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Vergleiche sind die Safe?

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Vergleiche sind die Safe?
« am: 19 August 2022, 19:53:05 »
Hallo,
Ich brauche mal eure Hilfe.
Sind außergerichtliche Vergleiche zwischen 2 Anwälten Safe?
« Letzte Änderung: 19 August 2022, 21:15:15 von Puschelwuschel »

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Offline Wuff

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  • 32
Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #1 am: 19 August 2022, 21:09:52 »
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« Letzte Änderung: 19 August 2022, 21:36:46 von Wuff »

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #2 am: 19 August 2022, 21:25:43 »
Vergleiche zwischen Anwälten sind safe, wenn ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #3 am: 19 August 2022, 21:33:28 »
Ja das sind sie.
Was würde passieren wenn sie nicht zahlen?

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #4 am: 19 August 2022, 22:38:52 »
Zwangsvollstreckung?

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Der_Neue_22

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #5 am: 20 August 2022, 09:15:49 »
Wurde die Klage dann zurück genommen und dem Gericht mitgeteilt, dass dies aufgrund eines Vergleichs erfolgt? Würde mich auch interessieren was bei einer Nichteinhaltung des Vergleichs geschieht. Ob dann z.B. das ursprüngliche Verfahren wieder aufleben kann?

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #6 am: 20 August 2022, 10:58:24 »
keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

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Der_Neue_22

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #7 am: 20 August 2022, 14:13:46 »
keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?
« Letzte Änderung: 20 August 2022, 14:16:49 von Der_Neue_22 »

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #8 am: 20 August 2022, 14:27:39 »
Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

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Der_Neue_22

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #9 am: 20 August 2022, 14:37:21 »
Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

Macht Sinn....

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #10 am: 20 August 2022, 16:45:58 »
Klagen werden nur dann zurückgenommen, wenn auch tatsächlich gezahlt wird. Wird ein Vergleich geschlossen und die Gegenseite zahlt nicht, muss man eben die Klage umstellen auf Zahlung gemäß Vergleich. Aber "safe" ist natürlich NIX.

Sie haben den Vergleich angeboten.
Das ist alles komisch

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #11 am: 20 August 2022, 17:16:27 »
keine Zwangsvollstreckung ohne Titel.
Wird der Vergleich nicht erfüllt, muss die Klage weitergeführt bzw, neu eingereicht werden.

Dann wäre es definitiv blöd, wenn man die Klage einfach fallen lässt. In welcher Form das Gericht hier involviert ist, wäre interessant. Wird dem Gericht mitgeteilt, dass ein Vergleich angeboten wurde? Und wird das Gericht über die Zahlungsverweigerung in Kenntnis gesetzt, so dass es einen neuen Verhandlungstermin anberaumen kann?
Es gab ein Gerichtermin dann kam vorher der Vergleich von der Seite und das Gericht ist in Kenntnis gesetzt worden das wir uns ohne Gericht geeinigt haben.

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.683
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #12 am: 20 August 2022, 17:53:52 »
Hast du einen der erfahrenen Anwälte? Falls ja: Die kennen sich damit aus.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #13 am: 20 August 2022, 22:20:30 »
Titulierungen erfolgen nach rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile und auch bei Prozessvergleiche, wenn sie einen vollstreckbaren Inhalt haben. Das gleiche gilt für als vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche sowie Urkunden, in denen sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.

Nur mal so am Rande.....

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Der_Neue_22

Re: Vergleiche sind die Safe?
« Antwort #14 am: 01 September 2022, 17:27:18 »
@ Puschelwuschel

Gibt es was Neues bei dir?

Edit Olli: Vollzitat entfernt
« Letzte Änderung: 01 September 2022, 18:06:37 von Olli »

 

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