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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

Begonnen von Fedex1, 08 November 2023, 08:27:44

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Welche Kanzlei hat denn die Gegenseite benutzt wäre Interessant, finde ich nicht :-)

Ich verzweifele echt hier mittlerweile. Selbst der Anbieter glaubt nicht das Verfahren zu drehen. Natürlich verzögern die das Verfahren, weil sich dann weniger trauen zu klagen. Aber De Facto hat sich der BGH doch schon geäußert. Und ich gehe davon aus das der BGH ein zeitnahen Termin für den anderen Fall nennen wird. Dann muss es zu einer Entscheidung kommen. Glaubt ihr wirklich das die jedes Verfahren vor dem BGH bringen? Das sind die ersten Fällen! Und auch die Nichtzulassungsbeschwerden werden abgelehnt. Die EM steht vor der Tür!

Wer noch nicht geklagt hat. Listen anfordern und Klagen!

Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgezogen im OLG Köln Fall. Die wissen auch dass Sie keine Chance haben. Es war nur ein Spiel auf Zeit.

Das Problem ist aber jetzt, und das ist die nächste große Hürde: Die zahlen einfach nicht.   Für Anbieter die in Deutschland aktiv sind, kann nur die GGL Druck ausüben. Sonst werden die erstmal nicht zahlen bis Bill55 vom Tisch ist. Uns sogar da sagte mir ein gegnerischer Anwalt würden die einfach nicht zahlen. Echt krank wie so ein Kack-Insel die EU mit den Füßen tritt und unsere Politiker da nur zuschauen.

Ja warum wurde dann die Beschwerde zurückgenommen? Natürlich sagen die nicht das die zahlen. Für mich ist erstmal wichtig das der BGH auch so sieht. Der Rest war eh Risiko.



Zitat von: Zocker am 30 April 2024, 13:54:06
Ja warum wurde dann die Beschwerde zurückgenommen? Natürlich sagen die nicht das die zahlen. Für mich ist erstmal wichtig das der BGH auch so sieht. Der Rest war eh Risiko.

Die Verhandlung würde so verlaufen:

"Wollen Sie die Revision zurücknehmen?", wird der Richter fragen und nach vielleicht 10 Minuten beendet, maximal, egal, ob Revision zurückgenommen wird oder nicht.

So sparen die sich zumindest eine Terminsgebühr. Wirtschaftlich denken.

OLG Erfurt will dem Europäischen Gerichtshof kontaktieren! Unfassbar!

Wirklich echt unfassbar aber du meinst sicherlich das LG. In einem aktuellen Artikel steht das so. Die LG haben sicherlich was zu entscheiden. Unglaublich wenn Richter nicht Verantwortung übernehmen können.

Auch Richter sind bestechlich 🤪

#715
ZitatTatsächlich dürfte es nun zu dieser Prüfung kommen, wie die F.A.Z. am Mopntagnachmittag erfuhr. Der EuGH soll einen weiteren IndigneHütteCooperation-Fall prüfen, der ihm vom Landgericht (LG) Erfurt weitergereicht wurde. Dieses verschickte am Montag einen entsprechenden Beschluss. Das LG Erfurt will wissen, ob zivilrechtliche Sanktionen bei Online-Sportwetten wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot aufgrund einer fehlenden nationalen Konzession mit Unionsrecht vereinbar sind. Auch der Hinweisbeschluss des BGH zum BeTransaktionsnummero-Verfahren dürfte dort auf den Prüfstand gestellt werden."

Ein Szenario bei Sportwetten ist daher jetzt eine Aussetzung von zukünftigen Revisionsverfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union wie schon bei dem Verfahren I ZR 53/23 (Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen; Beschluss des I. Zivilsenats vom 10.1.2024 - I ZR 53/23, siehe die Pressemitteilung des BGH vom 17.1.2024).

#716
Vorallen Dingen das LG Erfurt, der EuGH hatte schon damals entschieden. Oder die Anbieter schmieren Geld.

Aber warum sollte dann BeTransaktionsnummero die Revision zurückgenommen haben.

Wenn der BGH nun einknickt und erstmal auf dem europäischen Gerichtshof warten, dann wandere ich aus Deutschland aus!!

Laut dem Artikel könnte es so sein, dass der BGH seine Auffassung bestätigt bekommen möchte.

Der BGH hat doch schon entschieden, dass es mit EU Recht vereinbar ist.
Was denn noch...fragt man sich wirklich, warum plötzlich Erfurter Schlauberger aus dem Nichts mit "wir rufen mal den EuGH an" auftauchen...

Schon krass...da denkt man, jetzt herrscht langsam Rechtssicherheit und dann flupp.

Dislike a lot!

Ich verstehe eins nicht. Dann würde man doch als Anbieter dafür kämpfen das es legal war mit EU Lizenz. Oder die wollen das die Behörden dafür stimmen. Das sie raus sind sozusagen oder wie aber das geht doch auch nicht. Der EiuGH ist auch eher als Verbraucherfreundlich.

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