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Neuer Mindestbetrag bei Chargeback24 seit Januar 2024

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Offline Skywalker

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  • Wer nicht spielt , hat automatisch schon gewonnen!
Neuer Mindestbetrag bei Chargeback24 seit Januar 2024
« am: 25 Januar 2024, 00:12:21 »
Hallo Community!

Seit ich von dem User hier im Forum (war Max)   ;), von seinen Chargeback Erfahrungen geschrieben hat, bin ich wie besessen davon, den Schaden möglichst Rückgängig zu machen!

Ich habe von September 2017 bis 2022 extrem viel Online Slots gespielt, in der Zeit war ich einfach nicht ich selber.

Habe natürlich danach auch weiter gezockt aber seis jetzt drum.

Nach extrem langem aufschieben habe ich es endlich geschafft, von Chargeback24 ein Anforderungsschreiben für diverse Online Casinos anzufragen und letztlich noch abzuschicken.

Ich habe den erhaltenen Text allerdings dann selber ins englische übersetzt und hab das deutsche Schreiben einfach an die Email gehängt.

Inzwischen haben ein paar wichtige bereits geantwortet.

Ich muss euch leider gestehen, dass ich die Dateien direkt an Chargeback24 geschickt habe, ohne vorher auch nur ein Blick drauf zu werfen.

Ich kann es einfach nicht! Das ist wie eine Blockade, ich habe Angst meine ganzen Verluste und Einzahlungen zu sehen.

Nun hatte ich bei einem Anbieter Glück, über dem neuen Mindestbetrag von 8.000 € zu gelangen, alles was drunter ist kann nicht zurück geholt werden.

Ich finde diesen Betrag wirklich extrem hoch!

Natürlich bin ich froh, falls es überhaupt klappen sollte.

Ich gehe davon aus, dass dieser Betrag generell gilt, da ja auch Aufwand dahinter steckt.

Hat jemand Erfahrungen mit anderen Anbieterern, welche auch versuchen kleinere Beträge zu holen?

Um Geld zu zocken ist einfach das schlimmste was es gibt!

Viele Grüße
Skywalker


Wenn ihr nicht spielt, dann habt ihr bereits gewonnen.

Spielen bringt nichts!

Re: Neuer Mindestbetrag bei Chargeback24 seit Januar 2024
« Antwort #1 am: 25 Januar 2024, 09:48:27 »
Hallo,
meines Erachtens finanziert Gamesright auch kleinere Beträge.

Re: Neuer Mindestbetrag bei Chargeback24 seit Januar 2024
« Antwort #2 am: 25 Januar 2024, 10:32:32 »
Für einen Finanzierer stellt sich immer die Frage, was er am Ende verdienen kann. Wenn daher das vom Finanzierer übernommene Kostenrisiko genauso groß oder gar größer ist als das, was am Ende überhaupt hängen bleibt, dann macht die Übernahme für den Finanzierer schlicht keinen Sinn. Das dürfte bei Summen von unter 10.000,00 € wohl meistens der Fall sein. Denn jedem sollte klar sein: ein Prozessfinanzierer will nicht die Rechtsprechung entwickeln und der Gerechtigkeit auf den Weg helfen, sondern knallhart Geld verdienen.

Bei "relativ" geringen Verlustsummen würde ich daher eher versuchen, das Ganze mit einem "freien Anwalt" ohne Prozessfinanzierer selbst durchzuboxen. Dann bleibt am Ende auch mehr Ertrag, denn die Beteiligungen der Finanzierer sind teilweise schon deutlich.

Re: Neuer Mindestbetrag bei Chargeback24 seit Januar 2024
« Antwort #3 am: 25 Januar 2024, 10:40:36 »
Inhaltlich völlig richtig. Ich gebe nur die Analogie zu den Mechanismen der Spielsucht zu Bedenken: Du zahlst etwas ein (Anwaltskosten, Gerichtskosten) und hoffst darauf, am Ende mehr Geld daraus zu machen (Auszahlung nach Urteil). Das Ergebnis ist allerdings nicht zu 100 Prozent vorhersehbar. Natürlich ist die Rechtsprechung kein Zufall; der Ausgang dennoch von einigen Faktoren abhängig. Die Vollstreckung bzw. tatsächliche Auszahlung ist aktuell auch nicht immer sichergestellt.

Insofern halte ich den risikolosen Weg mit Finanzierer für einen wirklich guten Mittelweg, den wir als Süchtige gehen können. Das Thema ist heiß genug und deshalb ist zumindest für mich besser, dass es nicht auch noch mein eigenes vorgestrecktes Geld ist, was noch auf dem Spiel steht.

 

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