Na ja, ernsthaft Leute, diesen Gesetzesentwurf kann man doch kaum ernst nehmen. Ich würde meinen Hintern drauf verwetten, das der Entwurf 1zu1 von einem Praktikanten aus der dortigen Glücksspiellobby geschrieben wurde.
Ich mein, betrachten wir mal die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. (
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:351:0001:0032:de:PDF - Ab Seite 15)
Unter dem Artikel 45 finden wir das Übel aller Probleme. Hier geht es um die „Versagung der Anerkennung und Vollstreckung“. Ein europäischer Staat ist nämlich per se nicht verpflichtet, Vollstreckungen durchzuführen, wenn eines der aufgeführten Gründe gegeben ist und der Beklagte/Schuldner (das Casino in dem Fall) einen entsprechenden Antrag stellt.
Ich zitiere:(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wenn
a) die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersprechen würde;
b) dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, es sei denn, der Beklagte hat gegen die Entscheidung keinen Rechtsbehelfeingelegt, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte;
Absatz b) war nun lange Zeit eine effektive Möglichkeit, sich dem Verfahren entziehen zu können. Stichwort: Versäumnisurteil, die hier auch im Forum oft mal beklagte „schwierige“ Zustellbarkeit von Schriftstücken, die entweder mehrere Monate dauerten oder möglicherweise heute noch nicht zugestellt werden konnten.
Ich mein, die Anzahl der Klagen und Urteile sind mittlerweile massiv gestiegen. Das wiederum führt natürlich dazu, das die Anzahl der Schriftstücke auf dem Weg in die Steueroase zugenommen haben. Irgendwann wird es dann natürlich schwer zu erklären, wieso keines der Schreiben zustellbar ist. Zumindest könnte ich mir das gut vorstellen und ist auch nur eine reine Vermutung von mir.
Jetzt scheint irgendein Krisenmanager aus der Glücksspielbranche dort also tatsächlich auf die Idee gekommen zu sein, das die Vollstreckung eines zivilen Gerichtsurteils – gegen ein privates Glücksspielunternehmens - „die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) von Malta widerspricht.“
Völlig absurd wenn man versteht, was genau damit überhaupt gemeint ist!
Was genau „ordre public“ bedeutet? (
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/zeigepdf/skripten/Internationales_Privatrecht - Seite 16)
Zum besseren Verständnis hier mit Beispielen einfach erklärt: (
https://www.juracademy.de/internationales-privatrecht/ipr-ordre-public.html)
Die Entscheidung, ob diese Situation überhaupt gegeben ist, obliegt zudem nicht dem Gesetzgeber sondern der Justiz. Insofern ist es völlig Banane, dies in einer Gesetzesänderung vorzuschreiben. Sollte der Entwurf durchgehen, so hat Malta meiner persönlichen Meinung nach die Rechtsstaatlichkeit verloren und sich zur Marionette der Glücksspielindustrie gemacht.