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Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #585 am: 27 Februar 2024, 22:44:37 »
Korrekt und genau das ist der Punkt.
Nächste Woche wissen wir eventuell schon etwas mehr.

Es gibt einige Landgerichte die in den letzten Monaten genau diesen Aufsatz gefolgt sind!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #586 am: 27 Februar 2024, 23:12:54 »
Werden doch auch weniger Urteile veröffentlicht,da es ja auch keine Sensation mehr ist, wenn man gewinnt und der eine Richter vom anderen Richter abschreibt. Würde mich wundern, wenn die Nichtigkeit nicht die Konsequenz wäre.
Nächste Woche wird es eh wieder so sein,egal, wie die Tendenz ist, viele hatten es geahnt wegen xy , dass xy...

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #587 am: 27 Februar 2024, 23:16:39 »
Ok, interessant Kaffeesatzleser.
Dann verstehe ich auch die aktuellen Reaktionen der Anwälte der Beklagten, bzw das was ihnen beauftragt wurde. Wenn der BGH das auch so sieht dann Gute Nacht.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #588 am: 27 Februar 2024, 23:24:18 »
Manche denken sich zu viel was wäre wenn. Der BGH hat doch schon bei Zweitlotterien gesagt ohne Lizenz ist es Illegal. Die Anbieter hatten unstreitig keine Lizenz. Haben selber gegen das Verfahren geklagt damals. Wenn das Anbieten von Wetten illegal war wie wollen sie es argumentieren???

In allem Respekt aber ihr stellt grad AG und LG Richter über der OLG Richter.

Für mich persönlich ist das Ding durch! Sonst wäre es eine Schlappe für die deutsche Justiz!

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #589 am: 28 Februar 2024, 01:25:50 »
Ich verstehe deine Sturköpfigkeit nicht. Hast Du Dir die Begründung Deines Urteils gegen Deinen Anbieter mal durchgelesen?
Du kannst jetzt wieder zetern und mosern, aber nochmal: es geht nicht allein um die Frage der Illegalität. Die Prüfung der Illegalität des Angebots ist quasi der erste relevante und natürlich notwendige Schritt. Es geht jedoch im Wesentlichen im Anschluss daran um die Frage der Folge der Illegalität.

Ja, der BGH hat gesagt, dass Zweitlotterien illegal waren/ sind, wenn keine Lizenz vorliegt. Ebenso reicht es nicht aus, sich um eine Lizenz zu bemühen. Sie muss erteilt sein und fertig.
Der BGH hat aber sich nicht dazu geäußert, wie sich diese Illegalität auf den Spielvertrag zwischen Anbieter und Spieler auswirkt. Und genau das ist juristisch hoch umstritten - und betrifft nicht nur online-Glücksspiel.

Lies Dir als kurze Zusammenfassung dazu AG München 251 C 17550/23 vom Dezember 2023 durch. Ist nur eine kurze Begründung, findest Du über google. Dort wird kurz und knapp die Frage, ob ein illegales Glücksspiel auch einen nichtigen Spielvertrag zur Folge hat, dargelegt. Ähnlich LG München II 9 O 1243/23 vom Januar 2024, findest Du auch über google, welches ausführlich darlegt, warum die OLG-Rechtsprechung aus Braunschweig, Karlsruhe oder auch Düsseldorf aus seiner Sicht falsch ist. (ausdrücklich: aus seiner Sicht. Das ist also die Auffassung des LG München II, nicht meine Meinung und auch nicht die Meinung vieler Anwälte und anderer Richter!!!!).

Genau das ist also der absolute Kernpunkt des ganzen Spektakels: die Auswirkung der Illegalität auf den Spielvertrag und genau das ist derzeit extrem umstritten. Allein aus den letzten Wochen liegen etliche Urteile vor, die sich ausdrücklich gegen die eigenen OLGs gestellt haben. Davor kann man ja nunmal nicht die Augen verschließen und sollte eher darauf hoffen, dass die Spieleranwälte hierauf Lösungen und Antworten finden. Ich finde diese Tendenzen auch nicht prickelnd, kann sie aber nicht ändern und will sie aber auch nicht ignorieren.

Und ja, es gibt auch weiterhin stattgebende Urteile. Denn die unterschiedliche Sichtweise der Gerichte ist ja gerade Ausdruck einer umstrittenen Rechtslage. Und auch hier nochmals: es gibt keine Pflicht eines Amtsgerichts oder eines Landgerichts sich einer Auffassung des OLG anzuschließen. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht eines unteren Gerichts, sich der BGH-Auffassung anzuschließen. Voraussetzung natürlich, das Gericht findet eine überzeugende Begründung für seine abweichende Auffassung.

Daher heißt es, entspannt bleiben und abwarten. Zudem, egal was der BGH in kürze entscheidet, es wird vermutlich nicht sein letztes Wort zur Thematik sein. Und auch daraus sollte Optimismus gezogen werden.


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #590 am: 28 Februar 2024, 07:20:56 »
Ich glaube du verstehst nicht was ich sagen möchte. Das mag ja auch alles sein. Auch wenn man in 1. Instanz verliert und der OLG hat anders entschieden dann geht man natürlich in Berufung und gewinnt in 2. Instanz. Mir wäre wichtig wie mein OLG entschieden hat. Ob ich in 1. Instanz verliere würde mich nicht jucken. Dann muss man natürlich die Berufungskosten vorstrecken.

Was ich nicht verstehe warum ihr bei so vielen Urteile auf einmal euch anders positioniert bzw. Gründe sucht. Mit der Thematik haben sich die OLG befasst. Auch die ersten Urteile haben die Revision bewusst zugelassen. Die werden aber nicht mehr zugelassen.

Letzter Punkt; Lösgelöst von den Urteilen und Gesetzen. Es gibt bereits rechtskräftige Urteile, 1000 von Leuten kriegen Geld ausgezahlt es gibt Vergleiche. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, PKF nehmen Kunden an. Kunden hoffen. Es gibt eine Handvoll OLG Entscheidungen.
Glücksspielsucht ist breit in der Öffentlichkeit vertreten.
Und dann wollt „ihr“ mir erzählen kommt der BGH und sagt ne das war alles Falsch. Illegal ja aber kein Geld zurück? Jetzt mal im Ernst Leute! Wir sind auch keine Bananenrepublik!


Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #591 am: 28 Februar 2024, 08:07:24 »
Anbei eine Feedback von einem Anwalt.

Wie die Entscheidung nun ausgeht, bleibt offen. Ich tendiere jedoch durchaus dahin, dass die Wertungen der OLG-Rechtsprechung der letzten Monate einen Baustein in der Bewertung setzen und die Entscheidung nicht unerheblich beeinflussen werden. Dennoch ist und bleibt die gesamte Glücksspielthematik umstritten und gerade in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung gibt es gewichtige Gegenstimmen, die gegen die OLG-Praxis sprechen.

So liegt ein Aufsatz eines sehr renommierten Professors aus dem August 2023 vor, welcher Rückzahlungsansprüche ablehnt und dies in seinem Aufsatz auch dem BGH empfiehlt. Ob sein Wort nun derart gewichtig ist, sei dahingestellt. Aber es gibt in der letzten Zeit erstinstanzliche Gerichte, die sich exakt auf diesen Aufsatz beziehen und Rückzahlungen ablehnen.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #592 am: 28 Februar 2024, 08:16:45 »
Könnt ihr bitte den link Infos zu dem Aufsatz teilen?

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #593 am: 28 Februar 2024, 08:57:09 »
Trotz allem bin ich persönlich sehr zuversichtlich was die Entscheidung angeht. Man muss sich auch andere Lände anschauen. In Österreich hat der OGH schon Pro entschieden und da ist die Verjährung bei 30 Jahren. Eine andere Entscheidung wäre ein Skandal.
Wenn es gegen uns entschieden werden sollte, WARUM setzt der BGH Online Casino Fälle wegen dem EuGH aus? Wenn die Tendenz negativ wäre würde es kein Sinn machen es auszusetzen, weil wenn eh gegen uns entschieden werden sollte braucht man es nicht auszusetzen! Oder Nicht?

Ich finde man muss es als ganzes sehen, Ich bleibe bei dem Standpunkt das der BGH die Aussetzung bei Online Casinofälle bewusst es ausgesetzt hat um "indirekt" zeitlich für die Anbieter ein "entgegenkommen". Also der BGH hat sein Ermessen so ausgelegt wegen dem EuGH Verfahren.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #594 am: 28 Februar 2024, 09:20:39 »
Abwarten.

Vorteile: OLG Entscheidungen

 Nachteile: Entwicklung LG Entscheidungen, Aufsatz vom August und der nicht perfekte Fall.

Wenn der Vertrag im übrigen nicht nichtig wird sind auch alle anderen noch offenen Punkte wie Live Wetten oder Casino Verlinkungen egal.



Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #595 am: 28 Februar 2024, 09:30:59 »
Abwarten.

Vorteile: OLG Entscheidungen

 Nachteile: Entwicklung LG Entscheidungen, Aufsatz vom August und der nicht perfekte Fall.

Wenn der Vertrag im übrigen nicht nichtig wird sind auch alle anderen noch offenen Punkte wie Live Wetten oder Casino Verlinkungen egal.

Würde ich nicht soo sagen. Nach meiner Ansicht könnte der Vertrag nich nicht werden wenn die auch eine Genehmigung erhalten hätten. Mit Live Wetten und Casino Verlinkungen hätten sie überhaupt keine Lizenz erhalten KÖNNEN!
Danach würde der Vertrag nichtig werden, weil sie keine Lizenz erhalten könnten. Was ja auch sehr logisch ist. Ok keine Lizenz erhalten ist was anderes oder ob ich von Anfang mich nicht dran halte sind 2 Paar Schuhe!

Stell dir mal vor man fängt bevor die Baugenehmigung erteilt worden ist ein Haus. Der Bau entspricht der Baugenehmigung dann wird das Haus ja nicht abgerissen, nur weil man vorab angefangen hat. Der Bau entspricht der Baugenehmigung.

Andersherum ich fange an das Haus komplett an die Grenze, Höher als erlaubt. Der Nachbar kriegt keine Sonne ab. Er wird von mir eingekesselt. So würde keine Baugenehmiung erteilt werden demnach müsste das Haus abgerissen werden. Es ist nicht anderes bei Online casino in einfach erklärt! Nach meiner Ansicht.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 09:37:51 von Player8 »

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Offline Olli

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Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #596 am: 28 Februar 2024, 10:16:45 »
Zitat
Andersherum ich fange an das Haus komplett an die Grenze, Höher als erlaubt. Der Nachbar kriegt keine Sonne ab. Er wird von mir eingekesselt. So würde keine Baugenehmiung erteilt werden demnach müsste das Haus abgerissen werden. Es ist nicht anderes bei Online casino in einfach erklärt! Nach meiner Ansicht.

Bitte Vorsicht bei Whataboutismus ... gerade bei diesem Beispiel gibt es genug Erfahrungsberíchte, bei denen eben gerade nicht abgerissen wurde ...

Sorry, Player ... bei Vielem, was Du da schreibst, überlagert Dein Wunschdenken Deine Rationalität. Wenn mein Wunschdenken in Erfüllung ginge, dann wäre gleichzeitig auch Dein Wunschdenken wahr geworden ... keine Frage.
Doch Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe. Wie immer kann man von mindestens zwei Seiten argumentieren und genau das machen unsere Gerichte auch. Schaue Dir die Urteile zu den Zahlungsdienstleistern an ... Für mich ist der Satz: "Die Mitwirkung am Zahlungsverkehr ... ist verboten!" ... vollkommen schlüssig! Deutlicher geht ein Verbot gar nicht mehr! Und doch sind die Klagen gegen die Zahlungsdienstleister regelmäßig vor die Wand gefahren!

Weshalb ich das schreibe .. ich glaube, dass Du Dich zu sehr verbeißt in Dein Wunschdenken. Ich zumindest lese hier und da Wut und Unverständnis in Deinen Worten. Das ist etwas, was Dir sicher nicht gut tut ... oder?
Daher meine Bitte ... chille, bis der Termin vorbei ist. Dann haben wir hoffentlich Tatsachen oder zumindest Tendenzen des Gerichtes, über die wir diskutieren können.
Zu chillen mag in Deinen Augen vielleicht etwas sein, was Dir wiederstrebt, weil Du selbst ja nun mal Betroffener bist. Dafür habe ich absolut Verständnis. Doch die ganze Aufregung bringt Dir nichts ... außer noch mehr Unruhe in Dir selbst. Tja ... und Du weisst, wohin das führen könnte ... oder?
Das Leben besteht aber aus weitaus mehr als Glücksspiel. Das Leben ist dafür viel zu wertvoll! Also sei gut zu Dir und ... chille ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #597 am: 28 Februar 2024, 10:26:17 »
@Olli: Du kannst schreiben was du willst über mich :). Genau wegen Spielern wie dich bieten die Anbieter lächerliche 20% und sparen somit nochmal an den "Ansprüchen".
Ob ich mich verbeiße oder nicht. Kannst gerne meine Beiträge in der Vergangenheit lesen und danach die Urteile. Ich habe sicherlich mehr Erfahrung und Rechtskenntnisse als du. Von daher lasse ich dich schreiben was du willst über mich. Überlegt doch mal bitte. Warum sollen die Zahlungsanbieter das Geld zurückgeben wenn das bei den Anbietern ist???

Ob das Wunschdenken ist oder man davon ausgeht was passieren wird lasse ich mal stehen. Eins interessiert mich sehr!
WENN IHR DAVON AUSGEHT DAS WIR VERLIEREN WARUM KLAGT IHR DANN??? LASST ES DOCH GLEICH SEIN!

Die Frage ist allerdings ob du nächste Woche genau das gleiche über mich Behaupten kannst. Es wird amüsant wenn dir bei dem Urteil einfällt was du über mich geschrieben hast.  Ich freue mich sehr !
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 10:30:23 von Player8 »

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #598 am: 28 Februar 2024, 10:59:15 »
Könnt ihr bitte den link Infos zu dem Aufsatz teilen?

Du findest den Aufsatz in:

Neue Juristische Wochenschrift - NJW
Heft 34/2023, Seite 2449 bis 2454, vom 17.08.2023

Autor: Prof.Dr. Helmut Köhler
Titel: "Spielerschutz vor Verlusten bei verbotenen Glücksspielen"

Da jeder Anwalt diese Zeitschrift kennt/ kennen muss, wird auch dein Anwalt diesen Gedankenaufsatz kennen. Ansonsten kann Dein Anwalt das Ding über die entsprechenden online-Kanzleidatenbanken auch runterladen, wenn er die Zeitschrift nicht hat.

Re: Sportwetten OLG Köln und Karlsruhe
« Antwort #599 am: 28 Februar 2024, 11:19:25 »
Könnt ihr bitte den link Infos zu dem Aufsatz teilen?

Du findest den Aufsatz in:

Neue Juristische Wochenschrift - NJW
Heft 34/2023, Seite 2449 bis 2454, vom 17.08.2023

Autor: Prof.Dr. Helmut Köhler
Titel: "Spielerschutz vor Verlusten bei verbotenen Glücksspielen"

Da jeder Anwalt diese Zeitschrift kennt/ kennen muss, wird auch dein Anwalt diesen Gedankenaufsatz kennen. Ansonsten kann Dein Anwalt das Ding über die entsprechenden online-Kanzleidatenbanken auch runterladen, wenn er die Zeitschrift nicht hat.

@KAFFEESATZLESER: Danke dir für die Info.

(Aus Verfahrensgründen möchte ich mich nicht zu diesem Aufsatz äußern.)  In allem Respekt aber der Herr ist a. D. und die Rechtsprechung wandelt sich auch mit der Zeit. Zumal der Prof. auch im OLG Bezirk München war...Die sich auch zu Online Casino Fällen geäußert haben. Dann müsste der OLG München seiner Meinung anschließen...
« Letzte Änderung: 28 Februar 2024, 11:22:58 von Player8 »

 

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