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Sportwettenanbieter verlängert eigenmächtig die 30 Tage Frist auf 3 Monate

  • 11 Antworten
  • 2374 Aufrufe
Hallo Zusammen,

ich bin immer noch dabei meine Verluste auszuwerten und habe diverse Online Wettbuden angeschrieben.
Einer der bekanntesten antwortete jetzt, dass sie wegen dem Aufwand die Frist eigenständig um 2 Monate verlängern. Ich denke es ist eine Hinhaltetaktik, da andere Anbieter es auch rechtzeitig schaffen.

Ist es legal? Wie kann ich gegen vorgehen?

Ich würde antworten, dass ich darauf bestehe und notfalls es an die zuständige Datenschutzbehörde melde.

Beste Grüße

Gem. Art 12 DSGVO ist das im Einzelfall möglich. Das ergibt sich aus folgendem Wortlaut in Absatz 3:

"Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung."

Auch wenn das eigentlich restriktiv ausgelegt werden sollte, dürftest Du hier keine Chance haben, dagegen vorzugehen. Der Anbieter übt hier natürlich wahrscheinlich eine Hinhaltetaktik aus, bleibt aber in den Grenzen des legalen Handelns. Ich habe das auch ein paar Mal durch. Am Ende erteilen sie die Auskunft.

Gem. Art 12 DSGVO ist das im Einzelfall möglich. Das ergibt sich aus folgendem Wortlaut in Absatz 3:

"Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl von Anträgen erforderlich ist. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über eine Fristverlängerung, zusammen mit den Gründen für die Verzögerung."

Auch wenn das eigentlich restriktiv ausgelegt werden sollte, dürftest Du hier keine Chance haben, dagegen vorzugehen. Der Anbieter übt hier natürlich wahrscheinlich eine Hinhaltetaktik aus, bleibt aber in den Grenzen des legalen Handelns. Ich habe das auch ein paar Mal durch. Am Ende erteilen sie die Auskunft.

Genau darauf beruft sich der Anbieter, wunder mich ehrlich gesagt, da er zu einem großen und sehr bekannten Anbieter zählt. Vermute auch, dass er Zeit schindet... Anyway , dann muss ich mich gedulden. Würde dem Ganzen gerne etwas Schub verleihen um alles hinter mich zu bringen.

Danke Dir!

Hab Geduld. Alle Schritte werden länger dauern, als Du Dir das erhoffst. Insofern ist das zu Beginn eigentlich gleich eine gute Übung :)

Ein anderer Anbieter

Zitat

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zu Ihren Daten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir nach den Vorgaben des GlüStV 2021 § 6d Abs. 3 verpflichtet sind, Ihnen eine Auflistung Ihrer Finanztransaktionen für bis zu 1 Jahr zur Verfügung zu stellen.

Wir können daher bestätigen, dass Ihre Anfrage entsprechend den Vorschriften beantwortet wurde."

Die machen was sie wollen  >:(

Ein anderer Anbieter

Zitat

"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage zu Ihren Daten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir nach den Vorgaben des GlüStV 2021 § 6d Abs. 3 verpflichtet sind, Ihnen eine Auflistung Ihrer Finanztransaktionen für bis zu 1 Jahr zur Verfügung zu stellen.

Wir können daher bestätigen, dass Ihre Anfrage entsprechend den Vorschriften beantwortet wurde."

Die machen was sie wollen  >:(

So viel ich weiss, müssen die alle Daten, die sie über Dich gespeichert haben freigeben.


Andere Frage: Bei einem Anbieter hat der Besitzer gewechselt und nun behauptet dieser, er finde keine Daten über mich. Ich bin ziemlich sicher, dass sie Daten aus der voherigen Gesellschaft übernommen haben. Was kann ich tun ?

Die haben natürlich alle Daten. Wenn sie die Kunden übernehmen dann auch deren Daten.
Bei meinem OC die seit 2021 auf der Whitelist stehen sind es sogar mehrere. Und ich habe alle für den kompletten Zeitraum erhalten ohne Murren. Klagst Du alleine gegen die? Wenn mit Anwalt dann muss der ein Schreiben aufsetzen, das hilft. Du selbst kannst dich höchstens an eine Behörde mit einer Beschwerde wenden.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

*

Offline Jodi

  • ***
  • 84
Zitat
Guten Tag

Die Beauskunftung der Ein-/Auszahlungsliste, sowie der Wetten sind auf Grund verschiedener Grundlagen auf 12 Monate beschränkt.

Gem. Glücksspielstaatsvertrag GlüStV §6d Abs. 3 ist die Liste der Transaktionen auf 12 Monate beschränkt:
(3) Veranstalter und Vermittler müssen Spielern auf Antrag eine geordnete Auflistung sämtlicher Transaktionen auf dem Spielkonto der vergangenen zwölf Monate unverzüglich kostenlos zur Verfügung stellen.

Zur Erklärung:
Diese Transaktionsdaten werden nach 12 Monaten aus unserem Online-System entfernt, jedoch verschlüsselt und anonymisiert in einer Weise abgelegt, um dem Gesetz zur Geldwäscheprävention zu genügen (auch Safe Server genannt). Dies bedeutet, dass aus einer Ein-/Auszahlung nach Ablauf der 12-monatigen Frist keine Ableitung zu einer Person getätigt werden kann.

Das Extrahieren dieser Daten aus dem Safe Server ist ein manueller Prozess, der einen erheblichen Aufwand nach sich zieht. Hier muss ebenfalls durch mehrere Personen manuell die Datenintegrität gewährleistet werden, um zu verhindern, dass fremde Ein- Auszahlung mit übermittelt werden.

Ferner regelt das BDSG-Neu §34 hier genau wie in Ihrem Fall entschieden wurde: BDSG-Neu §34:
(1) Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in § 27 Absatz 2, § 28 Absatz 2 und § 29 Absatz 1 Satz 2 genannten Ausnahmen nicht, wenn
1. die betroffene Person nach § 33 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe b oder Absatz 3 nicht zu informieren ist, oder
2. die Daten
a) nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen, oder
b) ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde sowie eine Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist.

Gem. BDSG-Neu §34 Abs. 2 haben wir diese Ablehnung dokumentiert.

Mit besten Grüßen,
Ihr xxxxxxxxxxxx Datenschutzteam

Marie

xxxxxxxxxxxx

Anbieter auf Whitelist und gut beworben. Tzzzzz

Das hatte ich damals auch.
Einer der Anbieter hat die Bearbeitung auf 3 Monate hinausgezögert, nur um mir am Ende eine Auflistung mit einer Handvoll Einzahlungen zu schicken.

Und weil ich sie mehrmals dran erinnerte wollten sie auch noch Geld  >:(

Artikel 12, Absatz 5 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht Fälle vor, in denen wir nicht verpflichtet sind, tätig zu werden, bzw. wir für unser Tätigwerden ein Entgelt verlangen können. Dies betrifft häufige bzw. wiederholte Anfragen zur Geltendmachung von Rechten und Anfragen, die einen erheblichen bzw. unzumutbaren Mehraufwand zur Folge haben.

Ihre Anfrage ist als häufige bzw. wiederholte Anfrage zur Geltendmachung von Rechten zu werten, da wir bereits am XXX Ihre Anfrage  erhalten haben, die von uns bearbeitet und fristgerecht beantwortet wird. Ihr Konto ist gesperrt. Wir haben uns daher für ein weiteres unentgeltliches Tätigwerden eine Frist von einem Jahr vorgemerkt. Um Ihrer Anfrage bereits jetzt entsprechen zu können, ersuchen wir Sie, EUR 30,00 auf das angeführte Bankkonto zu überweisen.

Weil wir aufgrund von Artikel 5, 25, 32 DSGVO verpflichtet sind, Maßnahmen zu treffen, um die Datenschutzgrundsätze wie etwa Datenminimierung wirksam umzusetzen, verursacht Ihre Anfrage einen erheblichen bzw. unzumutbaren Mehraufwand: Wir haben wegen der gesetzlichen Verpflichtungen u.a. E-Mail- und Chatverläufe sowie einzelne Spielverläufe/-runden in unserer Backendlösung gespeichert. Das Extrahieren dieser Daten lässt sich nur sehr eingeschränkt automatisieren und ist daher äußerst kompliziert sowie zeitaufwändig.

Gerne stellen wir Ihnen die Daten aus unserem Backend nach Überweisung eines Betrages von EUR 60,00 auf das angeführte Bankkonto zur Verfügung. Sollten Sie den Betrag bezahlen, möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir unsere Antwortfrist, gemäß Artikel 12, Absatz 3 DSGVO aufgrund der Komplexität Ihrer Anforderung verlängern müssen. Die Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage beträgt sohin insgesamt 3 Monate.

Der zur Überweisung zu bringende Betrag setzt sich zusammen aus

Auskunft 1) allgemeine Spielerdaten EUR 30,00

Auskunft 2) Daten aus dem Backend EUR 60,00

gesamt EUR 90,00

Gerne können Sie auch zwischen der Auskunft 1) oder Auskunft 2) wählen. Abhängig vom überwiesenen Betrag übermitteln wir Ihnen dann die gewünschten Daten.

Überweisungsempfänger ist die Schweinchenschlau International Ltd. bei der Halsabschneiderbank mit dem Verwendungszweck XXXXXX.

Wenn der Betrag nicht innerhalb eines Monats bei uns eingelangt sein sollte, wird Ihre Anfrage automatisch als geschlossen betrachtet.

Wir danken für Ihr Verständnis
.


Edit Olli: Anbietername und Bankangaben geändert
« Letzte Änderung: 12 August 2023, 09:12:21 von Olli »

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Offline Eddy

  • ***
  • 66
Die machen wahrscheinlich nichts mehr anderes als Dsvgo-Anfragen zu bearbeiten, denn mittlerweile hat sich das ja mehr als herumgesprochen. Bei mir haben Sie sich auch bis zum letzten Tag Zeit gelassen.

Wahnsinn was ich da lesen muss.
Bei mir hat es von Anfrage bis Übermittlung 30 Tage gedauert für alle Daten seit Anmeldung.
Das mit dem bezahlen finde ich ja am 'besten'.
Aber immerhin ist das Konto gesperrt was ein wichtiger Ansatz gegen weiteres Spielen ist.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Hallo, kurzes Update. So langsam trudeln die Transaktionslisten ein und ich muss hier eine Warnung aussprechen. Ich habe Diskrepanzen zwischen den Transaktionslisten von den Anbietern und meinen Einzahlungen zu meinen Ungunsten festgestellt. Anscheinend wird von Seiten der Glücksspielanbieter Transaktionen unter den Tische fallen gelassen , anders kann ich mir das nicht erklären. Ich habe mit Nachdruck die kompletten Listen angefordert.

Also kontrolliert nochmal die Listen!

 

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