Nach meiner Ansicht ist das Bill 55 und C-440/23 Verfahren verschiedene Themen. Das Bill 55 Verfahren schützt Anbieter vor der Vollstreckung. Das Gesetz sollte vom EuGH wahrscheinlich gekippt werden.
Wobei das C-440/23 Verfahren auf das Totalverbot vom Glückspielstaatsvertrag zielt.
Wenn der EuGH entscheidet, das Online Casino‘s hätten in Deutschland Ihre Dienste anbieten dürften dann spielt das Bill 55 keine Rolle mehr würde ich behaupten bzw. wäre es spannend wie es auf vollstreckbare Urteile sich wirkt. Eine Entscheidung wird es aufgrund der Verfahrensmenge sicherlich noch Ende des Jahres geben.