktober 2008, 12:48:39 »
Also mein Ex-Arbeitgeber plante bis zu 30 Jahre im voraus....

...nur um mal zu verdeutlichen, was die Wirtschaft mit "auf längere Sicht" meint.

alternativ: hätte der Spieler nach den 13 Stunden weitere 26 Stunden ohne Geldeinwurf (da pleite) vor den Automaten gesessen, wäre er auch auf 33 Euro/pro Stunde gekommen.
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Harry

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #2 am: 28 Oktober 2008, 13:25:41 »
Hallo Ilona,
ich bin zwar kein Automaten Zocker, aber ich weiss wie sowas passieren kann. Es gibt jetzt sogar RouletteAutomaten wo der Gewinn ausbezahlt wird.

Und keiner vom Amt schaut nach.

Lieben Gruß
Harry

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Offline Ilona

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #3 am: 29 Oktober 2008, 14:31:49 »
Hallo,

es scheint sich um keinen Einzelfall zu handeln. Im Forum des Miniusterpräsidenten von Brandenburg hat sich ein Spieler gemeldet, der Ähnliches berichtet. Matthias Platzeck hat auch schon geantwortet. Sehr lesenswerter Beitrag:

http://www.direktzu.de/platzeck/messages/16238

geldspielgeräte
sehr geehrter herr platzeck,
möchte mal gerne von ihnen wissen,ob ihnen bekannt ist,das geldspielgeräte in spiehallen und gasstätten / imbisse aufgestellt dem spieler sehr hohe verluste bereiten.
früher gab es mal eine risikoleiter bis 100 sonderspiele,die sollte verboten werden vom gesetzgeber,die industrie hat dann einfach per freiwilliger selbstbeschränkung diese 100 sonderspiele per risikospiel entfernt,gleichzeitig aber über die 50 sonderspiele eine weitere oder gar 2 weitere 50 spiele gesetzt und der einen anderen namen gegeben.hies dann eben z.b.50 multi oder jumbo,oder topspiele welche dann genausoviel gewinne brachten wie eine normale 100er serie.

dann hat man das 15 secunden spiel auf 12 secunden veringert und aktuell gibt es am markt zu über 95 % nur noch geräte mit 3 secunden spiel und einem einsatz pro spiel von 2.-€ sind möglich.
hat man genügend punkte gewonnen ,die man in geld umwandeln kann kann man an den meisten geräte pro std locker seine 200.-€ verspielen ,sind im schnitt wohl eher um die 500.-€ wenn der automat keine größeren gewinne gegeben hat.

der spieler ist vor unangemessen hohe verluste zu schützen,so stand es mal in der spielverordnung .das gegenteil ist der fall.

wenn man so sieht das überwiegend viele fdp und cdu / csu politiker in den aufsichtsräten der gerätehersteller sitzen,kann man schon verstehn ,das lobby arbeit nur für die leute mit geld und macht betrieben wird.

meine freundin hatte sich 2003 das leben genommen weil sie in weniger als 1 jahr über 100.000 € verspielt hatte,sie kam aus diesem sumpf nicht mehr heraus.

im internet habe ich nun diese seite hier gefunden und bin mal gespannt ob und was für ein feedback ich erhalten werde.

danke für antwort

mit freundlichem gruß

s. i.

Schreiben auch Sie einen Beitrag




Über dieses Anliegen kann nicht mehr abgestimmt werden, da es bereits beantwortet wurde.

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 Von Matthias Platzeck
Thema Soziales
Am 12. Juni  Antwort


Re: geldspielgeräte
Sehr geehrter Herr Issleib,

ich finde es gut, dass Sie sich um die Gefahren des Glückspiels an Geldspielgeräten sorgen. Es muss immer wieder gesagt werden, dass auch das Glücksspiel zu einer Sucht werden kann, mit fatalen Folgen für das Leben der Betroffenen. Fjodor Dostojewskis faszinierender Kurzroman „Der Spieler“ macht dies auf beklemmende Art und Weise deutlich.

Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, haben Sie sich mit den einschlägigen Spielgeräten sehr gründlich beschäftigt und haben die Folgen der Spielsucht im engsten Kreis erleben müssen. Ihre persönliche Betroffenheit nehme ich ernst und danke Ihnen für Ihre Hinweise.

Zu Ihren konkreten Anmerkungen muss ich Ihnen zunächst sagen, dass für die rechtlichen Rahmenbedingungen für gewerblich genutzte Geldspielgeräte der Bund verantwortlich zeichnet. Mit dem 1. Januar 2006 wurde die so genannte Spielverordnung den neuen Entwicklungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt angepasst. Es galt, etwa Regelungen für Internetspiele, Sportwetten und TV-Spiele zu finden. Zugleich – und da sind wir bei Ihrem Anliegen – verfolgten die Änderungen auch das Ziel, eine Vermögensgefährdung der Spieler weitgehend zu vermeiden.

Mit der Änderung der Spielverordnung wurde die Zahl der möglichen Geldspielgeräte in den Spielhallen von 10 auf 12 und in Gaststätten von zwei auf drei erhöht, um den Abbau der gleichzeitig verbotenen „Fun-Games“ auszugleichen. Während zuvor auf die Ausgestaltung des einzelnen Spieles abgestellt worden war, sind jetzt für den Spielerschutz die Höchstgrenzen für den Gewinn sowie für den Stundenverlust in Höhe von 80,00 € entscheidend. Darüber hinaus gibt es weitere Restriktionen zum Schutz des Spielers. So wird das Gerät nach einer Stunde Betrieb abgeschaltet und auf Null gestellt.

Nun teilen Sie in Ihrem Schreiben mit, dass man bei „genügend Punkten“ diese „in Geld umwandeln kann“. Nach Meinung unserer Experten handelt es sich hierbei um die in Spielhallen und Gaststätten verbotenen „Fun Games“. Diese eröffneten die Möglichkeit, gegen einen Geldeinsatz verschiedene Spiele wie Poker, Black Jack, Roulette, Walzenspiele mit verschiedenen Symbolen zu spielen. Gemeinsames Merkmal dieser Geräte war die Möglichkeit, durch einen vorgegebenen Gewinnplan Punkte oder andere Anrechte zu gewinnen, um mit diesen das Spiel zu verlängern.

Um es ganz klar zu sagen: Es ist verboten, Gewinnberechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen anzubieten und auf weitere Spiele zu übertragen. Daher ist auch der Betrieb solcher Geräte nicht gestattet. Darüber hinaus sind auch Geräte unzulässig, die Punkte über das Spiel hinaus aufaddieren und diese darstellen, da sie als zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien einzustufen sind. Das absolute Verbot dieser Geräte erfolgte, weil diese „Unterhaltungsspielgeräte“ entgegen ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als Geldspielgeräte missbraucht wurden. Sie waren zu keiner Zeit als Geldspielgeräte zugelassen.

Ich gebe zu, dass sich dies alles ein wenig kompliziert anhört. Deshalb also ganz deutlich: Die von Ihnen geschilderte Situation lässt darauf schließen, dass der Betreiber verbotene Spielgeräte und Spiele einsetzt, die höhere Verluste zulassen und die schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen können. Das ist durch die geänderte Spielverordnung nicht gedeckt.

Noch ein Wort, das mir sehr wichtig ist: Zum vorbeugenden Schutz gefährdeter oder schon erkrankter Spieler fordert die Spielverordnung Warnhinweise sowie den Verweis auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten. Der Aufsteller ist verpflichtet, in einer Spielhalle Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens deutlich sichtbar auszulegen. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Informations-Telefon zu Fragen der Glücksspielsucht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln (01801/372700; E-Mail: poststelle@bzga.de), die Spieler mit problematischem Spielverhalten berät.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Platzeck

« Letzte Änderung: 29 Oktober 2008, 15:08:50 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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Offline Mike

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #4 am: 29 Oktober 2008, 18:22:04 »
Hallo Ilona,

sicherlich ein lesenswerter Beitrag. Aber sonst? Was passiert jetzt? Wie geht es weiter? Wer ist bereit wirklich etwas gegen die Verstöße zu unternehmen? Und wann wird gehandelt?

Gibt es wieder eine "Übergangsregelung" die der Automatenindustrie viele zusätzliche Einnahmen sichert?

So langsam bekomme ich das Gefühl, dass niemand in der Position ist hier wirklich etwas zu bewegen.

Wenn die Geräte, u. das tun sie, nicht der Spielverordnung entsprechend sind, dann gehören sie sofort stillgelegt. Notfalls mit richterlichem Beschluß.

Der Spielerschutz steht doch vor dem Umsatz u. Gewinnbestreben der Industrie. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

An der Beweisführung jedenfall kann es nicht liegen. Ein Termin vor Ort in einigen Spielhallen würden die vorgetragenen Argumente ganz schnell in Fakten wandeln. Die Erfahrungen mit den Casinobetreibern haben doch eindeutig gezeigt, dass sich erst durch richterliche Beschlüße, Gerichtsurteile, wirklich etwas ändert.

Aber man kann natürlich auch über Moskau nach Rom fahren.

Die jetzige Vorgehensweise verursacht bestimmt keine schlaflosen Nächte bei Gauselmann u. Co.

Die neue Spielverordung ist sowas von beeindruckend. Als Resultat gibt es mehr Spielhallen als jeh zuvor. Die Öffnungszeiten wurden bis auf 24h TÄGLICH erweitert. Die Zeit pro Spiel wurde auf 3 Sekunden gesenkt. Der Einsatz auf bis zu 5 Euro pro Spiel erhöht. Die Werbung für Spielhallen u. Betreiber läuft auf Hochtouren.

Selbst im Tatort, ARD Sonntags 20.15 Uhr, wird in jeder Szene, die in einer Gaststätte gedreht wird, mindestens ein Spielautomat gezeigt. Spielabläufe werden HÖRBAR, obwohl niemand an den Geräten spielt.

Bis heute ist es nicht möglich sich in Spielhallen sperren zu lassen u. das obwohl 80% der Glücksspielsüchtigen genau dort Ihr UNHEIL finden.

Die Sache ist doch so einfach. Wer hat ein Interesse daran dies zu ändern?????

Herr Gauselmann?
Sonstige Spielhallenbetreiber?
Der Staat?
Die Automatenindustrie?
Die Politik?
Das Personal der Betreiber?


.....ich für meinen Teil glaube nicht an eine einzige Stelle, Person der oben Aufgeführten. Niemand hackt sich selbst freiwillig die Hand ab.

Gerade deswegen ist es so wichtig sich an die richtige Stelle zu wenden.

Ein sehr nachdenklicher

Mike


Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #5 am: 29 Oktober 2008, 23:03:37 »
Hallo Ilona,

es handelt sich leider um keinen Einzelfall. Schon zu "meiner" Zeit gab es diese Automaten, bei denen man Punkte erspielen konnte, die zu Geld umgewandelt wurden und zumindest für mich mein süchtiges Verhalten noch verstärkten.

Ich habe damals - und das war ca. im Juli/August 2006 - zufällig ein Gespräch mit 2 Angestellten der Spielhalle, in der ich mich bevorzugt aufhielt, mitbekommen, das es im selben Jahr ab September noch bessere, größere Automaten geben soll, mit mehr Geldeinsatz, kürzeren Laufzeiten und bis zu 3000 € Gewinnmöglichkeit, die allerdings nur über eine Spielzeit von 5 Stunden möglich sei, weil die Automaten eine Gewinnbegrenzung von 600 € in der Stunde aufweisen würden.

Ich habe regelrecht eine Panikattacke bekommen, eine ungeheuerliche Angst und es war mir bewußt, würde ich diese Geräte kennenlernen, wäre es mein kompletter Untergang. Nun -
ich habe sie nicht mehr kennengelernt!

Aber ich bin zu jeder Schandtat bereit (außer mir so etwas persönlich anzuschauen) um diesen Dingern bzw. den Initiatoren den Garaus zu machen.

Also - was immer ich tun kann - ich bin dabei!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Pünktchen

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Offline Harry

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #6 am: 29 Oktober 2008, 23:19:24 »
Hallo Pünktchen,
man kann sich zusammentun. Einen Verein oder sowas gründen, der soviel Zulauf braucht mit der Zeit, dass man soviel Mitglieder hat, dass man eine Partei draus machen kann, die dann so überzeugend ist, dass sie an die Macht kommt. Dann kann man das Glückspiel so regeln wie es Spielsüchtige fordern, denn das macht der Staat. Und er macht es beschissen.

Wir Spieler müssten erst mal zusammen und nicht gegeneinander arbeiten, schon das scheitert. Es gibt viele Hilfsgruppen für Süchtige, aber nicht eine Vertretung der Süchtigen. Es gehört in jedes Casino eine Aufsicht, die Süchtige rausfiltert, und sperrt. Ein Casinomitarbeiter wird das nie tun, wer schlachtet seine beste Kuh im Stall. Ein Mitarbeiter des Finanzamtes ist immer in einem Casino anwesend, damit dem Staat ja nichts fehlt an Einnahmen.

Lieben Gruß
Harry

Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #7 am: 30 Oktober 2008, 00:06:13 »
Na, ich weiß nicht so recht.

Eine Partei der Spielsüchtigen?

Ich denke, da gibt es andere, bessere Möglichkeiten.

Wie z. B. diese Bürgerinitiative in Berlin....

Gute Nacht und einen besonders lieben Gruß an die andere Nachteule mit Namen Ilona

Pünktchen

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Offline Harry

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #8 am: 30 Oktober 2008, 06:52:59 »
Hallo Pünktchen,
es geht doch nicht um etwas gegen das Spielen, es geht um etwas für die Spielsüchtigen. Es kann doch nicht sein, dass Psychologen allein, ohne dass ein natürlich trockener Spieler dabei ist, die Geschicke leiten die Intressen vertreten und zwar der Spielsüchtigen in Deutschland. Ich weiss nicht ob du Angehörige bist, es hört sich für mich jedenfalls so an.
Aber das ist auch egal, beide Seiten sollten einfach zusammen die Interessen der süchtigen Spieler gegen alle vertreten. Auch gegen den Staat, weil der ist der schlimmste von allen, der lässt das alles zu, und kassiert kräftig ab dabei.

Lieben Gruß
Harry

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Offline Mike

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #9 am: 30 Oktober 2008, 09:50:32 »
Hi Harry,

in aller Kürze.

Du sprichst mir aus der Seele. Einen Vertreter für die Spielsüchtigen. So ähnlich habe ich das schon vor längerem gefordert.

Leider fehlte bis jetzt die Einsicht. Sowohl Therapeuten, noch eine Fachklinik u. leider auch nicht der Verband haben sich ernsthaft damit auseinander gesetzt.

Irgendwie habe ich das Gefühl, die wollen einen "Kranken" nicht mit einbinden. Was dabei herauskommt sieht man ja dann anhand der neuen Spielverordnung.

Es ist nun leider mal so, dass man um wirklich etwas zu erreichen auch Menschen braucht, die über die tatsächlichen Abläufe, Spiele, Einsätze, halt die Praxis informiert sind. Erst dann kann man etwas auf Augenhöhe erreichen.

Bei sämtlichen Tagungen werden Ärzte, Vertreter der Verbände, Therpeuten, Politiker u.s.w. gehört, nur ein Vertreter der Spielsüchtigen fehlt durchgehend.

Woran das liegt ist mir auch noch nicht so ganz klar, ich stelle es nur fest.

Wie sollen neue Gesetzesvorlagen geprüft o. erarbeitet werden, wenn keiner Ahnung von der Praxis hat?

Die Arbeit die bis jetzt geleistet wird ist sehr wichtig u. unabdingbar. Aber kostet es soviel Überwindung diese effektiv zu erweitern?

Der Gauselmann lacht sich schief, denn er weiß genau, dass bis jetzt niemand in der Lage ist sein Spiel im Voraus zu durchschauen.

Bis bald.

Mike





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Offline Harry

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #10 am: 30 Oktober 2008, 10:07:08 »
Hallo Mike, dann lass uns doch einfach diesen Verein gründen!
Nur vorab lese das mit der Poker gefährlich oder nicht durch. Da habe ich nämlich eine kontoverse Meinung. Die keinen PSychologen interessiert. Ich habe manchmal das Gefühl, die denken ach lass den Spielerdeppen doch schreiben, reden, ist eh alles nur Mist was rauskommt.

Lieben Gruß
Harry

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Offline Chris

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #11 am: 30 Oktober 2008, 12:10:39 »
Also ich bin der Meinung, man sollte Spielhallenbestreiber,-Mitarbeiter und Gerätehersteller genauso behandeln wie jeden anderen Drogendealer auch. Und Vertreter der Öffentlichkeit, die sollche Handlungen unterstützen (Genehmigungen, Lobby-Handaufhalten,etc.) ebenso.
Im Grundgesetz steht, das jeder Bürger das Recht auf Widerstand hat, also, dann mal los !

(Diese Aufforderung gilt natürlich nur im gesetzlichen Rahmen !!!  8) )

Gruß

Chris

PS: Das mit den "Tatort", ist mir auch schon aufgefallen
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Mike

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #12 am: 30 Oktober 2008, 19:06:13 »
Hi Harry,

ich würde lieber eine Zusammenarbeit mit dem Verband anstreben. Ich denke da haben wir viel mehr Möglichkeiten. Voraussetzung ist natürlich der Verband hat ein Interesse daran. Einen Alleingang halte ich für nicht so geschickt u. würde das Vorhaben eher erschweren. Aber Unmöglich ist das auch nicht.

Eine Zusammenarbeit wäre meines Erachtens für beide Seite sehr produktiv u. vorallem effektiv.

Würde mich freuen, wenn Ilona sich dazu mal äussert.

Wünsche Euch allen noch einen schönen Abend. Ich hatte einen richtig besch....Tag. Aber spielfrei war er dennoch. Ist doch auch ein ERfolg, oder?

*Chris "Dich brauchen wir natürlich als Türsteher" grins*


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Offline Harry

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #13 am: 30 Oktober 2008, 19:23:15 »
Hallo Mike,
egal wie auch immer wir brauchen erst mal 7 Mitglieder, sonst kann man keinen Verein gründen. Wenn wir 7 sind müssen wir einen Vorstand einen KAssenwart und einen Schriftführer wählen das ist Pflicht. Dafür könnten wir dann sicher Zuschüsse vom Staat bekommen. Wäre mal ein Anfang.

Mein Tag war auch super. Bei Verenas Forum muss ich mich von 2 Usern böse beschimpfen lassen, nachdem ich eingesehen hatte, das es so nicht geht,und Frieden angeboten hatte, nach einem längeren Streit, und dafür werde ich jetzt dort gesperrt. Die Leiterin lässt sich von einem User das 2. mal erpressen wenn der nicht gesperrt wird gehe ich und so. Ich überklege on ich was unternehmen will.

Aber auch egal, das zeigt mir nur um so mehr dass so eine Interessenvertretung in irgend einer Art wichtig wäre.

Vor allem beim ausarbeiten der Spielverträge, aber wenn du sowas anregst hat doch jeder Angst um seinen Posten. Ich glaube nicht dass es ohne eigenen Verein geht. Man kann dann ja als Verein in den Verband eintreten.

Lieben Gruß
Harry

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Offline Mike

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Re: Fragen an die neue Spielverordnung
« Antwort #14 am: 30 Oktober 2008, 20:37:29 »
Hi Harry,

ich werde mir meinen Gedanken darüber machen. Allerdings möchte ich schon noch mit Ilona darüber reden. Ich habe Sie als sehr lieben Menschen u. sehr fähige Person kennen u. schätzen gelernt.

Manche Dinge brauchen Ihre Zeit u. müßen wachsen. Diese Chance sollten wir versuchen zu nutzen.

Einen starken Partner an seiner Seite hat noch niemandem geschadet.

Geb der Sache noch etwas Zeit. Ich denke es ist auch nicht gerade einfach für einen Verband sich mit so einer Idee anzufreunden. Aber eine richtige "Freundschaft" ensteht ja auch nicht von Heute auf Morgen.

"Lieber ein gezielter Schuß, als ein "Strohfeuer". Also ruhig Blut!

Zu dem anderen Forum kann ich nichts sagen, da ich es nicht kennen. Sende mir doch mal die Web-Adresse, würde mir gerne mal ein Bild davon machen.

Bin in den nächsten Tagen allerdings ziemlich unter Zeit- Lebendruck. Habe halt gerade viel um die Ohren. Aber wir können uns gerne weiter austauschen. Mir reicht dieser "Kuschelsex" auch so langsam.

Mike


 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums