Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

  • 731 Antworten
  • 44884 Aufrufe
Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #270 am: 15 Dezember 2023, 22:33:01 »
Die von dir erwähnten Entscheidungen beziehen sich ausschließlich auf Rückforderung von Spielern gegenüber Zahlungdienstleistern, die rechtliche Lage bei Rückforderung gegenüber Zahlungdienstleistern ist eine völlig andere als Rückforderung gegenüber illegale Glücksspiel Anbieter.

Die Rechtsfolge bei einem Verstoß gegen das Verbotsgesetz zieht die Nichtigkeitsfolge nach sich.
Wenn du hier auf den Paragraphen 817 Abs. 2 BGB abstellst, ist dieser ja nicht einschlägig. Denn für die Erfüllung dieses Tatbestandes müssen auch subjektive Voraussetzungen eines Spielers erfüllt sein. Dies ist jedoch regelmäßig nicht der Fall, weil die Spieler nicht gewusst haben, dass sie an illegalen Glücksspiel angeboten teilnehmen.
Dies haben auch mehrere Oberlandesgerichte in jüngerer Zeit bestätigt.
Aus meiner Sicht ist vielmehr der Knackpunkt, ob die Gerichte festlegen, dass wenn der Anbieter keine Erlaubnis hatte, dass dann die Verträge nichtig sind.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #271 am: 15 Dezember 2023, 23:30:58 »
Die von dir erwähnten Entscheidungen beziehen sich ausschließlich auf Rückforderung von Spielern gegenüber Zahlungdienstleistern, die rechtliche Lage bei Rückforderung gegenüber Zahlungdienstleistern ist eine völlig andere als Rückforderung gegenüber illegale Glücksspiel Anbieter.
Da hast Du absolut Recht, möglicherweise hab ich mich da nur falsch ausgedrückt. Daher: selbstverständlich beziehen sich diese beiden Entscheidungen ausschließlich auf Zahlungsdienstleister. Nur wird zum einen exakt die von mir genannte Aussage von sämtlichen Anbietern - egal ob Casino oder Sportwetten - aufgegriffen und zum anderen fragt das OLG Braunschweig genau danach, ob diese Wertungen für Zahlungsdienstleister nicht vielleicht doch auch auf das Verhältnis Spieler - Anbieter zu übertragen ist.

Und auch die Problematik des § 817 BGB ist nicht unumstritten, denn wie Du weisst, geht es nicht nur um die Frage des "Kennens" des Spielers von der Illegalität, sondern auch um die Frage des "Kennenmüssens der Illegalität". Auch darauf verweist das OLG Braunschweig, ebenso in etwa auch das OLG Brandenburg bei seiner Revisionszulassung.  ;)

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #272 am: 16 Dezember 2023, 01:08:23 »
In allem Respekt aber es einfach nur ein Witz was hier geschrieben wird. Ihr schreibt ein Blödsinn. Das Urteil vom OLG Braunschweig ist vom März.
Das Urteil war auch lt. Anwälten sauber argumentiert. Ich finde es nicht schlimm wenn der BGH gefragt wird. Aber danach haben mehrere Gerichte so entschieden. Kann nicht nachvollziehen wie ihr so schnell eure Meinung ändert.

So wenn es nicht auf die illegalität drauf an kommt ob man sein Einsatz zurück verlangen kann.

Dann schickt mal ein Minderjährigen knapp u18 zum Lottogeschäft. Was mit dem Tipp passieren wird. Da er nicht spielen durfte wird der Schein storniert und er kriegt sein Geld zurück! Weil es gegen ein Gesetz verstößt.

Auch wenn euer Vermieter bei Nebenkosten was berechnet was gegen ein Gesetz verstößt ist das so!
 
Der GlstV ist ein Schutzgesetz. Überlegt doch mal von der Logik. Wenn es anders wäre warum sollte man überhaupt Lizenzen vergeben?? Wisst ihr was mir eingefallen ist. Damit Bill55 greift müsste erst Rechtskräftige Urteile ergehen. Die Anbieter gehen in Berufung ist eher ein gutes Zeichen. Sonst würden die sagen alles klar. Sieh mal zu wie du es vollstreckst. Was ich seit Wochen meine ist doch ganz einfach. Wenn Max heute sein Verfahren gewonnen hat. Warum sollte Tim nächste Woche nicht gewinnen???
Was würdet ihr machen wenn ihr mehrere Größe Forderungen habt. Den 1. in die Berufung schicken umzu gucken was mit der Zeit passiert. Den 2. auszahlen ist doch ganz klar.
« Letzte Änderung: 16 Dezember 2023, 01:31:43 von Player8 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #273 am: 16 Dezember 2023, 10:13:57 »
Wer sich hier die letzten Seiten mal genau durchliest kann sich eigentlich die Frage des einen Users warum die Gegenseite nicht einfach zahlt selbst beantworten. Unsicherheit, Angst und Zweifel und genau das zu verbreiten ist Sinn und Zweck der ganzen Show. Da werden viele das Handtuch werfen weil sie sich dem Druck nicht gewachsen fühlen. Würden die Casinos hingegen sagen OK wir zahlen dann gäbe es eine ganz andere Flut von Klagen. Wer sich mal die Klageerwiderung zerpflückt wird sehen dass hier alles was irgendwann mal gegen Kläger entschieden wurde aufgeführt wird unabhängig ob es schon revidiert wurde oder es gegen Zahlungsdienstleister geht. Die Angst ist immer das größte Geschäft. In den Artikeln ist ja auch oft zu lesen dass aus diesem oder jenem Grund Sportwetten legal waren bzw das anbieten nicht gegen Recht verstößt und im nächsten Moment der Satz kommt der Kläger hätte sich informieren müssen das es ja eben illigal war.
Was jetzt? Das ist im Kreis drehen ohne zu wissen wo der Ausgang ist. Und nein die machen das nicht weil sie Stümper sind sondern um den Prozess zu verlangsamen und abschreckend zu wirken. Jeder der vom Klagen abgehalten wird oder sich im besten Falle vergleicht ist für die Gegenseite der Gewinn.
Das BGH oder europäische Gerichtshof sind einerseits die letzten Chancen aber das kann auch den endgültigen Ko bedeuten. Ob sie soweit gehen wollen und nicht kurz vor knapp zurück ziehen wird man sehen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #274 am: 16 Dezember 2023, 11:04:58 »
@Roy1234 👍🏽.
Hat jemand oder weiß wo das Urteil vom OLG Oldenburg zu finden ist? Revision? Dankeschön

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #275 am: 16 Dezember 2023, 13:18:54 »
Das Urteil würde mich auch interessieren.
Habe nur gehört dass das OLG Oldenburg die Revision zugelassen hat

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #276 am: 16 Dezember 2023, 23:04:08 »
Zitat
Mittlerweile setzt sich aber immer mehr eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung durch: so haben mittlerweile die OLG in Dresden, Bamberg, Karlsruhe, Oldenburg und Köln positive Sportwetten Urteile gesprochen, sodass Sportwetten Rückforderungen wieder sehr viel höhere Erfolgsaussichten haben und eine Prozessfinanzierung möglich ist. Trotzdem ist davon auszugehen, dass Sportwetten künftig schwieriger und umkämpfter sein werden als reine Online Casino und Poker Klagen. So beobachten wir auch, dass reine Sportwetten-Verfahren häufiger in die Berufung gehen.
Quelle fehlt noch

Karlsruhe? Hat jemand hier Infos? Das soll das erst am Dienstag sein oder?
« Letzte Änderung: 17 Dezember 2023, 08:22:55 von Olli »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #277 am: 17 Dezember 2023, 01:34:27 »
@Fedex2030.
Würde dir empfehlen wenn man was zitiert auch so anzugeben. Könntest auch gleich den Link vom Video angeben :).


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #279 am: 18 Dezember 2023, 16:38:11 »
„ Die beklagte Veranstalterin von Online-Sportwetten hat gegen das am 17.11.2023 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Köln − 19 U 123/22 (I. Instanz: 5 O 66/20 − Landgericht Köln) am 15.12.2023 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt (I ZR 171/23) und wird von Herrn Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Dr. Matthias Koch (LL.M.) vertreten. Frist für die Begründung ist der 18. März 2024.“

Hat er Dr. Michaelsen soeben gepostet…

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #280 am: 18 Dezember 2023, 17:09:16 »
Noch länger ging wohl die Begründungsfrist nicht…

*

Online Eddy

  • ***
  • 66
Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #281 am: 18 Dezember 2023, 17:18:00 »
Ja echt lächerlich wie man sich hierzulande durchschwängeln kann, das dauert locker nochmal ein Jahr. Unglaublich

Meine Fälle sind jetzt auch eingereicht, mal schauen ob ich mit 3 Jahren hinkomme.. Aber egal Hauptsache sauber bleiben.
« Letzte Änderung: 18 Dezember 2023, 17:28:15 von Eddy »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #282 am: 19 Dezember 2023, 06:11:13 »
Mich würde mal interessieren wie hoch denn die Anzahl der Vergleiche ist. Es geht bei mir um rund 550k€.Wurde denn wirklich schon einmal gezahlt? Letztlich läuft doch vieles auf Verzögerung raus. Wenn dann auch noch Zinsen mit „5 % über dem Basiszins“ zugrunde gelegt werden wird das verzögern auch teuer- oder sehe ich das falsch??

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #283 am: 19 Dezember 2023, 07:01:21 »
Bei Sportwetten fast keine Chance auf Vergleiche laut meinem Anwalt. Es wird verzögert bis es nicht mehr geht und immer mit Berufung.

Wenn du beim Landgericht gewinnst kommt die Berufung beim OLG das wäre die kürzeste Dauer wenn das bestätigt würde.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #284 am: 19 Dezember 2023, 07:36:02 »
„ Die beklagte Veranstalterin von Online-Sportwetten hat gegen das am 17.11.2023 verkündete Urteil des Oberlandesgerichts Köln − 19 U 123/22 (I. Instanz: 5 O 66/20 − Landgericht Köln) am 15.12.2023 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt (I ZR 171/23) und wird von Herrn Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof Dr. Matthias Koch (LL.M.) vertreten. Frist für die Begründung ist der 18. März 2024.“

Hat er Dr. Michaelsen soeben gepostet…

Kannst du auch die Quelle angeben wo das gepostet wird ? Thx

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums