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Trotz Klage gespielt?

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Trotz Klage gespielt?
« am: 05 Januar 2024, 11:48:19 »
moin

weis jemand was passiert wenn ich ein Casino aus Malta spiele dieses Klage und dann bei einem in Zypern oder so spiele und dieses dann auch später Klage?

mir hat das jemand erzählt ob das so klappt zweifle ich?

PS: Er ist süchtig und hat sich einliefern lassen?
und will sein leben jetzt bessern

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Offline Olli

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Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #1 am: 05 Januar 2024, 14:52:15 »
Nun, dann ist der § 285 StGB erfüllt ... ein Straftatbestand!

Zitat
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Von der 2. Klage ist also dringend abzuraten! Damit auch die Erste zum Erfolg wird, sollte umgehend das Glücksspielen eingestellt werden!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #2 am: 05 Januar 2024, 16:31:48 »
Die Frage ist doch selbstredend zu beantworten:

Beim ersten OC kommst du vllt. noch damit durch, es nicht gewusst zu haben oder bla bla

Aber dann nach der Klage noch bei einem anderen zu spielen und das auch noch zu verklagen klingt nicht nur vorsätzlich sondern definitiv auch strafbar.

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #3 am: 05 Januar 2024, 16:38:59 »
Manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #4 am: 05 Januar 2024, 17:52:03 »
Ich hab ihm gesagt jeden sas seine wollte nix sagen zu dem thema

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #5 am: 05 Januar 2024, 18:39:38 »
Sag deinem Bekannten: Finger weg von einer zweiten Klage. Die Casinos tauschen sich untereinander aus. Außerdem ist er ja wahrscheinlich kein Betrüger bzw. will auch keiner werden. Er soll besser aktiv werden und was gegen die Zockerei unternehmen.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #6 am: 05 Januar 2024, 22:28:05 »
ja er sitzt seit seit 2 wochen in der psychiatrie

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #7 am: 23 Januar 2024, 12:37:06 »
Es mag sein, daß die Casinos miteinander kommunzieren und viele Casinos auch von den gleichen Anwälten vertreten werden und daher auch
wissen, wenn der Vortrag nicht ganz passt.
Trotzdem wäre mir das neu, wenn vorallem nach Vergleichsvereinbarungen irgendeine Information von einem anderen Casino zu einem anderen Casino
im Gerichtsverfahren tatsächlich verwertet wird seitens der Casinos.

Das ist in jedem Fall nicht mit den Datenschutzbestimmungen zu vereinbaren.

Wäre mir auch neu, wenn ein Geschäft auf einmal nicht nichtig ist, weil der andere aufgrund der Sucht mehr oder weniger dazu animiert wurde, im Online Casino
zu zocken.
Das einzige, was ein Betrug darstellen könnte, wenn man auf Rot und Schwarz setzen würde, den Gewinn auszahlt und den Verlust einklagt.

So oder so, macht es Sinn im Internet immer mit Pseudonymen zu arbeiten und auch auf bestimmten Netzwerken seinen richtigen Namen nicht anzugeben.

Dass Anwälte zum größten Teil auf Geld fixiiert sind, ist meines Erachtens auch gegeben.
Anwälte gehen oft auch dann nicht mit dem Süchtigen zur Gerichtsverhandlung, wenn die Gerichtsverhandlung im gleichen Ort stattfindet, da per Videoverhandlung
verhandelt wird.

Es wird überwiegend auf beiden Seiten mit Textbausteinen auf tausenden Seiten gearbeitet.

Insofern halte ich das insgesamt für höchst fragwürdig, einen Süchtigen Betrug zu unterstellen, wenn er ins illegale Casino geht, verspielt und dann versucht
die Kohle zurückzuholen.
Demnach wäre ja auch OASIS sinnbefreit für den Anbieter anzubieten. Nach der Logik, braucht man eine OASIS Abfrage gar nicht durchführen, da man, wenn man in
OASIS gesperrt ist, auch weiß, dass man nicht zocken darf.
Wenn man trotzdem zockt, verstößt das Casino/Wettanbieter gegen das Gesetz und es gibt mindestens ein Landgerichts-Urteil, das keinerlei Probleme sieht, dass der Süchtige
seine Kohle wiederbekommt.

Auch ein "Offline"-Casino wäre verpflichtet Einsätze zurückzuzahlen, wenn es einem Süchtigen gelingt trotz Hausverbot Spielverträge abzuwickeln und diese die versucht zurückzuholen.

Nach Logik der Beiträge hier, dürfte ja auch das ein Betrug darstellen. Dass das mE völlig abwegig ist, dürfte meines Erachtens klar sein.

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Offline Rubbel

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Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #8 am: 23 Januar 2024, 13:02:10 »
Ich verstehe diesen ganzen letzten Text gar nicht, überhaupt nicht.
Kann das jemand übersetzen?
--Meist ist Geist geil--

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #9 am: 23 Januar 2024, 13:08:28 »
ein Mindest-IQ ist in der Tat erforderlich.

und nochmal für dich:
Hier sagen die Beiträge, dass, wenn man weiß, dass Online Casinos illegal ist, man sich wegen Betruges strafbar machen
würde, wenn man trotzdem spielt und dann sich die Kohle zurückholen möchte.
Wenn man sich aber Offline sperrt, indem es sogar teilweise heißt, dass man ein Hausverbot erhält, usw., und Spielverträge nichtig sind usw.,
dann impliziert das ebenfalls, daß es nicht möglich ist, diese Spieleinsätze zurückzuholen, da das ja ein Betrug darstellen soll, Spielverträge, bei denen man
weiß, dass man die nicht habe setzen dürfen, setzt.
Dass das falsch ist, hat der BGH bereits 2005 so entschieden.

Insofern sind die Äußerungen, dass jemand, der weiß, dass er online nicht zocken darf, trotzdem zocken geht, und versucht, sich die Kohle
zurückholen, diesen jemand dann Betrug zu unterstellen, halte ich in Anbetracht der Offline-Casinos-Rechtsprechung für irgendwie abwegig.



https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Seite=3&nr=34880&pos=112&anz=3103
« Letzte Änderung: 23 Januar 2024, 13:20:06 von Istvoelligegal »

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #10 am: 23 Januar 2024, 13:49:37 »
@istvoelligegal Erstens ist dein Text extrem wild und zweitens sabbelst du hier um den heißen Brei.

Selbst wenn er davon weiß, bleibt es dabei, dass das OC seine Dienste nicht anbieten darf. Fertig. Genauso weiß das OC, die mit Sicherheit eine Compliance Abteilung haben, dass die es nicht anbieten dürfen, aber trottzdem machen.
Inwieweit Anwälte das dann in welche Richtung auch immer biegen können, ist eine andere Sache.

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Offline TAL

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Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #11 am: 23 Januar 2024, 15:12:32 »
Au weia.

'Betrug' würde ich das auch nicht nennen, aber...

Hallo Istvoelligegal,

eine Sperre dient dem Selbstschutz. Das ist gut und richtig. Sie als 'Freifahrtschein' dafür zu betrachten, jegliche Verantwortung abzugeben, ist in meinen Augen aber falsch.
Auf die Sucht, und die damit einhergehende temporäre 'Unzurechnungsfähigkeit', läßt sich berufen. Dafür sind die Sperren ja da.

Davon abgesehen ist die Argumentation ziemliche... öhm... Augenwischerei.

Das mit dem Hausverbot ist richtig. Aber es sind beide Seiten an eine Sperre gebunden. Ich hatte es schonmal irgendwo geschrieben: Im britischen Pendant zu OASIS steht sogar explizit drin, daß sich der Spieler im Gegenzug verpflichtet, keinerlei Versuche zu unternehmen, die Sperre zu umgehen. Darauf können sich die Anbieter im Einzelfall sogar berufen.
Im Bundesstaat Ohio geht es sogar noch weiter. Betrete ich dort trotz Selbstsperre eine Spielhalle oder ein Casino, hat der Betreiber sogar die Möglichkeit, mich wegen 'Hausfriedensbruchs' (trespassing) anzuzeigen.

Nicht die schlechteste Idee, wie ich finde. Konsequenzen waren bei mir immer sehr hilfreich.

Es sollten sich beide Seiten daran halten müssen, und nicht nur eine.


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Offline Olli

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Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #12 am: 23 Januar 2024, 15:17:50 »
Hi!

Prinzipiell bin ich bei Dir, istdochegal! Trotzdem ist die Rechtslage höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Auch im zitierten BGH-Urteil ist der Spieler nur aufgrund des Sperrantrages nicht aus der eigenen Haftung genommen worden.

Und was macht man, wenn etwas noch in der rechtlichen Schwebe hängt, man lässt die Mutter der Porzellankiste schalten und walten. Die heißt bekanntlich: Vorsicht!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #13 am: 23 Januar 2024, 15:45:57 »

ein Mindest-IQ ist in der Tat erforderlich.

Hallo istvoelligegal,
willkommen in unserem Forum.

Du bist noch neu, daher kannst du es möglicherweise nicht wissen: Wir bemühen uns hier um Freundlichkeit! Daher wäre es gut, wenn du künftig auf Äußerungen wie zu Beginn deines Posts verzichtest. Schön wäre auch, wenn du dich kurz vorstellst.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Trotz Klage gespielt?
« Antwort #14 am: 26 Januar 2024, 19:23:56 »
Check gerne mal die Seite der GGL, da sind alle lizensierten Anbieter aufgeführt: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist

 

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