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(StGB) § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel 

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(StGB) § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel 
« am: 09 September 2023, 15:14:26 »
Hi Leute,

ich habe heute ein schreiben von der Polizei bekommen. Ich weiß nicht wie ich damit umzugehen haben. Das ganze ist komischerweise passiert nachdem ich Chargeback beauftragt habe letztes Jahr. Zunächst hat mich meine Bank Commerzbank gekündigt dieses Jahr. Und dann kriege ich so ein Schreiben. Ich habe nur Sportwetten gespielt bei HinzundKunz keine Slots oder sonst was..

Was mache ich am besten? Muss ich mir sorgen machen?

Edit Olli: Anbietername entfernt
Danke im voraus.
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Vorladung
Sehr geehrter Herr X in der Ermittlungssache
wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) in X, am Montag, 31.10.2022, ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Mittwoch, X, bei der Dienststelle X vorzusprechen.
« Letzte Änderung: 09 September 2023, 15:37:38 von Olli »

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Offline TAL

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Re: (StGB) § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel 
« Antwort #1 am: 09 September 2023, 15:23:24 »
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6169.0.html

Nur einer von gefühlt 100 Threads zu diesem Thema. Brauchte ich nichtmal die Suchfunktion für, denn der war noch auf Seite 1.

Normal antworte ich auf sowas gar nicht, denn ich fühle ich mich da schon etwas verarscht, und denke mir, so schlimm kann es ja nicht sein, wenn die Leute nichtmal eine kurze Suchanfrage starten.


Re: (StGB) § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel 
« Antwort #2 am: 09 September 2023, 15:26:10 »
Hi,

danke für deine Rückmeldung! Lese es mir in ruhe durch. Thread kann geschlossen werden. Sry nochmals.

 

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