ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Kanzlei H&H

Begonnen von Eggy, 30 Juni 2021, 23:43:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Zitat von: Jodi am 07 September 2023, 19:32:03
Naja beim Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang

Und EU Verfahren für geringfügige Forderungen sind sowieso schriftlich

Mehr als verlieren kann nicht passieren, bei 3 stelligen Streitwerten auch gerinfügig

Ich zwinge ja auch niemanden?!
Ich empfehle es dringlich in solchen Fällen, begründe es ja auch hinreichend.

Was man aber am Ende macht, ist jedem selbst überlassen.

Aber jammert dann nicht hier mit neuen Themen und Fragen herum, wenn sich die Dinge in eine falsche Richtung entwickeln :-X

Wenn Du gerne Zeit verschwendest und es nur um 300,50 Euro geht dann mach es halt.
Ansonsten muss ich Dennis letzte Posts unterschreiben. Ein Laie der sich in der Lage fühlt besser zu sein als ein Profi Anwalt... mehr schreibe ich jetzt nicht.

Man muss ja nicht antworten und kann einfach die Entscheidungs des Gerichts abwarten

Es sind die rechtlichen Besserwisserlaien, die Verfahren verlieren und damit Argumente der Gegenseite in Urteilen manifestieren.
Wer so handelt, der handelt fahrlässig und schadet der Sache!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Jodi am 07 September 2023, 19:32:03
Mehr als verlieren kann nicht passieren, bei 3 stelligen Streitwerten auch gerinfügig

4-stellig: Gerichts-, Anwalts- und gegnerische Kosten bei Niederlage.

Und wer zieht bitte bei 999€ vor Gericht...

Du hast zu viel Geld. Oder du Trollst.

#20

#21
Eigentlich bin ich raus, würde hier nichts mehr schreiben weil: "Natürliche Selektion". Aber:

Trotzdem bedarf dieser Thread eine Reaktion. Weil genau diese Leute die absaufen werden, den geduldigen Kläger oder neuen Leser mit ins kalte Wasser ziehen, durch solche Beiträge schadest du nämlich der Sache und das ist einfach fahrlässig.

Der Link den du geteilt hast passt nicht zum Thema. Nur weil ich etwas darf, heißt es nicht dass es empfehlenswert ist. Wenn du wegen einer nichtgelieferten Waschmaschine zu deinem Recht kommen möchtest dann mag das vielleicht eine Option sein. Aber bei diesem Thema hast du fachspezialisierte Gegner, die auf eine Zerfleischung nur warten + dem Schaden der Allgemeinheit aufgrund deiner Fahrlässigkeit.

Wenn du eine über 60 Seiten lange Klageerwiderung in deinem Postfach bekommst (mehrmals), wie lang wird deine sein und woher nimmst du deine fachliche Eignung? Das ist eine Rhetorische Frage und ich erwarte keine Antwort, nur ein kleiner Weckruf bevor du etwas dummes tust.


Edit: Paradoxerweise kann es auch nützlich sein, du kandidierst für das Amt ein Aushängeschild fürs Forum zu sein um andere potenzielle Kläger vor einem Alleingang zu warnen. Wenn diese Position dich interessiert, scheint dein Vorhaben am Ende doch nicht so doof zu sein.

Ich komme echt nicht klar darauf dass ich einen gefunden habe der wegen einer 3 stelligen Summe vor Gericht zieht. Und dann noch alleine. Purer Wahnsinn ist das.

Da bist Du nicht alleine.
Was das an Anstrengung, Zeitaufwand und Nerven kostet. Vermutlich hat Jodi viel Zeit und die Gewissheit maximal nicht zu gewinnen zzgl Gerichtskosten und die der Gegenseite zahlen zu dürfen. Würde gerne wissen ob Jodi weiterhin zockt.

Von einer Denke was negative Urteile gegen den Kläger für andere bedeuten könnten habe ich bei ihm/ihr längst Abstand genommen.

#24
ZitatUnd unseren lieben Olli, dem du ja unterstellst er hätte keine Ahnung oder Ah die Zensur hat wieder zugeschlagen........

Falsch bezog sich auf Andreas  Beitrag bzw Anwort an mich, Olli hat nur editiert

Ich wollte damit nur sagen das EU Verfahren für geringfügige Forderungen eben andere Regelungen zu den Kosten haben und das man hier sehr wohl kostengünstig klagen kann (Jedes Bundesland hat ein Amtsgericht dafür)

ZitatVon einer Denke was negative Urteile gegen den Kläger für andere bedeuten könnten habe ich bei ihm/ihr längst Abstand genommen.

Über 200 Verfahren in den letzte Monaten laut bekannter Kanzlei. Glaubst du die haben alle einen Anwalt an der Seite ? Da wird es natürlich Verlierer drunter geben. Die brauchen dann hier ja nur zu posten.

"Mich" da jetzt rauzupicken als der Böse Spieler der verlieren könnte nur weil ich ohne Anwalt klage ist ja überzogen.



Jetzt fahrt doch einfach alle mal ein wenig herunter. Mein Gott das wirkt ja hier wie ein wildgewordener Hühnerhaufen.

Jodi, natürlich kann man auch für einen Schaden im Dreistelligen Bereich klagen. Lass dich da nicht verunsichern. Es gibt Inkasso Unternehmen, die für eine 5 Euro Forderung klagen.

Wichtig ist zu wissen:

1. Wie reagiert man auf die Reaktion einer spezialisierten Anwaltskanzlei?!
2. Wie reicht man Klage ein?!
3. Wie begründet man die Klage?!
4. Wie reagiert man auf Gegenargumente in einer z.B. mündlichen Verhandlung?!

All das sind natürlich in erster Linie "einfach" zu beantwortende Fragen. Subjektiv gesehen.

Aber eine Kanzlei der Gegenseite besitzt natürlich Anwälte, die jahrelang studiert haben, um genau dies taktisch zu konterkarieren.

Wenn du sagst, dass du dich dem gewachsen fühlst, dann tu es. Aber ich rate dir im Falle einer nicht-juristischen Berufsausbildung eher dazu, dir Hilfe zu holen. Um eben auf Augenhöhe "streiten" zu können. 

Pardon es sind nur 200 Verfahren aus den letzten 3 Monaten
Die Kanzlei gibt an über 2000 laufende Klagen zu führen und führt "Überlastung" bei Gericht an

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums