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Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #45 am: 21 Oktober 2022, 17:23:29 »
Die CDU fragt folgendes an:

"24. Plant die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Regelung des Betriebs von Online-Casinos?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Menschen in Deutschland unter Spielsucht ausgehend von Online-Casinos leiden?
b) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Spielerschutz in Online-Casinos zu verbessern?"

Was für eine Doppelmoral der CDU ...

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #46 am: 21 Oktober 2022, 17:31:34 »
Am Ende kommt doch sowieso so etwas wie in Österreich. Da verdient der Staat auch mit und um nur genau das geht's

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #47 am: 21 Oktober 2022, 17:36:42 »
Zitat
Am Ende kommt doch sowieso so etwas wie in Österreich. Da verdient der Staat auch mit und um nur genau das geht's

Ich habe den Eindruck, dass die Spielerschutzverbände (insbesondere FAGS) bald die Ernte ihrer Arbeit einfahren können…

Was absolut irre ist:
Die Kosten für Rentenversicherung und Krankenkasse sind ungleich größer als die Steuereinnahmen… Hinzu kommt ein enormer gesellschaftlicher Schaden.

Durch die Blume gesagt (ohne handfeste Beweise zu haben): Einzelne Akteuere werden profitieren …

Ansonsten muss geklagt werden… das RP Darmstadt hat sich angreifbar gemacht. Insbesondere aufgrund des insolventen Anbieters. (Einseitige Lizenzierung ohne den Verbraucherschutz zu berücksichtigen)

PS:
Die Bundesregierung hat die Anfrage der Links-Partei beantwortet.
Die Antwort ist noch nicht freigeschaltet. Ich bin auf die verklausulierten Antworten gespannt ;-) Grundsätzlich müssten alle Antworten lauten: Wir waren und sind untätig…

Die Antworten zu H und H sollten aber aufschlussreich sein.

https://dip.bundestag.de/vorgang/sachstand-gl%C3%BCcksspielstaatsvertrag-liberalisierung-von-online-gl%C3%BCcksspiel-und-rolle-des-zahlungsdienstleisters/292083
« Letzte Änderung: 21 Oktober 2022, 17:53:12 von Phoenix_2022 »

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #48 am: 05 November 2022, 16:25:52 »
TEIL 1

Jeden Samstag werde ich fortan eine kleinen Beitrag über die abenteuerlichen Machenschaften in den Landesregierungen schreiben…

Haben sich die Landesregierungen erpressbar gemacht?

In Österreich heißt es:
„Novomatic zahle alle“
Quelle:
https://www.vienna.at/novomatic-zahlt-alle-ibiza-ausschuss-behandelt-erneut-strache-sager/6641842

In Deutschland heißt es:
Gauselmann finanziert alle Altparteien in verdeckter Form (z.B. durch Immobilien-Deals)

SPD, CDU/CSU, Die Grünen, und FDP werden von Gauselmann finanziert.

Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/abgeordnete-erhielten-schecks-dubiose-parteispenden-aus-gluecksspielkonzern-1.1061744


Mit einer atemberaubenden Arroganz präsentiert sich eine Anbietergemeinschaft (- bestehend aus einer Gauselmann-Tochter und der Novomatic AG -) mit folgender Darstellung im Internet:

„100 Prozent legal. Wir sitzen nicht auf einer Südseeinsel, sondern im Berliner Regierungsviertel und haben eine offizielle Glücksspiellizenz, die in ganz Deutschland gültig ist.“

Quelle: ACHTUNG! Das Handelsblatt nutzt ein Bild auf ihrer Website, welches unter bestimmten Umständen triggern könnte.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/automatenspiele-das-macht-einen-schon-stutzig-aerger-um-lizenzvergabe-fuer-online-gluecksspiele/28768570.html

Mein Beitrag soll sich heute damit beschäftigen:
Wie viel Wahrheit steckt in der Behauptung von Gauselmann und der Novomatic AG:

„[…] Wir sitzen nicht auf einer Südseeinsel, sondern im Berliner Regierungsviertel und haben eine offizielle Glücksspiellizenz […]“

Die Leitfragen lauten:
---
Ist das Vergabeverfahren rechtswidrig?

Inwieweit wirken die Landesregierungen an der Glücksspiel-Abzocke mit?

Wurden Glücksspiel-Lizenzen vergeben, um kriminelle Unternehmen zu entkriminalisieren?

Bestehen eine berechtigte Staatshaftung und eine Strafbarkeit aufgrund
a)   Rechtswidrige Vergabe
b)   Missachtung d. Spielerschutzes

Das Gutachten wird von Rechtsanwälten angefertigt, und auch hier im Forum publiziert (Anfang 2023)

---

Einführung – Wissenschaftliche Evidenz wird mit Füßen getreten, Landesregierungen brechen unter bestimmten Umständen geltendes deutsches Recht, Landesregierungen beachten das GwG nicht.

Die Politiker missachten wissenschaftliche Studien und verfolgen ausschließlich ideologische Ansichten.

Die rechtswidrige Vergabe von Glücksspiel-Lizenzen wird auf Kosten von Menschen ausgetragen.

Jeden Tag tötet sich mehr als ein Mensch - aufgrund einer pathologischen Spielsucht - selbst.

Quelle:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html

Aktuelle Studien haben herausgefunden, dass bereits 1,3 Millionen Deutsche spielsüchtig sind.

Quelle:
https://www.isd-hamburg.de/wp-content/uploads/2022/03/Gluecksspiel-Survey_2021.pdf


Durch die Legalisierung und durch die Untätigkeit der Behörden steigt die Anzahl der Spielsüchtigen in Deutschland exponentiell an?

Exponentielles Wachstum am Beispiel – terrestrisches Glücksspiel –

2017 (mehrmals wöchentlich): 140.000 P
2018 (mehrmals wöchentlich): 160.000 P
2019 (mehrmals wöchentlich): 190.000 P
2020 (mehrmals wöchentlich): 170.000 P
2021 (mehrmals wöchentlich): 350.000 P

Quelle:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171904/umfrage/haeufigkeit-spielotheken-besuchen-in-der-freizeit/


Pathologische Spielsucht ist eine anerkannte Erkrankung.
(Impulskontrollstörung ICD-10 und Abhängigkeitserkankung DSM-5)

Folglich werden Spielsüchtige aufgrund der Impulsstörung (ICD-10) von den Anbietern (Einzahlungen) und auch von dem Staat (abgeführte Steuern) auf perfide Art und Weise ausgebeutet.

Was ist eine Impulskontrollstörung?

„Eine Impulskontrollstörung ist ein psychiatrisches Krankheitsbild, das sich durch impulsives Handeln bei gestörter Selbstkontrolle auszeichnet. Es äußert sich durch ein dranghaftes Verhalten, das vom Patienten nicht oder nur teilweise gesteuert werden kann.“

Quelle:
https://flexikon.doccheck.com/de/Impulskontrollstörung

Aufgrund der über 2 Jahre nicht einsatzfähigen LUGAS-Datenbank (das wichtigste Instrument, um eine pathologische Spielsucht zu verhindern), existiert kein Spielerschutz. Die Dunkelziffer -Spielsüchtige- dürfte um ein Vielfaches größer sein.

„Der gesetzliche Höchstbetrag für das Online-Glücksspiel in Deutschland liegt dabei im internationalen Ver-gleich auf dem Niveau des Verlustlimits für Online-Glücksspiele in Norwegen (10.000 norwegische Kronen, entspricht aktuell ca. 1.000 Euro) und unterhalb des Verlustlimits für schnelle Spiele von 1.000 Euro/Tag und 2.000 Euro/Monat in Finnland. Zugleich kann ein Höchstlimit von 1.000 Euro pro Monat jedenfalls extreme Verluste durch das Online-Glücksspiel vermeiden und dadurch negative Folgen von Spielsucht für den Spieler, dessen Angehörige, des-sen Gläubiger und die Gesellschaft einschließlich der Sozialsysteme verringern. Gestützt wird die Höhe des Betrags zudem durch empirische Daten, wonach mit rund 68 % über zwei Drittel der Spieler, welche einen monatlichen Verlust von mehr als 1.000 Euro erleiden, pathologische Spieler sind (vgl. Universität Hamburg, Stellungnahme zum Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags, Landtag NW, Vorlage 17/3090, S. 458, unter Verweis auf eine Analyse der im Rahmen der „E-Games“-Studie erhobenen Daten).“

Quelle:
https://mi.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/MI/3._Themen/Gluecksspiel/201029_Gluecksspielstaatsvertrag_2021_endgueltig_Erlaeuterungen.pdf

Sachsen-Anhalt nimmt wie folgt zum Glücksspielstaatsvertrag Stellung:

„Der Umlaufbeschluss als unverbindliche Kooperationsabsprache kann Glücksspielrecht nicht ändern und ist als solcher nicht justiziabel. Auch die Gemeinsamen Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden vom 30. September 2020 sind als Absprache von Vertretern der Glücksspielaufsichtsbehörden unterschiedlicher Länder als unverbindliche zwischenstaatliche Kooperation einzustufen. Selbst wenn man die Leitlinien als ermessenslenkende Vorschrift betrachtet, ändert dies nichts daran, dass weiterhin der geltende GlüStV2021 vollzogen werden muss. Für den Vollzug gelten die im GlüStV2021 gesetzten Grenzen.“

Quelle:
https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/268924.html#:~:text=Das%20von%20Sachsen%2DAnhalt%20gef%C3%BChrte,1%20Nr.


Das Geldwäschegesetz wird trotz wissenschaftlichen Studien des Bundesfinanzministeriums missachtet. Mit welchem Recht widersetzen sich Landesregierungen der wissenschaftlichen Evidenz?

Die Weisung des Bundesfinanzministeriums ist für die Landesregierungen bindend.

Zudem ist das bestehende Geldwäschegesetz auch eine wichtige Spielerschutz-Maßnahme, um der Kriminalisierung von Spielsüchtigen entgegenzuwirken, da inkriminierte Vermögenswerte nicht in den Kreislauf der Glücksspiel-Abzocke eingeführt werden können.


Die Risikoanalyse (sektorspezifische Risikoanalyse) des Bundesfinanzministeriums (Stand: 31.12.2020) findet man hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/sektorspezifische-risikoanalyse-2020.html


Die nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums (Stand: Oktober 2019) findet man hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.html

Zum Glücksspielsektor:

Risikostufe: „hoch risikobehaftet"

Ich zitiere wörtlich:

"Im Glücksspiel treffen zwei Komponenten aufeinander, die diesen Sektor besonders anfällig für die Integration, Verschleierung und Strukturierung von inkriminierten Vermögenswerten machen.“

"Wettkonten von ausländischen Online-Anbietern wurden hier als besonders anfällig eingestuft“

"Online-Sportwetten können zudem untersagt werden, sofern materielle Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag festgestellt werden.“

Quelle:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2019-10-19-erste-nationale-risikoanalyse_2018-2019.html

Gemäß § 16 Abs. 4 GwG wird festgestellt, dass die Mitwirkung bei Zahlungen im Online-Glücksspiel (legal und illegal) für E-GELD Anbieter (PayPal, Skrill, Neteller usw.) nicht erlaubt ist.
 
§ 5 Abs. 1 hat für die Landesregierungen bindende Wirkung.


Die Landesregierungen missachten auch Urteile vom Bundesverfassungsgericht:

„Spielsucht und übermäßige Ausgaben können zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen.“
(vgl. BVerfG Beschluss v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 29)

Quelle:
https://openjur.de/u/198943.html


Kommen wir nun zu meiner Frage zurück:

Mein Beitrag soll sich heute damit beschäftigen:

Wie viel Wahrheit steckt in der Behauptung von Gauselmann und der Novomatic AG?

„[…] Wir sitzen nicht auf einer Südseeinsel, sondern im Berliner Regierungsviertel und haben eine offizielle Glücksspiellizenz […]“

Die Novomatic AG war in Österreich in der katastrophalen „Casino-Affäre“ verwickelt:

Ein Abgeordneter hat hierzu die Landesregierung befragt.

Vorbemerkung des Anfragestellers:

Quelle:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1628aak.pdf

„In der Republik Österreich kam es 2019 zur „Casinos-Affäre". Im Zuge inoffizieller Absprachen zwischen Mitgliedern der damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie dem Glücksspielkonzern Novomatic AG soll es zur Vergabe eines Vorstandspostens bei der zu einem Drittel in staatlichem Besitz befindlichen Casinos Austria AG an den FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo gekommen sein. Als Gegenleistung sollen Politiker der Parteien zugesichert haben, sich für zum Vorteil der Novomatic für OnlineGaming-Lizenzen und Casino-Lizenzen sowie die Wiedereinführung des „Kleinen Glücksspiels" (Spielautomaten außerhalb von Casinos, bspw. in Kneipen) in der Hauptstadt Wien einzusetzen.

Quelle:
https://kontrast.at/casino-affaere-fpoe-oevp-loeger-sidlo/

Der Nationalrat richtete einen Untersuchungsausschuss ein.
Bereits bevor der Skandal im August 2019 öffentlich wurde, gab es im Zuge der
,,Ibiza-Affäre" Hinweise auf Kontakte der involvierten Politiker mit Novomatic. Auf einem 2017 aufgenommenen und versteckt gefilmten Video hatte der spätere Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) den Satz „Novomatic zahlt alle" gesagt.“

Quelle:
https://www.vienna.at/novomatic-zahlt-alle-ibiza-ausschuss-behandelt-erneut-strache-sager/6641842


„In der Vergangenheit stand nicht nur bei Novomatic, sondern auch bei der Gauselmann-Gruppe der Verdacht der Einflussnahme auf Politiker im Raum. Bereits 2011 berichtete die Süddeutsche Zeitung über ein „in Deutschland einzigartiges Parteispendensystem", über das Paul Gauselmann, Gründer und Chef des gleichnamigen Konzerns, Politikern von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über Jahrzehnte rund eine Million Euro verdeckt habe zukommen lassen. In den Jahren 2004 und 2007 erwarb Gauselmann beachtliche Gesellschafteranteile zweiter FDP-Unternehmen. Ein großer Teil des Geldes soll anschließend über Immobiliengeschäfte zu deutlich überhöhtem Preis in die FDP selbst geflossen sein. Zudem legen die 2016 bekannt gewordenen Paradise Papers den Verdacht nahe, dass eine Tochter der Gauselmann-Gruppe über die /sie of Man Software und Spiele für Online-Casinos vertrieb, die in Deutschland zu diesem Zeitpunkt illegal waren. Trotz dieser Hintergründe vergab das zuständige Landesverwaltungsamt SachsenAnhalt die erste deutsche Lizenz für virtuelle Automatenspiele im Mai 2022 an die Mernov Betriebsgesellschaft mbH, die diese offenbar mehr als einen Monat vor allen anderen antragstellenden Unternehmen erhielt.“

Quelle:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1628aak.pdf

„Trotz dieser Hintergründe vergab das zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die erste deutsche Lizenz für virtuelle Automatenspiele im Mai 2022 an die Mernov Betriebsgesellschaft mbH, die diese offenbar mehr als einen Monat vor allen anderen antragstellenden Unternehmen erhielt“

Quelle:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1628aak.pdf


Das Erlaubnisverfahren hätte abgebrochen werden müssen, da die Landesregierung das Transparenzgebot und Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Aus der Perspektive des Spielerschutzes hätte das Erlaubnisverfahren auch abgebrochen werden müssen, da aufgrund der offenkundigen Verstrickungen keine Lizenz an Gauselmann/Novomatic vergeben werden darf.

Frage 1: Welche Kriterien sind ausschlaggebend, um im Sinne von § 4a Absatz 1 GlüStV eine „erweiterte Zuverlässigkeit" als Voraussetzung einer Lizenzvergabe zugestanden zu bekommen?

Antwort auf Frage 1:

Die ausschlaggebenden Kriterien werden in § 4a Abs. 1 GlüstV 2021 aufgeführt.

Bei der Gemeinschaft aus Gauselmann/Novomatic wurden lediglich eingereichte Dokumente geprüft, aber nicht bekannte Verstrickungen und rechtswidriges Geschäftsgebaren.

Folgende Termine haben stattgefunden (Es zeigt eine ausgezeichnete Lobby-Arbeit von Gauselmann/Novomatic) – trotz öffentlicher Verstrickungen –:

Treffen mit   Datum   Art/Ort   Begründung
1) Merkur (Gauselmann)   4. März 2022   Videokonferenz   Merkblatt Spieleprüfung nach § 22a GlüStV 2021

2) Merkur (Gauselmann)   23. März 2022   Videokonferenz   Einzelne Spiele, Zulässigkeit von Features wie Risikospiele usw. i. S. d. § 22a GlüStV 2021

3) Greentube (Novomatic)   29. März 2022   Videokonferenz   Anpassung Spieleportfolio

4) Merkur (Gauselmann)   30. März 2022   Präsenz Halle (Saale)   Gespräch und Präsentation zur Spieleprüfung nach § 22a GlüStV 2021

5) Greentube (Novomatic)   5. April 2022   Videokonferenz   Anpassung Spieleportfolio

6) Greentube (Novomatic)   14. April 2022   Videokonferenz   Anpassung Spieleportfolio

7) Merkur (Gauselmann)   19. April 2022   Videokonferenz   Mitteilung des Umsetzungs- standes zum Treffen am 30. März 2022

8) Greentube (Novomatic)   14. Juni2022   Videokonferenz   Zertifizierungsmöglichkeiten im Rahmen des§ 22a GlüStV 2021

9) Greentube (Novomatic)   18. Juli 2022   Videokonferenz   Anforderungen an Extra Spins i. S. d. § 22a GlüStV 2021

10) Greentube (Novomatic)   8. August 2022   Videokonferenz   Umsetzung Extra Spins i. S. d. § 22a GlüStV 2021

(Es zeigt eine ausgezeichnete Lobby-Arbeit von Gauselmann/Novomatic)

Frage 7: Gab es Treffen zwischen Vertretern der Lobbyverbände Deutscher Online Casinoverband e. V. oder Deutscher Sportwettenverband e. V. und Mitgliedern der Landesregierung oder Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes bzw. der Glücksspielbehörde der Länder? Wenn ja: Bitte Datum, Art, Ort und Begründung angeben.

Antwort auf Frage 7:

Am 26. April 2022 fand in Magdeburg ein Kennenlerngespräch zwischen Frau Ministerin Dr. Zieschang und dem Präsidenten des Deutschen Sportwettenverbandes e. V. statt, bei dem insbesondere der Umsetzungsstand des Aufbaus der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erörtert wurde.

Landesverwaltungsamt

Treffen mit   Datum   Art/Ort   Begründung
1)Deutscher Sportwetten- verband e.V.   24. März 2022   Präsenz Halle (Saale)   Allgemeine Vorstellung des Verbandes sowie Erörterung von Fragen zur Erlaubnis- erteilung und zum Anschluss an LUGAS

2) Deutscher Online Casino- verband e.V.   9. Juni2022   Präsenz Halle (Saale)   Allgemeine Vorstellung des Verbandes sowie Erörterung von Fragen zur Erlaubnis- erteilung und zum Anschluss an LUGAS

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Treffen mit   Datum   Art/Ort   Begründung
1) Deutscher Sportwetten- verband e.V.   13. Oktober 2021   Präsenz Halle (Saale)   Vorstellung der GGL als neue Behörde

2) Deutscher Sportwetten- verband e.V.   24. März 2022   Präsenz Halle (Saale)   Allgemeine Vorstellung des Verbandes sowie Erörterung von Fragen zur Erlaubnis- erteilung und zum Anschluss an LUGAS

3) Deutscher Sportwetten- verband e.V.   18. Mai 2022   Präsenz Berlin   Keynote des Vorstandes zur Mitgliederversammlung des Deutschen Sportwettenverbandes e. V.
 
4) Deutscher Sportwetten- verband e.V.   18. Mai 2022   Präsenz Berlin   Sommerfest des Deutschen Sportwettenverbandes e. V. im Anschluss an die Mitglieder- versammlung: Teilnahme an einer Talkrunde zum Thema Entwicklung Sportwetten- regulierung, u. a. mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, Herrn Peter Beuth

5) Deutscher Online Casino- verband e.V.   9. Juni2022   Präsenz Halle (Saale)   Vorstellung und Vorgehen der GGL hinsichtlich des stringenten Vollzugs und Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter


Die Landesregierungen entscheiden hinsichtlich

a)   Spielerschutz
b)   Vergabe
c)   Bußgelder
d)   Verfolgung von Verstößen

willkürlich.

Die Landesregierungen missachten den Gleichbehandlungsgrundasatz und das Transparenzgebot.
Die Landesregierungen handeln - bei jeder Sachlage - willkürlich.

Bei der Anzahl der Treffen zwischen Lobby-Verbänden und Landesregierungen wäre ausreichend Zeit vorhanden gewesen, um etwas für den Spielerschutz zu tun.

Privilegierte Anbieter werden nicht sanktioniert und ausgeschlossen, sondern genießen Narrenfreiheit.
Hierbei entsteht ein riesiger Streit zwischen Anbietern und Landesregierungen, da nicht alle Anbieter gleichbehandelt werden.
Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass der Streit zwischen den Landesregierungen und den Anbietern, und die wohlmögliche rechtswidrige Vergabe von Glücksspiel-Lizenzen auf Kosten des Spielerschutzes ausgetragen wird.

Eine Staatshaftung und eine Strafbarkeit kann wohlmöglich durch die Anbieter und auch durch geschädigte Spieler vor Gericht erstritten werden.

Auf der White-List erscheinen plötzlich Anbieter, die unter keinen Umständen eine Lizenz erhalten dürfen.

Quelle:
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/uebersicht-gluecksspielanbieter/whitelist

 § 4a Abs. 1 Nr. 1d sieht nämlich folgendes vor:

„[…]

d)
weder der Antragsteller selbst noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen noch eine den Antragsteller beherrschende Person noch eine von der den Antragsteller beherrschenden Person beherrschte Person unerlaubte Glücksspiele veranstaltet oder vermittelt,

[…]“

Unter bestimmten Umständen bricht die Landesregierung Sachsen-Anhalt geltendes deutsches Recht und wird allen Anbietern eine Lizenz gewähren, da die Vergabe an Gauselmann/Novomatic rechtswidrig ist.

„[…] Wir sitzen nicht auf einer Südseeinsel, sondern im Berliner Regierungsviertel und haben eine offizielle Glücksspiellizenz […]“

Die Behauptung von Gauselmann ist leider wahr.

Weitere Verstrickungen und eine mögliche rechtswidrige Vergabe können aus der Befragung der Landesregierung Sachsen-Anhalt abgeleitet werden...
Quelle:
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d1628aak.pdf

Eine weitere Ausführung würde den Rahmen eines kurzen Beitrags sprengen.
« Letzte Änderung: 06 November 2022, 15:33:19 von Windmühlen »

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Wirbelwind

Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #49 am: 06 November 2022, 14:21:55 »
Quelle: ACHTUNG! Das Handelsblatt nutzt ein Bild auf ihrer Website, welches unter bestimmten Umständen triggern könnte.

DANKE für diesen einfachen Hinweis :) :)

Wenn ich mir das so durchlese wird mir richtig schlecht.
Das spiegelt eigentlich nur das wieder was mir schon immer klar war, da steckt so elendig viel Geld hinter da ist auch die Korruption nicht weit entfernt... Gut "verpackt und verkauft" ist es natürlich keine,....

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #50 am: 06 November 2022, 17:00:11 »
@Wirbelwind... Oh ja: Was Glücksspielrecht betrifft, leben wir leider in einer Bananenrepublik ...

Das Verhalten ist höchst unmoralisch, beschämend, und möglicherweise wird geltendes deutsches Recht gebrochen.
Jeden Tag tötet sich mehr als ein Mensch - aufgrund einer pathologischen Spielsucht - selbst.
Das muss man sich mal vorstellen .... unfassbar traurig!

Die Stellungnahme aus Sachsen-Anhalt ist hinsichtlich Umlaufbeschluss, Nebenbestimmungen, 1000 EUR-Limit, OASIS usw. ist eindeutig.
Der GlüStV 2021 muss vollzogen werden. Das ist für alle Landesregierungen (Sachsen-Anhalt und Hessen) bindend. Der GlüStV 2021 sollte justiziabel sein.

Aus alledem ist dieser Beitrag von der Anwaltskanzlei Lenne treffend:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/einzahlungslimit-fuer-online-gluecksspiele.html

[...]
Sachsen-Anhalt nimmt wie folgt zum Glücksspielstaatsvertrag Stellung:

„Der Umlaufbeschluss als unverbindliche Kooperationsabsprache kann Glücksspielrecht nicht ändern und ist als solcher nicht justiziabel. Auch die Gemeinsamen Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden vom 30. September 2020 sind als Absprache von Vertretern der Glücksspielaufsichtsbehörden unterschiedlicher Länder als unverbindliche zwischenstaatliche Kooperation einzustufen. Selbst wenn man die Leitlinien als ermessenslenkende Vorschrift betrachtet, ändert dies nichts daran, dass weiterhin der geltende GlüStV2021 vollzogen werden muss. Für den Vollzug gelten die im GlüStV2021 gesetzten Grenzen.“
[...]
« Letzte Änderung: 06 November 2022, 17:11:24 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #51 am: 07 November 2022, 17:00:50 »
https://finance.ec.europa.eu/financial-crime/eu-context-anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism_en#documents

EU hebt Geldwäsche bei Online-Glücksspiel auf die höchste Risikostufe.

Landesregierungen interpretieren das GwG weiterhin konträr zur wissenschaftlichen Evidenz!

Mein 2. Teil wird lauten:
Wer ist die Mutter der Willkür?!
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 17:22:28 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #52 am: 08 November 2022, 00:51:02 »
Das ist die wahre Corporate Identity der Glücksspielindustrie:

„There she was plied with “free” bets and gained VIP status from the companies she gambled with. They incentivised her to keep playing even when her losses were heavy.“

Ein toller (zugleich auch trauriger) Artikel aus dem Guardian… beeindruckend!

https://www.theguardian.com/football/2022/oct/14/stop-promoting-them-victims-call-for-football-to-end-tragic-link-with-gambling



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Offline Ilona

  • *****
  • 3.982
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #53 am: 08 November 2022, 09:33:09 »
Mir hat ein Sportwetter ein WhattsApp „Gespräch“ mit einem sogenannten KeyManager geschickt, das derartige Bonusangebote in Verlustsituationen enthält. Zuerst denkt man, es sei Satire. So bösartig ist das. 

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #54 am: 08 November 2022, 10:43:11 »
@Ilona ... bösartig trifft es auf den Punkt.

Das passt zwar nicht ganz (ein bisschen wild) ... aber es grenzt an Körperverletzung durch die Anbieter aufgrund rein psychische Einwirkungen als Gesundheitsschädigung.

Mich erinnert das an den BGH-Beschluss zum Thema Körperverletzung, falls derart psychisch manipuliert wird und ein pathologischer Zustand beim Geschädigten einsetzt:
Körperverletzung (rein psychische Einwirkungen als Gesundheitsschädigung)

"2. Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 48, 34, 36). Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer, somatisch-objektivierbarer Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht (vgl. BGH aaO S. 36 f.). Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, wie etwa starke Gemütsbewegungen oder andere Erregungszustände, aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGH NStZ 1997, 123)." (vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/13/4-168-13.php)
« Letzte Änderung: 08 November 2022, 10:44:54 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #55 am: 08 November 2022, 12:29:47 »
Skandalöses Verhalten einer Behörde in UK

Behörde gibt Daten von Kindern an Glücksspielanbieter weiter !!!

Haben wir auch bald solche Zustände in Deutschland ??

https://ico.org.uk/about-the-ico/media-centre/news-and-blogs/2022/11/department-for-education-warned-after-gambling-companies-benefit-from-learning-records-database/

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Offline Olli

  • *****
  • 7.674
Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #56 am: 08 November 2022, 12:52:41 »
Bei UNS kann sowas gar nicht passieren! Wir haben doch da dieses riesige Bollwerk ... die Datenschmutzgrundverordnung!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #57 am: 08 November 2022, 13:20:34 »
Vielleicht macht die Behörde ja eine Ausnahme, weil das Sommerfest des Sportwettenverbands so nett war ;-)

Es ist echt irre …

Alle positiven Gesetze (für den Spielerschutz) sind nicht anwendbar aufgrund von abenteuerlichen Gründen.

Aber, wenn es um die Anbieter AGBs geht, wird auf einmal Bezug auf das GwG genommen, dass es Umsatzbedingungen gibt (um Geldwäsche entgegenzuwirken)

Irre … die AGBs sind beinah sittenwidrig…
« Letzte Änderung: 08 November 2022, 13:47:31 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #58 am: 08 November 2022, 14:13:51 »
Edit:
Das Defizit der Krankenkassen sprengt jeglichen Rahmen… bei der Lizenzierung wurden auch nicht die Einwände der Krankenkassen (die müssen letztendlich für die gesundheitlichen Schäden ihrer Versicherten aufkommen) berücksichtigt:

https://www.dak.de/dak/download/pressemeldung-2243034.pdf

Es wäre wünschenswert, wenn die Krankenkassen massiven Druck ausüben.

@Ilona:

Habt ihr bei den Krankenkassen schon einmal angefragt, ob die bereit wären Eurem Bündnis beizutreten bzw. seid ihr in Gesprächen?

„ „Aufgrund der hohen Risiken muss das Online-Glücksspiel verboten bleiben“, fordert Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK- Gesundheit. Sei dies politisch nicht durchsetzbar, müsse es zumindest weitgehende Werbeverbote geben. „Dies ist mit Blick auf den Jugendschutz besonders wichtig“, betont Storm. Glücksspiel-Werbung spreche vor allem Jugendliche und junge Erwachsene an und erhöhe nachweislich die Glücksspielproblematik der minderjährigen Spieler.
« Letzte Änderung: 08 November 2022, 14:57:14 von Windmühlen »

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #59 am: 08 November 2022, 15:40:11 »
Ist alles in Arbeit. Danke fürs Mitdenken ;-)
LG Ilona

 

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