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Kenntnisnahme

  • 7 Antworten
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Kenntnisnahme
« am: 13 Dezember 2022, 13:54:51 »
Ich finde den Hinweisbeschluss vom OLG München so wichtig, dass dieser einen eigenen Thread verdient für die bessere Sichtbarkeit! Eine Hammer Nachricht die nicht untergehen darf. Ich möchte mir nicht ausmalen, wie viele Ansprüche als verjährt betrachtet werden, in der Hoffnung dass die Gäste hier nochmal darauf aufmerksam gemacht werden dass die Verjährung der Kenntnisnahme eventuell nicht gilt!!!

Eventuell sage ich, weil ich als Laie mir nicht sicher bin ob dieser Beschluss Hand und Fuss hat. Bitte mit einem Juristen absprechen. Aber es ist die richtige Richtung!

Zitat
Sensation vor dem Obersten Gerichtshof, der OGH spricht aus, dass ein Spieler von einem illegalen Glücksspielanbieter seine Verluste zurückfordern kann, selbst wenn er im Zeitpunkt des Spiels die Absicht hatte, illegale Einsätze zurückzuklagen.

Quelle:
https://www.ots.at/amp/pr/OTS_20221212_OTS0007/

OLG München sieht es genauso!!!
Zitat
Wer online Geld verspielt hat, kann die Verluste zurückfordern, auch wenn er wusste, dass das Angebot illegal war.

Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-18u53822-online-gluecksspiel-casino-spieler-bgh-rueckzahlung/
« Letzte Änderung: 13 Dezember 2022, 13:58:01 von Andreas1978 »

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Wirbelwind

Re: Kenntnisnahme
« Antwort #1 am: 13 Dezember 2022, 17:21:41 »

Zitat
kann die Verluste zurückfordern, auch wenn er wusste, dass das Angebot illegal war.

Also schuldigung, ich hab da kein Verständniss für.

Wie heisst es so schön - nicht wissen schützt vor Strafe nicht und HIER wird scheisse bauen auch noch belohnt ? Ich mein, über dieses ganze Rückforderungsgesabbel reg ich mich ja schon gar nicht mehr auf aber DAS widerspricht jedwedem Rechtsbewusstsein eines jeden Menschen der versucht in diesem staat "alles richtig zu machen"

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Windmühlen

Re: Kenntnisnahme
« Antwort #2 am: 13 Dezember 2022, 17:38:31 »
Cool bleiben!

Wenn ich schlechte Laune habe, schaue ich mir die Urteile an, und ich strahle!!!

2023 wird m.E. ein großartiges Jahr!


Re: Kenntnisnahme
« Antwort #3 am: 13 Dezember 2022, 17:39:10 »
Naja im Prinzip wird der Ball an die Casinos weitergespielt. Die denken, dass sie in Ruhe weiterhin ihre illegalen Angebote machen können. Ihnen droht keine ernsthafte Konsequenz. Trotz Wissen der OCasinos in Deutschland eine Lizenz beantragen zu müssen um ihre Angebote in Deutschland anzubieten, gibt es eine große Zahl an schwarzen Schafen, die sich nicht an Recht und Gesetz halten und damit durchkommen. Spielerschutz steht ganz hinten.

Mit diesem Urteil werden sich diese Betreiber 2 x überlegen, ob sie weiterhin deutsche Spieler zulassen oder lieber eine Lizenz beantragen und sich an die beschlossenen Regeln halten.
Wer keine Lust darauf hat, kann sich gerne von deutschen Markt zurückziehen. 

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Wirbelwind

Re: Kenntnisnahme
« Antwort #4 am: 13 Dezember 2022, 17:47:13 »
Cool bleiben!

Ich bin sowas von cool, du hast mich noch nie uncool erlebt  8) 8)

@Flute
DANKE für die SEHR klare sachliche Betrachtungsweise, das hat mir grad etwas geholfen  ;) ;)

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Online Ilona

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  • 3.680
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Kenntnisnahme
« Antwort #5 am: 13 Dezember 2022, 19:01:24 »
Die Gerichte argumentieren auch so: Der GlüStV ist ein Schutzgesetz. Dabei geht es nicht nur um den einzelnen Spieler, sondern auch darum die Ausbreitung eines illegalen Marktes zu verhindern. Würde man Rückforderungen abweisen, weil Spieler evtl. wussten, dass das Angebot illegal ist, würde man die illegalen Anbieter  ermutigen, mit dem illegalen Treiben weiterzumachen, bzw. sie zum Weitermachen geradezu einzuladen. Sie sollen also wissen, dass Geld, das mit illegalen Methoden verdient wurde, zurückgezahlt werden muss. Dadurch sollen sie auch motiviert werden, sich vom Markt zu verziehen. So - aber sprachlich etwas seriöser - in etwa der Tenor des OLG Dresden. Das Urteil ist von Oktober diesen Jahres.

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Wirbelwind

Re: Kenntnisnahme
« Antwort #6 am: 13 Dezember 2022, 20:10:49 »
Aaaaah OK; DANKE auch an Dich Ilona, damit kann ich was "anfangen"....

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Windmühlen

Re: Kenntnisnahme
« Antwort #7 am: 13 Dezember 2022, 20:31:08 »
DANKE für die passenden Worte.

Jede Klage trägt zum übergeordneten Ziel -einen Spielerschutz in Deutschland herzustellen- bei.

Es ist traurig, dass dafür das scharfe Schwert (in Form von tausenden Klagen) gezogen werden muss.

 

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