Ich verstehe deine Sturköpfigkeit nicht. Hast Du Dir die Begründung Deines Urteils gegen Deinen Anbieter mal durchgelesen?
Du kannst jetzt wieder zetern und mosern, aber nochmal: es geht nicht allein um die Frage der Illegalität. Die Prüfung der Illegalität des Angebots ist quasi der erste relevante und natürlich notwendige Schritt. Es geht jedoch im Wesentlichen im Anschluss daran um die Frage der Folge der Illegalität.
Ja, der BGH hat gesagt, dass Zweitlotterien illegal waren/ sind, wenn keine Lizenz vorliegt. Ebenso reicht es nicht aus, sich um eine Lizenz zu bemühen. Sie muss erteilt sein und fertig.
Der BGH hat aber sich nicht dazu geäußert, wie sich diese Illegalität auf den Spielvertrag zwischen Anbieter und Spieler auswirkt. Und genau das ist juristisch hoch umstritten - und betrifft nicht nur online-Glücksspiel.
Lies Dir als kurze Zusammenfassung dazu AG München 251 C 17550/23 vom Dezember 2023 durch. Ist nur eine kurze Begründung, findest Du über google. Dort wird kurz und knapp die Frage, ob ein illegales Glücksspiel auch einen nichtigen Spielvertrag zur Folge hat, dargelegt. Ähnlich LG München II 9 O 1243/23 vom Januar 2024, findest Du auch über google, welches ausführlich darlegt, warum die OLG-Rechtsprechung aus Braunschweig, Karlsruhe oder auch Düsseldorf aus seiner Sicht falsch ist. (ausdrücklich: aus seiner Sicht. Das ist also die Auffassung des LG München II, nicht meine Meinung und auch nicht die Meinung vieler Anwälte und anderer Richter!!!!).
Genau das ist also der absolute Kernpunkt des ganzen Spektakels: die Auswirkung der Illegalität auf den Spielvertrag und genau das ist derzeit extrem umstritten. Allein aus den letzten Wochen liegen etliche Urteile vor, die sich ausdrücklich gegen die eigenen OLGs gestellt haben. Davor kann man ja nunmal nicht die Augen verschließen und sollte eher darauf hoffen, dass die Spieleranwälte hierauf Lösungen und Antworten finden. Ich finde diese Tendenzen auch nicht prickelnd, kann sie aber nicht ändern und will sie aber auch nicht ignorieren.
Und ja, es gibt auch weiterhin stattgebende Urteile. Denn die unterschiedliche Sichtweise der Gerichte ist ja gerade Ausdruck einer umstrittenen Rechtslage. Und auch hier nochmals: es gibt keine Pflicht eines Amtsgerichts oder eines Landgerichts sich einer Auffassung des OLG anzuschließen. Es gibt noch nicht einmal eine Pflicht eines unteren Gerichts, sich der BGH-Auffassung anzuschließen. Voraussetzung natürlich, das Gericht findet eine überzeugende Begründung für seine abweichende Auffassung.
Daher heißt es, entspannt bleiben und abwarten. Zudem, egal was der BGH in kürze entscheidet, es wird vermutlich nicht sein letztes Wort zur Thematik sein. Und auch daraus sollte Optimismus gezogen werden.