das lässt sich nicht genau sagen, da dies auch auf den / die richter(in) und die gegenseite ankommt, aber grundlegende fragen zur kenntnis der illegalität, von wo aus du gespielt hast, wie du zum spielen gekommen bist etc. werden ziemlich sicher gestellt. womöglich wird der gegnerische anwalt dann irgendwo reinbohren, dir etwas unterstellen...oder er macht gar nichts. dein anwalt kann und sollte das vorher aber mit dir nochmal durchsprechen.
mit vergleichserörterung wird die güteverhandlung gemeint sein, bei der gefragt wird, ob sich die parteien vergleichen wollen. darauf folgt dann die eigentliche verhandlung.