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Oberlandesgericht weist Berufung von Sportwettenanbieter zurück

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LG Würzburg, Urteil vom 01.02.2023 – 21 O 2063/21
Die Beklagte war eine Konzessionsbewerberin, aber nicht unter den Top 20.

Vertreter Kläger: Rechtsanwälte Anwaltskanzlei Lenné

Vertreter Beklagte: Redeker Sellner Dahs

In der Berufung Hinweisbeschluss des OLG Bamberg vom 13.06.2023 Az. 10 U 12/23 e:

 "Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 01.02.2023, Az. 21 O 2063/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen“.

Bei dem Sportwettenanbieter handelt es sich um das größte in Deutschland. Nachdem OLG Dresden schliesst sich somit auch das Oberlandesgericht Bamberg den Rechtsauffassungen an, dass das anbieten im Internet verboten ist.
« Letzte Änderung: 15 Juni 2023, 12:46:10 von Kläger2021 »

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Offline Olli

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  • 6.904
Danke! Habe es in die Liste übernommen!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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