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Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr

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TheChanger

Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« am: 19 Oktober 2022, 05:00:58 »
Hallo zusammen,

nun hab auch ich mich hier angemeldet.
Ich lese seit zwei Wochen aktiv hier mit, habe viele viele Beiträge durchgesichtet um bestmöglich vorbereitet zu sein.

Vorneweg, ich bin über den Berg, spiele nicht mehr - bin seit über einem Jahr schuldenfrei und habe viel mehr vom Leben als all die Jahre zuvor.

Ich tue mich ziemlich schwer aktuell. Ich möchte an sich nur einen Anbieter „verklagen“, weil es bei dem um einen sechsstelligen Verlustbetrag geht. Jedoch handelt es sich dabei um die Nr. 1 in Deutschland und wie ich hier im Forum gelesen habe, gibt es nahezu keine Vorfälle gegenüber diesen Anbieter. 30% meiner Verluste sind auf Sportwetten dort zurückzuführen und 70% gehen auf das Konto der Online-Casinos bei dem Anbieter (welches ca. 2020) eingestellt wurde.

Jemand im Forum schrieb sogar:
„Es gibt derzeit keine Urteile gegen Sportwettenanbieter, außer ein einziges vom LG Landshut und das gegen Bäckerei LP, die die Seite Knäckebrot betrieb. Der neue Betreiber heißt Bäckerei ENC.“

Was würdet ihr mir nun raten, wie ich an die Sache heran gehen soll. Schriftlich hab ich schon den ein oder anderen Rechtsanwalt kontaktiert, aber überall gefühlt die gleiche Rückmeldung erhalten. Alle sind zuversichtlich dass es mir zusteht und sie den Fall übernehmen wollen, aber das will ja jeder, das ist klar. Sollte ich mir auch sicherheitshalber einen PKF dazuholen?

Edit Olli: Annieternamen entfernt
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2022, 06:09:27 von Olli »

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #1 am: 19 Oktober 2022, 08:01:15 »
Bei einer Verlustsumme ab 100.000 € würde ich definitiv raten ernsthaft zu überlegen gerichtlich gegen den illegalen Anbieter vorzugehen. Bei online-Casinos ist die Judikatur mittlerweile stark auf Seiten der Verbraucher und diese kann somit auch als ganz herrschende Meinung in der Rechtsprechung bezeichnet werden.
Bei Verlusten aus online Sportwetten sehe ich ebenfalls gute Erfolgsaussichten, weil mittlerweile einige Instanzgerichte den Rückforderungsanspruch und das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag im Zusammenhang mit Verluste aus Online-Sportwetten ausdrücklich bejaht haben und die Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch des Verbrauchers für gegeben halten (LG Landshut, LG Potsdam, LG Köln usw.)
Hinzu kommt, dass rechtlich betrachtet Sportwetten gleichermaßen Glücksspiele sind , wie eben jene Casino-Spiele (§ 3 GlüSTV 2012).
§ 3 GlüSTV 2012 (in der Fassung vom 15.12.11 - 30.06.21):

(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt ver- langt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.

Spreche das mit erfahrenen Anwälten ab.
Ich würde dir sodann empfehlen - soweit du bedürftig bist - einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht zu stellen und gleichzeitig dem Gericht zu bitten, einen entsprechenden Anwalt deiner Wahl beizuordnen.

Sei darüber hinaus bewusst, dass ein Rückforderungsbegehr nicht von heute auf morgen geschieht. Wenn du Geduld hast und ein Durchhaltevermögen besitzt, wirst du sehr wahrscheinlich am Ende dafür belohnt werden.
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2022, 09:27:13 von Kläger2021 »

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #2 am: 19 Oktober 2022, 10:09:23 »
Vorneweg, ich bin über den Berg, spiele nicht mehr - bin seit über einem Jahr schuldenfrei und habe viel mehr vom Leben als all die Jahre zuvor.
Glückwunsch!

1)
Hast du bereits die Urteilssammlung durchgearbeitet? In dieser sind gegen Sportwetten-Anbieter deutlich mehr als nur 1 Urteil hinterlegt.
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5731.msg53579.html#msg53579

In grün sind die PKH-Beschlüsse hinterlegt.
Dies kann als Indiz für die Verbraucher gewertet werden.

Ein positiver PKH-Beschluss behandelt sogar den Fall Casino und Sportwetten.

Negative Urteile haben sich unbelehrbare Ex-Spieler/ Spieler eingefangen. (Prozessanalyse von CLLB und Ilona) - damit sorgen die Anbieter für Unruhe.

2)
Ohne Anwalt würde ich den Anbieter niemals anschreiben. Die Gegenseite könnte jedes Wort verdrehen.
Außergerichtliche Einigungen kann, wenn überhaupt, nur ein Profi erzielen.

3)
Hast du Beweismaterialien gesichert?

-Hierzu können auch medizinische Gutachten und die aktive Teilnahme in SHG gehören… das Gericht muss dich und deine Argumentation verstehen.

-Spielfrequenz aufbereiten. Morgens/Mittags/Abends/Nachts

-usw…

4)
Ist dir bewusst, dass dein Fall unter bestimmten Umständen höchstgerichtlich geklärt werden muss? (Hinweis: Prozessrisiko)

5)
Bist du dem Stress und der Arbeit für die nächsten 2 Jahre (oder länger) gewachsen? ... neben all deinen anderen Verpflichtungen?

Niemand ist gerne vor Gericht. Kein seriöser Rechtsanwalt würde zur Klage raten, wenn der Fall aussichtslos ist. (Hier hast du ja schon die rechtliche Meinung der Profis)

Dem stimme ich zu! Vor Gericht ist jeder des Richters Narr... das Prozessrisiko wird immer bleiben... egal wie berechtigt die Ansprüche sind.
Wenn du Geduld hast und ein Durchhaltevermögen besitzt, wirst du sehr wahrscheinlich am Ende dafür belohnt werden.
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2022, 10:42:08 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #3 am: 19 Oktober 2022, 13:19:25 »
Hi Norddeutsch,

„Vielleicht solltet ihr auch mal was schönes motivierendes schreiben.“

Ist die Urteilssammlung keine Motivation? Die Rechtsanwälte und viele, die für den Spielerschutz kämpfen, haben wirksame Werkzeuge entwickelt, um berechtigte Forderungen zu erstreiten.
Diese Werkzeuge wurden mühselig erarbeitet.

„Mir ist mehr als bekannt das ihr mit allen Mitteln davon abratet was ja auch in Ordnung ist.“

Ich bin der letzte, der davon abrät berechtigte Forderungen durchzusetzen. (Wieso sollte man eine hohe Forderung ohne Profis durchsetzen? , vielleicht sogar riskieren)

Die Rechtsanwälte raten aktiv zur Klage.

„Daher weiß verstehe ich deine Aussage nicht wirklich. Sie stimmt so definitiv nicht!“

Jeder ist seines Glückes Schmied!

Es ist einfach ein weiteres Glücksspiel ohne Profi Ansprüche durchzusetzen. (Jeder kann hier eine andere Meinung haben. Danke für deine Meinung.)

Einige können Erfolge erzielt haben. Das gönne ich jedem von Herzen.

Andere haben ohne Rechtsanwälte vor Gericht Ansprüche durchgesetzt und verloren. Auf diese Urteile berufen sich die Anbieter-Anwälte und verklagen diese Spieler wegen Nötigung, usw…

Ich will nur darauf hinweisen:

Auf der Gegenseite kämpfen die größten Wirtschaftskanzleien der Welt (Stundensatz > 1000 Euro pro Rechtsanwalt) mit Hunderten Anwälten, um die Spieler zu schikanieren…

„ Das Problem ist, die Entaingruppe will nicht zahlen. Sie schikaniert den Kläger dadurch, dass der Kläger seine Forderung jetzt mühsam in Malta exekutieren muss und ist sogar so frech durch Ihre Anwälte Brandl & Talos und DLA Piper den Kläger zur Annahme einer geringeren Summe (80-85%) zu nötigen, damit er "schnell an sein Geld kommt".
Quelle: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-11/54420216-jetzt-wirds-spannend-erster-ex-spieler-bringt-unterlassungsklage-gegen-bwin-ein-007.htm

Ich suche eigentlich immer nach positiven Beiträgen… hier zum Beispiel:


Ohne gültige Lizenz sind Online-Sportwetten illegal.

Das ist sogar ein Beitrag mit dem „Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr“ … gerichtlich durchgesetzt:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5726.msg53525.html#msg53525
« Letzte Änderung: 19 Oktober 2022, 13:39:45 von Phoenix_2022 »

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Offline Olli

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Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #4 am: 19 Oktober 2022, 13:40:04 »
Positiv war bisher für die Glücksspielindustrie, dass es uneinsichtige Spieler gab, die sich den gutgläubigen Betreibern von Glücksspielunternehmen gerichtlich ohne Anwalt gestellt haben. Dadurch konnten Vergleiche vermieden werden, da die GI auf ganzer juristischer Breite obsiegte!

༼ つ ◕_◕ ༽つ

Meintest Du so etwas in dieser Art?

Hey ... na klar ist der ein oder andere Beitrag sehr polarisierend. Ich würde da einfach mal drüber weg schauen, denn die dahinter stehende Intuition ist ja nun mal eine Schutzfunktion. Wir haben es aber hier im Forum auch schon erlebt, dass bei einigen Personen der Tenor vorherrscht: "Ich mache mein Ding und da lasse ich mir auch nicht reinreden!" Gut, dann ist das eben so. Dann darf derjenige sich auch nicht wundern, wenn es teuer für ihn werden sollte.

Ich habe mir damals mal mehrere Präsentationen zusammengestellt, die das Thema Glücksspiel beleuchteten. Dann habe ich aber gemerkt, dass ich eigentlich nur an der Oberfläche kratze und mein "Fachwissen" dermaßen was von mangelhaft ist. Ich habe das eingestellt mit den Präsentationen.
Wir haben doch Anwälte, die kostenlos erstberaten. Wir haben Anwälte, die sich auf Ratenzahlungen einlassen. Wir haben Prozessfinanzierer und solche, die die Forderungen abkaufen.

Doch was zum Teufel kann meine Intention sein mich gegen alle diese Möglichkeiten zu entscheiden? Was kann mich dazu bewegen, gesammelte und vorgetragene gerichtliche Entscheidungen gegen Spieler ohne juristischen Beistand, einfach so in den Wind zu schlagen?
Was bewegt mich dazu? Weil ein paar Leute aus dem Forum auf diesem Wege Erfolg hatten?
Nun, die Zeiten ändern sich nun mal. Auch die GI lernt dazu. Wo bisher vielleicht noch bereitwillig verglichen wurde, wird nun auf die Klage gewartet - am Liebsten vor einem AG, wo der Kläger ohne Anwalt auftaucht. So kann man sich auch positive Urteile für sein Gewerbe zusammensammeln.
Eines sollte damit klar sein ... ein AG steigt oft gar nicht tief in die Materie ein. Wenn ein GI-Anwalt anfängt zu argumentieren und der Kläger bezieht dazu keine Stellung, dann kann es passieren, dass solch ein Argument Bestandteil des Urteils wird.
Die "vorherrschende Meinung der Gerichte" wird damit beeinflusst. So etwas hatten wir doch kürzlich erst in einem Urteil ...

Wenn kein Geld da ist, kann PKH beantragt werden. Gerade die Fülle der bisherigen positiven Beschlüsse hierzu für die Spieler sollte nicht für eine Ablehnung der eigenen Sache sprechen. Wenn schon ein Risiko eingegangen werden soll - durch eine Ablehnung und dadurch entstandene Kosten - dann genau an dieser Stelle und nirgendwo anders.

Ohne Anwalt vor Gericht ziehen ist russisch Roulette ... es ist "zocken".
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #5 am: 19 Oktober 2022, 20:07:09 »
2)
Ohne Anwalt würde ich den Anbieter niemals anschreiben. Die Gegenseite könnte jedes Wort verdrehen.
Außergerichtliche Einigungen kann, wenn überhaupt, nur ein Profi erzielen.

Nach dem Beschluss vom OLG muss ich diesen Kommentar zurücknehmen.

Persönlich würde ich nichts ohne Rechtsanwalt machen.

Bist du dem Stress und der Arbeit für die nächsten 2 Jahre (oder länger) gewachsen? ... neben all deinen anderen Verpflichtungen?

Nach dem Beschluss vom OLG muss ich diesen Kommentar zurücknehmen.
Es kann sich deutlich beschleunigen.

Meine Erfahrungswerte:
Meine Zivilprozesse haben zwischen 1-4 Jahre gedauert.

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Offline Olli

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Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #6 am: 19 Oktober 2022, 20:23:30 »
Zitat
Bist du dem Stress und der Arbeit für die nächsten 2 Jahre (oder länger) gewachsen? ... neben all deinen anderen Verpflichtungen?

Öhm ... das musst Du nicht zurücknehmen ... das ist absolut berechtigt.

Wir wissen doch, wie die Gegenseite agiert. Da gibt es hierzulande höchstrichterliche Urteile - auch vom EuGH - und es werden trotzdem falsche Behazuptungen aufgestellt. Dabei geht es nicht um Recht. sondern um Zeitverzögerung. Es geht darum den Exkunden mürbe zu machen. Am Besten so mürbe, dass er gleich wieder auf die Kundenseite wechselt. Das ganze Hin und Her ist nervenaufreibend. Ein Anwalt nimmt einem einen Großteil dieser Belastungen ab.
Auch der Hinweisbeschluss wird von der GI erst mal nicht nach außen hin im Langzeitgedächtnis abgelegt, davon gehe ich aus.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #7 am: 19 Oktober 2022, 20:38:26 »
Zitat
Öhm ... das musst Du nicht zurücknehmen ... das ist absolut berechtigt.

Du hast recht. Dann sind es bald 1000 Seiten Klageerwiderung.

Zitat
Auch der Hinweisbeschluss wird von der GI erst mal nicht nach außen hin im Langzeitgedächtnis abgelegt, davon gehe ich aus.

Ja, ich lauer auf eine Kommentierung der GI. Da kommt aber nichts. Das Thema ist bei denen nach außen nicht mehr präsent... Es ist wohl eine Strategie.
Die GI beschäftigt sich nur noch mit dem bösen Schwarzmarkt. Das ist von der GI die neue Phrase. Wenn ich mir das durchlese, wird mir schlecht...

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #8 am: 20 Oktober 2022, 20:37:19 »
Mein Gerichtstermin wurde für nächstes Jahr angesetzt (Güte und Verhandlungstermin). Überprüft der Richter an dem Tag, ob eine Einigung mit einem Vergleich geschlossen werden kann? Habe mich auch erkundigt, dass die Casino Anwälte diesen Tag auch nutzen um zu schauen, ob man den Richter überzeugen könnte. Falls signalisiert wird, dass das Casino keine Chance hat wird ihnen angeraten ein Vergleich zu erzielen.
Kann das jemand bestätigen oder mir mehr Infos mitteilen?

Ich war anfangs wirklich sehr nervös und mache mir natürlich Gedanken, aber mittlerweile denke ich mir, dass ich eigentlich gar keine Einigung im Vorfeld mit dem Casino eingehen möchte, sondern ein Urteil zugunsten von Spielern erreichen möchte. Denn das Leid, welches ich durch die Casinos erfahren habe und die kompromisslose Haltung der Casinos haben in mir etwas geweckt gegen diese Konzerne nachhaltig etwas zu tun. Ich mein, ich habe sowieso nichts mehr zu verlieren. Das Prozessrisiko trägt mein Prozessfinanzierer. Ich setze nicht wie in den vielen Jahren davor meine finanzielle Unabhängigkeit aufs Spiel.

Auf der anderen Seite denke ich mir, vllt wäre es doch schade, wenn man ein gutes Vergleichsangebot nimmt annimmt, da immer ein gewisses Prozessrisiko besteht. Wobei in meinem Landgericht bereits zwei Urteile pro Spieler gefallen sind.

Wie seht ihr das?

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Offline Olli

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Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #9 am: 20 Oktober 2022, 21:28:15 »
Höre auf das, was Dir Dein Herz sagt ... dann wird es die richtige Entscheidung sein!

Du brauchst für Andere nichts erstreiten! Das erwartet niemand von Dir! Solch ein Gerichtsstreit kostet - nicht nur Geld, welches Du nun selbst nicht riskierst, sondern auch Nerven!

Wenn Du es zu einem Urteil kommen lässt - prima! Lässt Du Dich auf einen Vergleich ein - ebenso prima!

Hast Du nicht jemanden in Deinem Umfeld, mit dem Du das mal besprechen kannst?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #10 am: 20 Oktober 2022, 21:30:32 »
Meine Erfahrung:
Zitat
Überprüft der Richter an dem Tag, ob eine Einigung mit einem Vergleich geschlossen werden kann?

Ja, der Richter prüft ob eine gütliche Einigung von beiden Parteien erwünscht ist.

Manche Richter fragen nur, ob der Rechtsstreit gütlich beigelegt werden kann.

Andere Richter (meistens sehr erfahrene Richter) haben sich den Fall genau angeschaut und erörtern die Rechtslage mit einer klaren Richtung und raten der Partei, die unterliegen würde, eindringlich zum Vergleich.

Die Richter sind dazu angehalten, dass ein Zivilprozess möglichst mit einem Vergleich beendet wird. Das steht so auch in der ZPO.

Wenn eine Partei nicht Vergleichs-bereit ist, startet sofort die mündliche Verhandlung.(Beweisaufnahme)

Hast du bei einem Prozessfinanzier überhaupt noch ein Mitspracherecht? Das müsste in deinem Vertrag mit dem Prozessfinanzier stehen.

Liebe Grüße. Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte.

Edit: Olaf war schneller …

Zitat
Hast Du nicht jemanden in Deinem Umfeld, mit dem Du das mal besprechen kannst?

Das ist ganz ganz wichtig… Schmutzige Rechtsstreitigkeiten haben nach „ca. 7 Jahren Spielfrei“ mit dazu beigetragen, dass ich rückfällig wurde …
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2022, 21:43:47 von Phoenix_2022 »

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #11 am: 20 Oktober 2022, 21:54:19 »
Da hast du natürlich auch nicht ganz unrecht. Für andere brauche ich das nicht machen. Der Prozess kostet denke ich viel nerven und eigentlich möchte ich dieses Kapitel (Rückforderung der Verluste) für mich innerhalb der nächsten Jahre abschließen. Aber auf der anderen Seite habe ich eine meine kleine Familie und meinen Prozessfinanzierer hinter mir. Ich bin auf das Geld auch nicht angewiesen.

Tatsächlich habe ich meinen Prozessfinanzierer bereits gefragt, ob ich überhaupt Entscheidungsgewalt bezüglich Vergleichen und wer das ganze dann mit dem Anwalt koordiniert.
Wenn die mündliche Verhandlung beginnt, kann es dann auch direkt ein Urteil geben?


Ich habe insgesamt drei Rückfälle gehabt und bin mir immer der Gefahr bewusst. Ich habe alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen um ein erneutes verspielen zu verhindern, sodass ich was diesen Punkt angeht eher entspannt bin.

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #12 am: 20 Oktober 2022, 22:21:58 »
Zitat
Wenn die mündliche Verhandlung beginnt, kann es dann auch direkt ein Urteil geben?

Vor Gericht ist alles möglich ... Persönlich habe ich es noch nie erlebt.
Vor dem Gerichtstermin solltest du aber noch einmal mit deinem Rechtsanwalt sprechen... Eigentlich solltest du in diesem Gespräch alle Fragen stellen können.
Das Gespräch wird dir Sicherheit geben.

Meine Meinung:
Es gibt schon sehr viele positive Urteile und wegweisende Beschlüsse. Mit einem Prozessfinanzier hast du einen starken Partner.

Ich zitiere Olaf ... Ich kann mir bei den großen Wirtschaftskanzleien nicht vorstellen, dass die von ihrer Strategie abweichen, sondern weiter Druck ausüben, um Zeit zu schinden..
Zitat
Da gibt es hierzulande höchstrichterliche Urteile - auch vom EuGH - und es werden trotzdem falsche Behazuptungen aufgestellt. Dabei geht es nicht um Recht. sondern um Zeitverzögerung. Es geht darum den Exkunden mürbe zu machen. Am Besten so mürbe, dass er gleich wieder auf die Kundenseite wechselt. Das ganze Hin und Her ist nervenaufreibend.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2022, 22:24:24 von Phoenix_2022 »

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #13 am: 20 Oktober 2022, 22:26:23 »
Mir hat es sehr geholfen, verschiedene Strategie Ansätze durch zu lesen, die auch in der Kriegsführung eine wesentliche Rolle spielen. Hast du mal in einem Film mitbekommen, wo ein Militärgeneral zum Präsidenten sagt "Wir haben 16 mögliche Szenarien ausgearbeitet"? So ähnlich ist es doch auch, wir sind im "Krieg" mit einem Globalplayer. Auch ich habe mehrere Ausgänge ausgearbeitet, für jeden Ausgang habe ich die für mein Leben und meine finanzielle Situation beste Option eingekreist, ich habe für jeden Ausgang die für mich passende Lösung gefunden.

Was kann ich tun, wenn ich verliere? Was passiert bei einem angebotenen Vergleich von 40,50,60....90%? Was mache ich, wenn Berufung eingelegt wird? etc etc....

Du bist für dein Leben der ranghöchste General, die vielleicht größte Klage mit der du dich beschäftigen wirst liegt in deiner Hand. "Dein Volk", das ICH das nicht spielt, wartet auf deine Entscheidung! Szenarioanalyse ist von unschätzbarem Wert.

Wenn man so weit ist, stellt man eigentlich nur noch seinem Anwalt juristische Fragen, für die natürlich nur ein Anwalt befragt werden kann. Aber auch Erfahrungen durch das Forum einholen, Gespräche starten, sind ein Teil davon, so wie du es gerade tust und durch die du diese Erkenntnis, die ich dir mitteile dadurch vielleicht gewonnen hast.

Ich finde diese Art, kann vielen Leuten helfen das potenzielle Risiko eines Rückfalls zu minimieren, man schläft auch abends deutlich besser ;-)

Du bist niemanden etwas Schuldig - Nur dir selbst! Die besten Optionen sind die, die DICH weiterbringen.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2022, 22:28:52 von Andreas1978 »

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Phoenix_2022

Re: Anbieter mit der Anzahl an Tagen im Jahr
« Antwort #14 am: 20 Oktober 2022, 22:42:11 »
Zitat
Was kann ich tun, wenn ich verliere? Was passiert bei einem angebotenen Vergleich von 40,50,60....90%? Was mache ich, wenn Berufung eingelegt wird? etc etc....

Das ist sehr vernünftig :-)

Zitat
Ich finde diese Art, kann vielen Leuten helfen das potenzielle Risiko eines Rückfalls zu minimieren

Mir hat es auch sehr geholfen, mich mit den Verbrechern zu beschäftigen.

Inzwischen ist es ein kleines Hobby Informationen und Dokumente über die Abzocker zu sammeln. Wer weiß, wozu das noch in der Zukunft gut ist ;-)

 

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